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Letzte Änderung für Artikel Schleswig-Holstein: 20.02.2006 15:56

Schleswig-Holstein

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Schleswig-Holstein
Landesflagge Landeswappen
Flagge von Schleswig-Holstein
Landeswappen Schleswig-Holsteins
Wahlspruch
„Up ewich ungedeelt“
(„Auf ewig ungeteilt“)
Wahlspruch der seit 1460
zueinander gehörenden Herzogtümer
Schleswig und Holstein
Basisdaten
Amtssprachen : Deutsch , Niederdeutsch ,
Friesisch, Dänisch
Hauptstadt : Kiel
Fläche : 15.763,18 km² (12.)
Einwohner : 2.828.986 (9.) (30. Juni 2005)
Bevölkerungsdichte : 179 Einwohner je km² (10.)
Hymne : Schleswig-Holstein meerumschlungen
Schulden : 7.792 € pro Einwohner (2004)
ISO 3166-2 : DE-SH
Offizielle Website: schleswig-holstein.de
Politik
Ministerpräsident : Peter Harry Carstensen ( CDU )
Regierende Parteien : CDU und SPD
letzte Wahl: 20. Februar 2005
nächste Wahl: 2010
Parlamentarische Vertretung
Stimmen im Bundesrat : 4
Karte
Bundesland Schleswig-Holstein in Deutschland

Schleswig-Holstein ist das nördlichste Land der Bundesrepublik Deutschland . Die Landeshauptstadt ist Kiel. Mit einer Fläche von 15.761,4 km² ist Schleswig-Holstein das kleinste Flächenland nach dem Saarland. Schleswig-Holstein grenzt im Norden mit der Bundesgrenze an Dänemark , im SĂĽden an die Bundesländer Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen.

Inhaltsverzeichnis

Geografie

Schleswig-Holstein stellt geographisch einen Teil der Halbinsel Jütland und der Norddeutschen Tiefebene dar und ist eingeschlossen zwischen der Nordsee im Westen, der Ostsee und Mecklenburg-Vorpommern im Osten, Hamburg und Niedersachsen im Süden und Dänemark im Norden. Die Küstenlinie des Landes hat einen Anteil von 3,2 % an der gesamten europäischen Küstenlinie.

Die Landschaft Schleswig-Holsteins gliedert sich von West nach Ost in die Marsch, die Geest und das Schleswig-Holsteinische Hügelland. Größter Fluss ist die Eider, höchste Erhebung der Bungsberg (168 m). Die Ostküste gliedert durch Förden und Buchten das Land in die Halbinseln Angeln, Schwansen, Dänischer Wohld und Wagrien.

Historisch besteht Schleswig-Holstein aus den beiden Landesteilen Schleswig und Holstein; die Grenze zwischen den beiden Gebieten wird durch die Flüsse Eider und Levensau markiert, sie bildeten bis 1806 bzw. 1864 auch die Nordgrenze des Heiligen Römischen Reiches bzw. des Deutschen Bundes. Hinzu kamen das Herzogtum Lauenburg (seit dem Kieler Frieden 1815 ) und im Rahmen einer Gebietsarrondierung 1937 das bis dahin oldenburgische ehemalige Fürstbistum Eutin, die Hansestadt Lübeck und die vormals Hamburger Exklaven Geesthacht und Großhansdorf, die Schleswig-Holstein im Tausch für die holsteinischen Städte Altona und Wandsbek, die 1937 Hamburg im Rahmen des Groß-Hamburg-Gesetzes zugeschlagen wurden, zugeteilt wurden.

Das Land beherbergt mit dem Nationalpark Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer den größten Nationalpark Mitteleuropas. Insgesamt wurden in den letzten 80 Jahren durch Landesverordnungen insgesamt 189 Naturschutzgebiete und 275 Landschaftsschutzgebiete festgelegt. Ohne den Nationalpark nehmen die Gebiete 2.000 km² ein, wovon etwa 1.600 km² Meer- oder Wattgebiete sind. Oft betreuen Naturschutzverbände die Gebiete aufgrund eines Vertrages mit dem Land. Zusätzlich bestehen fünf Naturparke , von denen jedoch keiner Meeres- oder Küstengebiete einschließt.

Siehe auch: Liste der Gewässer in Schleswig-Holstein, Liste der Erhebungen in Schleswig-Holstein

Bevölkerung

In Schleswig-Holstein leben 2,82 Millionen Einwohner, die Bevölkerungsdichte von 179 Einwohnern/km² ist die sechstdĂĽnnste in Deutschland. In Schleswig-Holstein lebt sowohl eine dänische (im Landesteil SĂĽdschleswig) als auch eine friesische (vor allem an der NordseekĂĽste) Minderheit. Die historisch angestammte Bevölkerung ist niedersächsischen, jĂĽtischen und friesischen Ursprungs, jedoch war Schleswig-Holstein nach dem Krieg das westdeutsche Bundesland mit dem höchsten Anteil an FlĂĽchtlingen und Vertriebenen an der Bevölkerung. So wuchs die Bevölkerung zwischen 1939 und 1949 um 1,1 Millionen.

Der Altersaufbau und die Geschlechterverteilung entspricht weitgehend der in der gesamten Bundesrepublik. 45,7% der Frauen sind verheiratet, 12,9 % verwitwet und 6,4 % geschieden. Bei den Männern sind es 47,7 %, 2,6 % und 5,4 %.

Die Bevölkerungsdichte ist ungleichmäßig verteilt. Neben den kreisfreien Städten ist das Hamburger Umland, insbesondere die Kreise Pinneberg und Stormarn dicht besiedelt, der Landesteil Südschleswig und der Kreis Dithmarschen dagegen sehr dünn.

Sowohl aufgrund der abgeschiedenen geografischen Lage als auch aufgrund der eher schwachen Wirtschaftsentwicklung hat Schleswig-Holstein den niedrigsten Anteil von Ausländern eines der westdeutschen Länder. (1994: 5,1 %). Von den 140.000 hier lebenen Ausländern kommen gut drei Viertel aus Europa, davon 22 % der gesamten Ausländer aus den alten Ländern der Europäischen Union . Die größte Gruppe aller Ausländer stellen (1999) mit 42.000 Türken und die zweitgrößte mit 14.000 Personen aus dem ehemaligen Jugoslawien.

Einer Umfrage zufolge sind die Bewohner Schleswig-Holsteins mit ihrem Bundesland zufriedener als alle anderen BundesbĂĽrger.

Geschichte

erste Besiedlung und Entstehung von Schleswig und Holstein

Bis zum frühen Mittelalter entwickelten sich im heutigen Schleswig-Holstein vier Völker- und Sprachgruppen: Im nördlichen Teil bis zu einer Linie Eider - Treene - Eckernförde nordgermanische Dänen und Jüten, im nordwestlichen Teil Friesen, im südwestlichen Teil bis zu einer Linie Eider - Kiel - Preetz - Eutin - Elbe westgermanische Sachsen, im östlichen Teil slawische Abodriten. Im Zuge der Sachsenkriege kam der südliche Teil unter den Einfluss des Frankenreichs . Zwischen 768 und 811 kam es immer wieder zu Konfrontationen zwischen dem König des Frankenreiches und späteren christlichen Kaiser Karl dem Großen und den heidnischen Nordgermanen , in deren Zuge auch das Danewerk errichtet und ausgebaut wurde. 811 wurde in einem Friedensvertrag die Eider als Grenze zwischen dem Karolinger- und dem Dänenreich festgeschrieben. Mit der zunehmenden Besiedlung im 12. und 13. Jahrhundert verlor die Eidergrenze ihre tatsächliche Bedeutung als Trennungslinie, sie blieb aber bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 bzw. bis 1864 als Grenze zwischen Schleswig und Holstein bestehen. Bis zur Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs 1900 war sie noch eine juristische Grenze, da in Schleswig bis damals noch das dänische Jydske Lov galt. Ab 1111 wuchs beiderseits der Eider die Eigenständigkeit, aus denen die Herzogtümer Schleswig und Holstein (damals noch als Grafschaft) hervorgingen. Zugleich wurden zwischen den beiden Gebieten immer engere politische und wirtschaftliche Verbindungen geknüpft.

Herrschaft der Schauenburger

Im frühen 13. Jahrhundert versuchte der dänische König, auch Holstein in sein Reich zu integrieren, er scheiterte aber nach anfänglichen Erfolgen 1227 in der Schlacht von Bornhöved am Widerstand norddeutscher Fürsten. Nachdem holsteinische Grafen im 14. Jahrhundert ihren Einfluss weit nach Jütland hinein ausdehnen konnten, gelang es Margarethe I. um 1400 wieder die dänische Lehenshoheit in Schleswig zu erlangen. Sie musste aber auch die Besitzansprüche der holsteinischen Adeligen in Schleswig anerkennen. 1386 zeigten sich die beiden Gebiete erstmalig vereint im Wappen, als die Schauenburger Grafen Schleswig als dänisches Lehen erhielten. Im Einzelnen ist die Territorialgeschichte Schleswigs und Holsteins durch zahlreiche Erbteilungen und Heimfälle sehr verwickelt. Der Dynastie der Schauenburger gelang es jedoch, eine schleswig-holsteinische Herrschaft zu errichten, so dass im Spätmittelalter von Schleswig-Holstein als zusammenhängendem Territorium gesprochen werden kann.

Dänische Regentschaft

1460 wählte die schleswig-holsteinische Ritterschaft nach dem Aussterben der Schauenburger in direkter Linie den dänischen König Christian I. aus dem Haus Oldenburg, einen Neffen des letzten Schauenburgers Adolf VIII., zum Landesherrn. Nach dem Vertrag von Ripen ( 1460 ), der die Unteilbarkeit des Landes festschrieb, blieb Schleswig-Holstein bis 1864 in einer Personalunion mit Dänemark verbunden. Der dänische König regierte Schleswig und Holstein also nicht in seiner Eigenschaft als König, sondern als Herzog der beiden Gebiete, wobei Schleswig allerdings weiterhin ein königlich-dänisches Lehen war, während Holstein zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation gehörte und damit Reichslehen war.

Nationalismus und deutsche Einigungskriege

Der im 19. Jahrhundert sowohl in Dänemark wie auch in Deutschland aufkommende Nationalismus führte zu einem Gegensatz hinsichtlich der Zugehörigkeit der sogenannten Elbherzogtümer, der in zwei Kriegen mündete. Umstritten war dabei nicht das deutsch besiedelte Holstein, das ja seit dem frühen Mittelalter zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und nach 1815 auch zum Deutschen Bund gehörte und lediglich vom dänischen König regiert wurde, sondern das Herzogtum Schleswig: Sowohl in Deutschland wie in Dänemark wurde das Land von den national gesinnten Liberalen ganz beansprucht, obwohl es in einen überwiegend dänischsprachigen und dänischgesinnten Norden und einen überwiegend deutschsprachigen und deutschgesinnten Süden geteilt war. In dem Sylter Nordfriesen Uwe Jens Lornsen fand der deutschsprachige und deutschgesinnte Süden Schleswigs 1830 einen ersten wortgewaltigen Fürsprecher. Seit Anfang der 1840er Jahre versuchten sowohl deutsche als auch dänische Nationalliberale in Schleswig Einfluss zu gewinnen, so dass sich ein Konflikt abzeichnete. Dieser brach im Zusammenhang mit der Märzrevolution 1848 offen aus. In Kiel wurde eine provisorische Regierung ausgerufen, die Schleswig-Holsteins Aufnahme in den Deutschen Bund verlangte, während gleichzeitig in Kopenhagen eine nationalliberale Regierung ernannt wurde, der mehrere sogenannte Eiderdänen angehörten, deren Ziel die verfassungsmäßige Eingliederung Schleswigs in das Dänische Reich war. Die Unvereinbarkeit beider Forderungen führte zum Schleswig-Holsteinischen Krieg von 1848–1851 , indem die deutsch gesinnten Schleswig-Holsteiner zunächst noch vergeblich versuchten, die dänische Oberhoheit zu beenden. Nach dem Willen der deutschen Nationalliberalen sollte auch Schleswig ein Mitglied des Deutschen Bundes werden und vereint mit Holstein ein souveräner Staat unter Regierung des Herzogs von Augustenburg werden. Zunächst wurden die deutschen Schleswig-Holsteiner dabei von der Paulskirchenversammlung unterstützt, doch auf Grund des Druckes der europäischen Großmächte zogen sich die preußischen Armeen und die Bundestruppen zurück und überließen die Kieler Regierung ihrem Schicksal. Der dänische Sieg bei Idstedt 1850 beendete vorerst die deutschen Hoffnungen auf ein deutsches Schleswig-Holstein, der status quo ante wurde wiederhergestellt – auch auf internationalen Druck.

Als Dänemark im November 1863 eine Verfassung verabschiedete, die auch in Schleswig gelten sollte und damit die Friedensbestimmungen von 1851 brach, ergriff der preußische Kanzler Bismarck die Chance, die schleswigsche Frage im deutschen Sinne zu lösen. Nach der Verstreichung eines sehr kurzen Ultimatums erklärten Preußen und Österreich Dänemark den Krieg. Den Deutsch-Dänischen Krieg konnten Preußen und Österreich im April 1864 für sich entscheiden. Verhandlungen über eine Teilung Schleswigs führten nicht zu einer Lösung, so dass Schleswig-Holstein zunächst unter eine gemeinsame Verwaltung durch Preußen und Österreich kam – im Gegensatz zu den ursprünglichen Zielen der deutschen Schleswig-Holsteiner wurden die Herzogtümer also nicht unabhängig. Nur kleine Teile im Norden Schleswigs blieben dänisch, wie z. B. die Insel Ærø und sieben Kirchspiele südlich von Kolding ; dafür gab die dänische Krone ihre Ansprüche auf einige Enklaven auf, die nicht zu Schleswig gehört hatten (Møgeltønder, Listland/Sylt, Amrum, Westerland Föhr). Nach dem Preußisch-Österreichischen Krieg 1866 wurde Schleswig-Holstein 1867 als Ganzes eine preußische Provinz und damit 1871 Teil des Deutschen Reiches . Die Schleswig-Holsteinische Frage war ein zentraler Aspekt der Politik Bismarcks , die schließlich zur Reichseinigung 1871 führte.

jĂĽngere Geschichte

Abgeschlossen wurde die völkerrechtliche Auseinandersetzung mit Dänemark jedoch erst 1920 , als unter dem Druck und der Aufsicht der Siegermächte des Ersten Weltkriegs die im Vertrag von Prag 1866 zugesagte Volksabstimmung in den nördlichen Teilen Schleswigs stattfand. Deutschland musste als Verlierer des Krieges einen ungünstigen Zuschnitt der Stimmbezirke akzeptieren, was unter anderem zum Verlust der überwiegend deutschgesinnten Städte Apenrade , Sonderburg und Tondern führte (siehe auch Nordschleswig). Der südliche Stimmbezirk (mit Flensburg) war besonders hart umstritten und entschied sich dann für die Zugehörigkeit zum Deutschen Reich. 1955 kam es dann zu einer endgültigen Einigung zwischen Dänemark und Deutschland, die insbesondere den Status und die Sonderrechte der jeweiligen Minderheiten regelte. Trotz kleinerer Streitigkeiten leben Deutsche und Dänen nun seit Jahrzehnten friedlich miteinander.

Während der späten Zwanziger Jahre war Schleswig-Holstein, insbesondere das an der Westküste gelegenen Dithmarschen eine der Hochburgen des Nationalsozialismus . Die Blutnacht von Wöhrden wurde von der nationalsozialistischen Bewegung deutschlandweit zu Propagandazwecken ausgeschlachtet. Bereits 1930 konnte die NSDAP in dieser Gegend gut 70 % der Wählerstimmen für sich verbuchen. 1938 brannten auch in Schleswig und Holstein (etwa in Kiel) die Synagogen; es gab auch einige kleinere Konzentrationslager .

Nach dem Zweiten Weltkrieg war Schleswig-Holstein Hauptansiedlungsgebiet für Vertriebene und Hamburger Ausgebombte. Die Bevölkerungszahl, die 1939 noch 1,6 Millionen Einwohner betragen hatte, stieg bis 1949 auf 2,7 Millionen Einwohner.

Nach dem Krieg entstand am 23. August 1946 durch alliierten Beschluss zunächst das selbständige Land Schleswig-Holstein. Bundesland wurde Schleswig-Holstein mit der 1949 vom ersten gewählten Landtag verabschiedeten Landessatzung, die am 12. Januar 1950 in Kraft trat. Erst die nach der Verfassungsreform am 30. Mai 1990 vom Landtag verabschiedete Verfassung trug auch den Namen Landesverfassung.

Siehe auch: Geschichte der deutschen Bundesländer

Den größten Skandal der Nachkriegsgeschichte stellte die Barschel-Affäre 1987 / 88 dar. Dieser Skandal erfuhr dann 1993 noch eine Fortsetzung mit der Schubladen-Affäre .

Zuletzt rückte Schleswig-Holstein in den Mittelpunkt des Interesses, als im März 2005 die Wiederwahl von Heide Simonis zur Ministerpräsidentin spektakulär im Landtag scheiterte, was zu einer Großen Koalition in Kiel führte und vielfach auch als bundespolitisches Signal gesehen wurde.

Literatur

  • Ulrich Lange (Hrsg.): Geschichte Schleswig-Holsteins. NeumĂĽnster (Wachholtz) 2003, ISBN 3-529-02440-6
  • Jann Markus Witt/Heiko Vosgerau (Hrsg.): Schleswig-Holstein von den UrsprĂĽngen bis zur Gegenwart. Eine Landesgeschichte. Hamburg: Convent-Verlag, 2002, ISBN 3-934613-39-X
  • JĂĽrgen H. Ibs/Eckart Dege/Henning Unverhau (Hrsg.): Historischer Atlas Schleswig-Holstein. Bd. I–III. NeumĂĽnster (Wachholtz)

Hoheitszeichen

Flagge

Die Landesflagge besteht aus drei horizontalen Streifen. Der obere Streifen ist blau, der mittlere weiß und der untere rot. Die Farben sind aus dem Landeswappen genommen und sind 1840 zum ersten Mal von den deutschen Schleswig-Holsteinern im sich abzeichnenden deutsch-dänischen Konflikt um Schleswig verwendet worden. Im Jahre 1949 wurde die Flagge offiziell von den Alliierten anerkannt. Die Dienstflagge enthält im Gegensatz zur Landesflagge das Landeswappen. Bei offizieller Beflaggung wird die Dienstflagge gehisst. Die Dienstflagge darf nur von den entsprechenden Behörden benutzt werden, die Landesflagge dagegen kann von jedermann frei benutzt werden. Schiffe führen eine Erkennungflagge in den Farben der Landesflagge.

Siehe auch: Flagge Schleswig-Holsteins

Wappen

Das Wappen Schleswig-Holsteins zeigt nach Landesgesetz auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen gewandte, rot bewehrte, übereinander schreitende Löwen und ein silbernes Nesselblatt, wobei die Löwen den Landesteil Schleswig, das Nesselblatt Holstein symbolisiert. Im Gegensatz zu den normalen Schleswigschen Löwen, die auf den Kreis-/Stadtwappen nach links sehen, sehen die Löwen im Landeswappen nach rechts. Angeblich beruht dies auf einem Erlass Otto von Bismarcks aus den 1880er Jahren, da es „unhöflich“ von den Löwen wäre, dem Nesselblatt den Hintern zuzuwenden. Das Wappen darf nur von offiziellen Stellen verwendet werden. Jedoch hat die Landesregierung vor kurzer Zeit ein vereinfachtes Wappen herausgegeben, das frei verwendbar ist.

Hymne

Das Schleswig-Holstein-Lied heißt offiziell Wanke nicht mein Vaterland, der umgangssprachliche Name ist jedoch Schleswig-Holstein meerumschlungen. Den Text hat Matthäus Friedrich Chemnitz verfasst, die Melodie ist von Carl Gottlieb Bellmann

Siehe auch: Schleswig-Holstein meerumschlungen

Sprachen

Es gibt vier offizielle Landessprachen: die Niederdeutsche Sprache (Plattdeutsch), die Friesische Sprache, die Dänische Sprache sowie natürlich Hochdeutsch . Die Niederdeutsche Sprache gilt als Regionalsprache , Dänisch und Friesisch als Minderheitensprachen . Daneben existiert noch Südjütisch (Sønderjysk) als dänischer Dialekt , der jedoch nur noch in einigen an der deutsch-dänischen Grenze gelegenen Dörfern gesprochen wird.

Zur Anwendung kommen Dänisch und Friesisch ausschließlich im Landesteil Schleswig im Norden des Landes. Im Kreis Nordfriesland finden sich auch zweisprachige Ortsschilder, so wird dem Besucher von Niebüll die Stadt auch als Naibel angekündigt.

Der Südosten des Landes war bis ins 12. Jahrhundert von slawischen Völkern besiedelt, was sich heute noch an einigen slawischstammigen Ortsnamen erkennen lässt (zum Beispiel Lübeck, Eutin, Preetz , Ratzeburg)

Siehe auch: Sprachen und Dialekte in Schleswig-Holstein, Schleswigsche Ortsnamen

Religion

Religionszugehörigkeit in Prozent
Religionszugehörigkeit in Prozent

Schleswig-Holstein ist ein protestantisch geprägtes Land. 2000 gehörten 63,8 % der Bevölkerung der evangelisch-lutherischen Kirche an, 6,1 % waren 2003 römisch-katholisch . 25.000 Schleswig-Holsteiner bekennen sich zum Islam . Die evangelischen Freikirchen zählen etwa 15.000 Mitglieder, die dänische Kirche umfasst etwa 6.000 Mitglieder und ungefähr 1.800 Bewohner des Landes sind Juden .

Die evangelische Kirche gehört zur Nordelbischen Kirche und wird von den drei Bischofssitzen Hamburg, Holstein-Lübeck und Schleswig aus betreut. Schleswig-Holstein gehört zum Erzbistum Hamburg der Römisch-Katholischen Kirche.

Verwaltungsgliederung

Verwaltungsstruktur fĂĽr Schleswig-Holstein
Verwaltungsstruktur fĂĽr Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein erfuhr 1970 / 71 eine Gebietsreform . Die Zahl der Landkreise wurde von 17 (siehe preuĂźische Provinz Schleswig-Holstein) auf 11 gesenkt, die Zahl der Gemeinden sank mittelfristig von 1.371 ( 1959 ) auf 1.131 ( 1994 ) und die bisher 199 Ă„mter wurden in jetzt 119 Ă„mter zusammengefasst. Gleichzeitig wurde die Fläche der vier kreisfreien Städte erheblich erweitert. Schleswig-Holstein bestand am 31. Dezember 2002 aus insgesamt 11 Landkreisen und 1.130 Gemeinden. Von diesen Gemeinden haben 1.019 weniger als 2.000 Einwohner und werden deshalb von einem ehrenamtlichen BĂĽrgermeister verwaltet. 62 Gemeinden besitzen das Stadtrecht . Stadtrecht kann eine Gemeinde erhalten, die mindestens 10.000 Einwohner besitzt, Städte die dieses aus alter Zeit haben, verlieren es aber nicht. In diesen Städten leben 1,5 Millionen der etwa 2,7 Millionen Einwohner des Landes. Der Kreis Pinneberg ist mit 290.000 Einwohner der bevölkerungsreichste des Landes, der Kreis Rendsburg-Eckernförde mit 2.400 km² der größte und damit fast so groĂź wie das Saarland. Einige Kreise in der Metropolregion Hamburg diskutieren den Zusammenschluss zu einem groĂźen Hamburger Umlandkreis. Auch auf Landesebene gibt es im politischen Raum Ăśberlegungen, die Zahl der Landkreise auf sechs bis vier und die Zahl der kreisfreien Städte auf zwei oder keine zu reduzieren.

Kreise

(in Klammern die Kreisstädte und die Kfz-Kennzeichen)

  1. Dithmarschen (Heide, HEI)
  2. Herzogtum Lauenburg (Ratzeburg, RZ)
  3. Nordfriesland (Husum, NF)
  4. Ostholstein (Eutin, OH)
  5. Pinneberg (Pinneberg, PI)
  6. Plön (Plön, PLÖ)
  7. Rendsburg-Eckernförde (Rendsburg, RD)
  8. Schleswig-Flensburg (Schleswig, SL)
  9. Segeberg (Bad Segeberg, SE)
  10. Steinburg (Itzehoe, IZ)
  11. Stormarn (Bad Oldesloe, OD)

Kreisfreie Städte

(in Klammern die Kfz-Kennzeichen)

  1. Flensburg (FL)
  2. Kiel (KI)
  3. LĂĽbeck (HL)
  4. NeumĂĽnster (NMS)

Es gab Ăśberlegungen seitens der Stadt NeumĂĽnster, sich zwecks Kosteneinsparungen dem Kreis Segeberg anzuschlieĂźen.
Siehe auch Artikel im Hamburger Abendblatt

Einen Sonderstatus nimmt seit dem 01.01.2005 die Stadt Norderstedt als "GroĂźe kreisangehörige Stadt" an, der gem. § 135 a Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (eine Experimentierklausel) ermöglicht wurde. Dies bedeutet, dass einige Aufgaben ĂĽber einen öffentlich-rechtlichen Vertrag vom Kreis (hier: Segeberg) an die Stadt ĂĽbertragen werden können.

Städte und Gemeinden

LĂĽbecker Holstentor
LĂĽbecker Holstentor
Schloss Reinbek
Schloss Reinbek

Größte Städte und Gemeinden

Stadt/
Gemeinde
Kreis Einwohner
31.12.2000
Einwohner
30.6.2005
Kiel Kiel (Stadt) 232.612 233.244
LĂĽbeck LĂĽbeck (Stadt) 213.399 211.961
Flensburg Flensburg (Stadt) 84.281 85.971
NeumĂĽnster NeumĂĽnster (Stadt) 79.831 78.333
Norderstedt Segeberg 71.523 71.377
Elmshorn Pinneberg 47.391 48.386
Pinneberg Pinneberg 39.423 41.209
Itzehoe Steinburg 33.549 33.285
Wedel Pinneberg 32.060 31.841
Rendsburg Rendsburg-Eckernförde 29.321 28.469
Ahrensburg Stormarn 29.117 30.087
Geesthacht Herzogtum Lauenburg 29.106 29.404
Schleswig Schleswig-Flensburg 25.093 24.182
Henstedt-Ulzburg Segeberg 24.950 26.099
Reinbek Stormarn 24.570 25.572
Bad Oldesloe Stormarn 23.314 24.027
Eckernförde Rendsburg-Eckernförde 23.304 23.162
Husum Nordfriesland 20.994 20.942
Heide Dithmarschen 20.530 20.660
Bad Schwartau Ostholstein 20.098 19.696
Quickborn Pinneberg 19.875 20.240
Kaltenkirchen Segeberg 18.081 19.581


Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine groĂźe Zahl von Gemeinden mit weniger als 500 Einwohnern aus. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern änderte daran auch die durchgefĂĽhrte Gebietsreform nichts. 1.026 kleinere Gemeinden sind in 119 Ă„mtern (im Kreis Dithmarschen: Amt Kirchspielslandgemeinde ) zusammengefasst, um die Verwaltungsaufgaben effektiver zu gestalten (Stand: 31. Dezember 2002). So ist Arnis mit seinen 365 Einwohnern die kleinste Stadt Deutschlands. Wiedenborstel ist die kleinste eigenständige Gemeinde Deutschlands. Sie besteht aus einem Haus und hatte in den letzten Jahren zwischen zwei und sieben Einwohnern.

Siehe auch: Liste der Orte in Schleswig-Holstein.

Regionen

Staatsaufbau

Verfassung

Schleswig-Holstein ist laut Artikel 1 seiner Verfassung vom 12. Januar 1950 ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland . Das Land besitzt die modernste Verfassung der alten Bundesländer. In Folge der Barschel-Affäre 1987 wurden vom Untersuchungsausschuss strukturelle Ă„nderungen angeregt. Eine eingesetzte EnquĂŞte-Kommission erstellte Vorschläge zu einer Verfassungs- und Parlamentsreform und legte 1989 ihren Schlussbericht vor. Daraufhin wurde die Verfassung geändert und auch von Landessatzung in Landesverfassung umbenannt. Sie wurde am 30. Mai 1990 vom Landtag verabschiedet. Die Verfassung enthält seitdem auch Staatszielbestimmungen , z. B. den Minderheitenschutz der friesischen und der dänischen Volksgruppe im Land (Art. 5), die Förderung der Gleichstellung von Mann und Frau (Art. 6), den Schutz der natĂĽrlichen Lebensgrundlagen (Art. 7) oder Schutz und Förderung der Kultur (Art. 9).

Im Vergleich zu anderen deutschen Landesverfassungen hat die Verfassunge weitreichende Elemente der direkten Demokratie . Wie in allen anderen deutschen Ländern geht die Staatsgewalt vom Volke aus, das heißt, das Volk bekundet seinen Willen in Wahlen und Abstimmungen im Lande, in den Gemeinden und den Gemeindeverbänden.

Die Verfassung verliert vorbehaltlich anderweitiger bundesgesetzlicher Regelung ihre Geltung an dem Tag, an dem eine Neugliederung des Bundesgebietes in Kraft tritt.

Landtag

Landeshaus mit Plenarsaal
Landeshaus mit Plenarsaal

Der Landtag ist das vom Volk gewählte oberste Organ der politischen Willensbildung und fĂĽhrt somit die legislative Gewalt aus. Der Landtag wählt die Ministerpräsidentin oder den Ministerpräsidenten. AuĂźerdem kontrolliert er mit der Rechtsprechung die ausfĂĽhrende Gewalt. Der Landtag besteht in der Regel (ohne Ăśberhangmandate ) aus 75 Abgeordneten (siehe Tabelle). Sie werden nach einem Verfahren gewählt, das die Persönlichkeitswahl mit den Grundsätzen der Verhältniswahl verbindet. Ab der 16. Wahlperiode wird der Landtag aus 69 Abgeordneten bestehen.

Landesregierung

Die Landesregierung ist im Bereich der vollziehenden Gewalt oberstes Leitungs-, Entscheidungs- und Vollzugsorgan. Sie besteht aus der Ministerpräsidentin oder dem Ministerpräsidenten und den Landesministerinnen und Landesministern. Die Ministerpräsidentin oder der Ministerpräsident wird vom Landtag ohne Aussprache gewählt. Sie oder er beruft und entlässt die Landesministerinnen und Landesminister und bestellt aus diesem Kreis für sich eine Vertreterin oder einen Vertreter. Zur Ministerpräsidentin oder zum Ministerpräsidenten ist gewählt, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Landtages auf sich vereinigt (Absolute Mehrheit). Erhält im ersten Wahlgang niemand diese Mehrheit, so findet ein neuer Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch im zweiten Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.

Rechtsprechung

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richterinnen und Richtern anvertraut; sie wird im Namen des Volkes ausgeübt. Die Richterinnen und Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

Die Gerichtsstruktut in Schleswig-Holstein war und ist vergleichsweise gering ausgebaut. Ein eigenes Oberverwaltungsgericht wurde erst 1991 mit dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig eingerichtet. Bis dahin war das OVG Lüneburg in Niedersachsen gem. § 3 Abs. 2 VwGO auch für das Land Schleswig-Holstein zuständig.

Schleswig-Holstein verfĂĽgt noch immer als einziges Bundesland ĂĽber keine eigene Verfassungsgerichtsbarkeit . Auch im Rahmen der Verfassungsreform von 1990 wurde vorläufig weiterhin auf ein eigenes Landesverfassungsgericht verzichtet. Stattdessen weist Art. 44 der Landesverfassung dem Bundesverfassungsgericht die Stellung als Verfassungsgericht fĂĽr das Land Schleswig-Holstein zu, wobei jedoch keine Landes verfassungsbeschwerde ermöglicht wird.

Im November 2004 wurde, wie auch schon Ende der 90er Jahre, im Schleswig-Holsteinischen Landtag ĂĽber die Einrichtung eines Landesverfassungsgerichts diskutiert. GrĂĽnde fĂĽr diese Ăśberlegung sind z. B., dass selbst Entscheidungen ĂĽber die Zulässigkeiten von Volksinitiativen erst Jahre nach deren Abstimmungen im Landtag fallen, oft dann schon in der nächsten Legislaturperiode . Auch seien Richterinnen und Richter aus Schleswig-Holstein in den Bundesgerichten unterrepräsentiert. Das BĂĽndnis 90/Die GrĂĽnen sprach sich fĂĽr eine Schaffung eines solchen Gerichts unter Einsatz von nebenamtlichen Richtern und organisatorischer Anbindung an ein bestehendes Gericht aus. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD vom 16. April 2005 sieht nun vor, ein Landesverfassungsgericht zu schaffen, bei dem auch die richterlichen Mitglieder ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausĂĽben (Punkt 7.b.). Dies wird wohl auf eine Anbindung an das OVG in Schleswig hinauslaufen.

Direkte Demokratie

Initiative aus dem Volk

Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, den Landtag im Rahmen seiner Entscheidungszuständigkeit mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung zu befassen. Einer Initiative kann auch ein mit Gründen versehener Gesetzentwurf zugrunde liegen; er darf den Grundsätzen des demokratischen und sozialen Rechtsstaates nicht widersprechen. Die Initiativen müssen von mindestens 20.000 Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Ihre Vertreterinnen und Vertreter haben das Recht auf Anhörung. Initiativen über den Haushalt des Landes, über Dienst- und Versorgungsbezüge sowie über öffentliche Abgaben sind jedoch unzulässig.

Volksbegehren

Stimmt der Landtag dem Gesetzentwurf oder der Vorlage innerhalb einer Frist von vier Monaten nicht zu, so sind die Vertreterinnen und Vertreter der Volksinitiative berechtigt, die DurchfĂĽhrung eines Volksbegehrens zu beantragen. Der Landtag entscheidet nun, ob das beantragte Volksbegehren zulässig ist. Ein Volksbegehren ist dann zustande gekommen, wenn mindestens 5 % der Stimmberechtigten innerhalb eines halben Jahres dem Volksbegehren zugestimmt haben.

Volksentscheid

Ist ein Volksbegehren zustande gekommen, so muss innerhalb von neun Monaten ĂĽber den Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ein Volksentscheid herbeigefĂĽhrt werden. Der Landtag kann einen eigenen Gesetzentwurf oder eine andere Vorlage zur gleichzeitigen Abstimmung stellen. Ein Volksentscheid findet nicht statt, wenn der Landtag das Gesetz schon verabschiedet hat, so dass ein Volksentscheid ĂĽberflĂĽssig geworden ist und wenn das Bundesverfassungsgericht auf Antrag des Landtages oder der Landesregierung das Volksbegehren als verfassungswidrig eingestuft hat.

Der Gesetzentwurf oder die andere Vorlage ist durch Volksentscheid angenommen, wenn die Mehrheit derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten, zugestimmt hat. Eine Verfassungsänderung durch Volksentscheid bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln derjenigen, die ihre Stimme abgegeben haben, jedoch mindestens die Hälfte der Stimmberechtigten. In der Abstimmung zählen nur die gültigen Ja- und Nein-Stimmen.

Gesetzgebung

Die Gesetzentwürfe werden von der Landesregierung oder von einzelnen oder mehreren Abgeordneten des Landtages oder durch Initiativen aus dem Volk eingebracht. Die Gesetze werden durch den Landtag oder durch Volksentscheid beschlossen. Gesetze die die Verfassung ändern bedürfen der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages sowie der Zustimmung des Volkes. Außerdem müssen sie den Wortlaut des ändernden Verfassungstextes ausdrücklich ändern und ergänzen.

Politik

Schleswig-Holstein ist ein ebenso ländlich wie protestantisch geprägtes Land. n der Nachkriegszeit konnte der Bund der Heimatvertriebenen und Entrechteten fast 25 % der Wähler hinter sich bringen. Mit dem Abgleiten in die bundespolitische Bedeutungslosigkeit verlor er aber auch hier seine Wähler. In den sechziger Jahren ( NPD ) und in den neunziger Jahren ( DVU ) konnten rechtsextreme Parteien Wahlerfolge bei Landtagswahlen verbuchen, diese aber nicht wiederholen. In Schleswig-Holstein sind die Stimmenanteile der FDP und der GrĂĽnen meistens geringer als in anderen Bundesländern. Die Regionale Stimmenverteilung innerhalb des Bundeslandes ist sehr verschieden. Tendenziell ist der Stimmenanteil der SPD in den Kreisfreien Städten und im Umland Hamburgs höher, der Stimmenanteil der CDU ist tendenziell höher in den Kreisen Nordfriesland und Dithmarschen, sowie in den ländlichen Gemeinden der Kreise Steinburg , Rendsburg-Eckernförde und Segeberg . Eine Besonderheit in der Parteienlandschaft Schleswig-Hosteins ist der SĂĽdschleswigsche Wählerverband, der die Interessen der dänischen und friesischen Minderheit vertritt. Er ist bei Landtagswahlen von der 5%-HĂĽrde nach Wahlgesetz fĂĽr den Landtag von Schleswig-Holstein § 3 Abs. 1 Satz 2 ausgenommen. Die Landespolitik in Schleswig-Holstein setzt auf die Kooperation mit dem wirtschaftlich stärkeren Nachbarn Hamburg, steht aber dem vom Nachbarn angeregten Nordstaat skeptisch gegenĂĽber. Nach einer repräsentativen Umfrage der Unternehmerverbände Nord, die bereits grenzĂĽberschreitend arbeiten, waren jĂĽngst 52 % der Bevölkerung bereits fĂĽr das Zusammengehen mit Hamburg in einem neuen Bundesland .

Landesregierung

Die Regierung wird seit 27. April 2005 von einer groĂźen Koalition aus CDU und SPD getragen:

zu seinem Kabinett gehören:

Ehemalige Ministerpräsidenten

Die Ministerpräsidenten ab 1945 :

Die Ministerpräsidenten seit der Verfassung von 1950

Wirtschaft und Verkehr

Howaldtswerke-Deutsche Werft AG in Kiel
Howaldtswerke-Deutsche Werft AG in Kiel

Wirtschaft

Schleswig-Holstein ist traditionell ein strukturschwaches Land mit nur zwei Großstädten, Kiel und Lübeck. Verhältnismäßig viele Einwohner arbeiten weiterhin in der Landwirtschaft . Produzierende Industrie entwickelte sich hier relativ spät und wurde schon früh wieder vom einsetzenden Strukturwandel betroffen. Auch die Wiedervereinigung von 1990 , durch die Schleswig-Holstein vom Nehmer- zum Geberland im Länderfinanzausgleich wurde, hatte ökonomisch ungünstige Folgen. Auch der Abbau von Bundeswehr und Marine traf die Wirtschaft des Bundeslandes besonders hart. Wirtschaftlich lassen sich drei Großräume unterscheiden: das prosperierende Hamburger Umland in der Metropolregion Hamburg, auch Speckgürtel genannt (mit Maschinenbau und Dienstleistungen), die Westküste (Landwirtschaft, Tourismus in Schleswig-Holstein, Windenergie ) und die großen Städte an der Ostküste. In den letzten Jahren gewinnt der Seehandel mit dem Ostseeraum wieder an Bedeutung. Eine besondere Rolle spielen dabei die Jütlandlinie und die Vogelfluglinie wie auch der Lübecker Hafen als Wege nach Skandinavien , Finnland , Russland und das Baltikum .

In Schleswig-Holstein sind zwei Drittel der gesamten deutschen Fischereiflotte stationiert. Rund ein Viertel der deutschen Reedereien sind im Land angesiedelt; etwa 20 % des deutschen Umsatzes im Schiffbau werden hier erwirtschaftet. Vor allem die Werft HDW in Kiel ist auch international erfolgreich.

Schleswig-Holstein hat an drei Standorten Atomkraftwerke , in BrunsbĂĽttel, Brokdorf und KrĂĽmmel.

Der Tourismus in Schleswig-Holstein spielt eine weit größere Bedeutung als in den meisten anderen Bundesländern. In der Tourismusindustrie erwirtschafteten im Jahr 2002 etwa 80.000 Beschäftigte einen Umsatz von 5,2 Milliarden Euro. Der Beitrag des Tourismus zum Volkseinkommen betrug damit 4,6 % im Gegensatz zum Bundesschnitt von 2,8 %.

Verkehr

Die wichtigsten Autobahnen des Landes gehen von Hamburg aus. Es sind die Bundesautobahn 1 nach Lübeck, die weiter über die Vogelfluglinie die Öresundregion Kopenhagen / Malmö anbindet, die Bundesautobahn 7 über Neumünster und Rendsburg nach Flensburg mit einem Abzweig nach Kiel, der Bundesautobahn 215, und die Bundesautobahn 23 nach Heide mit Anschluss nach Husum und den Nordfriesischen Inseln. Die zum Teil noch im Bau befindliche Bundesautobahn 20 führt bisher von Lübeck an die Mecklenburg-Vorpommersche Ostseeküste und soll in Zukunft bei Glückstadt die Elbe queren. Die Bundesautobahn 24 verbindet die Metropolregion Hamburg mit der Metropolregion Berlin/Brandenburg.

Die Hauptstrecken der Eisenbahn beginnen ebenfalls in Hamburg. Von dort führen sie nach Kiel, Lübeck und Flensburg. Auch die Marschbahn beginnt in Hamburg und endet in Westerland auf Sylt. Bis Kiel über Neumünster verkehren auch ICEs . Von Bedeutung war lange Zeit auch die Eisenbahnfähre von Fehmarn nach Lolland im Verlauf der Vogelfluglinie. Das gut entwickelte Überland-Omnibus-Netz Schleswig-Holsteins wird im wesentlichen von der Autokraft GmbH betrieben.

Das Land hat insgesamt 46 öffentliche Häfen und Anlegestellen, von denen vier überregionale Transitfunktionen erfüllen: Kiel, Lübeck/ Travemünde und Puttgarden an der Ostsee , Brunsbüttel an der Nordsee . Kiel und Lübeck sind ebenso für den Güterverkehr nach Skandinavien sowie zunehmend nach Osteuropa wichtig. Kiel ist zudem ein wichtiger Fähr- und Kreuzfahrerhafen. Puttgarden ist der deutsche Hafen der Vogelfluglinie nach Dänemark . Brunsbüttel ist ein wichtiger Hafen für Massengüter und entwickelt sich derzeit außerdem zu einer bedeutenden Basis für die Offshore - Windenergieindustrie . Der Nord-Ostsee-Kanal ist mit über 41.000 Schiffsbewegungen jährlich die am meisten genutzte künstliche Wasserstraße der Welt.

Flugverkehr : Die zwei großen zivilen Flughäfen befinden sich in Kiel und in Lübeck. Der letztere ist auch für den Tourismus im Land von Bedeutung. Es gibt einen kleineren Flugplatz u.a. in Flensburg, Sonderlandeplätze befinden sich auf den Inseln Helgoland, Sylt und Fehmarn.

Bildung

Schleswig-Holstein verfügt über drei Universitäten, wobei nur die 1665 gegründete Christian-Albrechts-Universität in Kiel eine Volluniversität ist. Ferner gibt es im Land eine Kunsthochschule, eine Musikhochschule , vier Fachhochschulen und eine Verwaltungsfachhochschule. Insgesamt studierten im Wintersemester 2003/2004 in Schleswig-Holstein 45.542 Personen, davon 26.510 an Universitäten und 16.973 an Fachhochschulen.

Im Schuljahr 2001/2002 besuchten 36,6 % der SchĂĽler an allgemeinbildenden Schulen eine Grundschule, 20,8 % ein Gymnasium, 18,6 % eine Realschule, 13,3 % eine Hauptschule, 4,8 % eine Gesamtschule und 3,7 % eine Sonderschule. Weiterhin gibt es Freie Waldorfschulen (1,3 % der SchĂĽler), Schulkindergärten (0,4 %), Abendrealschulen (0,2 %) und Abendgymnasien (0,1 %).

Siehe auch: Hochschulen in Schleswig-Holstein

Kultur

Die Kultur Schleswig-Holsteins ist durch den niederdeutschen, dänischen und friesischen Einfluss vielfältig. Sie ist geprägt von landschaftlichen Faktoren, wie den beiden Meeren und der bäuerlichen Kultur. Besonders im Norden des Landes ist der skandinavische Einfluss in der Architektur und Wohnkultur erkennbar. Schwerpunkte des kulturellen Lebens sind Lübeck und Schleswig.

Siehe auch: Liste historischer Orte in Schleswig-Holstein

Sport

Durch die Küsten ist der Wassersport ebenso populär, wie das Angeln. Schleswig-Holstein beheimatet zwei Handballvereine , die regelmäßig an der Spitze der Bundesliga spielen: THW Kiel und SG Flensburg-Handewitt. Bekannt sind auch die Fußballvereine VfB Lübeck und der KSV Holstein Kiel, der 1912 Deutscher Fußballmeister war. Kiel ist historisch eine traditionsreiche Stätte des Boxsports und eine der Weltmetropolen des Segelns , anerkannt durch die Segelwettbewerbe der Olympischen Sommerspiele 1936 und 1972 . Mit der Kieler Woche und der Travemünder Woche ist das Land Ausrichter von zwei der größten und traditionsreichen Segelwettbewerbe der Welt. Insgesamt sind im Land in 230 Vereinen etwa 32.000 Segler organisiert. Sylt und Fehmarn sind das Mekka vieler Surfer , außerdem lädt das Land zum Wandern und Rad fahren ein. Aus der Ruder -Stadt Ratzeburg kam und kommt der Deutschlandachter . An der Westküste in Nordfriesland und Dithmarschen ist das Boßeln heute noch sehr populär.

Regelmäßige Veranstaltungen

Siehe auch: Tourismus in Schleswig-Holstein

EhrenbĂĽrger

Vier Personen wurden EhrenbĂĽrger von Schleswig-Holstein:

  • Helmut Schmidt, 1998, frĂĽherer deutscher Bundeskanzler , MdB ,
  • Uwe Ronneburger, 2000, frĂĽherer stv. Bundesvorsitzender und schleswig-holsteinischer Landesorsitzender der FDP , MdB ,
  • Gerhard Stoltenberg, 2002, frĂĽherer Ministerpräsident von Schleswig-Holstein und frĂĽherer Bundesminister der Verteidigung und der Finanzen, MdB , und
  • Siegfried Lenz , 2004, bekannter deutscher Autor, der einen Teil des Jahres in Tetenhusen bei Rendsburg lebt. Viele seiner Geschichten spielen in Schleswig-Holstein.

Siehe auch: Liste der Ehrenbürger Schleswig-Holsteins, Liste der Persönlichkeiten (Schleswig-Holstein)

Siehe auch

Portal Portal:Schleswig-Holstein
Wiktionary: Schleswig-Holstein – Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen

Weblinks

Commons: Schleswig-Holstein – Bilder, Videos oder Audiodateien
Wikinews: Themenportal Schleswig-Holstein – aktuelle Nachrichten



Koordinaten: 54° 28' 12" N, 9° 30' 51" O

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