Flagge Schleswig-Holsteins
Die Flagge Schleswig-Holsteins ist eine längsgestreifte blauweißrote Trikolore.
Sie wird mindestens seit dem 19. Jahrhundert als nationales Symbol gebraucht, erhielt aber erst mit dem Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom 18. Januar 1957 offiziellen Charakter.
Die Fahne soll die Verbundenheit der beiden Landesteile Schleswig und Holstein ausdrücken. Das schleswigsche Blau wird mit den holsteinischen Farben Weiß und Rot verbunden. Pikanterweise wurde die zweite schleswigsche Farbe Gelb nicht mit aufgenommen, da die schleswig-holsteinische Bewegung des 19. Jahrhunderts eine Trikolore nach französischem Vorbild mit eben nur drei Farben anstrebte.
Die von den Landesbehörden geführte Landesdienstflagge trägt das Landes wappen im Zentrum.
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