Bundesland (Deutschland)
Bundesland ist die umgangssprachliche Bezeichnung fĂŒr einen Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland .
Jedoch ist âBundeslandâ eigentlich eine irrefĂŒhrende Bezeichnung, weil es eine Unterordnung der LĂ€nder zum Bund nahelegt und deren Eigenstaatlichkeit nicht wiedergibt, denn die deutschen LĂ€nder sind Staaten im Sinne des Staatsrechts . Die korrekte und auch vom Grundgesetz verwendete Bezeichnung ist daher âLĂ€nderâ der Bundesrepublik.
Diese Unterscheidung ist nicht ganz unbedeutend, weil nach dem Zweiten Weltkrieg im Westen des besetzten Deutschen Reiches zunĂ€chst neue LĂ€nder als staatliche Verwaltungseinheiten entstanden (siehe Geschichte der deutschen LĂ€nder ab 1945) und von ihnen der Bund (die Bundesrepublik Deutschland) als ein Nachfolgestaat gebildet wurde (konstitutives Element). Im Gegensatz dazu steht die Entwicklung im besetzten Ăsterreich . Dort wurde zuerst der Bund wiederbelebt und danach als seine Teilstaaten die dortigen BundeslĂ€nder.
Inhaltsverzeichnis |
Karte
Land | FlĂ€che [kmÂČ] | Einwohner | Stimmen im Bundesrat | Portal | Hauptstadt | |
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(1) | Baden-WĂŒrttemberg | 35.752 | 10.717.419 | 6 | ( Portal ) | Stuttgart |
(2) | Bayern | 70.549 | 12.444.000 | 6 | ( Portal ) | MĂŒnchen |
(3) | Berlin | 892 | 3.390.444 | 4 | ( Portal ) | |
(4) | Brandenburg | 29.477 | 2.567.704 | 4 | ( Portal ) | Potsdam |
(5) | Bremen | 404 | 662.990 | 3 | ( Portal ) | Bremen |
(6) | Hamburg | 755 | 1.737.000 | 3 | ( Portal ) | |
(7) | Hessen | 21.115 | 6.097.800 | 5 | ( Portal ) | Wiesbaden |
(8) | Mecklenburg-Vorpommern | 23.174 | 1.726.000 | 3 | ( Portal ) | Schwerin |
(9) | Niedersachsen | 47.618 | 8.000.909 | 6 | ( Portal ) | Hannover |
(10) | Nordrhein-Westfalen | 34.084 | 18.075.352 | 6 | ( Portal ) | DĂŒsseldorf |
(11) | Rheinland-Pfalz | 19.847 | 4.059.000 | 4 | ( Portal ) | Mainz |
(12) | Saarland | 2.569 | 1.057.502 | 3 | ( Portal ) | SaarbrĂŒcken |
(13) | Sachsen | 18.415 | 4.288.796 | 4 | ( Portal ) | Dresden |
(14) | Sachsen-Anhalt | 20.445 | 2.523.000 | 4 | ( Portal ) | Magdeburg |
(15) | Schleswig-Holstein | 15.763 | 2.823.000 | 4 | ( Portal ) | Kiel |
(16) | ThĂŒringen | 16.172 | 2.355.280 | 4 | ( Portal ) | Erfurt |
Gesamt ( Deutschland ) | 357.026 | 82.501.000 | 69 | ( Portal ) | Berlin |
Die Angaben zur Einwohnerzahl sind folgendermaĂen datiert:
- 31. Dezember 2003: Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt
- Juni 2004: Hamburg
- 30. Juni 2004: Mecklenburg-Vorpommern
- 30. September 2004: Saarland
- 31. Dezember 2004: Bayern, Baden-WĂŒrttemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, ThĂŒringen
- 31. MĂ€rz 2005: Sachsen
- 30. April 2005: Berlin, Bremen
Weitere Gliederung
Bild:Administrative Divisions in Germany (Deutsch).png Vertikale Verwaltungsstruktur Deutschlands |
Die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind rechtlich gesehen jeweils gleichzeitig ein Land und eine Stadt und sind nicht weiter in Gemeinden untergliedert (die Bezirke dieser StĂ€dte haben eine andere Bedeutung). Das Land Bremen besteht aus der Stadtgemeinde Bremen und der Stadt Bremerhaven. In den ĂŒbrigen deutschen LĂ€ndern gibt es folgende weitere Verwaltungs- und Selbstverwaltungseinheiten:
- Regierungsbezirke : Die groĂen LĂ€nder Baden-WĂŒrttemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen sind in Regierungsbezirke unterteilt. Die Bezirke sind dezentrale Einheiten der Landesverwaltung. Die Unterteilung der LĂ€nder Niedersachsen (bis 31. Dezember 2004), Rheinland-Pfalz (bis 31. Dezember 1999) und Sachsen-Anhalt (bis 31. Dezember 2003) wurde in den vergangenen Jahren aufgehoben. In Rheinland-Pfalz traten funktionsteilig an die Stelle der drei RegierungsprĂ€sidien zwei Struktur- und Genehmigungsdirektionen sowie eine Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion. Zudem gibt es in der Region Pfalz den Anfang des 19. Jahrhunderts entstandenen Bezirksverband Pfalz.
- Landkreise : Jeder FlĂ€chenstaat ist in Landkreise (in manchen BundeslĂ€ndern auch als Kreise bezeichnet) unterteilt. Insgesamt gibt es derzeit 323 Landkreise in Deutschland. Hinzu kommen die 117 kreisfreien StĂ€dte (inklusive der beiden Stadtkreise in Bremen), die keinem Landkreis angehören, sondern die Aufgaben der Landkreise selbst wahrnehmen, insofern einen eigenen Kreis bilden und daher auch als Stadtkreise bezeichnet werden. Die Landkreise sind Gebietskörperschaften , die ĂŒber direkt gewĂ€hlte Organe verfĂŒgen.
- KommunalverbÀnde : In einigen BundeslÀndern gibt es als Zwischenstufe der kommunalen Arbeit zwischen Landkreis und Gemeinden KommunalverbÀnde oder Verwaltungsgemeinschaften in unterschiedlichen Formen und mit unterschiedlichen Aufgabenstellungen. Sie haben daher je nach Land auch sehr unterschiedliche Bezeichnungen, z. B. Amt , Samtgemeinde, Verbandsgemeinde oder Gemeindeverwaltungsverband (hierzu siehe Gesamtgemeinde ).
- Gemeinden : Gemeinden sind die kleinsten selbstĂ€ndigen territorialen Einheiten. In Deutschland gibt es derzeit 13.400 Gemeinden und gemeindefreie Gebiete (Stand: 31. Dezember 2002). StĂ€dte sind in der Regel Gemeinden, die lediglich die Bezeichnung Stadt fĂŒhren dĂŒrfen (vergleiche Stadtrecht ). Dies ist entweder historisch verbĂŒrgt und war im Mittelalter meist mit zahlreichen Privilegien verbunden (z. B. eigene Steuern ), oder aber es handelt sich um gröĂere Gemeinden, denen auf Grund ihrer heutigen Bedeutung und Aufgabenstellung die Bezeichnung Stadt neu verliehen wird (je nach Land wird dies sehr unterschiedlich gehandhabt). Die Gemeinden sind Gebietskörperschaften , die ĂŒber direkt gewĂ€hlte Organe verfĂŒgen.
Geschichte der deutschen LĂ€nder ab 1945
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1945 | 1946 | 1949 | 1952 | 1957 | 1990 |
Die LĂ€nder sind das Ergebnis der territorialen Neugliederung Deutschlands nach 1945 . Innerhalb der vier Besatzungszonen waren es anfangs 16 LĂ€nder, die im Wesentlichen aus folgenden Gebieten gebildet wurden:
- Amerikanische Besatzungszone:
- Bayern: Hauptteil des Landes Bayern, wobei Lindau zu Französischen Besatzungszone gehörte
- Bremen: Land Bremen
- Hessen: Hauptteil des Landes Hessen, Hauptteil der preuĂischen Provinz Hessen-Nassau
- WĂŒrttemberg-Baden: Nordteil des Landes WĂŒrttemberg, Nordteil des Landes Baden
- Britische Besatzungszone:
- Hamburg: Land Hamburg
- Niedersachsen: preuĂische Provinz Hannover, LĂ€nder Braunschweig, Oldenburg, Schaumburg-Lippe
- Nordrhein-Westfalen: nördl. Teil der preuĂischen Rheinprovinz, Westfalen
- Schleswig-Holstein: preuĂische Provinz Schleswig-Holstein
- Französische Besatzungszone:
- WĂŒrttemberg-Hohenzollern: SĂŒdteil des Landes WĂŒrttemberg, preuĂische Exklave Hohenzollern
- Rheinland-Pfalz: SĂŒdteil der preuĂischen Rheinprovinz, Westteil der preuĂischen Provinz Hessen-Nassau, SĂŒdwestteil des Landes Hessen (Rheinhessen), bayerische Pfalz
- Baden: SĂŒdteil des Landes Baden
- Sowjetische Besatzungszone:
- Sachsen: Land Sachsen, westlichster Teil der preuĂischen Provinz Niederschlesien
- Sachsen-Anhalt: Hauptteil der preuĂischen Provinz Sachsen, Land Anhalt
- ThĂŒringen: Land ThĂŒringen, SĂŒdteil der preuĂischen Provinz Sachsen
- Brandenburg: Hauptteil der preuĂischen Provinz Brandenburg (ohne Neumark)
- Mecklenburg-Vorpommern: Land Mecklenburg, Westteil der preuĂischen Provinz Pommern
- Berlin stand zunÀchst unter dem ViermÀchtestatut.
Am 23. August 1946 entstehen durch die Verordnung Nr. 46 der britischen MilitĂ€rregierung âBetreffend die Auflösung der Provinzen des ehemaligen Landes PreuĂen in der Britischen Zone und ihre Neubildung als selbstĂ€ndige LĂ€nderâ die LĂ€nder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Hamburg blieb eigenstĂ€ndiges Land. Das Land Rheinland-Pfalz wurde ebenfalls 1946 durch Verordnung der französischen MilitĂ€rregierung geschaffen.
Die Hessische Verfassung wurde von der Verfassungsberatenden Landesversammlung in Wiesbaden am 29. Oktober 1946 beschlossen, trat am 1. Dezember 1946 durch Volksabstimmung in Kraft und war somit die erste Nachkriegsverfassung Deutschlands.
Die Verfassung des Freistaates Bayern wurde am 1. Dezember 1946 in einem Volksentscheid angenommen.
Am 25. Februar 1947 beschloss der Alliierte Kontrollrat die Auflösung PreuĂens . Bis dahin existierte PreuĂen mit seinen Provinzen neben den neugegrĂŒndeten LĂ€ndern fort.
Am 8. Mai 1949 wird das Grundgesetz fĂŒr die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Nordrhein-Westfalen und Hamburg werden BundeslĂ€nder. Auch Schleswig-Holstein wird mit der 1949 vom ersten gewĂ€hlten Schleswig-Holsteinischen Landtag verabschiedeten Landessatzung, die am 12. Januar 1950 in Kraft trat, Bundesland. Berlin (West) hatte stets einen Sonderstatus.
Am 25. April 1952 wurden Baden, WĂŒrttemberg-Baden und WĂŒrttemberg-Hohenzollern zum Land Baden-WĂŒrttemberg vereinigt.
Im gleichen Jahr wurden die LĂ€nder in der DDR zwar nicht formal aufgelöst, jedoch ihrer Verwaltungsfunktionen enthoben, was einer de-facto-Auflösung gleichkam; an ihre Stelle traten 14 Bezirke und Ost-Berlin, das offiziell âBerlin â Hauptstadt der DDRâ genannt wurde.
1957 wurde das Saarland als 10. Land in die Bundesrepublik Deutschland aufgenommen, verblieb jedoch wirtschaftlich bis 1959 bei Frankreich .
1990 wurden die Bezirke auf dem Gebiet der DDR abgeschafft und die fĂŒnf ehemaligen LĂ€nder neu errichtet (das ehemalige Mecklenburg erhielt den Namen Mecklenburg-Vorpommern), teilweise mit verĂ€nderten Grenzen. Sie wurden ebenso wie Berlin â Berlin (West) war bis dato kein vollwertiges Bundesland â LĂ€nder der Bundesrepublik Deutschland.
Eine Neugliederung des Bundesgebiets aufgrund von Artikel 29 GG wird immer wieder in die politische Diskussion eingebracht. Zuletzt scheiterte aber eine Fusion von Berlin und Brandenburg an dem Willen der brandenburgischen Bevölkerung. Die Vereinigung zweier BundeslÀnder (oder die Trennung) ist der einzige Fall, in dem das Grundgesetz eine Volksabstimmung vorsieht. Neben Fusionen werden teilweise auch Teilungen diskutiert. So fordert beispielsweise der FrÀnkische Bund eine Abspaltung Frankens vom Freistaat Bayern. Aktuell hat aber keine Abspaltungsbewegung Aussicht auf Erfolg.
Flaggen der deutschen LĂ€nder
Hier sind die Landesflaggen der LĂ€nder dargestellt. Sie dĂŒrfen in der Ăffentlichkeit von jedem BĂŒrger gezeigt werden. Die Landesdienstflaggen hingegen sind in der Verwendung stark eingeschrĂ€nkt â sie dĂŒrfen nur von den jeweiligen Landesbehörden verwendet werden.
Der Freistaat Bayern besitzt zwei gleichgestellte Staatsflaggen: einmal die weiĂ-blau gerautete Flagge (siehe z. B. hier: Bayern), zum anderen die hier dargestellte Flagge mit horizontalen Streifen in den Farben WeiĂ und Blau.
In folgenden LĂ€ndern gibt es keinen Unterschied zwischen Landesflagge und Landesdienstflagge: Bayern, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland. Die Bremer Landesflaggen mit Wappen (in zwei Varianten) dĂŒrfen auch von den BĂŒrgern verwendet werden.
Die Landesdienstflaggen folgender LĂ€nder zeigen zusĂ€tzlich das Landeswappen: Baden-WĂŒrttemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, ThĂŒringen. Die Berliner Dienstflagge zeigt statt des BĂ€ren der Landesflagge das vollstĂ€ndige Landeswappen.
Siehe auch
- Liste der deutschen BundeslÀnder, geordnet nach Einwohnerzahl
- Liste der deutschen BundeslÀnder, geordnet nach FlÀche
- Liste der deutschen BundeslÀnder, geordnet nach Bevölkerungsdichte
- Liste der Flaggen deutscher LĂ€nder
- Liste der Wappen deutscher LĂ€nder
- Politisches System Deutschlands
- Politisches System Bayerns
- Nordstaat
Weblinks
Baden-WĂŒrttemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | ThĂŒringen
Kategorien : Bundesland (Deutschland) | Deutsche Geschichte (20. Jh.)
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