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Letzte Änderung für Artikel Verfassung des Freistaates Bayern: 29.01.2006 23:32

Verfassung des Freistaates Bayern

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Die Verfassung des Freistaates Bayern wurde im Jahre 1946 erschaffen. Sie ist die demokratischste Verfassung in der langen Geschichte Bayerns.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Vorgängerinnen waren die Konstitution von 1808 , die die erste bayerische Verfassung bildete, sowie die Verfassung von 1818 , die von Friedrich von Zentner , dem engsten Mitarbeiter von Maximilian Josef Montgelas, ausgearbeitet wurde. In ihr wurden Gleichheitsrechte garantiert und eine Volksvertretung geschaffen. Im Jahre 1919 folgte mit der Bamberger Verfassung die erste demokratische Verfassung auf bayerischem Boden.

Grundlagen

Nach dem Zweiten Weltkrieg beauftragte die amerikanische Besatzungsmacht am 9. Februar 1946 Dr. Wilhelm Hoegner ( Sozialdemokratische Partei Deutschlands ), den zweiten bayerischen Ministerpräsidenten nach dem Krieg, einen Ausschuss für die Beratung über eine neue Bayerische Verfassung zu bilden. Hoegner hatte während seines Exils in der Schweiz eine Verfassung entworfen, die sich an der dortigen direkten Demokratie orientierte und jetzt als Grundlage diente. Am 8. März 1946 berief er einen Vorbereitenden Verfassungsausschuss.

Die Mitglieder kamen von allen Parteien:

  • SPD: Wilhelm Hoegner (Bayer. Ministerpräsident), Josef Seifried , Albert Roßhaupter (beide Staatsminister) und Thomas Wimmer (Münchner Bürgermeister);
  • CSU: Hans Ehard, Anton Pfeiffer (beide Staatssekretäre) und Karl Scharnagl (Münchner Bürgermeister)
  • KPD : Heinrich Schmitt

Der Staatsrechtslehrer Prof. Hans Nawiasky fungierte als wissenschaftlicher Berater.

Im Entwurf des Ausschusses entdeckte die Militärregierung viel "sozialistische Philosophie", nachdem die von Hoegner geplante Planwirtschaft stark geschwächt worden war.

Verfassunggebende Landesversammlung

Am 30. Juni 1946 wurde eine Verfassunggebende Landesversammlung mit 180 Mitgliedern gewählt, in der die CSU mit 109 Sitzen die Mehrheit hatte. Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands erreichte 51 Sitze, die KPD 9, die WAV 8 und die FDP 3. Da innerhalb der CSU viele Fragen umstritten waren, versuchte sie, trotz ihrer Mehrheit, Kompromisse zu finden.

Sie tagte im Sommer unter anderem in der Aula der Ludwig-Maximilians-Universität . Es wurde von ihr ein 21köpfiger (12 CSU, 6 SPD, jeweils ein Mitglied der KPD, FDP und WAV, hinzu kam Professor Hans Nawiasky als Sachverständiger) Verfassungsauschuss gewählt. In ihm fand die Hauptarbeit statt. Umstritten waren vor allem:

  • Das Wahlrecht (CSU: Mehrheitswahlrecht , SPD: Verhältniswahlrecht ), das Ergebnis war ein modifiziertes Verhältniswahlrecht
  • die Schulfrage
  • ein bayerischer Staatspräsident (durch ein Patt abgelehnt)
  • die Zweite Kammer des Parlaments (es entstand der bayerische Senat)

Die amerikanische Besatzungsmacht schwankte zwischen Nichteinmischung und Einbringung des eigenen Standpunktes. Sie missbilligte Art. 6, der eine bayerische Staatsangehörigkeit schuf, und suspendierte Art. 178, der den Beitritt zu einem deutschen Staat regelte und nach Ansicht der Besatzungsmacht diesen nicht eindeutig genug festlegte.

Beschluss

Der Entwurf des Verfassungsausschusses wurde am 26. Oktober 1946 von der Landesversammlung beraten und ohne größere Änderungen von einer großer Mehrheit beschlossen.

Am 1. Dezember 1946 wurde er der Bevölkerung vorgelegt und in einem Volksentscheid mit 70,6% bestätigt. Damit gab sich zum ersten Mal in der bayerischen Geschichte das Volk selbst eine Verfassung. Sie trat am 8. Dezember 1946 mit ihrer Veröffentlichung im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft. Bei der Abstimmung gab es große regionale Unterschiede, in Nord- und Altbayern votierten verhältnismäßig viele Personen gegen die Verfassung, und auch viele ungültige Stimmen zeigten den Protest, der sich im Norden gegen die große Eigenstaatlichkeit, im Süden gegen die Ablehnung des Staatspräsidenten richtete.

Durch das Inkrafttreten des Grundgesetzes verlor die Bayerische Verfassung kurz nach ihrem Inkrafttreten an Bedeutung. Falls Grundgesetz und Bayerische Verfassung unterschiedliche Auffassungen vertreten gilt der Grundsatz: „Bundesrecht bricht Landesrecht“ (Artikel 31 GG).

Inhalt

Im ersten Teil werden der Aufbau und die Aufgaben des Staates beschrieben, darunter das Gesetzgebungsverfahren in Bayern. Der zweite Hauptteil beschäfigt sich mit Grundrechten und Grundpflichten . Der dritte Hauptteil enthält Regelungen für das Gemeinschaftsleben. Der vierte Hauptteil Regelungen zur Wirtschaft und Arbeit. Am Ende Folgen noch Schluss- und Übergangsbestimmungen.

Änderungen der Verfassung

Die Regeln zur Änderung der Verfassung finden sich in Artikel 75. Eine Änderung, die dem demokratischen Grundgedanken der Verfassung widerspricht, ist unzulässig. Zur Änderung der Verfassung ist normalerweise eine Zweidrittelmehrheit im Landtag und eine Zustimmung durch das Volk im Rahmen eines Volksentscheids notwendig. Die Verfassung kann auch ohne die Zustimmung des Landtags durch einen Volksentscheid geändert werden.

  1. 22. Juli 1968 u. a.: Neuformulierung Art. 135
  2. 15. Juni 1970: Herabsetzung des aktiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre und des passiven Wahlalters von 25 auf 21 Jahre.
  3. 19. Juli 1973: u. a.: Änderung der Sperrklausel von 10 % in einem Wahlkreis auf 5 % im ganzen Land
  4. 19. Juli 1973: ausdrückliche Festlegung der Freiheit des Rundfunks
  5. 20. Juni 1984: Schutz der Lebensgrundlage in Verfassung verankert
  6. 27. Oktober 1995: Einführung des kommunalen Bürgerentscheids
  7. 20. Februar 1998: Verfassungsreformgesetz - Weiterentwicklung im Bereich der Grundrechte und Staatsziele u. a. Streichung der schon durch das Grundgesetz gegenstandslos gewordenen Bestimmung zur Ausführung der Todesstrafe
  8. 20. Februar 1998: Verfassungsreformgesetz - Reform von Landtag und Staatsregierung
  9. 20. Februar 1998: Abschaffung des bayerischen Senats
  10. 21. September 2003: u. a.: Konnexitätsprinzip
  11. 21. September 2003: u. a.: Herabsetzung des passiven Wahlalters von 21 auf 18 Jahre.

Siehe auch

Wikisource: Verfassung des Freistaates Bayern – Quellentexte

Weblinks

Wikipedia

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