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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Lübben (Spreewald): 15.01.2006 18:03

Landkreis Lübben (Spreewald)

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Das Kreisgebiet 1905
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Lübben (Spreewald) ist ein ehemaliger Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1816 und 1993.

Der Landkreis Lübben (Spreewald) umfasste am 1. Januar 1945 :

Das ehemalige Kreisgebiet gehört heute zum Landkreis Dahme-Spreewald.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand 1816 der Kreis Lübben im Regierungsbezirk Frankfurt in der preußischen Provinz Brandenburg , seit 1939 „Mark Brandenburg“.

Das Landratsamt war in Lübben.

Zum 1. Januar 1836 wurde die der Nordteil des Kreises Lübben, die Herrschaft Beeskow, an den neuen Kreis Beeskow-Storkow abgetreten.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Zum 1. April 1882 wurden die Landgemeinde Amalienhof und der Gutsbezirks Amalienhof aus dem Kreis Beeskow-Storkow in den Kreis Lübben eingegliedert, während die Landgemeinde Cossenblatt und Teile des Gutsbezirks Cossenblatt und des Forstschutzbezirks Cossenblatt vom Kreis Lübben zum Kreis Beeskow-Storkow traten.

Seit 1928 führte der Kreis Lübben die Bezeichnung Lübben (Spreewald).

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Lübben (Spreewald) entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, beid er alle bisher selbstständigen Gutsbezirke bis auf zwei aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Lübben (Spreewald) entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik

Mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Änderung zur Verbesserung der Kreis- und Gemeindegrenzen vom 28. April 1950 verlor der Kreis Lübben 22 Gemeinden (darunter die Stadt Friedland) an den Landkreis Frankfurt sowie 2 Gemeinden an den Landkreis Cottbus. Im Gegenzug erhielt der Landkreis 21 Gemeinden (darunter die Stadt Märkisch Buchholz) vom Landkreis Fürstenwalde , 10 Gemeinden vom Landkreis Luckau sowie 30 Gemeinden (darunter die Städte Lübbenau, Vetschau) vom Landkreis Senftenberg und 14 Gemeinden vom Landkreis Cottbus. Zwei Jahre später wurde das Land Brandenburg aufgelöst. Der Kreis Lübben kam zum neugebildeten Bezirk Cottbus. Drei Gemeinden (Zauche, Alt Schadow und Neuendorf ) aus dem Landkreis Beeskow wechselten im Zuge der Bezirksreform vom Landkreis Beeskow zum Landkreis Lübben.

Bundesrepublik Deutschland

Zum 6. Dezember 1993 wurden die drei Landkreise Königs Wusterhausen , Luckau und Lübben im Rahmen der Kreisreform zum Landkreis Dahme-Spreewald mit Sitz in Lübben (Spreewald) vereinigt.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Landkreis Lübben gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Friedland (Nd. Lausitz), Lieberose und Lübben (Spreewald) führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die Stadt Lübben (Spreewald). führte zuletzt offiziell die Bezeichnung Kreisstadt.

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis heute beibehalten. In einigen wenigen Fällen wurden sie als „nicht deutsch“ genug angesehen und erhielten 1937 eine lautliche Angleichung oder Ãœbersetzung, zum Beispiel:

  • Byleguhre: Geroburg,
  • Byhlen: Waldseedorf,
  • Dobberbus: Doberburg,
  • Goyatz: Schwieloch,
  • Goschzschen: Goschen,
  • Sglietz: Glietz,
  • Skuhlen: Schuhlen (Kr. Lübben),
  • Syckadel: Siegadel,
  • Wusswergk: Wusswerk.

Wikipedia

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