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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Landsberg (Warthe): 03.02.2006 00:06

Landkreis Landsberg (Warthe)

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Das Kreisgebiet 1905
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Landsberg (Warthe) ist ein ehemaliger Landkreis in der preußischen Provinz Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1945.

Der Landkreis Landsberg (Warthe) umfasste am 1. Januar 1945 :

  • die Stadt Vietz
  • sowie 94 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern
  • und 2 Gutsbezirke (Forsten).

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1818 der Kreis Landsberg a./Warthe im Regierungsbezirk Frankfurt in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“.

Das Landratsamt war in Landsberg a./Warthe.

Zum 1. Januar 1836 wurden Teile des aufgelösten Kreises Cüstrin dem Kreis Landsberg a./Warthe eingegliedert.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Am 1. Juli 1891 wurde der Gutsbezirk Briesenhorst aus dem Landkreis Soldin in den Kreis Landsberg a./Warthe eingegliedert.

Am 1. April 1892 schied die Stadtgemeinde Landsberg a./Warthe aus dem Kreis Landsberg a./Warthe aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis . Damit erhielt der Kreis Landsberg a./Warthe die Bezeichnung Landkreis.

In den 1920er Jahren setzte sich die Bezeichnung „Landsberg (Warthe)“ durch.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Landsberg (Warthe) entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der fast alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt. Die Bevölkerung wurde vertrieben, das Gebiet unter polnische Verwaltung gestellt.

Kommunalverfassung

Die Kreis Landsberg gliederte sich zunächst in die Stadtgemeinde Landsberg a./Warthe, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Seit dem 1. Juli 1935 durfte die Gemeinde Vietz (Ostb.) die Bezeichnung Stadt führen.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten.

In den 1920er und 30er Jahren fanden nur kleinere Änderungen im Schriftbild dadurch statt, dass die Schreibweise für folgende Orte geändert wurden:

  • Czettritz: Zettritz,
  • Louisenaue: Luisenaue,
  • Vietz: Vietz (Ostb.)

Weblinks

Wikipedia

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