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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Prenzlau: 03.02.2006 00:07

Landkreis Prenzlau

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Das Kreisgebiet 1905
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Prenzlau ist ein ehemaliger Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1993.

Der Landkreis Prenzlau umfasste am 1. Januar 1945 :

Heute gehört das ehemalige Kreisgebiet zu den Landkreisen Uckermark (in Brandenburg) und Uecker-Randow (in Mecklenburg-Vorpommern).

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand 1818 der Kreis Prenzlau im Regierungsbezirk Potsdam in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“ –.

Das Landratsamt war in Prenzlau.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Prenzlau entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. April 1937 wurde der Kornow-See aus dem Kreis Prenzlau in den mecklenburgischen Kreis Stargard eingegliedert.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Prenzlau entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik

Der Landkreis Prenzlau wurde 1952 verkleinert und gehörte bis 1990 zum Bezirk Neubrandenburg. Brüssow kam zum Landkreis Pasewalk , Strasburg wurde Kreisstadt eines neugebildeten Landkreises, der auch Mecklenburg-Strelitzer Territorium umfasste.

Bundesrepublik Deutschland

1990 entscheiden sich in Bürgerbefragungen die Bürger der Kreise Prenzlau und Templin mit überwältigender Mehrheit für eine Zugehörigkeit zum Land Brandenburg.

Zum 1. Juli 1992 werden die Gemeinden Bagemühl, Grünberg, Nechlin, Woddow, Wollschow-Menkin und die Stadt Brüssow des Landkreises Pasewalk sowie die Gemeinden Fahrenholz, Güterberg, Jagow, Lemmersdorf, Lübbenow, Milow, Trebenow, Wilsickow, Wismar und Wolfshagen des Landkreises Strasburg in den bestehenden Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern ausgegliedert und in das Land Brandenburg eingegliedert. (Staatsvertrag vom 9. Mai 1992)

Die Landkreise Angermünde, Prenzlau und Templin sowie die kreisfreie Stadt Schwedt wurden 1993 zum Landkreis Uckermark zusammengeschlossen.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Landkreis Prenzlau gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Brüssow, Prenzlau und Strasburg (Uckermark) führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis heute beibehalten. Nur in den 1920er Jahren änderte sich der Ortsname Strasburg i./Uckermark in Strasburg (Uckermark).

Weblinks

Wikipedia

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