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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Templin: 08.02.2006 08:40

Landkreis Templin

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Das Kreisgebiet 1905
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Templin ist ein ehemaliger Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1993.

Der Landkreis Templin umfasste am 1. Januar 1945 :

  • die 3 Städte Lychen, Templin und Zehdenick
  • sowie 82 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern
  • und 3 Gutsbezirke (Forsten).

Heute gehört das ehemalige Kreisgebiet zum Landkreis Uckermark.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand 1818 der Kreis Templin im Regierungsbezirk Potsdam in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“.

Das Landratsamt war in Templin.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Templin entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. April 1937 wurden kleinere Grenzbegradiegungen zu Mecklenburg durchgeführt. Es wurden eingegliedert:

  • der Dablow-See aus dem Kreis Templin in den mecklenburgischen Kreis Stargard,
  • der Glanz-See aus dem mecklenburgischen Kreis Stargard in den Kreis Templin.

Zum 22. Juni 1937 wurden Teile der Gemeinde Dabelow, nämlich Insel im Brückentin-See aus dem mecklenburgischen Kreis Stargard in den Kreis Templin eingegliedert.

Seit 1938 bestand an der Grenze zum Land Mecklenburg in der Nähe der Stadt Fürstenberg/Havel das KZ Ravensbrück.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Templin entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik

Bundesrepublik Deutschland

1990 entscheiden sich in Bürgerbefragungen die Bürger der Kreise Prenzlau und Templin mit überwältigender Mehrheit für eine Zugehörigkeit zum Land Brandenburg.

Die Landkreise Angermünde, Prenzlau und Templin sowie die kreisfreie Stadt Schwedt wurden 1993 zum Landkreis Uckermark zusammengeschlossen.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Landkreis Templin gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren fast vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Lychen, Templin und Zehdenick führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis heute beibehalten.

Nur 1939 fand eine kleinere Namensänderung statt: der Ortsname Boitzenburg wurde in Boitzenburg (Uckermark) geändert.

Weblinks

Wikipedia

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