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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Meseritz: 30.11.2005 10:27

Landkreis Meseritz

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Der Landkreis Meseritz ist ein ehemaliger Landkreis in der preußischen Provinz Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1945.

Der Landkreis Meseritz umfasste am 1. Januar 1945:

  • 4 Städte,
  • sowie 44 weitere Gemeinden.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand mit dem 1. Januar 1818 der Kreis Meseritz im Regierungsbezirk Posen in der preußischen Provinz Posen . Dieser umfasste meist ländliche Gebiete um die Stadt Meseritz. Das Landratsamt war in Meseritz .

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich . Wegen des Zerfalls der Provinz Posen wurde am 20. November 1919 der Kreis Meseritz der neuen Regierungsstelle in Schneidemühl (Verwaltungsbezirk Grenzmark Westpreußen-Posen) unterstellt.

Mit dem Inkrafttreten des Versailler Vertrages wurde am 10. Januar 1920 der östliche Teil des Kreises Meseritz an Polen abgetreten. Ab 11. Januar 1921 trug der bisherige Verwaltungsbezirk Grenzmark Westpreußen-Posen die Bezeichnung „Grenzmark Posen-Westpreußen“. Am 1. Juli 1922 trat der Kreis Meseritz zur neuen preußischen Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen und ab 1. August 1922 zum neu gebildeten Regierungsbezirk Schneidemühl.

Zum 1. Oktober 1938 wechselte der Kreis Meseritz nach der Auflösung der Provinz Grenzmark Posen-Westpreußen zur Provinz Brandenburg – später „Mark Brandenburg“ –, Regierungsbezirk Frankfurt. Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und wurde danach Teil Polens .

Kommunale Gliederung und Kommunalverfassung

Der Kreis Meseritz gliederte sich in Stadtgemeinden. Die Landgemeinden und selbstständigen Gutsbezirke waren anfangs in (kleineren) Woytbezirken (polnisch „wójt“ = deutsch „Vogt“) und später in (größeren) Polizeidistrikten zusammengefasst.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen. Allerdings war ab 1. Juli 1922 anstelle der Posener die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 eingeführt worden. Hinsichtlich der Gliederung in die bisherigen Polizeidistrikte hatte es keine Änderung ergeben.

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis 1945 beibehalten.

1937 erhielten jedoch folgende Gemeinden „deutschere“ Namen:

  • Rybojadel: Hoffmannstal,
  • Stalun: Schönfelde (Grenzmark),
  • Zielomischel: Wilhelmstal (Grenzmark).

Siehe auch

  • Powiat MiÄ™dzyrzecki

Weblinks

Wikipedia

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