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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Guben: 03.02.2006 00:06

Landkreis Guben

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Das Kreisgebiet 1905
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Guben ist ein ehemaliger Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1993.

Der Landkreis Guben umfasste am 1. Januar 1945 :

  • die Stadt Fürstenberg (Oder)
  • sowie 106 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern
  • und 2 Gutsbezirke (Forsten).

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand 1818 der Kreis Guben im Regierungsbezirk Frankfurt in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“.

Das Landratsamt war in Guben.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Am 1. April 1884 schied die Stadtgemeinde Guben aus dem Kreis Guben aus und bildete fortan einen eigenen Stadtkreis . Der Kreis Guben änderte dadurch seine Bezeichnung in Landkreis Guben.

Am 1. Dezember 1928 trat der Gutsbezirk Mückenberg vom Landkreis Guben zum Stadtkreis Guben.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Guben entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Ab 1. Januar 1945 gab es noch eine letzte Änderung der Gubener Kreisgrenzen durch Eingliederung von Gebietsteilen der Nachbarkreise im Rahmen der Bildung des SS-Truppenübungsplatzes Kurmark:

  • Eingliederung der Gemeinden Chossewitz, Groß Muckrow, Jamlitz, Klein Muckrow, Leeskow, Pinnow, Reicherskreuz und Staakow aus dem Landkreis Lübben (Spreewald),
  • Eingliederung der Gemeinde Schönhöhe aus dem Landkreis Cottbus.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik

Durch die Oder-Neiße-Grenze wurde der Landkreis geteilt. Es verblieb das westlich von Oder und Neiße gelegene Gebiet mit 50 Landgemeinden und einer Stadtgemeinde (Fürstenberg) sowie 35.192 Einwohnern.

Fünf Jahre später, am 30. Juni 1950 , wurde der Landkreis Guben aufgelöst. Das nördliche Kreisgebiet (33 Gemeinden) wurde danach in den Landkreis Frankfurt, das südliche Kreisgebiet (15 Gemeinden sowie die kreisfreie Stadt Guben) in den Landkreis Cottbus eingegliedert. Die Neugründung des Landkreises Guben erfolgte im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform 1952. Der neue Landkreis umfasste die Dörfer, die bis 1950 zum Kreis gehörten und westlich sowie südlich der Stadt lagen, drei Dörfer aus dem alten Kreis Lübben (Staakow, Pinnow, Reicherskreuz) und vier aus dem alten Landkreis Cottbus (Tauer, Schönhöhe, Drewitz, Jänschwalde). Der Gubener Stadtkreis wurde aufgelöst und die Stadt erhielt den Status einer Kreisstadt. Die Orte Groß-Breesen, Reichbach und Kaltenborn wurden in Guben eingemeindet. Dieser neugebildete Kreis umfaßte 381 Quadratkilometer, 25 Landgemeinden und die Stadt Guben mit 44.600 Einwohnern (1983).

Bundesrepublik Deutschland

Am 6. Dezember 1993 entstand im Zuge der Kreisreform in Brandenburg der neugebildete Landkreis Spree-Neiße aus den ehemaligen Kreisen Cottbus-Land, Guben, Forst und Spremberg. Diese Kreisreform wurde gegen den Willen der Kreistage von Eisenhüttenstadt-Stadt, Eisenhüttenstadt-Land und Guben, die den alten Kreis Guben (bis 1950) in einem neuen Oder-Neiße-Kreis wiederherstellen wollten, durchgesetzt.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Kreis Guben gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherige Stadtgemeinde Fürstenberg (Oder) führte jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die durchweg deutschen Ortsnamen wurden im Wesentlichen bis heute beibehalten.

Nur zwischen 1935 bis 1937 fanden kleinere Änderungen im Schriftbild dadurch statt, dass die Schreibweise für Ortsnamen wie:

  • Beitzsch: Beitsch,
  • Crayne: Krayne , Link-Text
  • Niemaschkleba: Lindenhain,
  • Ögeln: Oegeln,
  • Tzschernowitz: Schernewitz,
  • Tschernsdorf: Schernsdorf,
  • Zschiegern: Schiegern.

geändert wurde.

Die Stadt Fürstenberg/Oder gehört heute zu Eisenhüttenstadt.

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