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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Jüterbog-Luckenwalde: 03.02.2006 00:06

Landkreis Jüterbog-Luckenwalde

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Das Kreisgebiet 1905
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Jüterbog-Luckenwalde ist ein ehemaliger Landkreis in Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1946.

Der Landkreis Jüterbog-Luckenwalde umfasste am 1. Januar 1945 :

  • die 4 Städte Baruth , Dahme, Jüterbog und Luckenwalde
  • sowie 112 weitere Gemeinden mit weniger als 2.000 Einwohnern
  • und 3 Gutsbezirke (Forsten).

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress bestand 1818 der Kreis Jüterbog-Luckenwalde im Regierungsbezirk Potsdam in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“. Das Landratsamt war in Jüterbog.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/ Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Jüterbog-Luckenwalde entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Jüterbog-Luckenwalde entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

Sowjetische Besatzungszone/Deutsche Demokratische Republik

Durch den Beschluß des Präsidiums der Provinzialverwaltung Mark Brandenburg vom 12. März 1946 wurde der Kreis Jüterbog-Luckenwalde in Kreis Luckenwalde umbenannt und die Kreisverwaltung nach Luckenwalde verlegt.

Kommunalverfassung bis 1945

Die Landkreis Jüterbog-Luckenwalde gliederte sich in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Baruth, Dahme, Jüterbog und Luckenwalde führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die meisten Ortsnamen slawischen oder deutschen Ursprungs wurden bis heute beibehalten.

1939 wurde Neuhof b. Baruth ind Horstwalde umbenannt, jetzt wieder Neuhof. Der Ort Dorf Zinna bei Jüterbog wurde im Nationalsozialismus leergezogen und für eine Erweiterung des Schießplatzes enteignet. Nach dem Krieg siedelten dort sudetendeutsche Flüchtlinge und nannten diesen Ort Neuheim.

Weblinks

Wikipedia

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