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Letzte Änderung für Artikel Landkreis Calau: 17.01.2006 08:47

Landkreis Calau

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Das Kreisgebiet 1905
Das Kreisgebiet 1905

Der Landkreis Calau ist ein ehemaliger Landkreis der Provinz Brandenburg und bestand als preußisch-deutscher Landkreis in der Zeit zwischen 1818 und 1952.

Der Landkreis Calau umfasste am 1. Januar 1945 :

Heute gehört das ehemalige Landkreisgebiet zum Landkreis Oberspreewald-Lausitz.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress entstand 1818 der Kreis Calau im Regierungsbezirk Frankfurt in der preußischen Provinz Brandenburg, seit 1939 „Mark Brandenburg“.

Das Landratsamt befand sich in Calau.

Deutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörte der Kreis zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich .

Am 21. Juli 1875 wurden die Landgemeinde Lichtenau und der Gutsbezirk Lichtenau aus dem Landkreis Luckau in den Kreis Calau eingegliedert.

Zum 30. September 1929 fand im Kreis Calau entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der nahezu alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt.

Deutsche Demokratische Republik

Seit der "Ordnung über den Aufbau und die Arbeitsweise der staatlichen Organe der Kreise" vom 24. Juli 1952 wurde der nunmehr im Bezirk Cottbus gelegene Landkreis als Kreis Calau geführt (die Kreisordnungen der aufgelösten Länder wurden am 25. Januar 1957 außer Kraft gesetzt).

Kommunalverfassung bis 1945

Die Landkreis Calau gliederte sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und – bis zu deren nahezu vollständigen Auflösung – in selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Calau, Drebkau, Lübbenau (Spreewald), Senftenberg (Nd. Lausitz) und Vetschau führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden. Diese waren in Amtsbezirken zusammengefasst.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881 .

Ortsnamen

Die deutschen Ortsnamen wurden im wesentlichen bis heute beibehalten.

Nur in den 1930er Jahren gab es einige Namensänderungen.

Teilweise fanden kleinere Änderungen im Schriftbild statt, wie:

  • Costebrau-Friedrichsthal: 1930: Kostebrau,
  • Kosswigk: 1937: Kosswig,
  • Lugk: 1937: Lug,
  • Weissagk b. Calau: 1937: Weissag,
  • Zschipkau: 1937: Schipkau.

Durch die Nationalsozialisten wurden 1937 auch Ortsnamen slawischen Ursprungs mit neuen deutschen Namen versehen (Ãœbersetzung oder freie Erfindung):

  • Dlugi: Fleißdorf,
  • Dobristroh: Freienhufen,
  • Särchen: Annahütte,
  • Weißagk b. Vetschau: Märkischheide,
  • Zschornegosda: Schwarzheide.

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