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Letzte Änderung für Artikel Schwarzburg-Sondershausen: 13.02.2006 18:31

Schwarzburg-Sondershausen

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Daten im Jahr 1910
Landeshauptstadt : Sondershausen
Fläche : 862 km²
Einwohner : 89.917
Bevölkerungsdichte : 104 Einwohner/km²
Kfz-Kennzeichen : SS
Karte
Fürstentum  Schwarzburg-Sondershausen
Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen

Schwarzburg-Sondershausen ist der Name eines Fürstentums in Thüringen, das 1599 zunächst als Grafschaft Schwarzburg-Arnstadt gebildet wurde, seit 1697 ein Fürstentum war und seit 1716 bis 1919 die Bezeichnung Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen trug. Die Gesamtfläche des Fürstentums betrug 862,1 km². Das Territorium war zerstückelt und gliederte sich in eine so genannte Oberherrschaft, bestehend aus den räumlich getrennten Bezirken Arnstadt und Gehren mit den beiden Enklaven Geschwenda und Rocksdorf sowie in eine Unterherrschaft mit den Bezirken Sondershausen und Ebeleben. Weitere wichtige Orte in der Oberherrschaft waren Masserberg, Großbreitenbach und Plaue (Thüringen) sowie in der Unterherrschaft Greußen und Clingen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Geschichte des Fürstentums geht auf das Geschlecht der Grafen von Schwarzburg zurück, die erstmals im 11. Jahrhundert erwähnt wurden. Durch verschiedene Erbteilungen und Erwerbungen veränderte die Grafschaft Schwarzburg bis zum 16. Jahrhundert häufig ihre Gestalt. Nach dem Tod von Graf Günther XLI. im Jahr 1583 teilten seine beiden Brüder die Grafschaft Schwarzburg und bildeten ab 1584 die beiden Hauptlinien Schwarzburg-Arnstadt und Schwarzburg-Rudolstadt. Mit dem Stadtilmer Vertrag vom 21. November 1599 wurden die schwarzburgischen Territorien neu aufgeteilt und die beiden Grafschaften und späteren Fürstentümer erhielten ihre Gestalt, die bis 1920 im Wesentlichen unverändert blieb.

Auch in den Jahrzehnten nach 1599 gab es aber weiter Erbstreitigkeiten. So teilten im Jahr 1681 die Grafen Christain Wilhelm und Anton Günther III., die bis dahin gemeinsam regiert hatten, das Land in eine Sondershäuser und eine Arnstädter Linie. Erst 1713 schlossen beide schwarzburgische Hauptlinien einen Familienvertrag, durch welchen die Primogenitur eingeführt und weitere Teilungen des Landes untersagt wurden.

Zuvor waren beide Grafen in den Reichsfürstenstand erhoben worden und ihr Land für ein unmittelbares Reichsfürstentum erklärt. Kursachsen , das die Oberhoheit über Schwarzburg für sich in Anspruch nahm, gab in den Verträgen von 1699 und 1702 seine landesherrlichen Rechte gegen Geldentschädigung auf. Doch musste sich Schwarzburg 1719 zu einer jährlichen Zahlung von 7000 Talern verpflichten. Wegen Arnstadt wurde 1731 dem Herzog von Sachsen-Weimar eine jährliche Entschädigung von 3500 Thalern zugesichert.

1815 trat das Fürstentum dem Deutschen Bund bei, nachdem es 1807 Mitglied des Rheinbunds geworden war und damit bis 1813 unter der Protektion Napoleons gestanden hatte. Im Jahr 1816 gabe es erstmals eine Verfassung des Landes. Im Jahr 1830 sollte diese durch eine neue ständische Verfassung abgelöst. Diese von Fürst Günther Friedrich Carl I. erlassene Verfassung erhielt aber keine Zustimmung im Land und er musste sie im folgenden Jahr wieder aufheben. Erst der junge Fürst Günther Friedrich Carl II. gab dem Land im Jahr 1841 wieder eine Verfassung, auf Grund deren am 7. September 1843 die Eröffnung des ersten Landtages stattfand. Unter Günther Friedrich Carl II. fand auch 1835 der Beitritt des Landes zum Deutschen Zollverein statt.

Trotz verschiedener Reformen gab es 1848 auch in Schwarzburg-Sondershausen Unruhen, welche zur Folge hatten, daß im Herbst des Jahres die Oberherrschaft von sächsischen, die Unterherrschaft von preußischen Truppen besetzt wurde. Am 12. Dezember 1849 wurde eine neue freisinnige Verfassung verkündet. Durch Gesetz vom 18. März 1850 übernahm der Staat die Verwaltung der Kammergüter, wogegen der Fürst eine jährliche Zivilliste von 120.000 Talern erhielt. Am 8. Juli 1857 wurde die Verfassung wieder konservativ umgestaltet. Damit waren die zuvor beschnittenen fürstlichen Rechte im Wesentlichen wieder hergestellt worden.

Nachdem 1866 Schwarzburg-Sondershausen gegen die von Österreich im Bundestag des Deutschen Bundes beantragte Mobilmachung gegen Preußen gestimmt hatte, trat das Fürstentum dem neuen Norddeutschen Bund bei, wodurch 1867 die Militärhoheit an Preußen überging. Seit dem 18. Januar 1871 gehörte das Land dann dem Deutschen Reich an.

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs dankte am 25. November 1918 Fürst Günther Victor als letzter deutscher Monarch ab. An die Stelle der fürstlichen Regierung trat ein Ministerium und ein Landesrat mit einem Landtagspräsidenten an die Spitze. Am 1. April 1919 wurde Schwarzburg-Sonderhausen Freistaat und erhielt eine neue Gemeindeordnung und ein neues Wahlrecht . Am 11. Februar 1920 trat eine neue Kirchenverfassung in Kraft, die erstmals die Trennung von Staat und Kirche im Land festschreibt. Am 1. Mai 1920 wurde das Land Thüringen gebildet, in dem auch der Freistaat Schwarzburg-Sondershausen aufging.

Die Grafen und Fürsten von Schwarzburg-Sondershausen 1571 bis 1909

Mit der Ernennung von Graf Christain Wilhelm zum Fürsten im Jahr 1697 beginnt die Linie der Fürsten in Schwarzburg-Sondershausen. Die nachfolgenden Grafen und Fürsten waren:

  1. 1571-1586 - Graf Johann Günther I. (1532-1586), Sohn Günthers XL.
  2. 1586-1593 - vormundschaftlich Johann und Anton von Oldenburg
  3. 1593-1642 - Graf Christian Günther I. (1578-1642) (regiert gemeinsam mit seinen Brüdern Günther XLII., Anton Heinrich und Johann Günther II.)
  4. 1593-1642 - Graf Günther XLII. (1570-1643)
  5. 1593-1642 - Graf Anton Heinrich (1571-1638)
  6. 1593-1642 - Graf Johann Günther II. (1577-1631)
  7. 1642-1666 - Graf Anton Günther I. (1620-1666)
  8. 1666-1720 - Graf Anton Günther II. (1653-1716) (regiert gemeinsam mit Christian Wilhelm)
  9. 1666-1720 - Graf Christian Wilhelm (1647-1721),1697 Erhebung Schwarzburgs in den Reichsfürstenstand
  10. 1720–1740 - Fürst Günther I. (1678–1740), der bis zu seiner Ernennung zum Fürsten den Namen Graf Günther XLIII. (der Dreiundvierzigste) trug
  11. 1740–1758 - Fürst Heinrich (1689–1758)
  12. 1758–1794 - Fürst Christian Günther III. (1736–1794)
  13. 1794–1835 - Fürst Günther Friedrich Carl I. (1760–1837)
  14. 1835–1880 - Fürst Günther Friedrich Carl II. (1801–1889)
  15. 1880–1909 - Fürst Carl Günther (1830–1909)

Nachdem Carl Günther 1909 kinderlos verstarb, wurde Schwarzburg-Sondershausen von Fürst Günther Victor von Schwarzburg-Rudolstadt in Personalunion geführt.

Bevölkerungsentwicklung 1871 bis 1919

Nach der Gründung des Deutschen Reichs 1871 kam es auch im Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen zu einer verstärkten Industrialisierung und damit einhergehend zu einem starken Bevölkerungswachstum , was sich wie folgt darstellt:
1871: 67.191 Einwohner
1880: 71.107 Einwohner
1900: 80.898 Einwohner
1910: 89.917 Einwohner
1919: 92.692 Einwohner

Die Bevölkerung verteilte sich zu etwa gleichen Teilen auf die Ober- und Unterherrschaft. Etwa 98 % bekannten sich zur evangelischen Konfession .

Wirtschaft

Neben der traditionellen Landwirtschaft und der im waldreichen Bezirk Gehren betriebenen Forstwirtschaft entwickelten sich vor allem im 19. Jahrhundert auch einige Industriebereiche im Fürstentum. Dazu zählen mehrere Kalibergwerke in der Unterherrschaft, die Herstellung von Textilwaren und Handschuhen (in Arnstadt) sowie die Steingut - und Porzellanindustrie vor allem in der Oberherrschaft.

Weblinks

Wikipedia

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