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Letzte Änderung für Artikel Freistaat: 03.02.2006 07:42

Freistaat

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Das Wort Freistaat ist ein im 19. Jahrhundert von Sprachpuristen ( Philipp von Zesen ) eingeführtes deutsches Synonym für Republik (frz. république). In der Weimarer Republik war es der amtliche Name der meisten Länder des Deutschen Reiches mit Ausnahme der Republik Baden, des Landes Thüringen, des Volksstaates Hessen des Freien Volksstaates Württemberg, der Freien und Hansestadt Lübeck, der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen. Artikel 17 der Weimarer Verfassung verlangte: "Jedes Land muß eine freistaatliche Verfassung haben."

Heute führen drei der deutschen Länder – Bayern , Sachsen und Thüringen – diese Bezeichnung in ihren amtlichen Namen; die Bezeichnung Freie Stadt , die in den Namen der Stadtstaaten Freie Hansestadt Bremen und Freie und Hansestadt Hamburg vorkommt, ist erheblich älter und knüpft an mittelalterliche städtische Freiheiten an.

Die Bezeichnung betont, dass das Land nicht von einem Souverän , sondern von seinen freien Bürgern regiert wird in Form einer parlamentarischen Demokratie . Privilegien oder rechtliche Besonderheiten hat der Freistaat gegenüber der Bundesrepublik Deutschland keine, solange er nicht den Rechtsfrieden infrage stellt.

Die relativ weit verbreitete Annahme, der Begriff Freistaat solle eine besondere Unabhängigkeit des betroffenen Landes gegenüber dem Bund betonen, ist weitgehend richtig. Jedes der 16 deutschen Länder ist momentan ein Territorialstaat, wenn auch kein Nationalstaat, wobei sich Nationalstaat stets nach dem freien Willen derer definiert, die sich selbst als Nation betrachten.

Die drei Länder, die "Freistaat" im Namen führen, betonen damit ihre Eigenstaatlichkeit, das heißt dass sie nur Kompetenzen an den Bund abgegeben haben, aber immer noch ein eigener Staat sind.

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