Groß-Hessen
Groß-Hessen war die provisorische Bezeichnung für das 1945 neu gegründete Land Hessen.
Das in der amerikanischen Besatzungszone gelegene Land wurde am 19. September 1945 durch die Proklamation Nr. 2 des Oberbefehlshabers der amerikanischen Streitkräfte in Europa, General Dwight D. Eisenhower , ins Leben gerufen.
Der Name Groß-Hessen bezog sich darauf, dass das heutige Bundesland niemals in seiner Geschichte eine territoriale Einheit bildete, sondern immer aus (meist miteinander rivalisierenden) kleineren bis mittleren Territorien bestand. Von diesen bestanden nach dem Preußisch-Deutschen Krieg von 1866 noch drei, nämlich das Großherzogtum Hessen (später Volksstaat Hessen) (wofür seit 1866 die Bezeichnung „Hessen“ synonym verwendet wurde), die (1944 geteilte) preußische Provinz Hessen-Nassau sowie Teile des Fürstentums Waldeck-Pyrmont, die 1929 mit der preußischen Provinz Hessen-Nassau vereinigt wurden.
Die Fusion dieser Gebiete rechtfertigte den Begriff Groß-Hessen. Allerdings beschränkte sich die Vereinigung der Hessischen Lande nur auf die amerikanische Besatzungszone. Zwei bedeutende Landesteile gehörten zur französischen Besatzungszone und wurden durch die Gründung des neuen Landes von Hessen abgetrennt:
- Der westliche Teil von Nassau (der spätere Regierungsbezirk Montabaur), der Teile des Hintertaunus, des Westerwalds und den Unterlauf der Lahn , jedoch keine größeren Städte umfasste, sowie
- Die bisher volkshessische Provinz Rheinhessen, mit Ausnahme der sechs rechtsrheinischen Stadtteile der Provinzhauptstadt Mainz, die bei Hessen verblieben. Außer Mainz gehören auch die Städte Worms und Bingen zu dieser Region.
Die beiden genannten Territorien gingen statt dessen in das auf dem Gebiet der französischen Zone gegründete Bundesland Rheinland-Pfalz ein, Mainz wurde dessen landsmannschaftlich neutrale (weder rheinisch noch pfälzisch) Landeshauptstadt.
Als Landeshauptstadt von Groß-Hessen kamen vier Städte in Frage: die drei ehemaligen Residenzstädte Darmstadt, Wiesbaden und Kassel sowie die mit Abstand größte Stadt des Landes, Frankfurt am Main.
Frankfurt galt aufgrund seiner deutschlandpolitischen Rolle im 19. Jahrhundert (Sitz des Deutschen Bunds und der Nationalversammlung) als „natürlicher“ Sitz einer westdeutschen Teilregierung (siehe Hauptstadtfrage der Bundesrepublik Deutschland), die Stadt gehörte außerdem erstmals in ihrer Geschichte zu Hessen, zeigte wenig Identifikation mit dem neuen Bundesland und verzichtete folglich darauf, sich um den Sitz der Landesregierung zu bewerben.
Gegen Kassel und Darmstadt sprachen die verheerenden Kriegszerstörungen in den beiden im Luftkrieg weitgehend vernichteten Städten, gegen Kassel außerdem die periphere Lage im äußersten Norden des Landes. Das durch Luftangriffe vergleichsweise gering zerstörte Wiesbaden, außerdem günstig im Schwerpunkt des Landes, dem Rhein-Main-Gebiet gelegen, erhielt deshalb den Zuschlag. Wiesbaden und die beiden anderen ehemaligen Residenzstädte wurde Sitz der drei Regierungspräsidien .
Der Zuschnitt der drei Regierungsbezirke entsprach weitgehend dem der drei größten früheren Teilstaaten:
- Der Regierungsbezirk Wiesbaden umfasste die Gebiete des ehemaligen Landes Nassau (ohne die genannten, zur französischen Zone gefallenen Gebiete) samt den bis 1944 zum Regierungsbezirk Kassel gehörenden "kurhessischen" Kreisen Hanau , Gelnhausen und Schlüchtern sowie der Stadt Frankfurt am Main und der Landgrafschaft Hessen-Homburg,
- der Regierungsbezirk Darmstadt umfasste den ehemaligen Volksstaat, jedoch ohne Rheinhessen, also die beiden übrigen ehemaligen hessischen Provinzen Oberhessen und Starkenburg ,
- der Regierungsbezirk Kassel umfasste die ehemaligen Länder Kurhessen und Waldeck und bestand in ganz ähnlicher Form bereits in der preußischen Zeit von 1866 bis 1945.
Die Bezeichnung „Hessen“ ging in der Folgezeit vom ehemaligen Volksstaat auf das neu gegründete Groß-Hessen über und verdrängte letztlich diesen Begriff.
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Kategorie : Hessische Geschichte
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