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Letzte Änderung für Artikel Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung: 15.02.2006 09:31

Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung

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Die namensgebenden Symbole der Bewegung – das Rote Kreuz und der Rote Halbmond
Die namensgebenden Symbole der Bewegung – das Rote Kreuz und der Rote Halbmond

Die Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung umfasst das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK), die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (Föderation) sowie derzeit 183 anerkannte nationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Alle diese Organisationen sind voneinander rechtlich unabhĂ€ngig und innerhalb der Bewegung durch gemeinsame GrundsĂ€tze, Ziele, Symbole, Statuten und Organe miteinander verbunden. Die weltweit gleichermaßen geltende Mission der Bewegung, unabhĂ€ngig von staatlichen Institutionen und auf der Basis freiwilliger Hilfe, ist der Schutz des Lebens, der Gesundheit und der WĂŒrde sowie die Verminderung des Leids von Menschen in Not, ohne Ansehen von NationalitĂ€t und Abstammung oder religiösen, weltanschaulichen oder politischen Ansichten der Betroffenen und Hilfeleistenden.

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz besteht aus bis zu 25 Schweizer StaatsbĂŒrgern und ist die einzige Organisation, die im HumanitĂ€ren Völkerrecht erfasst und als dessen Kontrollorgan genannt ist. Es ist neben dem Heiligen Stuhl und dem SouverĂ€nen Malteser-Ritterorden eines der wenigen originĂ€ren nicht-staatlichen Völkerrechtssubjekte . Seine ausschließlich humanitĂ€re Mission ist der Schutz von Leben und WĂŒrde der Opfer von Kriegen und innerstaatlichen Konflikten. Sie basiert auf den Prinzipien der Unparteilichkeit, NeutralitĂ€t und UnabhĂ€ngigkeit.

Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften koordiniert innerhalb der Bewegung die Kooperation zwischen den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Auf internationaler Ebene leitet und organisiert sie, in Zusammenarbeit mit den nationalen Gesellschaften, Hilfsmissionen nach nicht kriegsbedingten Notsituationen wie zum Beispiel Naturkatastrophen und Epidemien .

Die nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften sind Organisationen in fast allen LĂ€ndern der Welt, welche jeweils in ihrem Heimatland im Sinne des internationalen Völkerrechts sowie der Statuten der Internationalen Bewegung tĂ€tig sind. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten können sie darĂŒber hinaus weitere humanitĂ€re Aufgaben wahrnehmen, die nicht unmittelbar durch völkerrechtliche Bestimmungen oder die Prinzipien der Bewegung vorgegeben sind.

Die weit verbreitete Bezeichnung Internationales Rotes Kreuz und die AbkĂŒrzung IRK sollten nach Möglichkeit nicht verwendet werden, da es keine Organisation mit diesem Namen gibt und diese Bezeichnungen zu Verwirrungen bei der Unterscheidung zwischen dem IKRK und der Föderation fĂŒhren können.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK)

Solferino, Henry Dunant und die GrĂŒndung des IKRK

Henry Dunant, Autor von "Eine Erinnerung an Solferino"
Henry Dunant, Autor von "Eine Erinnerung an Solferino"

Bis in die Mitte des 19. Jahrhunderts gab es keine auch nur annĂ€hernd systematische Kriegskrankenpflege, keine gesicherten Einrichtungen zur Unterbringung und Behandlung von Verwundeten, geschweige denn eine Vorsorge durch Bereitstellung von HilfskrĂ€ften in ausreichender Zahl und mit angemessener AusrĂŒstung und Ausbildung. Im Jahre 1859 reiste der Schweizer GeschĂ€ftsmann Henry Dunant nach Italien, um dort mit dem französischen Kaiser NapolĂ©on III ĂŒber seine Probleme beim Erhalt von Landkonzessionen im französisch besetzten Algerien zu sprechen. Dabei wurde er am 24. Juni 1859 in der NĂ€he des kleinen Ortes Solferino Zeuge der Schlacht von Solferino und San Martino , in deren Verlauf an einem einzigen Tag rund 40.000 Soldaten getötet oder verwundet wurden. Die völlig unzureichende medizinische Versorgung und Betreuung sowie das Leid der verwundeten Soldaten entsetzten ihn so sehr, dass er den ursprĂŒnglichen Zweck seiner Reise völlig vergaß und sich mehrere Tage lang der Versorgung der Verwundeten sowie der Organisation von Hilfsmaßnahmen widmete. Unter dem Eindruck dieser Erlebnisse schrieb er ein Buch, welches er 1862 unter dem Titel Eine Erinnerung an Solferino auf eigene Kosten veröffentlichte und an fĂŒhrende Persönlichkeiten aus Politik und MilitĂ€r in ganz Europa verschickte. Neben einer sehr eindringlichen Schilderung dessen, was er 1859 erlebte, regte er in diesem Buch die Bildung von freiwilligen Hilfsorganisationen an, die sich in Friedenszeiten auf Hilfe fĂŒr Verwundete im Krieg vorbereiten sollten. Des Weiteren forderte er den Abschluss von VertrĂ€gen, in denen die NeutralitĂ€t und der Schutz der Kriegsverwundeten und der sie versorgenden Personen sowie aller fĂŒr sie getroffenen Einrichtungen gesichert werden sollte.

Originaldokument der ersten Genfer Konvention, 1864
Originaldokument der ersten Genfer Konvention, 1864

In seiner Heimatstadt Genf grĂŒndete Henry Dunant am 9. Februar 1863 mit vier weiteren BĂŒrgern - dem Juristen Gustave Moynier, den Ärzten Louis Appia und ThĂ©odore Maunoir sowie dem Armeegeneral Guillaume-Henri Dufour - als Kommission der Genfer GemeinnĂŒtzigen Gesellschaft ein Komitee der FĂŒnf zur Vorbereitung einer internationalen Konferenz zur Umsetzung seiner Ideen. Bereits acht Tage spĂ€ter beschlossen die fĂŒnf GrĂŒndungsmitglieder die Umbenennung der Kommission in Internationales Komitee der Hilfsgesellschaften fĂŒr die Verwundetenpflege. Vom 26. bis zum 29. Oktober des gleichen Jahres fand auf Anregung des Komitees eine Internationale Konferenz in Genf statt, „[
] die ĂŒber die Mittel beraten soll, mit denen man der UnzulĂ€nglichkeit der SanitĂ€tsdienste im Felde abhelfen könnte [
]“ (Zitat aus der Einladung zu dieser Konferenz). Insgesamt 36 Personen nahmen an dieser Konferenz teil, und zwar 18 offizielle Delegierte von Regierungen ihrer jeweiligen LĂ€nder, sechs Delegierte verschiedener Vereine und VerbĂ€nde, sieben nicht offizielle auslĂ€ndische Teilnehmer und die fĂŒnf Mitglieder des Internationalen Komitees. Die auf dieser Konferenz durch offizielle Delegierte vertretenen LĂ€nder waren Baden, Bayern, Frankreich , Großbritannien , Hannover, Hessen, Italien , Niederlande , Österreich , Preußen , Russland , Sachsen, Schweden und Spanien . Zu den BeschlĂŒssen und Forderungen dieser Konferenz, welche am 29. Oktober 1863 in Form von Resolutionen angenommen wurden, zĂ€hlten unter anderem:

  • die GrĂŒndung nationaler Hilfsgesellschaften fĂŒr Kriegsverwundete
  • die Neutralisierung der Verwundeten
  • die Entsendung freiwilliger PflegekrĂ€fte fĂŒr Hilfeleistungen auf das Schlachtfeld
  • die Organisation und DurchfĂŒhrung weiterer internationaler Konferenzen
  • die EinfĂŒhrung eines Kenn- und Schutzzeichens in Form einer weißen Armbinde mit rotem Kreuz
Gedenkstein zum ersten Einsatz des Roten Kreuzes bei der Schlacht an den DĂŒppeler Schanzen 1864
Gedenkstein zum ersten Einsatz des Roten Kreuzes bei der Schlacht an den DĂŒppeler Schanzen 1864

Bereits ein Jahr spĂ€ter kam es auf Einladung der Schweizer Regierung an alle europĂ€ischen LĂ€nder sowie an die Vereinigten Staaten von Amerika, Brasilien und Mexiko zu einer diplomatischen Konferenz, an der 26 Delegierte aus 16 Staaten teilnahmen. Am 22. August 1864 wurde wĂ€hrend dieser Konferenz die erste Genfer Konvention „betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten MilitĂ€rpersonen“ durch Vertreter von zwölf Staaten unterzeichnet. In dieser Konvention wurden in zehn Artikeln die VorschlĂ€ge zum Schutz und zur Neutralisierung der Verwundeten, des Hilfspersonals und der entsprechenden Einrichtungen verbindlich festgelegt. Des Weiteren enthielt die Konvention zwei Bedingungen zur Anerkennung einer nationalen Gesellschaft:

  1. Die nationale Gesellschaft muss zuvor von der Regierung ihres Landes anerkannt worden sein.
  2. Die Regierung des betreffenden Landes muss zuvor der Genfer Konvention beigetreten sein.

Bereits 1864 entstanden auch die ersten nationalen Gesellschaften in Belgien, DĂ€nemark, Frankreich, Oldenburg, Preußen, Spanien und WĂŒrttemberg. Am 16. April 1864 nahmen an den DĂŒppeler Schanzen erstmals HilfskrĂ€fte und, mit Dr. Louis Appia und dem hollĂ€ndischen Hauptmann Charles Van de Velde, auch offizielle Delegierte unter dem Zeichen des Roten Kreuzes an einem Krieg teil. 1867 fand unter Beteiligung von Vertretern von neun Regierungen, 16 nationalen Rotkreuzgesellschaften und des Internationalen Komitees die erste Internationale Rotkreuzkonferenz statt.

Im gleichen Jahr musste Henry Dunant aufgrund des desolaten Verlaufs seiner GeschĂ€fte in Algerien seinen Bankrott erklĂ€ren und Genf verlassen. Nachdem Gustave Moynier bereits 1864 den Vorsitz des Internationalen Komitees ĂŒbernommen hatte, wurde Henry Dunant nun auch vollstĂ€ndig aus dem Komitee ausgeschlossen. In den folgenden Jahren kam es in nahezu allen LĂ€ndern Europas zur GrĂŒndung von nationalen Rotkreuz-Gesellschaften – der Deutsch-Französische Krieg 1870/71 demonstrierte eindrĂŒcklich deren Notwendigkeit. Preußen verfĂŒgte ĂŒber eine gut mit Personal und Material ausgestattete Rotkreuz-Gesellschaft, die organisatorisch eng mit dem preußischen Heer zusammenarbeitete. Aufgrund dessen lag die Zahl der preußischen Soldaten, die an Krankheit oder Verwundung starben, unter der Zahl der im Feld Gefallenen. Auf der anderen Seite verfĂŒgte Frankreich nur ĂŒber eine unzureichend vorbereitete Rotkreuz-Gesellschaft, was zur Folge hatte, dass auf französischer Seite die Zahl der durch Krankheit oder Verwundung verstorbenen Soldaten dreimal höher war als die Zahl der gefallenen Soldaten. In diesem Krieg beteiligten sich auch erstmals andere Rotkreuz-Gesellschaften wie die Russlands, der Schweiz, Irlands und Luxemburgs durch die Entsendung von Ärzten und SanitĂ€tern in grĂ¶ĂŸerem Umfang an der sanitĂ€tsdienstlichen Versorgung. Clara Barton , die spĂ€tere GrĂŒnderin des Amerikanischen Roten Kreuzes, erhielt fĂŒr ihren Einsatz in diesem Krieg von Kaiser Wilhelm I. das Eiserne Kreuz verliehen. In der Folge des Krieges fand die fĂŒr 1873 in Wien geplante Internationale Rotkreuzkonferenz nicht statt, und erst 1888 kam es in Genf wieder zu einer solchen Konferenz.

1876 bekam das Internationale Komitee den noch heute gĂŒltigen Namen Internationales Komitee vom Roten Kreuz (frz. ComitĂ© international de la Croix-Rouge, CICR – engl. International Committee of the Red Cross, ICRC). FĂŒnf Jahre spĂ€ter wurde in den Vereinigten Staaten von Amerika auf Initiative von Clara Barton das Amerikanische Rote Kreuz gegrĂŒndet. Immer mehr Staaten unterzeichneten die Genfer Konvention und respektierten diese auch weitestgehend in kriegerischen Auseinandersetzungen. Im Jahr 1901 erhielt Henry Dunant, zusammen mit dem französischen Pazifisten FrĂ©dĂ©ric Passy , den erstmals verliehenen Friedensnobelpreis . Die GlĂŒckwĂŒnsche, die das Komitee anlĂ€sslich der Preisverleihung ĂŒbermittelte, bedeuteten fĂŒr ihn nach 34 Jahren die spĂ€te Rehabilitierung und ausdrĂŒckliche Anerkennung seiner Verdienste fĂŒr die Entstehung des Roten Kreuzes. Neun Jahre spĂ€ter starb Henry Dunant in Heiden (Schweiz), zwei Monate nach Gustave Moynier.

1906 wurde die Erste Genfer Konvention von 1864 ĂŒberarbeitet. Unmittelbar vor dem Beginn des Ersten Weltkriegs im Jahr 1914, fĂŒnfzig Jahre nach der Annahme der Ersten Genfer Konvention, gab es 45 nationale Gesellschaften. Neben Gesellschaften in fast allen europĂ€ischen LĂ€ndern und den USA existierten weitere Gesellschaften unter anderem auch in Mittel- und SĂŒdamerika (Argentinien, Brasilien, Chile, Kuba, Mexiko, Peru, El Salvador, Uruguay, Venezuela), Asien (China, Japan, Korea, Siam) und Afrika (Republik SĂŒdafrika).

Das IKRK wÀhrend des Ersten Weltkrieges

Französische Postkarte zu Ehren der Rotkreuz-Schwestern im 1. Weltkrieg, 1915
Französische Postkarte zu Ehren der Rotkreuz-Schwestern im 1. Weltkrieg, 1915

Der Erste Weltkrieg stellte das IKRK vor große Herausforderungen, die es nur in Zusammenarbeit mit den nationalen Rotkreuz-Gesellschaften bewĂ€ltigen konnte. Selbst aus den USA und Japan waren Rotkreuzschwestern zur UnterstĂŒtzung der SanitĂ€tsdienste der betroffenen europĂ€ischen LĂ€nder im Einsatz. Am 15. Oktober 1914, unmittelbar nach Kriegsbeginn, richtete das IKRK seine Internationale Zentralstelle fĂŒr Kriegsgefangene ein, welche Ende 1914 bereits 1.200 vorwiegend freiwillige Mitarbeiter beschĂ€ftigte. Im Verlauf des gesamten Krieges ĂŒbermittelte die Zentralstelle ca. 20 Millionen Briefe und Mitteilungen, fast 1,9 Millionen Pakete und Geldspenden in Höhe von ca. 18 Millionen Schweizer Franken an Kriegsgefangene aller beteiligten Staaten. Ferner kam es durch Vermittlung der Zentralstelle zum Austausch von ca. 200.000 Gefangenen. Die Kartei der Zentralstelle, die in den Jahren von 1914 bis 1923 entstand, enthĂ€lt rund sieben Millionen Karteikarten. Sie fĂŒhrte in ca. zwei Millionen FĂ€llen zur Identifizierung von Gefangenen und damit zu einem Kontakt zwischen den Gefangenen und ihren Angehörigen. Die gesamte Kartei kann heutzutage als Leihgabe des IKRK im Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf besichtigt werden, wobei eine Einsichtnahme weiterhin dem IKRK vorbehalten bleibt.

Das IKRK ĂŒberwachte wĂ€hrend des gesamten Krieges die Einhaltung der Genfer Konvention in der Fassung von 1906 und leitete Beschwerden ĂŒber VerstĂ¶ĂŸe an die beteiligten Staaten weiter. Des Weiteren protestierte das IKRK gegen die Verwendung von chemischen Kampfstoffen , welche im Ersten Weltkrieg erstmalig zum Einsatz kamen. Ohne Mandat durch die Genfer Konvention setzte sich das IKRK auch fĂŒr die vom Krieg betroffene Zivilbevölkerung ein, insbesondere in besetzten Territorien, wo das IKRK auf die Haager Landkriegsordnung als rechtverbindliche Vereinbarung zurĂŒckgreifen konnte. Ebenfalls basierend auf der Haager Landkriegsordnung waren die AktivitĂ€ten des IKRK im Bezug auf Kriegsgefangene , wozu neben dem bereits beschriebenem Suchdienst und Informationsaustausch vor allem der Besuch von Kriegsgefangenenlagern gehörte. Insgesamt wurden im Kriegsverlauf 524 Lager in ganz Europa durch 41 Delegierte des IKRK besichtigt.

Zwischen 1916 und 1918 veröffentlichte das IKRK mehrere Ansichtskarten mit Motiven der von seinen Delegierten besuchten Lager. DafĂŒr wurden Bilder ausgewĂ€hlt, welche die Gefangenen bei alltĂ€glichen TĂ€tigkeiten wie zum Beispiel der Postverteilung zeigten. Ziel der Veröffentlichung dieser Karten war es, den Angehörigen der Gefangenen Hoffnung zu vermitteln und sie zu beruhigen. Nach Kriegsende organisierte das IKRK die RĂŒckfĂŒhrung von ca. 420.000 Kriegsgefangenen in ihre HeimatlĂ€nder. FĂŒr seine AktivitĂ€ten wĂ€hrend des Ersten Weltkriegs erhielt das IKRK 1917 den Friedensnobelpreis, den einzigen, der in den Kriegsjahren von 1914 bis 1918 vergeben wurde.

Die weitere Repatriierung der Gefangenen wurde ab 1920 vom neu gegrĂŒndeten Völkerbund unter der Verantwortung seines Hochkommissars fĂŒr die Heimschaffung der Kriegsgefangenen Fridtjof Nansen ĂŒbernommen. Sein Mandat wurde spĂ€ter ausgeweitet auf die UnterstĂŒtzung und Versorgung von KriegsflĂŒchtlingen und Vertriebenen. Zu seiner UnterstĂŒtzung fĂŒr diese TĂ€tigkeiten wĂ€hlte er zwei Delegierte des IKRK als seine Stellvertreter.

1923 entschied sich das Komitee, das seit der GrĂŒndung nur Genfer BĂŒrgern die Mitgliedschaft gestattete, diese Festlegung zugunsten einer EinschrĂ€nkung auf Schweizer Staatsangehörige aufzuheben.

Als direkte Folge des Ersten Weltkrieges im Hinblick auf das HumanitĂ€re Völkerrecht kam es 1925 durch ein zusĂ€tzliches Protokoll zur Genfer Konvention zum Verbot des Einsatzes von erstickenden und giftigen Gasen sowie bakteriellen Kampfstoffen zur KriegsfĂŒhrung. Des Weiteren wurde 1929 die Erste Genfer Konvention erneut ĂŒberarbeitet und eine neue Konvention â€žĂŒber die Behandlung von Kriegsgefangenen“ angenommen. Die Ereignisse des Ersten Weltkrieges und die entsprechenden AktivitĂ€ten des IKRK hatten fĂŒr das Komitee eine deutliche Aufwertung seines Ansehens und seiner AutoritĂ€t gegenĂŒber der Staatengemeinschaft und eine Ausweitung seiner Kompetenzen zur Folge.

Bereits auf der Internationalen Rotkreuzkonferenz 1934 wurde erstmals ein Entwurf fĂŒr eine Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung wĂ€hrend eines Krieges angenommen. Die meisten Regierungen zeigten nicht genug Interesse an einer Umsetzung, so dass es vor dem Beginn des Zweiten Weltkriegs nicht zu einer entsprechenden diplomatischen Konferenz zur Annahme dieser Konvention kam.

Das IKRK und der Zweite Weltkrieg

Mitteilung des Roten Kreuzes aus ƁódĆș, Polen, 1940
Mitteilung des Roten Kreuzes aus ƁódĆș , Polen , 1940

Basis der TĂ€tigkeit des IKRK wĂ€hrend des Zweiten Weltkrieges waren die Genfer Konventionen in der Fassung von 1929. Die AktivitĂ€ten des IKRK im Zweiten Weltkrieg konzentrierten sich analog zum Ersten Weltkrieg auf die Überwachung der Kriegsgefangenenlager, die Hilfe fĂŒr die Zivilbevölkerung und der Informationsaustausch ĂŒber Gefangene und vermisste Personen. Im gesamten Kriegsverlauf kam es zu 12.750 Besuchen von Kriegsgefangenenlagern in 41 LĂ€ndern durch 179 Delegierte. In der Zentralauskunftsstelle fĂŒr Kriegsgefangene waren wĂ€hrend dieses Krieges ca. 3.000 Menschen beschĂ€ftigt. Ihre Kartei umfasste ca. 45 Millionen Karten, ca. 120 Millionen Nachrichten wurden vermittelt. Ein großes Problem fĂŒr die Arbeit des IKRK war die Gleichschaltung des Deutschen Roten Kreuzes in der Zeit des Nationalsozialismus und die damit verbundenen massiven EinschrĂ€nkungen in der Zusammenarbeit mit dem DRK im Bezug auf die Deportation der Juden aus Deutschland und den Massenmord in den Vernichtungs- und Konzentrationslagern . Erschwerend kam auch die Tatsache hinzu, dass mit der Sowjetunion und Japan zwei HauptmĂ€chte des Krieges nicht an die Genfer Konventionen von 1929 gebunden waren.

Es gelang dem IKRK wĂ€hrend des gesamten Krieges nicht, bei den nationalsozialistischen Machthabern die Gleichstellung der in den Konzentrationslagern internierten Menschen mit Kriegsgefangenen zu erreichen. Aufgrund der BefĂŒrchtung, durch ein weiteres Beharren auf entsprechenden Forderungen seine AktivitĂ€ten fĂŒr Kriegsgefangene und damit seine völkerrechtlich legitimierte Mission zu gefĂ€hrden, unterließ das IKRK weiterfĂŒhrende BemĂŒhungen in dieser Hinsicht. Aus dem gleichen Grund, und wegen einer möglichen GefĂ€hrdung seiner NeutralitĂ€t, unternahm das IKRK nur zögerliche und unzureichende Schritte bei den Alliierten im Hinblick auf seine Kenntnisse ĂŒber die Existenz der Vernichtungslager und die Deportation der jĂŒdischen Bevölkerung. Erst ab November 1943 war es dem IKRK erlaubt, Pakete an diejenigen KZ-Insassen zu schicken, deren Namen und Aufenthaltsort dem Komitee bekannt waren und die keinen verschĂ€rften Haftbedingungen unterlagen. Durch die EmpfangsbestĂ€tigungen, die neben den EmpfĂ€ngern oft auch von mehreren anderen Insassen unterzeichnet waren, gelang es dem IKRK, ca. 105.000 Menschen in den Lagern zu registrieren und insgesamt 1,1 Millionen Pakete zu verschicken, vorwiegend in die Lager Dachau, Buchenwald, RavensbrĂŒck und Oranienburg-Sachsenhausen.

Marcel Junod, Delegierter des IKRK, beim Besuch von Kriegsgefangenen in Deutschland
Marcel Junod, Delegierter des IKRK, beim Besuch von Kriegsgefangenen in Deutschland

Am 12. MĂ€rz 1945 erhielt der damalige IKRK-PrĂ€sident Carl Burckhardt von SS-General Ernst Kaltenbrunner die Zusage, dass IKRK-Delegierten Zugang zu den Konzentrationslagern gewĂ€hrt werden wĂŒrde. Dies galt allerdings unter der Voraussetzung, dass diese Delegierten bis zum Ende des Krieges in den Lagern verblieben. Zehn Delegierte, unter ihnen Louis Haefliger (Mauthausen), Paul Dunant ( Theresienstadt ) und Victor Maurer (Dachau) erklĂ€rten sich zu einer solchen Mission bereit. Louis Haefliger verhinderte durch seinen persönlichen Einsatz die Sprengung des Lagers Mauthausen und rettete damit tausenden Gefangenen das Leben. Er wurde vom IKRK fĂŒr sein eigenmĂ€chtiges Handeln verurteilt und erst 1990 durch den damaligen PrĂ€sidenten Cornelio Sommaruga rehabilitiert. Herausragend aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges sind darĂŒber hinaus die AktivitĂ€ten des IKRK-Delegierten Friedrich Born (* 1903; † 1963) fĂŒr die jĂŒdische Bevölkerung in Ungarn. Er rettete durch seinen Einsatz ca. 11.000 bis 15.000 Menschen das Leben und wurde am 5. Juni 1987 posthum als Gerechter unter den Völkern in die israelische Holocaust-GedenkstĂ€tte Yad Vashem aufgenommen. Ein weiterer bekannter Delegierter des IKRK im Zweiten Weltkrieg war der Genfer Arzt Marcel Junod (* 1904; † 1961), dessen Erlebnisse in seinem Buch KĂ€mpfer beidseits der Front nachzulesen sind.

Im Jahr 1944 erhielt das IKRK erneut den Friedensnobelpreis, der seit Beginn des Krieges nicht vergeben worden war. Nach Ende des Krieges organisierte das IKRK, in Zusammenarbeit mit verschiedenen nationalen Rotkreuz-Gesellschaften, Hilfsmaßnahmen in den vom Krieg betroffenen LĂ€ndern. In Deutschland wurde dies vor allem vom Schwedischen Roten Kreuz unter Leitung von Folke Bernadotte ĂŒbernommen. 1948 veröffentlichte das IKRK einen Bericht des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz ĂŒber sein Wirken wĂ€hrend des Zweiten Weltkriegs (1. September 1939 - 30. Juni 1947). Seit dem 17. Januar 1996 ist das Archiv des IKRK fĂŒr die Öffentlichkeit zugĂ€nglich.

Das IKRK nach dem Zweiten Weltkrieg

Das Hauptquartier des IKRK in Genf
Das Hauptquartier des IKRK in Genf

Am 12. August 1949 wurden grundlegende Neufassungen der bestehenden zwei Konventionen angenommen, die seitdem als Genfer Abkommen I und III bezeichnet werden. Zwei neue Abkommen, das Genfer Abkommen II „zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und SchiffbrĂŒchigen der bewaffneten KrĂ€fte zur See“ und als wichtigste Konsequenz aus dem Zweiten Weltkrieg das Genfer Abkommen IV â€žĂŒber den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten“, erweiterten darĂŒber hinaus den Schutz des HumanitĂ€ren Völkerrechts auf weitere Personengruppen.

Die zwei Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977 brachten wesentliche ErgĂ€nzungen in mehreren Bereichen. Zum einen integrierten beide Protokolle erstmals auch Regeln fĂŒr zulĂ€ssige Mittel und Methoden der KriegfĂŒhrung und damit Vorschriften fĂŒr den Umgang mit den an den Kampfhandlungen beteiligten Personen, den sogenannten Kombattanten, in den Kontext der Genfer Konventionen. Zum zweiten verwirklichte das Protokoll II eines der am lĂ€ngsten verfolgten Ziele des IKRK: die Ausdehnung der Anwendbarkeit des HumanitĂ€ren Völkerrechts auch auf Situationen in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten wie beispielsweise BĂŒrgerkriegen. Heute umfassen die vier Genfer Abkommen und ihre zwei Zusatzprotokolle ĂŒber 600 Artikel. Zum hundertjĂ€hrigen JubilĂ€um seiner GrĂŒndung erhielt das IKRK, diesmal gemeinsam mit der Föderation, im Jahr 1963 zum dritten Mal den Friedensnobelpreis.

Seit 1993 können auch Personen anderer NationalitĂ€t als der Schweizerischen fĂŒr das IKRK tĂ€tig sein, sowohl vor Ort im Hauptquartier in Genf als auch als Delegierte bei AuslandseinsĂ€tzen. Der Anteil von Mitarbeitern ohne Schweizer Staatsangehörigkeit ist seitdem kontinuierlich angestiegen und liegt derzeit bei etwa 35 Prozent.

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNO) beschloss am 16. Oktober 1990, das IKRK als Beobachter (engl. observer) zu ihren Tagungen und den Sitzungen ihrer Komitees einzuladen. Die entsprechende Resolution (A/RES/45/6) wurde von 138 MitgliedslĂ€ndern eingebracht und auf der 31. Plenarsitzung ohne Abstimmung angenommen. Aus historischen GrĂŒnden – mit Bezug auf die Schlacht von Solferino – wurde die Resolution von Vieri Traxler, dem damaligen UNO-Botschafter der Republik Italien, vorgestellt. Mit dieser Entscheidung wurde der Beobachter-Status in der UN-Generalversammlung erstmalig einer privaten Organisation zuerkannt. Ein am 19. MĂ€rz 1993 mit dem Schweizerischen Bundesrat geschlossenes Abkommen garantiert dem IKRK bei seinen AktivitĂ€ten in der Schweiz volle UnabhĂ€ngigkeit und Handlungsfreiheit; die Unverletzlichkeit seiner RĂ€umlichkeiten, Archive und sonstigen Unterlagen; weitgehende rechtliche ImmunitĂ€t fĂŒr das Komitee und seine Mitglieder, Delegierten und sonstigen Mitarbeiter; die Befreiung von allen direkten und indirekten Steuern sowie sonstigen GebĂŒhren auf Bundes-, Kantons- oder lokaler Ebene; freien Zoll- und Zahlungsverkehr; BegĂŒnstigungen hinsichtlich seiner Kommunikation, die mit denen fĂŒr in der Schweiz ansĂ€ssigen internationalen Organisationen und auslĂ€ndischen diplomatischen Vertretungen vergleichbar sind; sowie weitgehende Erleichterungen fĂŒr seine Mitglieder, Delegierten und Mitarbeiter bei der Ein- und Ausreise.

Die Zeit seit 1990 war fĂŒr das IKRK aber auch durch eine Reihe von tragischen Ereignissen gekennzeichnet. So viele Delegierte wie nie zuvor in der Geschichte des Komitees verloren bei ihren EinsĂ€tzen ihr Leben. Dieser Trend ist vor allem auf den Anstieg der Zahl lokaler und oft innerstaatlicher Konflikte sowie mangelnden Respekt der beteiligten Konfliktparteien vor den Bestimmungen der Genfer Konventionen und ihrer Schutzzeichen zurĂŒckzufĂŒhren. Einige der getöteten Delegierten waren:

  • FrĂ©dĂ©ric Maurice. Er starb im Alter von 39 Jahren am 19. Mai 1992, einen Tag nach einem Angriff auf einen Rotkreuz-Hilfstransport in Sarajevo, den er begleitete.
  • Fernanda Calado (Spanien), Ingeborg Foss (Norwegen), Nancy Malloy (Kanada) , Gunnhild Myklebust (Norwegen), Sheryl Thayer (Neuseeland) und Hans Elkerbout (Niederlande). Sie wurden in den FrĂŒhstunden des 17. Dezember 1996 im IKRK-Feldkrankenhaus in der tschetschenischen Stadt Nowije Atagi in der NĂ€he von Grosny wĂ€hrend des Schlafes aus nĂ€chster NĂ€he erschossen. Von den unbekannten TĂ€tern fehlt bis heute jede Spur, ein Motiv war nicht erkennbar.
  • Rita Fox (Schweiz), VĂ©ronique Saro (DR Kongo), Julio Delgado (Kolumbien), Unen Ufoirworth (DR Kongo), Aduwe Boboli (DR Kongo) und Jean Molokabonge (DR Kongo). Sie waren am 26. April 2001 unterwegs auf einer Hilfsmission im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo, als sie in ihren zwei Fahrzeugen von unbekannten Angreifern beschossen und getötet wurden.
  • Ricardo Munguia (El Salvador). Er war als Wasseringenieur in Afghanistan tĂ€tig und am 27. MĂ€rz 2003 zusammen mit einheimischen Kollegen in Land unterwegs, als ihr Fahrzeug von unbekannten bewaffneten MĂ€nnern gestoppt wurde. Diese töteten ihn durch SchĂŒsse aus nĂ€chster NĂ€he, wĂ€hrend sie seine Begleiter laufen ließen.
  • Vatche Arslanian (Kanada). Er war seit 2001 Logistik-Koordinator der IKRK-Mission im Irak und starb am 8. April 2003 in Bagdad, als er zusammen mit Helfern des Irakischen Roten Halbmondes in einem Auto unterwegs war und in das Kreuzfeuer der KĂ€mpfe um Bagdad geriet.
  • Nadisha Yasassri Ranmuthu (Sri Lanka). Er starb am 22. Juli 2003 in der NĂ€he der Stadt Hilla, sĂŒdlich von Bagdad, als sein Fahrzeug von Unbekannten beschossen wurde.

PrÀsidenten des IKRK

Derzeitiger PrÀsident des IKRK ist seit dem Jahr 2000 Jakob Kellenberger, VizeprÀsidenten sind Olivier Vodoz und Jacques Forster. Bisherige PrÀsidenten des IKRK waren:

  • von 1863 bis 1864: Henri Dufour
  • von 1864 bis 1910: Gustave Moynier
  • von 1910 bis 1928: Gustave Ador
  • von 1928 bis 1944: Max Huber
  • von 1944 bis 1948: Carl Burckhardt
  • von 1948 bis 1955: Paul Ruegger
  • von 1955 bis 1964: Leopold Boissier
  • von 1964 bis 1969: Samuel Gonard
  • von 1969 bis 1973: Marcel Naville
  • von 1973 bis 1976: Eric Martin
  • von 1976 bis 1987: Alexandre Hay
  • von 1987 bis 1999: Cornelio Sommaruga

Die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften

Von der GrĂŒndung bis 1945

Henry P. Davison, GrĂŒndungsvater der Liga der Rotkreuz-Gesellschaften
Henry P. Davison, GrĂŒndungsvater der Liga der Rotkreuz-Gesellschaften

Am 15. Mai 1919 grĂŒndeten die nationalen Rotkreuz-Gesellschaften Großbritanniens, Frankreichs, Italiens, Japans und der USA auf Anregung des damaligen PrĂ€sidenten des Amerikanischen Roten Kreuzes, Henry P. Davison , in Paris die Liga der Rotkreuz-Gesellschaften. Die Ausdehnung der Rotkreuz-AktivitĂ€ten ĂŒber die strikte Mission des IKRK hinaus auch auf Opfer von nicht kriegsbedingten Notsituationen (wie nach technischen UnglĂŒcken und Naturkatastrophen), welche auf internationaler Ebene Aufgabe der Liga werden sollte, geschah ebenfalls auf Initiative des Amerikanischen Roten Kreuzes. Dieses war bereits seit seiner GrĂŒndung auch in Friedenszeiten mit Hilfsaktionen aktiv, eine Idee, die auf seine GrĂŒnderin Clara Barton zurĂŒckging.

Die GrĂŒndung der Liga, als weitere international tĂ€tige Rotkreuz-Organisation neben dem IKRK, war aus mehreren GrĂŒnden zunĂ€chst nicht unumstritten. Zum einen gab es von Seiten des IKRK zu Teil berechtigte BefĂŒrchtungen hinsichtlich einer Konkurrenz zwischen beiden Organisationen. Die GrĂŒndung der Liga wurde als Versuch angesehen, den FĂŒhrungsanspruch des Komitees in Frage zu stellen und die meisten seiner Aufgaben und Befugnisse einer multilateralen Institution zu ĂŒbertragen. Zum anderen waren an der GrĂŒndung der Liga ausschließlich nationale Gesellschaften aus Staaten der Entente beziehungsweise mit ihr alliierten oder assoziierten LĂ€ndern beteiligt. Die im Mai 1919 ursprĂŒnglich beschlossenen Statuten der Liga gewĂ€hrten darĂŒber hinaus den fĂŒnf an der GrĂŒndung beteiligten Gesellschaften einen Sonderstatus sowie, auf Betreiben von Henry P. Davison, das Recht, die nationalen Rotkreuz-Gesellschaften der MittelmĂ€chte Deutschland, Österreich, Ungarn, Bulgarien und der TĂŒrkei sowie das Russische Rote Kreuz dauerhaft auszuschließen. Dieser Passus widersprach jedoch den Rotkreuz-Prinzipien der UniversalitĂ€t und der Gleichberechtigung zwischen allen nationalen Gesellschaften.

Die erste durch die Liga organisierte Hilfsaktion unmittelbar nach ihrer GrĂŒndung war die Versorgung der Betroffenen einer Typhus-Epidemie und Hungersnot in Polen. Bereits in den ersten fĂŒnf Jahren nach ihrer GrĂŒndung erließ die Liga 47 Spendenappelle fĂŒr Hilfsaktionen in 34 LĂ€ndern. Auf diesem Wege gelangten HilfsgĂŒter im Wert von ca. 685 Millionen Schweizer Franken unter anderem an die Opfer von Hungersnöten in Russland, Deutschland und Albanien, Erdbeben in Chile, Persien, Japan, Kolumbien, Ecuador, Costa Rica und der TĂŒrkei und an FlĂŒchtlinge in Griechenland und der TĂŒrkei. Ein weiteres wichtiges Anliegen der Liga war die UnterstĂŒtzung der nationalen Gesellschaften bei der Schaffung von Jugendsektionen. Der erste große Katastropheneinsatz der Liga war das Erdbeben in Japan im Jahr 1923, bei dem ca. 200.000 Menschen ums Leben kamen. Durch Vermittlung der Liga erhielt das Japanische Rote Kreuz Hilfeleistungen von anderen nationalen Gesellschaften im Gesamtwert von ca. 100 Millionen Dollar.

TĂŒrkische Briefmarke zur UnterstĂŒtzung des Roten Halbmondes, 1928
TĂŒrkische Briefmarke zur UnterstĂŒtzung des Roten Halbmondes, 1928

Mit dem Einsatz der Liga zusammen mit dem IKRK im Russischen BĂŒrgerkrieg (1917–1922) wurde die Bewegung erstmals in einem innerstaatlichen Konflikt aktiv. WĂ€hrend die Liga mit UnterstĂŒtzung von mehr als 25 nationalen Gesellschaften vor allem die Verteilung von HilfsgĂŒtern und die Versorgung der hungernden und von Seuchen betroffenen Zivilbevölkerung ĂŒbernahm, unterstĂŒtzte das IKRK durch seine NeutralitĂ€t das Russische und spĂ€ter das Sowjetische Rote Kreuz bei seinen AktivitĂ€ten gegenĂŒber den Konfliktparteien. Zur Koordinierung der AktivitĂ€ten zwischen dem IKRK und der Liga und zur Beilegung der zwischen beiden Organisationen bestehenden RivalitĂ€ten wurde 1928 das Internationale Rote Kreuz als Dachverband beider Organisationen gegrĂŒndet. Ein International Council fungierte dabei als Leitorgan des IRK. Die Aufgaben des Councils wurden spĂ€ter von der StĂ€ndigen Kommission (engl. Standing Commission) ĂŒbernommen. Im gleichen Jahr wurden erstmals gemeinsame Statuten der Rotkreuz-Bewegung beschlossen, welche die jeweiligen Aufgaben des IKRK und der Liga beschrieben. Dabei setzte sich das IKRK hinsichtlich seines FĂŒhrungsanspruches innerhalb der Bewegung gegen entsprechende Bestrebungen der Liga durch. Ein Jahr spĂ€ter wurden mit dem Roten Halbmond und dem Roten Löwen mit roter Sonne zwei weitere, mit dem Roten Kreuz gleichberechtigte, Schutzzeichen in die Genfer Konventionen aufgenommen. WĂ€hrend der Iran das einzige Land war, das (bis 1980) den Roten Löwen mit roter Sonne verwendete, entwickelte sich der Rote Halbmond zum Symbol nahezu aller nationalen Gesellschaften in islamischen LĂ€ndern.

WĂ€hrend des Krieges zwischen Äthiopien und Italien (1935/36) erbrachte die Liga Hilfeleistungen im Umfang von ca. 1,7 Millionen Schweizer Franken, die aufgrund der Ablehnung jeglicher Zusammenarbeit mit dem Internationalen Roten Kreuz durch Italien ausschließlich der Ă€thiopischen Seite zukamen. Vorwiegend durch Angriffe der Italienischen Armee verloren in diesem Konflikt 29 Menschen, die unter dem Schutz des Roten Kreuzes tĂ€tig waren, ihr Leben. WĂ€hrend des Spanischen BĂŒrgerkrieges von 1936 bis 1939 war die Liga erneut zusammen mit dem IKRK aktiv und wurde dabei von 41 nationalen Gesellschaften unterstĂŒtzt. In den Jahren 1937 und 1939 wurde die Liga vom damaligen IKRK-PrĂ€sidenten Max Huber in seiner Funktion als Mitglied des Instituts fĂŒr Völkerrecht (franz. Institut de droit international) fĂŒr den Friedensnobelpreis nominiert. 1939 verlegte die Liga aufgrund des Beginns des Zweiten Weltkrieges ihren Hauptsitz von Paris nach Genf, um fĂŒr ihre AktivitĂ€ten den sich aus der Schweizer NeutralitĂ€t ergebenden Schutz in Anspruch nehmen zu können.

Die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg

Übergabe des Friedensnobelpreises 1963(Quelle: www.redcross.int)
Übergabe des Friedensnobelpreises 1963
(Quelle: www.redcross.int )

Im Jahr 1952 wurden die 1928 beschlossenen Statuten der Bewegung erstmals ĂŒberarbeitet. Von 1960 bis 1970 verzeichnete die Liga einen starken Anstieg in der Zahl der anerkannten nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften, von denen es zum Ende des Jahrzehnts mehr als 100 gab. Dieser Trend war zum Teil auf die UnabhĂ€ngigkeit von frĂŒheren Kolonien in Afrika und Asien zurĂŒckzufĂŒhren. Am 10. Dezember 1963 erhielt die Föderation, zusammen mit dem IKRK, den Friedensnobelpreis.

Im Jahr 1983 wurde die Liga umbenannt in Liga der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. 1986 fanden die 1965 beschlossenen sieben GrundsĂ€tze der Bewegung Eingang in die Statuten, welche im selben Jahr erneut ĂŒberarbeitet wurden. DarĂŒber hinaus wurde im Rahmen der Überarbeitung der Statuten die Bezeichnung Internationales Rotes Kreuz aufgegeben zugunsten des neuen offiziellen Namens Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. 1991 wurde auch die Bezeichnung der Liga erneut geĂ€ndert in den heute gĂŒltigen Namen Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften (engl. International Federation of Red Cross and Red Crescent Societies, IFRC).

Am 19. Oktober 1994 wurde wĂ€hrend der 38. Plenartagung der Generalversammlung der Vereinten Nationen auch die Föderation als Beobachter zu den Tagungen der UN und den Sitzungen ihrer Komitees eingeladen (Resolution A/RES/49/2). Das 1997 zwischen der Föderation und dem IKRK geschlossene Abkommen von Sevilla definiert die ZustĂ€ndigkeiten beider Organisationen bei internationalen EinsĂ€tzen. Das IKRK gab dabei einige ZustĂ€ndigkeiten an die Föderation ab, beispielsweise bei der Betreuung von FlĂŒchtlingen in LĂ€ndern ohne bewaffnete Konflikte.

Die bisher umfangreichste Hilfsaktion unter Leitung der Föderation ist mit Beteiligung von rund 22.000 Helfern von mehr als 40 nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften der Einsatz nach der Tsunami-Katastrophe im Indischen Ozean am 26. Dezember 2004.

PrÀsidenten der Föderation

PrĂ€sident der Föderation ist seit 2001 Don Juan Manuel SuĂĄrez Del Toro Rivero (Spanien). VizeprĂ€sidenten sind RenĂ© Rhinow (Kraft seines Amtes als PrĂ€sident des Schweizer Roten Kreuzes) sowie als Vertreter der verschiedenen Weltregionen Robert Barnes (Kanada), Murli S. Deora (Indien), Dr. Mamdouh Gabr (Ägypten) und Dr. Massimo Barra (Italien). Bisherige PrĂ€sidenten (bis 1977 Chairman) waren:

  • von 1919 bis 1922: Henry Davison (USA)
  • von 1922 bis 1935: John Barton Payne (USA)
  • von 1935 bis 1938: Cary T. Grayson (USA)
  • von 1938 bis 1944: Norman Davis (USA)
  • von 1944 bis 1945: Jean de Muralt (Schweiz)
  • von 1945 bis 1950: Basil O'Connor (USA)
  • von 1950 bis 1959: Emil Sandstrom (Schweden)
  • von 1959 bis 1965: John MacAulay (Kanada)
  • von 1965 bis 1977: Jose Barroso (Mexiko)
  • von 1977 bis 1981: Adetunji Adefarasin (Nigeria)
  • von 1981 bis 1987: Enrique de la Mata (Spanien)
  • von 1987 bis 1997: Mario Enrique Villarroel Lander (Venezuela)
  • von 1997 bis 2000: Astrid N. Heiberg (Norwegen)

AktivitÀten

Organisation der Bewegung

Eingang zum Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf
Eingang zum Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum in Genf

Zusammengefasst unter der Bezeichnung "Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung" sind fĂŒr das IKRK, die Föderation und die nationalen Gesellschaften heute etwa 97 Millionen Mitglieder aktiv, davon ca. 300.000 Menschen hauptberuflich. Die 1965 auf der Wiener Konferenz beschlossenen und 1986 in die "Statuten der Bewegung" aufgenommenen gemeinsamen sieben GrundsĂ€tze der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sind

  • Menschlichkeit (engl. Humanity)
  • Unparteilichkeit (engl. Impartiality)
  • NeutralitĂ€t (engl. Neutrality)
  • UnabhĂ€ngigkeit (engl. Independence)
  • Freiwilligkeit (engl. Voluntary Service)
  • Einheit (engl. Unity)
  • UniversalitĂ€t (engl. Universality)

Die alle vier Jahre stattfindende Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenz ist das oberste Organ der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Vertreten sind jeweils Delegationen der nationalen Gesellschaften, des IKRK, der Föderation und der Unterzeichnerstaaten der Genfer Abkommen. Zwischen den Konferenzen ist die von der Konferenz gewĂ€hlte StĂ€ndige Kommission das höchste Organ der Bewegung und ĂŒberwacht die Umsetzung der KonferenzbeschlĂŒsse. DarĂŒber hinaus koordiniert die Kommission die Zusammenarbeit zwischen dem IKRK und der Föderation. Die Kommission setzt sich zusammen aus je zwei Vertretern des IKRK und der Föderation (inklusive der jeweiligen PrĂ€sidenten) sowie fĂŒnf durch die Konferenz gewĂ€hlten Mitgliedern. Sie tagt in der Regel alle sechs Monate. DarĂŒber hinaus findet alle zwei Jahre, im Rahmen der Internationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Konferenzen und der Generalversammlungen der Föderation, eine Tagung des Delegiertenrats der Bewegung (engl. Council of Delegates) mit Teilnehmern des IKRK, der Föderation und der nationalen Gesellschaften statt, um gemeinsame AktivitĂ€ten zu planen und zu koordinieren.

AktivitÀten und Organisation des IKRK

Mission und Aufgaben innerhalb der Bewegung

Emblem des IKRK
Emblem des IKRK

Die Mission des IKRK als unparteiische, neutrale und unabhĂ€ngige Organisation ist der Schutz des Lebens und der WĂŒrde von Opfern von Kriegen und innerstaatlichen Konflikten sowie ihre UnterstĂŒtzung. Es leitet und koordiniert die internationalen HilfsaktivitĂ€ten der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung bei bewaffneten Konflikten und ist damit nach dem Abkommen von Sevilla das verantwortliche Organ (engl. Lead Agency) der Bewegung fĂŒr entsprechende Situationen. Zu den durch die Genfer Abkommen sowie das Statut des Komitees definierten originĂ€ren Aufgaben des IKRK gehören die Organisation und die DurchfĂŒhrung folgender Maßnahmen in Kriegs- und Krisensituationen:

  • Überwachung der Einhaltung der Genfer Konventionen
  • Pflege und Versorgung von Verwundeten
  • Überwachung der Behandlung von Kriegsgefangenen sowie ihre Versorgung
  • FamilienzusammenfĂŒhrung sowie die Suche nach vermissten Personen (Suchdienst)
  • Schutz und Versorgung der Zivilbevölkerung
  • Vermittlung zwischen den Konfliktparteien

Struktur und Organisation

Das IKRK hat seinen Hauptsitz in Genf (Schweiz) und Niederlassungen in ca. 80 weiteren LĂ€ndern. FĂŒr die internationalen AktivitĂ€ten des Komitees sind rund 12.000 Menschen weltweit im Einsatz, davon ca. 800 im Hauptquartier in Genf, ca. 1.200 sogenannte Expatriates, je zur HĂ€lfte Delegierte zur Leitung internationaler Missionen sowie Spezialisten wie Ärzte, Ingenieure, Logistiker, Übersetzer und andere, und etwa 10.000 Mitglieder nationaler Gesellschaften vor Ort. Entgegen weit verbreiteter Annahmen ist das IKRK im Bezug auf seine Struktur und Organisationsform weder eine nichtstaatliche Organisation noch, wie der Name vermuten ließe, eine internationale Organisation. Das Wort "international" im Namen bezieht sich auf sein durch die weltweite Staatengemeinschaft in den Genfer Abkommen erteiltes Mandat. Die Genfer Abkommen sind damit die völkerrechtliche Grundlage und zusammen mit den Statuten des Komitees die rechtliche Basis fĂŒr seine AktivitĂ€ten. Es besitzt darĂŒber hinaus durch VertrĂ€ge mit einzelnen Staaten sowie mit internationalen Organisationen oder nationale Gesetze in einzelnen LĂ€ndern weitergehende Rechte, Privilegien und ImmunitĂ€tsschutz zur DurchfĂŒhrung seiner Aufgaben. Hinsichtlich der Rechtsgrundlagen fĂŒr seine Existenz und Organisation ist das IKRK eine private Vereinigung nach Schweizer Vereinsrecht. Laut seinen Statuten setzt es sich aus 15 bis 25 Schweizer StaatsbĂŒrgern zusammen, welche durch das Komitee selbst fĂŒr die Dauer von jeweils vier Jahren kooptiert werden. Eine mehrfache Wiederwahl ist möglich, nach Ablauf von drei Perioden ist fĂŒr jede zukĂŒnftige Wiederwahl eine Dreiviertelmehrheit aller Komitee-Mitglieder notwendig.

Die beiden wesentlichen Organe des IKRK sind das Direktorat (engl. Directorate) und die Versammlung (engl. Assembly). Das Direktorat ist das ausfĂŒhrende Organ des Komitees und besteht aus einem Generaldirektor und fĂŒnf Direktoren fĂŒr die Bereiche "Operationen", "Personal", "Ressourcen und operative UnterstĂŒtzung", "Kommunikation" sowie "Internationales Recht und Kooperation innerhalb der Bewegung". Die Mitglieder des Direktorats werden von der Versammlung fĂŒr vier Jahre ernannt. Die Versammlung, bestehend aus allen Mitgliedern des Komitees, tritt regelmĂ€ĂŸig zusammen und ist fĂŒr die Festlegung von Zielen, Richtlinien und Strategien, die Überwachung der AktivitĂ€ten des Komitees und die Kontrolle des Haushalts zustĂ€ndig. Ihr PrĂ€sident ist der PrĂ€sident des Komitees. Die Versammlung wĂ€hlt darĂŒber hinaus einen aus fĂŒnf Mitgliedern bestehenden Versammlungsrat (engl. Assembly Council). Diesem werden von der Versammlung Entscheidungsbefugnisse in bestimmten Angelegenheiten ĂŒbertragen. DarĂŒber hinaus bereitet der Versammlungsrat die ZusammenkĂŒnfte der Versammlung vor und dient als Verbindungsorgan zwischen der Versammlung und dem Direktorat.

Bedingt durch die Lage Genfs im französischsprachigen Teil der Schweiz agiert das IKRK im Regelfall unter seinem französischem Namen ComitĂ© international de la Croix-Rouge bzw. dem sich daraus ergebenden KĂŒrzel CICR. Als Symbol verwendet das IKRK das Rote Kreuz auf weißem Grund mit der im Kreis umlaufenden Beschriftung "COMITE INTERNATIONAL GENEVE".

Finanzierung

Das jĂ€hrliche Budget des IKRK belĂ€uft sich auf ca. 1,05 Milliarden Schweizer Franken (Stand 2006), welche zum grĂ¶ĂŸten Teil durch Zahlungen der Schweiz als Depositarstaat der Genfer Abkommen, durch Zahlungen der nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften und der Unterzeichnerstaaten der Genfer Abkommen, durch Zahlungen internationaler Organisationen wie der EuropĂ€ischen Union und durch Spenden aufgebracht werden. Alle diese Zahlungen erfolgen freiwillig auf der Grundlage von Spendenaufrufen getrennt fĂŒr die Bereiche interne Betriebskosten und HilfseinsĂ€tze (engl. Headquarters Appeal und Emergency Appeals). Diese Aufrufe werden vom IKRK jĂ€hrlich an ReprĂ€sentanten möglicher UnterstĂŒtzer ĂŒbergeben. Das Gesamtbudget fĂŒr das Jahr 2006 verteilt sich auf 895 Millionen Schweizer Franken (ca. 85,3 Prozent) fĂŒr HilfseinsĂ€tze und 154 Millionen Schweizer Franken (ca. 14,7 Prozent) fĂŒr interne Kosten. Der Anstieg im Vergleich zum Vorjahr betrĂ€gt ca. 9,2 Prozent bzw. 1,0 Prozent. Von den Ausgaben fĂŒr die EinsatztĂ€tigkeit im Jahr 2006 sind 97,1 Millionen Schweizer Franken (10,8 Prozent) fĂŒr die Opfer des Erdbebens in Pakistan im Oktober 2005 vorgesehen. Mit einem prognostizierten Gesamtbedarf von 385 Millionen Schweizer Franken (43,0 Prozent) liegt der Schwerpunkt der EinsatztĂ€tigkeit weiterhin in Afrika. Der Einsatz des IKRK im Sudan bleibt dabei mit 127 Millionen Schweizer Franken (14,2 Prozent) auch weiterhin dessen derzeit umfangreichste Mission.

AktivitÀten und Organisation der Föderation

Mission und Aufgaben innerhalb der Bewegung

Emblem der Föderation
Emblem der Föderation

Die Föderation koordiniert innerhalb der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gesellschaften und unterstĂŒtzt die GrĂŒndung und den Aufbau neuer nationaler Gesellschaften in LĂ€ndern, in denen noch keine entsprechende Gesellschaft existiert. Auf internationaler Ebene organisiert und leitet die Föderation insbesondere HilfseinsĂ€tze in nicht-kriegerischen Notsituationen, wie z.B. nach Naturkatastrophen, technischen UnglĂŒcken, Epidemien, bei Massenfluchten und nach dem Ende eines bewaffneten Konflikts. Nach dem Abkommen von Sevilla ist die Föderation damit das verantwortliche Organ der Bewegung (engl. Lead Agency) fĂŒr entsprechende EinsĂ€tze. Sie arbeitet dabei sowohl mit den nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften der betroffenen LĂ€nder (engl. Operating National Societies, ONS) als auch nationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften anderer LĂ€nder (engl. Participating National Societies, PNS) zusammen. Von den derzeit 187 nationalen Gesellschaften, welche entweder als Mitglieder oder als Beobachter (engl. Observer) der Generalversammlung der Föderation angehören, sind ca. 25-30 regelmĂ€ĂŸig als PNS in anderen LĂ€ndern im Einsatz. Zu den aktivsten nationalen Gesellschaften auf internationaler Ebene gehören unter anderem das und die nationalen Rotkreuz-Gesellschaften Schwedens und Norwegens. Die Föderation unterstĂŒtzt ausserdem das IKRK bei dessen Missionen. Ein aktueller Schwerpunkt der Arbeit der Föderation ist der Einsatz fĂŒr ein Verbot von Landminen und die medizinische, psychologische und soziale Betreuung von Minenopfern.

Die Aufgaben der Föderation lassen sich demzufolge zu den folgenden Schwerpunkten zusammenfassen:

  • Verbreitung humanitĂ€rer Prinzipien und Werte
  • Reaktion auf Katastrophen und andere Notsituationen durch Hilfsmaßnahmen
  • Katastrophenvorsorge durch Aus- und Weiterbildung von HilfskrĂ€ften sowie Bereitstellung und Verteilung von HilfsgĂŒtern
  • Gesundheitsvorsorge und sozialmedizinische Betreuung auf lokaler Ebene

Struktur und Organisation

Die Föderation hat ihren Hauptsitz ebenfalls in Genf und darĂŒber hinaus 14 RegionalbĂŒros in verschiedenen Regionen sowie etwa 350 Delegierte in mehr als 60 LĂ€ndern. Die verbindliche Rechtsgrundlage der Föderation hinsichtlich ihrer Ziele, ihrer Struktur, ihrer Finanzierung und ihrer Kooperation mit anderen Organisationen inklusive des IKRK ist ihre Verfassung. AusfĂŒhrendes Organ der Föderation ist das Sekretariat unter Leitung des GeneralsekretĂ€rs (engl. Secretary General). Dem Sekretariat sind vier Abteilungen (engl. divisions) fĂŒr "UnterstĂŒtzende Dienste" (engl. Support Services), "UnterstĂŒtzung der nationalen Gesellschaften und der Arbeit vor Ort", (engl. National Society and Field Support), "Strategie und Kontakte" (engl. Policy and Relations) und "Kooperation innerhalb der Bewegung" (engl. Movement Cooperation) unterstellt. Der letztgenannten Abteilung obliegt dabei die Zusammenarbeit mit dem IKRK. Das höchste Organ der Föderation ist die Generalversammlung (engl. General Assembly), welche alle zwei Jahre zusammentritt und aus Delegierten aller nationalen Gesellschaften besteht. DarĂŒber hinaus ernennt sie den GeneralsekretĂ€r. Zwischen den ZusammenkĂŒnften der Generalversammlung ist der Verwaltungsrat (engl. Governing Board) das leitende Organ und verfĂŒgt als solches auch ĂŒber Entscheidungsbefugnisse in bestimmten Angelegenheiten. Der Verwaltungsrat besteht aus dem PrĂ€sidenten und den VizeprĂ€sidenten der Föderation, dem Vorsitzenden der Finanzkommission und gewĂ€hlten ReprĂ€sentanten nationaler Gesellschaften. Ihm unterstellt sind vier weitere Kommissionen fĂŒr "Gesundheits- und Gemeinschaftsdienste", "Jugendarbeit", "Katastrophenhilfe" und "Entwicklung".

Die Föderation verwendet fĂŒr ihre AktivitĂ€ten die Kombination aus Rotem Kreuz (links) und Rotem Halbmond (rechts) auf weißem Grund (in der Regel umgeben von einem roten Rand) und ohne weitere Beschriftung als Kennzeichen.

Finanzierung

Die Föderation finanziert die regulĂ€ren Kosten ihrer TĂ€tigkeit durch Beitragszahlungen der ihr als Mitglieder angehörenden nationalen Gesellschaften sowie durch ErtrĂ€ge aus Investitionen. Die Höhe der Beitragszahlungen wird durch die Finanzkommission festgelegt und durch die Generalversammlung bestĂ€tigt. Weitere Einnahmen, insbesondere fĂŒr unvorhergesehene Sonderausgaben, ergeben sich vor allem aus freiwilligen Zahlungen durch nationale Gesellschaften, Regierungen, andere Organisationen, Firmen der freien Wirtschaft und Einzelpersonen. Von der Föderation werden dazu je nach konkretem Bedarf (vor allem fĂŒr HilfseinsĂ€tze) Spendenaufrufe veröffentlicht.

Die nationalen Gesellschaften innerhalb der Bewegung

Anerkennung einer nationalen Gesellschaft

Nationale Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften existieren in fast allen LĂ€ndern der Welt. Sie nehmen dabei grundsĂ€tzlich in ihrem Heimatland die sich aus den Genfer Konventionen ergebenden Aufgaben, Rechte und Pflichten einer nationalen Gesellschaft wahr. Die Anerkennung einer Hilfsorganisation als nationale Gesellschaft im Sinne der Konventionen erfolgt durch das IKRK auf der Basis der Statuten der Bewegung und durch die Regierung des Heimatlandes. Artikel 4 dieser Statuten enthĂ€lt dafĂŒr zehn Voraussetzungen fĂŒr die Anerkennung durch das IKRK:

  1. Die Organisation ist auf dem Territorium eines unabhÀngigen Staates, der die Genfer Konventionen unterzeichnet haben muss, tÀtig.
  2. Die Organisation wird durch ein zentrales Organ gefĂŒhrt, welches als alleiniges Entscheidungsgremium der Organisation und als Ansprechpartner fĂŒr die Bewegung fungiert, und ist die einzige nationale Rotkreuz- oder Rothalbmond-Gesellschaft in ihrem Heimatland.
  3. Die jeweilige Regierung hat die Organisation als freiwillige Hilfsgesellschaft im Sinne der Genfer Konventionen anerkannt.
  4. Die Organisation ist rechtlich unabhĂ€ngig und in der Lage, jederzeit in voller Übereinstimmung mit den Prinzipien der Bewegung zu handeln.
  5. Die Organisation verwendet das Rote Kreuz oder den Roten Halbmond als Emblem.
  6. Die Organisation ist so organisiert, dass sie jederzeit die in ihren eigenen Statuten festgelegten Aufgaben erfĂŒllen kann, inklusive der sich aus den Genfer Konventionen ergebenden Verpflichtung zur Vorbereitung in Friedenszeiten auf humanitĂ€re Hilfeleistung im Fall eines bewaffneten Konflikts.
  7. Die Organisation ist auf dem gesamten Staatsgebiet ihres Heimatlandes aktiv.
  8. Die Aufnahme ihrer freiwilligen Mitglieder erfolgt ohne jede BerĂŒcksichtigung von Rasse, Geschlecht, Klassenzugehörigkeit, Religion oder politischen Ansichten.
  9. Die Organisation folgt den Statuten der Bewegung und ist bereit, mit allen Mitgliedern der Bewegung zu kooperieren.
  10. Die Organisation respektiert die fundamentalen GrundsÀtze der Bewegung und arbeitet nach den Prinzipien des Internationalen Völkerrechts.

Nach der Anerkennung durch das IKRK erfolgt die Aufnahme in die Internationale Föderation der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften. Derzeit sind 183 nationale Gesellschaften als Vollmitglieder der Bewegung anerkannt. Vier weitere, nÀmlich Magen David Adom in Israel, der PalÀstinensische Rote Halbmond sowie die nationalen Gesellschaften Eritreas und Tuvalus, haben derzeit Beobachter-Status in der Generalversammlung der Föderation. Als bisher letzte nationale Gesellschaften wurden wÀhrend der Generalversammlung am 12. November 2005 die Rothalbmond-Gesellschaft der Komoren und die Rotkreuz-Gesellschaft von Ost-Timor als Mitglieder in die Föderation aufgenommen.

TĂ€tigkeit auf nationaler und internationaler Ebene

Trotz ihrer formalen UnabhĂ€ngigkeit ist jede nationale Gesellschaft hinsichtlich ihrer Organisation und TĂ€tigkeit an die Rechtslage in ihrem Heimatland gebunden. In vielen LĂ€ndern genießen die nationalen Gesellschaften aufgrund von Abkommen mit ihren Regierungen oder entsprechenden Gesetzen Sonderstatus in bestimmten Punkten, um die von der Bewegung geforderte volle UnabhĂ€ngigkeit zu gewĂ€hrleisten. Es hat jedoch im Laufe der Geschichte immer wieder Beispiele gegeben von nationalen Gesellschaften, die von staatlicher Seite institutionalisiert und insbesondere fĂŒr militĂ€rische Zwecke instrumentalisiert wurden. Eine solche Einbindung in staatliche Strukturen und AktivitĂ€ten steht jedoch im Widerspruch zu den Prinzipien der UnabhĂ€ngigkeit und NeutralitĂ€t.

Zu den originĂ€ren, sich aus den Genfer Konventionen und den Statuten der Bewegung ergebenden Aufgaben einer nationalen Gesellschaft gehört die humanitĂ€re Hilfeleistung im Fall von bewaffneten Konflikten und anderen Notsituationen von großem Ausmaß wie Naturkatastrophen. Im Rahmen ihrer jeweiligen personellen, finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten nehmen die meisten nationalen Gesellschaften darĂŒber hinaus weitere humanitĂ€re Aufgaben in ihrem Heimatland wahr. Viele Gesellschaften spielen beispielsweise in ihrem Heimatland eine wichtige Rolle im Blutspendewesen, im zivilen Rettungsdienst oder in den sozialen Diensten. Sowohl das IKRK als auch die Föderation kooperieren bei ihren jeweiligen AktivitĂ€ten mit den nationalen Gesellschaften, insbesondere im Hinblick auf die personelle, materielle und finanzielle Ausstattung von HilfseinsĂ€tzen.

Symbole

Unterscheidung zwischen Schutzzeichen und Kennzeichen

Die im Folgenden beschriebenen Symbole besitzen eine doppelte Funktion, zum einen als Schutzzeichen im Sinne der Genfer Abkommen (Rotes Kreuz, Roter Halbmond, Roter Löwe mit roter Sonne), zum anderen als Kennzeichen von Organisationen, welche zur Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung gehören. Als Schutzzeichen dienen sie der Markierung von Personen und Objekten (GebĂ€uden, Fahrzeugen etc.), welche im Fall eines bewaffneten Konflikts zur Umsetzung der in den Genfer Abkommen vereinbarten Schutzregelungen und Hilfsmaßnahmen im Einsatz sind. Sie dĂŒrfen als solches insbesondere auch von entsprechenden Organisationen und Einrichtungen, welche nicht Teil der Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung sind, genutzt werden, wie z.B. den militĂ€rischen SanitĂ€tsdiensten , zivilen KrankenhĂ€usern oder den Zivilschutz-Einheiten der betroffenen LĂ€nder. Als Schutzzeichen sind diese Zeichen möglichst weithin sichtbar (z.B. durch Fahnen) und ohne ZusĂ€tze zu verwenden. Bei einer Verwendung als Kennzeichen zeigen diese Zeichen nur an, dass die betreffenden Personen oder Einrichtungen Teil einer bestimmten Rotkreuz- oder Rothalbmond-Organisation (IKRK, Föderation, nationale Gesellschaften) sind. Sie sollen in diesem Fall kleiner und mit einem entsprechenden Zusatz (z.B. "Deutsches Rotes Kreuz") verwendet werden.

Anerkannte Schutz- und Kennzeichen

Rotes Kreuz auf weißem Grund

Rotes Kreuz
Rotes Kreuz

Als ursprĂŒngliches Schutz- und Kennzeichen wurde das Rote Kreuz auf weißem Grund bestimmt. Es handelt sich dabei um die Umkehrung der Schweizer Flagge, eine Festlegung, die zu Ehren des Rotkreuz-GrĂŒnders Henry Dunant und seines Heimatlandes angenommen wurde. Die Idee fĂŒr ein einheitliches Schutzzeichen sowie fĂŒr seine Gestaltung geht zurĂŒck auf die GrĂŒndungsmitglieder des Internationalen Komitees Dr. Louis Appia und General Henri Dufour. Als Schutzzeichen wird das Rote Kreuz in Artikel 7 der Genfer Konvention von 1864 bzw. Artikel 38 des I. Genfer Abkommens (vom 12. August 1949) "zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der StreitkrĂ€fte im Felde" beschrieben. Bei der Gestaltung des Kreuzes wurde inzwischen international festgelegt, dass das Kreuz sich aus fĂŒnf Quadraten zusammensetzt. Dies ist nur eine Rotkreuz-interne Vereinbarung, offiziell ist jedes Rote Kreuz auf weißem Grund anzuerkennen. Von den 183 anerkannten nationalen Gesellschaften verwenden derzeit 151 das Rote Kreuz als Kennzeichen, darĂŒber hinaus die nationale Gesellschaft von Tuvalu, welche ihre Anerkennung beantragt hat.

Roter Halbmond

Roter Halbmond
Roter Halbmond

Im Russisch-TĂŒrkischen Krieg (1876-1878) benutzte das Osmanische Reich anstelle des Roten Kreuzes den Roten Halbmond, da die tĂŒrkische Regierung der Meinung war, dass das Rote Kreuz das religiöse Empfinden ihrer Soldaten verletzen wĂŒrde. 1877 verpflichtete sich Russland auf Anfrage des IKRK, die Unantastbarkeit aller mit dem Roten Halbmond versehenen Personen und Einrichtungen anzuerkennen, woraufhin die tĂŒrkische Regierung im gleichen Jahr die volle Anerkennung des Roten Kreuzes bekannt gab. Nach dieser de facto Gleichstellung des Roten Halbmondes mit dem Roten Kreuz erklĂ€rte das Internationale Komitee im Jahr 1878, dass prinzipiell die Möglichkeit bestehen wĂŒrde, fĂŒr nichtchristliche Staaten ein weiteres Schutzzeichen in die Bestimmungen der Genfer Konvention aufzunehmen, da GrundsĂ€tze der Menschlichkeit Vorrang haben mĂŒssten vor religiösen Überzeugungen. Formal wurde der Rote Halbmond im Jahr 1929 durch eine diplomatische Konferenz der Unterzeichnerstaaten der Genfer Konventionen als gleichberechtigtes Schutzzeichen anerkannt (Artikel 19 der I. Genfer Konvention in der Fassung von 1929) und damals durch Ägypten sowie die neu gegrĂŒndete TĂŒrkische Republik als solches genutzt. Seit der offiziellen Anerkennung nutzen die nationalen Gesellschaften fast aller islamisch geprĂ€gten LĂ€nder seit ihrer jeweiligen GrĂŒndung den Roten Halbmond als Schutz- und Kennzeichen. Die nationalen Gesellschaften einiger LĂ€nder, wie z.B. Pakistan (1974), Malaysia (1975) und Bangladesh (1989) wechselten hinsichtlich ihres Namens und des Zeichens vom Roten Kreuz zum Roten Halbmond. Der Rote Halbmond wird derzeit von 32 der 183 anerkannten nationalen Gesellschaften als Kennzeichen verwendet, zusĂ€tzlich von der nationalen Gesellschaft PalĂ€stinas, deren Anerkennungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Roter Löwe mit roter Sonne

Roter Löwe mit roter Sonne
Roter Löwe mit roter Sonne

Der Iran verwendete von 1924 bis 1980 einen Roten Löwen mit roter Sonne in Anlehnung an die alte Flagge und das alte Wappen des Irans unter der Herrschaft des Schahs. Die formale Anerkennung als Schutzzeichen erfolgte 1929 gemeinsam mit dem Roten Halbmond durch die Überarbeitung der Genfer Konventionen. Trotz des Wechsels zum Roten Halbmond im Jahr 1980 behĂ€lt sich der Iran weiterhin ausdrĂŒcklich das Recht zur Verwendung des Roten Löwen mit roter Sonne vor, der deshalb weiterhin den Status eines offiziell anerkannten Schutzzeichens besitzt.

Roter Kristall: das Zeichen des dritten Zusatzprotokolls

Das Zeichen des dritten Zusatzprotokolls, auch „Roter Kristall“ genannt
Das Zeichen des dritten Zusatzprotokolls, auch „Roter Kristall“ genannt

Bereits im Jahr 2000 gab es nach einer ĂŒber mehrere Jahre gefĂŒhrten Diskussion erstmals einen Versuch, ein weiteres Zeichen neben dem Roten Kreuz und dem Roten Halbmond einzufĂŒhren. Hintergrund war die Debatte um die Anerkennung der israelischen Gesellschaft Magen David Adom mit ihrem Roten Davidstern, die zahlreiche islamische Staaten seit Jahrzehnten blockieren. Weitere Versuche zur EinfĂŒhrung neuer Schutzzeichen bzw. gesonderter Regelungen waren beispielsweise AntrĂ€ge der nationalen Gesellschaften Thailands (1899 und 1906) fĂŒr eine Kombination aus Rotem Kreuz und einer Roten Flamme (in Anlehnung an buddhistische Symbolik), Afghanistans (1935) nach Anerkennung eines Roten Torbogens in Anlehnung an seine damalige Landesflagge, sowie Sri Lankas (1957) und Indiens (1977) nach Verwendung einer roten Swastika . Die nationalen Gesellschaften Kasachstans (derzeit Roter Halbmond) und Eritreas (derzeit Rotes Kreuz) streben darĂŒber hinaus an, eine Kombination aus Rotem Kreuz und Rotem Halbmond verwenden zu dĂŒrfen, Ă€hnlich der Kombination aus beiden Symbolen, die von der Allianz der Rotkreuz- und Rothalbmond-Gesellschaften der Sowjetunion bis zu ihrer Auflösung verwendet wurde. Die nationale Gesellschaft Eritreas hat zur Zeit nur Beobachter-Status in der Generalversammlung der Föderation.

FĂŒr Änderungen und ErgĂ€nzungen bezĂŒglich der Schutzzeichen und damit der Genfer Konventionen ist eine diplomatische Konferenz unter Teilnahme aller 192 Unterzeichnerstaaten notwendig. Die fĂŒr das Jahr 2000 geplante Konferenz wurde jedoch aufgrund des Beginns der sogenannten Zweiten Intifada in den palĂ€stinensischen Gebieten abgesagt. FĂŒnf Jahre spĂ€ter lud die Regierung der Schweiz erneut zu einer solchen Konferenz ein. Diese sollte ursprĂŒnglich am 5. und 6. Dezember 2005 stattfinden, wurde dann jedoch bis zum 7. Dezember verlĂ€ngert. Nachdem Magen David Adom im Vorfeld der Konferenz ein Abkommen mit dem PalĂ€stinensischen Roten Halbmond geschlossen hatte, das die ZustĂ€ndigkeiten und die Zusammenarbeit bei EinsĂ€tzen in den palĂ€stinensischen Gebieten regelte, forderte Syrien ein Ă€hnliches Abkommen fĂŒr den Zugang seiner Rothalbmond-Gesellschaft zu den Golanhöhen . Entsprechende Verhandlungen mit MDA fĂŒhrten jedoch trotz Kompromissangeboten des IKRK an Syrien zu keinem einvernehmlichen Ergebnis. In der Folge wurde das dritte Zusatzprotokoll zu den Genfer Konventionen, das die EinfĂŒhrung des neuen Schutzzeichens regelt, nicht wie bisher ĂŒblich im Konsens beschlossen. In einer Abstimmung stimmten von den anwesenden Staaten 98 dem Protokoll zu, 27 lehnten es ab und zehn enthielten sich ihrer Stimme. Da die notwendige Zweidrittelmehrheit damit klar erreicht wurde, ist das Protokoll angenommen.

Das damit neu eingefĂŒhrte Schutzzeichen ist ein auf einer Spitze stehendes rotes Quadrat. Die offizielle Bezeichnung ist „Zeichen des dritten Zusatzprotokolls“. FĂŒr den umgangssprachlichen Gebrauch wird vom IKRK und der Föderation im Gegensatz zu frĂŒheren VorschlĂ€gen wie „Rote Raute“ (engl. Red Lozenge) oder „Roter Diamant“ (engl. Red Diamond) die Bezeichnung „Roter Kristall“ favorisiert, da die AbkĂŒrzung „RC“ fĂŒr dessen englische Übersetzung Red Crystal identisch ist mit den AbkĂŒrzungen fĂŒr Red Cross (Rotes Kreuz) und Red Crescent (Roter Halbmond). Gleiches gilt fĂŒr die AbkĂŒrzung „CR“ der französischen Begriffe Croix Rouge (Rotes Kreuz), Croissant Rouge (Roter Halbmond) und Cristal Rouge (Roter Kristall).

Weitere Kennzeichen einzelner nationaler Gesellschaften

Roter Davidstern

Emblem von Magen David Adom
Emblem von Magen David Adom

Die nationale Gesellschaft Israels, Magen David Adom , verwendet seit ihrer GrĂŒndung, ohne Anerkennung als Schutzzeichen durch die Genfer Abkommen, einen Roten Davidstern als Kennzeichen. Ein Antrag Israels, den Roten Davidstern als zusĂ€tzliches Schutzzeichen in die Genfer Konventionen aufnehmen zu lassen, wurde jedoch mit knapper Mehrheit bei der Neufassung der Abkommen im Jahr 1949 abgelehnt.

Da die Statuten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung jedoch die Verwendung eines anerkannten Schutzzeichens als eine Bedingung fĂŒr die Anerkennung einer nationalen Gesellschaft enthalten, war Magen David Adom bisher die Vollmitgliedschaft in der Bewegung verwehrt. Durch die EinfĂŒhrung des Roten Kristalls als neues Schutzzeichen erfĂŒllt Magen David Adom nun alle Voraussetzungen fĂŒr eine Anerkennung der Gesellschaft durch das IKRK und damit eine Aufnahme in die Internationale Föderation. Magen David Adom hat sich bereit erklĂ€rt, bei AuslandseinsĂ€tzen den Roten Kristall zu verwenden, je nach Situation mit oder ohne Davidstern innerhalb des Kristalls. Die Regeln des Dritten Zusatzprotokolls ermöglichen es Magen David Adom, innerhalb des Grenzen Israels weiterhin den Roten Davidstern zu verwenden.

Trotz der frĂŒher bestehenden EinschrĂ€nkungen besitzt Magen David Adom bereits seit vielen Jahren ein hohes Ansehen innerhalb der Bewegung und ist im Rahmen von Kooperationen mit dem IKRK und der Internationalen Föderation in vielfĂ€ltige internationale AktivitĂ€ten eingebunden.

Motto, Gedenktag und SehenswĂŒrdigkeiten

„Power of Humanity“ – Logo zur "Strategie 2010“
„Power of Humanity“ – Logo zur "Strategie 2010“
„Protecting Human Dignity“
„Protecting Human Dignity“

Der ursprĂŒngliche Wahlspruch des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz lautete Inter Arma Caritas - „Inmitten der Waffen NĂ€chstenliebe“. Diese christlich geprĂ€gte Formulierung wurde 1961 fĂŒr die gesamte Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung ergĂ€nzt um die neutrale Losung Per Humanitatem ad Pacem - „Durch Menschlichkeit zum Frieden“. Nach Artikel 3 der Statuten des IKRK ist Inter Arma Caritas das primĂ€re Motto des Komitees und Per Humanitatem ad Pacem das der Föderation entsprechend Artikel 1 ihrer Verfassung. In diesen Losungen kommt somit auch die historisch bedingte Ausrichtung beider Organisationen auf ihre vorrangigen Aufgaben zum Ausdruck. Sowohl das IKRK als auch die Föderation erkennen das jeweils andere Motto ebenfalls an, die Kombination aus beiden bildet damit das Motto der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

Das aus den Erfahrungen der Neunziger Jahre hervorgegangene Mission Statement der von der Föderation beschlossenen „Strategie 2010“ lautet: To improve the lives of vulnerable people by mobilizing the power of humanity - „Das Leben von Menschen in Not und sozial Schwachen durch die Kraft der Menschlichkeit verbessern“. Von 1999 bis 2004 standen deshalb alle AktivitĂ€ten der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung unter dem Slogan The power of Humanity - „Die Kraft der Menschlichkeit“. WĂ€hrend der 28. Internationalen Konferenz in Genf im Dezember 2003 wurde das Konferenzmotto Protecting human Dignity - „Schutz der MenschenwĂŒrde“ zur neuen Losung fĂŒr die AktivitĂ€ten der Bewegung gewĂ€hlt.

Auf der 16. Internationalen Rotkreuz-Konferenz in London im Jahr 1938 wurde beschlossen, den Geburtstag von Henry Dunant am 8. Mai alljĂ€hrlich als Gedenk- und Feiertag der Internationalen Bewegung zu begehen. Seit 1984 trĂ€gt dieser Tag den Namen „ Weltrotkreuz- und Rothalbmondtag “.

In Solferino befindet sich neben einem kleinen Museum, welches sich hauptsÀchlich der Schlacht von Solferino und der Geschichte der Italienischen Befreiungskriege widmet, die Knochenkapelle Ossario di Solferino, in der die SchÀdel von 1.413 Gefallenen der Schlacht und Knochen von ca. 7.000 weiteren Opfern aufbewahrt sind, sowie das 1959 eingeweihte Denkmal des Roten Kreuzes. Im benachbarten Castiglione delle Stiviere wurde im gleichen Jahr das Internationale Museum des Roten Kreuzes eröffnet. Direkt neben dem Hauptsitz des IKRK in Genf ist das Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum zu finden. Das Henry-Dunant-Museum in Heiden am Bodensee, welches sich mit dem Leben und Wirken von Henry Dunant beschÀftigt, wurde in dem Spital eingerichtet, in welchem er die letzten 18 Jahre seines Lebens verbrachte.

Literatur

Deutschsprachige BĂŒcher

  • Hans Haug, Hans-Peter Gasser, Francoise Perret, Jean-Pierre Robert-Tissot: Menschlichkeit fĂŒr alle. Die Weltbewegung des Roten Kreuzes und des Roten Halbmonds. 3. Auflage. Haupt Verlag AG, Bern 1995, ISBN 3-25-805038-4
  • Henry Dunant: Eine Erinnerung an Solferino. Eigenverlag des Österreichischen Roten Kreuzes, Wien 1997, ISBN 3-95-008010-4
  • Roger Mayou (Hrsg.), Cornelia Kerkhoff (dt. Übers.): Internationales Rotkreuz- und Rothalbmondmuseum. Eigenverlag des Museums, Genf 2000, ISBN 2-88-336009-X
  • Hans M. Enzensberger: Krieger ohne Waffen. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz. Eichborn Verlag, Frankfurt 2001, ISBN 3-82-184500-7
  • Dieter Riesenberger: FĂŒr HumanitĂ€t in Krieg und Frieden. Das Internationale Rote Kreuz 1863-1977. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2001, ISBN 3-52-501348-5

Englischsprachige BĂŒcher

  • David P. Forsythe: Humanitarian Politics: The International Committee of the Red Cross. Johns Hopkins University Press, Baltimore 1978, ISBN 0-80-181983-0
  • Georges Willemin, Roger Heacock: International Organization and the Evolution of World Society. Volume 2: The International Committee of the Red Cross. Martinus Nijhoff Publishers, Boston 1984, ISBN 9-02-473064-3
  • Pierre Boissier: History of the International Committee of the Red Cross. Volume I: From Solferino to Tsushima. Henry Dunant Institute, Genf 1985, ISBN 2-88-044012-2
  • AndrĂ© Durand: History of the International Committee of the Red Cross. Volume II: From Sarajevo to Hiroshima. Henry Dunant Institute, Genf 1984, ISBN 2-88-044009-2
  • International Committee of the Red Cross: Handbook of the International Red Cross and Red Crescent Movement. 13th edition. ICRC, Genf 1994, ISBN 2-88-145074-1
  • John F. Hutchinson: Champions of Charity: War and the Rise of the Red Cross. Westview Press, Boulder 1997, ISBN 0-81-333367-9
  • Caroline Moorehead: Dunant's dream: War, Switzerland and the history of the Red Cross. HarperCollins, London 1998, ISBN 0-00-255141-1 (gebundene Ausgabe); HarperCollins, London 1999, ISBN 0-00-638883-3 (Taschenbuch-Ausgabe)
  • François Bugnion: The International Committee of the Red Cross and the protection of war victims. ICRC & Macmillan (Ref. 0503), Genf 2003, ISBN 0-33-374771-2
  • David P. Forsythe: The Humanitarians. The International Committee of the Red Cross. Cambridge University Press, Cambridge 2005, ISBN 0-52-161281-0

Artikel

  • François Bugnion: The emblem of the Red Cross: a brief history. ICRC (Ref. 0316), Genf 1977
  • Jean-Philippe Lavoyer, Louis Maresca: The Role of the ICRC in the Development of International Humanitarian Law. In: International Negotiation. 4(3)/1999. Brill Academic Publishers, S. 503-527, ISSN 1382-340X
  • Neville Wylie: The Sound of Silence: The History of the International Committee of the Red Cross as Past and Present. In: Diplomacy and Statecraft. 13(4)/2002. Routledge/ Taylor & Francis, S. 186-204, ISSN 0959-2296
  • David P. Forsythe: "The International Committee of the Red Cross and International Humanitarian Law." In: HumanitĂ€res Völkerrecht - Informationsschriften. 2/2003, DRK-Generalsekretariat und Institut fĂŒr Friedenssicherungsrecht und HumanitĂ€res Völkerrecht, S. 64-77, ISSN 0937-5414
  • Jakob Kellenberger: Reden und Schweigen in der humanitĂ€ren TĂ€tigkeit. In: HumanitĂ€res Völkerrecht - Informationsschriften. 1/2005, DRK-Generalsekretariat und Institut fĂŒr Friedenssicherungsrecht und HumanitĂ€res Völkerrecht, S. 42-49, ISSN 0937-5414
  • François Bugnion: Towards a comprehensive Solution to the Question of the Emblem. Revised third edition. ICRC (Ref. 0778), Genf 2005

Weblinks

Commons: International Red Cross and Red Crescent Movement – Bilder, Videos oder Audiodateien

Wikipedia

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