fair-hotels . Ein Service wie gemalt
Reiseführer Übersicht Deutschland Österreich Schweiz Bauwerke nach Stil

Werbung

Letzte Änderung für Artikel Genfer Abkommen: 09.01.2006 12:33

Genfer Abkommen

Wechseln zu: Navigation, Suche

Die vier Genfer Abkommen von 1949 wurden unter dem Eindruck des 2. Weltkrieges geschlossen. Sie lösten die bisherigen Genfer Konventionen ab:

  • 1864 (10 Artikel),
  • 1906 (33 weitere Artikel) und
  • 1929 (Neufassung des Verwundetenabkommens und Regelung der Kriegsgefangenschaft , bis dahin in der Haager Landkriegsordnung von 1907 )

Inhaltsverzeichnis

Die Konferenz

1948 wurden 70 Regierungen zur Konferenz eingeladen. 59 Regierungen folgten dieser Einladung. Zwölf weitere Regierungen und internationale Organisationen, darunter die Vereinten Nationen nahmen als Beobachter teil. Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz und die Liga der Rotkreuz-Gesellschaften wurden auf Beschluss der Konferenz als Experten geladen.

Die Konferenz tagte vom 21. April bis zum 12. August 1949, die Abkommen traten am 21. Oktober 1950 in Kraft.

Wichtige Festlegungen der Abkommen

Verboten sind unter anderem:

  • Angriffe auf Personen, Fahrzeuge und Einrichtungen, die mit einem der Schutzzeichen der Genfer Konventionen markiert sind
  • der Mißbrauch der Schutzzeichen
  • die Erschießung von Soldaten, die sich ergeben haben
  • Hinrichtungen von Nichtkombattanten ohne ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren
  • Plünderungen des besetzten Gebietes und Gewalttätigkeiten gegenüber der Zivilbevölkerung
  • Vergeltungsmaßnahmen, die sich gegen die Zivilbevölkerung richten
  • die Heranziehung von Kriegsgefangenen zu gefährlichen Arbeiten bzw. Tätigkeiten im Kampfgebiet
  • die Erpressung von Informationen von Kriegsgefangenen, die über die Nennung von Name, Vorname, Dienstgrad, Geburtsdatum und ggf. Erkennungsnummer hinausgehen

Die Festlegungen der Abkommen verpflichten darüber hinaus die Konfliktparteien:

  • zur unparteiischen und neutralen Hilfe für alle Verwundeten, Kranken und Schiffsbrüchigen auf dem Land und zur See
  • Kriegsgefangenen, die vor ein Militärgericht gestellt werden, das Recht auf anwaltlichen Beistand einzuräumen
  • Delegierten des IKRK ungehinderten und nicht überwachten Zugang zu Kriegsgefangenen zu gewähren
  • schwerstverwundete und schwerstkranke Gefangene nach Möglichkeit noch vor Kriegsende nach Hause zu entlassen

Die Abkommen

I. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten und Kranken der Streitkräfte im Felde.

II . Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zur Verbesserung des Loses der Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der Streitkräfte zur See

III . Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über die Behandlung der Kriegsgefangenen

IV. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten

Insbesondere das IV. Genfer Abkommen stellt eine Neuerung dar, denn bis dahin war der Schutz der Zivilbevölkerung kaum geregelt.

Vorbehalte

Da die neuen Abkommen im Gegensatz zu den Konventionen von 1929 sehr viel ausführlicher sind, unterzeichneten viele Regierungen nur mit Vorbehalten. Dabei äußerten z.B. die sozialistischen bzw. stalinistischen Staaten Vorbehalte gegen die Anerkennbarkeit einer Schutzmacht und in Fragen der Kriegsgefangenen, während einige englischsprachige Staaten Vorbehalte gegenüber der Regelung aus IV./Art. 68 Abs. 2 hatten, nach der die Verhängung der Todesstrafe an die Rechtmäßigkeit im besetzten Gebiet vor der Besetzung anknüpft. Beispiel: (Land A (Todesstrafe unrechtmäßig) wird von Land B besetzt. B kann im besetzten Gebiet keine Person zum Tode verurteilen, außer eigenen Staatsangehörigen und Personen die keinem Vertragsstaat angehören.)

Die Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977

Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I)

Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II)

Literatur

  • Dietrich Schindler, Jirí Toman (Eds.): The laws of armed conflicts: a collection of conventions, resolutions, and other documents. Sijthoff & Noordhoff International Publishers, Alphen aan den Rijn 1984, ISBN 9-02-860199-6
  • Frédéric de Mulinen: Handbook on the Law of War for Armed Forces. ICRC, Genf 1987, ISBN 2-88-145009-1

Weblinks

Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen !

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Genfer Abkommen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Genfer Abkommen verfügbar.

fair-hotels. Ein Service der
VIVAI Software AG
Betenstr. 13-15
44137 Dortmund

Tel. 0231/914488-0
Fax 0231/914488-88
Mail: info@vivai.de
Url: http://www.vivai.de