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Letzte Änderung für Artikel Hessen-Rotenburg: 25.01.2006 13:03

Hessen-Rotenburg

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Hessen-Rotenburg, zeitweise auch als Hessen-Rheinfels-Rotenburg bezeichnet, eine Linie des Haus Hessen, war zwischen 1627 und 1834 ein nur teilselbstständiges Fürstentum, innerhalb der Landgrafschaft Hessen-Kassel; die Residenz war das Schloss Rotenburg in Rotenburg an der Fulda. Die Entscheidungsbefugnisse auf den Feldern der Verteidigungspolitik und der Aussenpolitik / reichsrechtliche Vertretung lagen jedoch ausschließlich bei den Landgrafen von Hessen-Kassel. Die Entstehung des Fürstentums ist auf die altertümliche Erbregel innerhalb des Haus Hessen zurück zu führen.

Diese Epoche wird auch als Rotenburger Quart bezeichnet. Die Rotenburger Quart war ein Ergebnis der Erbteilung von Landgraf Moritz in die Nebenlinien "Hessen-Rotenburg" und "Hessen-Eschwege und Wanfried".

Landgraf Moritz von Hessen-Kassel heiratete nach dem Tode seiner ersten Gemahlin Agnes von Solms-Laubach im Jahr 1602, schon 1603 die gerade sechzehn Jahre alte Juliane von Nassau-Dillenburg. Nach seinen zwei Söhnen und zwei Töchtern aus erster Ehe kamen bis 1628 noch sieben Söhne und sieben Töchter hinzu. Um auch deren standesgemäße Versorgung sicherzustellen, erreichte Juliane bei Moritz die Einwilligung, dass ihren Nachkommen ein Viertel Hessens - daher der Name Rotenburger Quart - übertragen bekommen. Es wurde jedoch festgelegt, dass die Quart weiterhin unter Kasseler Oberhoheit bleibt.

Nach dem Rücktritt des Landgrafen Moritz 1627 und der Regierungsübernahme durch seinen Sohn Wilhelm V. (Hessen-Kassel), bezog Juliane 1629 mit ihren Kindern die neue Residenz Rotenburg. Die Rotenburger Quart umfasste neben der Residenz noch Stadt, Amt und Schloß Eschwege, Stadt und Amt Sontra, die Gerichte Bilstein und Germerode (beide bei Witzenhausen), Stadt und Amt Wanfried, das hessische Drittel von Treffurt, die Stadt Witzenhausen, Burg und Amt Ludwigstein und die Herrschaft Plesse (nördlich Göttingen) mit dem Amt Gleichen.

Nach dem Westfälischen Frieden 1648 fielen aus den hessischen Erwerbungen noch Schloss und Amt Rheinfels mit St. Goar , St. Goarshausen , Burg Neukatzenelnbogen und das Amt Hohenstein mit Bad Schwalbach an Hessen-Rotenburg. In dieser Zeit ist der Hausname Hessen-Rheinfels-Rotenburg üblich. Diese letztgenannten Landesteile wurden 1754 an Hessen-Kassel zurückgegeben und dafür die Einführung der Primogenitur im Hause Hessen-Rotenburg eingehandelt.

Die Regierenden Landgrafen von Hessen-(Rheinfels-)Rotenburg:

  • Landgraf Hermann (1607-1658); Landesherr ab 1627
  • Landgraf Wilhelm (1648-1725); Landesherr ab 1693
  • Landgraf Ernst II. Leopold (1684-1749); Landesherr ab 1725
  • Landgraf Constantin (1716-1778); Landesherr ab 1749
  • Landgraf Emanuel (1746-1812); Landesherr ab 1778
  • Landgraf Victor Amadeus (1779-1834); Landesherr ab 1812

Gemeinfreier Text aus Meyers Konversations-Lexikon von 1888:

Hessen-Rheinfels-Rotenburg, erloschene Nebenlinie von Hessen-Kassel, ward gegründet von Ernst, dem jüngern Sohn des Landgrafen Moritz. Derselbe, geb. 1623, 1652 zur katholischen Kirche übergetreten, gest. 1693, erhielt nach dem Hausvertrag vom 12. Febr. 1627 und 1. Sept. 1628 Rheinfels und kam nach dem Tod seiner Brüder, des Landgrafen Friedrich zu Eschwege (gest. 1655) und des Landgrafen Hermann zu Rotenburg (gest. 1658), in den alleinigen Besitz der sogen. Rotenburger Quart, d. h. aller den jüngern Söhnen des Landgrafen Moritz unter Hoheit der ältesten Linie überlassenen Ämter, Städte und Einkünfte, nämlich der niedern Grafschaft Katzenelnhogen mit der Festung Rheinfels, den Ämtern und Städten Rotenburg, Wanfried, Eschwege, Treffurt, Ludwigstein, der Herrschaft Plesse, dem Amt Gleichen, nebst einem Viertel des Landzolles. Ernsts Söhne Wilhelm (gest. 1725) und Karl (gest. 1711) stifteten die Linien Rotenburg und Wanfried, welch letztere 1755 schon wieder erlosch. In der Linie Rotenburg folgte auf Wilhelm dessen Sohn Ernst Leopold, der 1749 starb. Dessen Sohn Ernst Konstantin (geb. 1716) brachte nach dem Aussterben der Linie Wanfried 1755 alle Besitzungen seines Hauses wieder zusammen und suchte dieselben durch Einführung der Primogenitur zusammenzuhalten; nur Rheinfels war 1735 an Hessen-Kassel abgetreten worden, weswegen die Linie sich fortan bloß Hessen-Rotenburg nannte. Konstantin hatte bei seinem Tod 1778 seinen Sohn Karl Emanuel und dieser 1812 seinen Sohn Viktor Amadeus (geb. 5. Sept. 1779) zum Nachfolger. Inzwischen war durch den Frieden von Lüneville 1801 der auf dem linken Rheinufer gelegene Teil der Grafschaft Katzenelnbogen an Frankreich abgetreten worden, wofür der Reichsdeputationshauptschluß von 1803 den Landgrafen durch eine Rente entschädigte. Unter der westfälischen Herrschaft blieb Hessen-Rotenburg im Besitz der zur Quart gehörigen Lande. Nach den Bestimmungen des Wiener Kongresses aber trat Hessen-Kassel 1815 den Rest der niedern Grafschaft Katzenelnbogen, die Herrschaft Plesse und das Amt Neuengleichen an Preußen ab, welches dafür dem Landgrafen Viktor die Abtei Korvei in Westfalen und die Herrschaft Ratibor in Schlesien überließ. Außerdem war der Landgraf noch im Besitz des in Kurhessen gelegenen Teils der Rotenburger Quart, die auf Grund des Vertrags von 1627 beim Erlöschen des Mannesstamms der Rotenburger Linie der ältern Linie wieder zufallen sollte. Da der Landgraf Viktor Amadeus von seiner Gemahlin Eleonore, einer Prinzessin von Salm-Reifferscheidt-Krautheim, keine Kinder und nur noch eine Schwester, Klothilde, am Leben hatte, die mit dem Fürsten Karl August von Hohenlohe-Bartenstein vermählt war, aber ebenfalls keine Kinder besaß, so vermachte er durch Testament und mit Genehmigung der preußischen Regierung die in Preußen gelegenen Güter, die Herrschaft Ratibor, das Fürstentum Korvei und die Herrschaft Treffurt, seinem Paten, dem Prinzen Viktor von Hohenlohe-Schillingsfürst, und dessen Bruder, dem Prinzen Chlodwig, Neffen seiner zweiten, 1830 verstorbenen Gemahlin Elise, Prinzessin von Hohenlohe-Langenburg. Nachdem Landgraf Viktor 12. Nov. 1834 gestorben, übernahm Prinz Viktor, seit 1840 Herzog von Ratibor, die rotenburgische Erbschaft.

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