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Letzte Änderung für Artikel Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen: 01.02.2006 06:09

Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen

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Im Freistaat Thüringen der Bundesrepublik Deutschland ist gemäß § 46 der "Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung -ThürKO-)" die Bildung von Verwaltungsgemeinschaften möglich. Außerdem ist die Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf eine "erfüllende Gemeinde" möglich.

Inhaltsverzeichnis

Verwaltungsgemeinschaften

Durch Gründung einer Verwaltungsgemeinschaft können selbständige Gemeinden des selben Landkreises eine neue Körperschaft des öffentlichen Rechts bilden, die für die Mitgliedsgemeinden bestimmte festgelegte Aufgaben übernimmt. Die einzelnen Mitgliedsgemeinden bleiben eigenständig. Die Verwaltungsgemeinschaft hat in der Regel einen landschaftsbezogenen Namen. Auch in anderen Bundesländern gibt es vergleichbare Einrichtungen. Sie haben dort z.T. jedoch andere Bezeichnungen und andere Aufgabenstellungen.

Erfüllende Gemeinde

Es ist ferner gemäß § 51 der "Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung" möglich, dass eine Gemeinde bestimmte Aufgaben einer benachbarten größeren Gemeinde, die mindestens 3.000 Einwohner hat, überträgt. Diese Aufgabenübertragung hat ähnliche Bedeutung wie die Verwaltungsgemeinschaft, ohne dass hierbei der Begriff Verwaltungsgemeinschaft verwendet wird. Die größere Gemeinde nennt man in diesem Fall "erfüllende Gemeinde". Sie erfüllt für die kleinere Nachbargemeinde bestimmte Verwaltungsaufgaben. Die Vorschriften gelten sinngemäß wie bei der Verwaltungsgemeinschaft.

Übersicht der Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen

Gemeindefusionen in Thüringen

Im Zuge der Gebietsreformen in Thüringen haben sich verschiedene Gemeinden zu "Großgemeinden" zusammengeschlossen. Einen besonderen amtlichen Status haben diese allerdings nicht.

Beispiele für fusionierte Gemeinden:

  • Blankenhain im Landkreis Weimarer Land
    • Ortschaften: Alt- und Neudörnfeld, Drößnitz, Großlohma, Hochdorf, Keßlar, Kleinlohma, Krakendorf, Lengefeld, Loßnitz, Lotschen, Meckfeld, Neckeroda, Niedersynderstedt, Obersynderstedt, Rettwitz, Rottdorf, Saalborn, Schwarza, Söllnitz, Thangelstedt, Tromlitz und Wittersroda
  • Remptendorf im Saale-Orla-Kreis
    • Ortschaften: Altengesees, Burglemnitz, Eliasbrunn, Gahma, Gleima, Liebengrün, Liebschütz, Lückenmühle, Rauschengesees, Remptendorf, Ruppersdorf, Thierbach, Thimmendorf und Weisbach
  • Saaleplatte im Landkreis Weimarer Land
    • Ortschaften: Eckolstädt, Großromstedt, Hermstedt, Kleinromstedt, Kösnitz, Münchengosserstädt, Pfuhlsborn, Stobra, Wormstedt
  • St. Kilian im Landkreis Hildburghausen
    • Ortschaften: Altendambach, Breitenbach, Erlau, Hirschbach und St. Kilian

Siehe auch

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Verwaltungsgemeinschaften in Thüringen verfügbar.

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