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Letzte Änderung für Artikel Toggenburgerkrieg: 27.12.2005 18:14

Toggenburgerkrieg

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Der Toggenburgerkrieg oder Zweiter Villmergerkrieg zwischen den katholischen «Inneren Orten» der Eidgenossenschaft und dem Fürstabt von St. Gallen auf der einen bzw. den reformierten Kantonen Bern und Zürich und den Toggenburgern auf der anderen Seite, dauerte von 12. April bis 17. August 1712.

Ausgelöst wurde der Krieg durch einen Konflikt zwischen dem Fürstabt von St. Gallen, Leodegar Bürgisser, und seinen reformierten Untertanen in der Grafschaft Toggenburg , die seit 1468 zur Fürstabtei gehörte. Seit der Reformation war nur noch ein kleinerer Teil der Toggenburger katholisch, weshalb die Fürstäbte große Anstrengungen zur Rekatholisierung des Toggenburges unternahmen. Immer wieder kam es deswegen zu Streitigkeiten.

Schon 1663 hatte der St. Galler Landvogt in Lichtensteig, Wolgang Friedrich Schorno, versucht den dortigen reformierten Pfarrer Jeremias Braun wegen einer angeblichen Gotteslästerung während einer reformierten Predigt zum Tode zu verurteilen. Nur dank einer Intervention des Halbkantons Appenzell Außerhoden konnte Braun gerettet werden - er musste jedoch eine Verbannung akzeptieren. Vier Jahre später erreichten die Toggenburger die Absetzung Schornos durch Abt Gallus Alt (1654–1687).

Im Rahmen der Gegenreformation verbündeten sich 1695 die katholischen Kantone und der Fürstabt von St. Gallen zur Rettung des Katholizismus vor der «unkatholischen Religion». Als im folgenden Jahr dem gerade neu gewählten Abt Leodegar Bürgisser (1696–1717) vom Kanton Schwyz das Projekt des Baus einer neuen Strasse von Wattwil über den Rickenpass nach Uznach vorgelegt wurde, hieß dieser das Projekt gut, da damit eine strategisch wichtige Verbindung zwischen den katholischen Orten der Innerschweiz und der Fürstabtei angelegt worden wäre. Nach der Beilegung des so genannten Kreuzkrieges mit der Stadt St. Gallen 1697 befahl Abt Bürgisser der Gemeinde Wattwil, die Anlage der Strasse über den Rickenpass auf toggenburgischer Seite. Aus der Weigerung der Wattwiler am Bau dieser Strasse mitzuwirken, die sie als Bedrohung für ihre Glaubensfreiheit wie auch als finanzielle Unterdrückung wahrnahmen, ergab sich ein ernsthafter Konflikt mit der Abtei, aber auch zwischen den reformierten und den katholischen Kantonen der Alten Eidgenossenschaft . Der Abt hatte zudem 1702 mit Kaiser Leopold I. von Habsburg einen Defensionalvertrag geschlossen.

Die Einwohner Wattwils und des übrigen Toggenburgs begründeten am 23. März 1707 in Wattwil eine Landsgemeinde des Toggenburg, die einen Verfassungsentwurf billigte, der unter der Wahrung der Hoheitsrechte der Fürstabtei St. Gallen eine autonome Landesverwaltung einsetzte. Unterstützt wurden sie dabei von den reformierten Stadtkantonen Bern und Zürich. Der Streit spitzte sich in der Folge derart zu, dass die Toggenburger 1710 die strategisch wichtigen äbtischen Schlösser Lütisburg, Iberg und Schwarzenbach besetzten. Am 12.April 1712 veröffentlichten sie ein Manifest gegen den Fürstabt und plünderten die Klöster Magdenau und Neu St. Johann . Die mit den Toggenburgern verbündeten Städte Bern und Zürich rückten daraufhin mit Truppen gegen Wil im Fürstenland und Mellingen AG im Freiamt vor, die sie am 22. Mai eroberten. In der so genannten «Staudenschlacht» bei Fischbach-Göslikon siegten die Berner gegen die katholischen Orte und am 1. Juli musste auch die Stadt Baden AG kapitulieren.

Die Eskalation des Krieges war von Zürich und Bern vorangetrieben worden, um eine Einmischung der europäischen Großmächte zu verhindern, die noch im Spanischen Erbfolgekrieg gebunden waren. Der Vorfriede, der zwischen den reformierten und den katholischen Kantonen am 18. Juli geschlossen wurde, fand bei den Landsgemeinden der Kantone Schwyz , Unterwalden und Zug keinen Anklang, weshalb es am 25. Juli 1712 vor Villmergen zu der blutigesten Schlacht dieses Krieges kam, bei der das katholische Heer unter Conrad von Sonnenberg von den reformierten Truppen dank deren überlegenen Artillerie geschlagen wurde. Es waren ca. 3000 Tote auf beiden Seiten zu beklagen.

Im Vierten Landfrieden, dem so genannten Frieden von Aarau sicherten sich die reformierten Kantone die Vorherrschaft in den Gemeinen Herrschaften . Damit wurde die seit 1531 bestehende Hegemonie der katholischen Kantone in den Gemeinen Herrschaften beendet. Sie wurden aus der Grafschaft Baden und den unteren Freien Ämtern und Rapperswil ausgeschlossen, Bern wurde weiter in die Mitregierung der oberen Freien Ämter sowie des Thurgaus, des Rheintals und der Grafschaft Sargans aufgenommen. Die konfessionelle Parität in den Gemeinen Herrschaften wurde ebenfalls gewährleistet.

Der Fürstabt von St. Gallen, Leodegar Bürgisser, floh mit seinem Konvent am 29. Mai ins Exil auf Schloss Neuravensburg , dem Verwaltungssitz einer St. Galler Herrschaft nördlich von Lindau . Zürich und Bern besetzten das Fürstenland und verwalteten es gemeinsam. Einen großen Teil der in St. Gallen zurückgelassenen mobilen Klostergüter, darunter Teile des Archivs und der Bibliothek, führten sie nach Zürich und Bern weg. Wegen der in seinen Augen zu weitgehenden Beschneidung der Rechte der Fürstabtei und der Gefährdung der katholischen Religion im Toggenburg verwarf Abt Bürgisser den am 28. März 1714 mit Zürich und Bern ausgehandelten Rorschacher Frieden. Erst nach dem Tod von Fürstabt Bürgisser wurde mit seinem Nachfolger Fürstabt Joseph von Rudolphi (1717–1740) der Friede von Baden geschlossen. Die Fürstabtei St. Gallen wurde wieder hergestellt, einschließlich der Herrschaft über das Toggenburg, wobei dessen Autonomie gesichert wurde.

Zürich und Bern ratifizierte den Frieden am 11. August 1718 - dass Papst Klemens XI. den Frieden wenig später in einem Breve verwarf, hatte keinen Einfluss mehr auf die Lösung des Konfliktes. Abt von Rudolphi kehrte am 7. September 1718 nach sechsjährigem Exil nach St. Gallen zurück. Am 23. März 1719 konnte er einen großen Teil der zu Beginn des Krieges nach Zürich gebrachten Bibliothek in Empfang nehmen. Weitere Gegenstände aus der Beute der Berner trafen 1721 in St. Gallen ein. Der Konflikt zwischen der Fürstabtei und dem Toggenburg schwelte weiter bis zur Auflösung des Klosterstaates 1798 , nachdem 1735 zwei äbtische Beamte ermordet worden waren und 1739 eine Konferenz in Frauenfeld zwischen den Parteien ebenfalls ergebnislos verlaufen war.

Aus der Tatsache, dass der Kanton Zürich 1718 nicht alle in St. Gallen geraubte Gegenstände wie vertraglich zugesichert zurückerstattet hatte, ergab sich seit 1996 der so genannte Kulturgüterstreit zwischen den Kantonen Zürich und St. Gallen. Bei den Kulturgütern in Zürich handelt es sich um rund 100 Handschriften, gedruckte Werke, Gemälde, astronomische Geräte sowie Erd- und Himmelsgloben. Zum Teil sind sie im Schweizerischen Landesmuseum ausgestellt. Der Kanton St. Gallen verlangte von Zürich die Rückgabe der Gegenstände, willigte jedoch 2002 in ein Vermittlungsverfahren durch den schweizerischen Bundesrat ein. Am 27. August 2004 wurde eine Verfahren zur Lösung des Konfliktes festgelegt, dessen Inhalt jedoch noch nicht bekannt ist.

Siehe auch

  • Villmergerkriege
  • Geschichte der Schweiz
  • Alte Eidgenossenschaft
  • Fürstabtei St. Gallen
  • Liste von Schweizer Schlachten

Wikipedia

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