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Letzte Änderung für Artikel Sachsen-Hildburghausen: 22.01.2006 04:10

Sachsen-Hildburghausen

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Sachsen-Hildburghausen war ein sog. ernestinisches Herzogtum im Süden des heutigen Freistaats Thüringen.

Geschichte

Durch den Erbteilungsvertrag 1680 unter den sieben Söhnen Herzog Ernsts I. von Sachsen-Gotha entsteht u. a. das Fürstentum Sachsen-Hildburghausen, welches der zweitjüngste Sohn Ernst zugesprochen bekommt. Die volle Souveränität von Gotha wird jedoch erst 1702 eingeräumt, als das Fürstentum mit der Landeshoheit ausgestattet wird.

Zum Fürstentum gehören Amt und Stadt Hildburghausen, Amt und Stadt Heldburg , Amt und Stadt Eisfeld, das Amt Veilsdorf und das halbe Amt Schalkau. 1683 kommt das Amt Königsberg und 1705 das Amt Sonnefeld hinzu. Außerdem erhält das Fürstentum nach Beendigung der Erbschaftsstreitigkeiten 1714 im Tausch gegen Schalkau Teile von Sachsen-Römhild, das Amt Behrungen, die Echterschen Lehen und Milz.

1684 wird Hildburghausen zur Residenzstadt erhoben und entsprechend bebaut. Jedoch zerrütten der aufwändige Hofstaat und die Bauten der Fürsten die Finanzen des Fürstentums so stark, dass ab 1769 eine Zwangsschuldenverwaltung durch eine kaiserliche Debitkommision für die folgenden Jahren durchgeführt wird.

Mit der Auflösung des alten Reiches 1806 erhält auch Sachsen-Hildburghausen die volle Souveränität, aus dem Fürstentum wird das Herzogtum Sachsen-Hildburghausen, das 1806 dem Rheinbund und 1815 dem Deutschen Bund beitritt. Als eines der ersten deutschen Länder hat das Herzogtum schon 1818 eine Verfassung .

Nach dem Aussterben der Linie Sachsen-Gotha-Altenburg im Jahre 1826 erfolgt eine Neuordnung der ernestinischen Herzogtümer und die Güter Sachsen-Hildburghausens fallen bis auf die Ämter Königsberg und Sonnefeld, welche Sachsen-Coburg und Gotha zugeschlagen werden, an Sachsen-Meiningen. Herzog Friedrich von Sachsen-Hildburghausen übernimmt dafür das Herzogtum Sachsen-Altenburg.

Fürsten und Herzöge

  1. 1680-1715 Ernst II. (1655-1715), Sohn Ernsts I. von Sachsen-Gotha
  2. 1715-1724 Ernst Friedrich I. (1681-1724), Sohn Ernsts II.
  3. 1724-1745 Ernst Friedrich II. (1707-1745), Sohn Ernst Friedrichs I.
  4. 1745-1748 vormundschaftlich Caroline, Gemahlin Ernst Friedrichs II.
  5. 1748-1780 Ernst Friedrich III. (1727-1780), Sohn Ernst Friedrichs II.
  6. 1780-1787 vormundschaftlich Joseph Friedrich (Hollandinus) (1702-1787), Sohn Ernst II.
  7. 1787-1826 Friedrich (1763-1834), Sohn Ernst Friedrichs III. wird Herzog von Sachsen-Altenburg.

Weblinks

Wikipedia

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