Sachsen-Römhild
Das ernestinische Herzogtum Sachsen-Römhild im südlichen Vorland des Thüringer Waldes existierte nur 30 Jahre. Es entstand im Jahre 1680 bei der Erbteilung von Sachsen-Gotha als Erbteil für Heinrich , den vierten Sohn Herzog Ernsts I. "des Frommen" von Sachsen-Gotha ( 1601 bis 1675 ) und umfasste das Fürstentum Römhild mit den Ämtern Römhild, Königsberg (dieses fiel bereits 1683 an Sachsen-Hildburghausen) und Themar, die Kellerei Behrungen, den Hof zu Milz und die echternschen Lehen. Nach seinem Tod 1710 wurde es aufgeteilt unter die Herzogtümer Sachsen-Gotha-Altenburg (7/12 vom Amt Themar), Sachsen-Coburg-Saalfeld (1/3 vom Amt Römhild und 5/12 vom Amt Themar), Sachsen-Meiningen (2/3 vom Amt Römhild) und Sachsen-Hildburghausen (Kellerei Behrungen, Hof zu Milz und die echternschen Lehen). Der Herzog von Sachsen-Römhild hatte keine eigene Landeshoheit ; diese hatte der Herzog von Sachsen-Gotha-Altenburg inne (so genannter "Nexus Gothanus"). Seit der Neuordnung der ernestinischen Herzogtümer 1826 gehörte das gesamte ehemalige Territorium des Fürstentums Römhild zu Sachsen-Meiningen.
Fürst:
- Heinrich, Herzog von Sachsen-Römhild ( 1650 - 1710 )
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