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Letzte Änderung für Artikel Ernst I. von Sachsen-Gotha: 18.02.2006 12:18

Ernst I. von Sachsen-Gotha

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Herzog Ernst I. von Sachsen-Gotha und Altenburg, genannt der Fromme (* 25. Dezember 1601 in Altenburg; † 26. März 1675 in Gotha) war ein Landesherr in Thüringen.

Inhaltsverzeichnis

Leben

Herzog Ernst I. war der neunte Sohn von Herzog Johann III. von Sachsen-Weimar und dessen Ehefrau Dorothea Maria von Sachsen-Weimar. Seine Brüder waren Johann Ernst d. J. von Sachsen-Weimar, Friedrich von Sachsen-Weimar , Wilhelm IV. von Sachsen-Weimar , Albrecht von Sachsen-Eisenach , Johann Friedrich von Sachsen-Weimar und Bernhard von Sachsen-Weimar .

Gleich seinen Brüdern erhielt auch Herzog Ernst I. seine Erziehung durch den Hofmarschall Kaspar von Teutleben und Hofrat Friedrich Hortleder .

Durch Fürst Ludwig I. von Anhalt-Köthen wurde Herzog Ernst I. 1619 in die Fruchtbringende Gesellschaft aufgenommen. Er verlieh diesem den Gesellschaftsnamen der Bittersüße un die Devise auf beide recht. Als Emblem wurde ihm eine Jüdenkirsche mit ihrem Häuslein aufgethan ( Physalis alkekengi L. ) zugedacht. Im Köthener Gesellschaftsbuch der Fruchtbringenden Gesellschaft findet sich der Eintrag Herzog Ernsts unter der Nr. 19.

Wie fast alle seiner Brüder diente Herzog Ernst während des Dreißigjährigen Krieges als Oberst in der schwedischen Armee.

Am 24. Oktober 1636 heiratete er Elisabeth Sophia von Sachsen-Altenburg .

1640 einigten sich die Brüder Wilhelm IV., Albrecht und Ernst auf die Teilung des Herzogtums Weimar. Aus dieser Erbteilung entstanden die Herzogtümer Weimar, Eisenach und Gotha. Letzteres fiel an Herzog Ernst I., der es bis zu seinem Tod regierte und zum Stammvater der ernestinischen Linie Sachsen-Gotha wurde. Durch Erbschaften (v. a. die Hälfte des Herzogtums Eisenach 1645 und große Teile des Herzogtums Altenburg 1672) und Erwerbungen konnte Ernst I. sein Territorium erheblich vergrößern.

Ernst der Fromme erscheint als ein Herrscher des Übergangs. Sein politisches Denken wurzelte in den traditionellen Vorstellungen vom Fürsten als landesväterlicher Obrigkeit, weshalb sich seine Herrschaftspraxis durch einen starken patriarchalischen Zuge auszeichnete. Er hielt Abstand zu politiktheoretischen Lehren vom Primat des Machtkalküls; Religion und Kirche blieben wichtige Stützen für seine Politik, die auch noch endzeitlichen Heilserwartungen verpflichtet war. Zugleich aber brach sich im Fürstenstaat Ernsts des Frommen ein striktes Verwaltungsdenken Bahn, das auf nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens ausgriff. Eine rastlose Reformtätigkeit bestimmte die Gothaer Territorialpolitik, die dabei auf vielen Feldern Neuland betrat. Als früher Verfechter eines absolutistischen Staatsdenkens Absolutismus kann Ernst der Fromme dennoch kaum gelten. Dagegen sprechen sowohl der konsensbetonte Umgang mit den Landständen sowie die auf eine Teilung des mühsam arrondierten Fürstenstaats zulaufende Erbfolgeregelung Ernsts, der eine Primogeniturregelung bei seiner Nachfolge ablehnte.

Herzog Ernst I. und sein Fürstenstaat waren das Vorbild für den Teutschen Fürstenstaat von Veit Ludwig von Seckendorff .

Er versuchte, durch umfassende Reglementierungen einen positiven Einfluß auf Sittlichkeit, Bildung und Wohlstand der Bürger zu nehmen. Unter Ernst I. initiierte Sigismund Evenius das Weimarer Bibelwerk. Er lud den äthiopischen Theologen Abba Gregorius an seinen Hof ein und förderte die Angänge der Äthiopistik , die in Gotha von Hiob Ludolf begründet wurde.

Ernst der Fromme war ein bedeutender Herrscher seiner Zeit, der durch umfassende Reformen die Schäden des Krieges zu beheben suchte. Die Einführung der Schulpflicht für Fünf- bis Zwölfjährige, die Gründung des Gothaer Gymnasiums , die Einrichtung eines Waisenhauses , die Reorganisation des Justizwesens, die staatliche Aufsicht des Gesundheitswesens gehen auf ihn zurück. Am Gymnasium lernten Schüler aus Ungarn , Schlesien , Polen , Russland und Skandinavien , die alle willkommen waren, meist Söhne verfolgter Lutheraner, denen der Herzog in Gotha Asyl bot. Der Herzog ließ in einer eigenen Schuldruckerei epochemachende neue Lehrbücher drucken und förderte ihre Übersetzung in die italienische und französische Sprache . Für die lutherische Gemeinde in Moskau finanzierte er eine Freischule, die auch den Söhnen der nichtchristlichen Völker des russischen Reiches offenstand. Eine Gesandtschaft des Zaren wurde prächtig empfangen und mit guten Ratschlägen überhäuft. Ernst bot die Hilfe deutscher Mathematiker für die Vermessung Russlands an, aber auch Wissenschaftler und Fachleute der verschiedensten Disziplinen als "Entwicklungshelfer".

Die erfolgreiche Reformtätigkeit fand weitreichende Anerkennung. So ließ sich der englische Lordprotektor Oliver Cromwell 1656 über die Tätigkeit des Herzogs, den er in eine Reihe mit den großen Regenten seiner Zeit stellte, unterrichten.

Nachkommen

Nach dem Tod des Herzogs wurde Sachsen-Gotha und Altenburg zuerst von seinen sieben Söhnen gemeinsam regiert, ehe das Fürstentum durch den Erbteilungsvertrag vom 24. Februar 1680 aufgeteilt wurde:

  1. Friedrich I. ( 1646 - 1691 ) erhielt Sachsen-Gotha-Altenburg
  2. Albrecht ( 1648 - 1699 ) erhielt Sachsen-Coburg
  3. Bernhard I. ( 1649 - 1706 ) erhielt Sachsen-Meiningen
  4. Heinrich ( 1650 - 1710 ) erhielt Sachsen-Römhild
  5. Christian ( 1653 - 1707 ) erhielt Sachsen-Eisenberg
  6. Ernst II. ( 1655 - 1715 ) erhielt Sachsen-Hildburghausen
  7. Johann Ernst ( 1658 - 1729 ) erhielt Sachsen-Saalfeld

Von insgesamt 18 Kindern überlebten ihn sieben Söhne und zwei Töchter.

Literatur

  • Albrecht-Birkner, Veronika: Reformation des Lebens. Die Reformen Herzog Ernsts des Frommen von Sachsen-Gotha und ihre Auswirkungen auf Frömmigkeit, Schule und Alltag im ländlichen Raum (1640-1675), Leipzig 2001 (= Leucorea-Studien zur Geschichte der Reformation und der Lutherischen Orthodoxie, 1).
  • Klinger, Andreas: Der Gothaer Fürstenstaat. Herrschaft, Konfession und Dynastie unter Herzog Ernst dem Frommen, Husum 2002 (= Historische Studien, 469).
  • Seckendorff, Veit Ludwig von: Teutscher Fürsten Stat ... [1656], 3. Aufl. Frankfurt a. M. 1665, ND Glashütten i. Ts. 1976.
  • Siehe auch: Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden

Weblinks

Wikipedia

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