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Letzte Änderung für Artikel Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden: 31.10.2005 15:39

Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden

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Herzoglich Sachsen-Ernestinischer Hausorden (SEHO) war der gemeinsame Staatsorden der thüringischen Herzogtümer Sachsen-Altenburg, Sachsen-Coburg und Gotha und Sachsen-Meiningen.

Großkreuz des Ernestiners mit Schärpe
Großkreuz des Ernestiners mit Schärpe

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Bei der Neuverteilung des Erbes des jüngeren Zweiges der Ernestinischen Linie des Hauses Wettin - nach dem Aussterben des Hauses Sachsen-Gotha-Altenburg - wurde der "Ernestiner" am 25. Dezember 1833 von den Herzögen Friedrich von Altenburg , Ernst I. von Coburg und Gotha und Bernhard II. Erich Freund von Meiningen und Hildburghausen gestiftet. Der Orden diente in erster Linie als Hausorden für männliche Mitglieder der drei ernestinischen Linien, wurde aber auch als für Zivil- und Militärverdienste verliehen.

Die Stiftung geht auf den Orden der deutschen Redlichkeit zurück, der 1690 als Erinnerung an den Herzog Ernst den Frommen (* 1601, † 1675), vom Herzog von Altenburg gestiftet wurde.

Insignien und Klassen des Ordens

Der Orden hatte vier Klassen: Großkreuze (höchstens 9 Inhaber, wirkliche Geheimräte oder dieses Ranges, Prinzen der drei Häuser (nach vollendetem 18. Lebensjahr) ungerechnet; Komture 1.Klasse (höchstens 12 Inhaber, Geheimräte oder Minister); Komture 2.Klasse (höchstens 18 Inhaber, im Rang eines Präsidenten, Obersten oder Oberstleutnants); Ritter (höchstens 36 Inhaber). Jeder der drei Höfe verlieh den dritten Teil der Orden jeder Klasse und war verpflichtet, die Verleihungen den anderen Höfen mitzuteilen. Die Zahl der Verleihungen an Ausländer war unbegrenzt, mindestens zwei der Höfe mußten jedoch zustimmen. Um 1890 schuf man auch die 5. Rangstufe, die der Ritter 2.Klasse.

Das Ordenskreuz des Ernestiners war ein weiß emailliertes Malteserkreuz mit schreitenden goldenen Löwen in den Winkeln. Im Avers zeigte das Mittenmedaillon ein goldenes Brustbild des nach rechts schauenden Herzogs Ernst des Frommen, von einem blau emaillierten Band mit der Ordensdevise "Fideliter et constanter" ("Standhaft und treu") in goldenen Buchstaben umgeben. Um das ganze Mittenmedaillon lief ein grün emaillierter Eichenkranz mit goldenen Adern. Im Revers zeigte Mittenmedaillon des Kreuzes das sächsische Rautenwappen, von einem blauen Ring mit der Inschrift "25. December 1833" und dem gleichen Eichenkranz wie der des Averses umgeben. Das Ordenszeichen hing an einer goldenen Königskrone. Bis um 1864 wurden die altenburgischen Verleihungen mit dem Buchstaben "F" auf dem oberen Kreuzarm des Averses, die gothaischen mit dem Buchstaben "E" und die meiningischen mit dem Buchstaben "B" gekennzeichnet.

Der Ordensstern der Großkreuze war achstrahlig mit abwechselnd silbernen und goldenen Strahlen. Er trug ein weißes Ordenskreuz, dessen Mittenmedaillon das gleiche (mit den beiden Kränzen und der Ordensdevise) wie beim Ordenszeichen war, jedoch mit der sächsischen Rautenkrone in seiner Mitte statt des Herzogsbildes. Die Verleihung des Großkreuzes brachte den erblichen Adel, und bei bereits adligen Personen die Erhöhung in die nächste Rangstufe (Ritter zu Baronen, Freiherren zu Grafen).

Der Ordensstern der Komture 1. Klasse war bis 1864 nur das Kreuz wie bei den Großkreuzen, jedoch ohne den unterliegenden Stern. Um 1865 führte man für diese Klasse einen rhombischen Stern mit daraufliegendem Kreuz ein.

Es gab auch ein Prinzessinenkreuz (eigentlich nur ein Abzeichen, denn weibliche Trägerinnen waren in den Statuten nicht vorgesehen): es war ein kleines Kreuz des Modells vom Ordensstern, schräg gelegt und von einem grün emaillierten Band mit der Ordensdevise umgeben. Das Kreuz hing an einer Königskrone, die von einer in Gold gearbeiteten Schleife überhöht war.

Nach 1850 wurde der Orden um eine Kriegsdekoration erweitert: die Schwerter am Ring (gekreuzte goldene Schwerter unter der Krone der Aufhängung) und Schwerter zum Kreuz (goldene Schwerter zwischen den Armen des Kreuzes und auf dem Ordensstern unter dem Medaillon). Militärs erhielten den Orden mit einem Lorbeerkranz statt des oben beschriebenen Eichenkranzes. Als besondere Auszeichnung konnte der Orden (nur Großkreuze) mit Brillanten verliehen werden. Er wurde an einem karmesinroten Band mit beiderseitigem dunkelgrünen Streifen getragen.

Die Collane stand nur den drei Souveränen und anderen ebenbürtigen Fürstlichkeiten zu: sie bestand aus weiß emaillierten Kreuzen mit dem Buchstaben "E", goldenen Kronen und schreitenden goldenen Löwen, das Ordenszeichen hing an einem Schild mit dem sächsischen Rautenwappen.

Im Jahre 1866 schuf man auch ein Silbernes Verdienstkreuz des Ordens, welches mehrere Male ( 1870 , 1890 und 1914 ) erneuert wurde und für niedere Beamte und Militärs vorgesehen war. Es hatte die allgemeine Form des Ernestiners, war jedoch ohne Krone und unemailliert. Auch dieses Kreuz wurde mit Schwertern (nur zwischen den Armen) verliehen.

Der Ernestiner nach 1918

Der Ernestinische Hausorden erlosch nicht nach dem Sturz der deutschen Monarchien in 1918 , sondern wurde als inoffizieller Hausorden weiter verliehen, besonders von Herzog Carl Eduard von Sachsen-Coburg-Gotha. Dies wurde um 1936 von Hitler verboten. Erst nach 1955 wurden die Verleihungen wieder aufgenommen, diesmal durch die Herzogin-Witwe Clara Maria von Sachsen-Meiningen und Hildburghausen (* 1895, † 1984), die sie im Namen ihres Sohnes Anton vornahm. Außer ihren Enkeln aus der Familie Habsburg wurden noch etwa 20 Personen ausgezeichnet (nur Großkreuze).

Literatur

  • Gustav Adolph Ackermann, Ordensbuch sämmtlicher in Europa blühender und erloschener Orden und Ehrenzeichen, Annaberg 1855
  • Václav Měřička, Orden und Auszeichnungen, Prag 1969
  • Jörg Nimmergut, Orden und Ehrenzeichen von 1800 bis 1945, München 1979
  • Kurt Stümpfl, Ritter des Ernestinischen Hausordens, Privatdruck, Wien 1979

Wikipedia

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