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Letzte Änderung für Artikel Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe: 18.02.2006 10:34

Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe

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Karte
Karte der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe
Basisdaten
Fläche :  ? km²
Leitender Geistlicher: Landesbischof
Jürgen Johannesdotter
Mitgliedschaft: VELKD , LWB , EKD und
Konf.ev.Ki.Nds
Kirchenkreise : 2
Kirchengemeinden : 22
Gemeindeglieder: 63.639 (31. Dezember 2002)
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
ca. 50 %
Anschrift: Herderstr. 27
31675 Bückeburg
Offizielle Website: www.landeskirche-schaumburg-lippe.de
E-Mail-Adresse: LKA-Bueckeburg@t-online.de

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe ist eine von 23 Gliedkirchen ( Landeskirchen ) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bückeburg (Landkreis Schaumburg). Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Schaumburg-Lippe hat ca. 63.000 Gemeindemitglieder (Stand: Dez. 2002) in 22 Kirchengemeinden und ist damit eine der kleinsten Landeskirchen Deutschlands. Sie ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD sowie Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und der Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen .

Hauptkirche der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe ist die Stadtkirche in Bückeburg.

Inhaltsverzeichnis

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe umfasst das bis 1946 bestehende Land Schaumburg-Lippe, das seinerzeit zur britischen Besatzungszone gehörte und dem Bundesland Niedersachsen eingegliedert wurde. Hier umfasste es zunächst noch die beiden Landkreise Bückeburg und Stadthagen, welche 1948 zum Landkreis Schaumburg-Lippe (Kreisstadt Stadthagen) vereinigt wurde. Bei der Kreisreform 1977 wurde dieser mit dem Landkreis Grafschaft Schaumburg (Sitz Rinteln) zum Landkreis Schaumburg (Kreisstadt Stadthagen) vereinigt. Das Gebiet der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe umfasst daher heute nur den nördlichen Teil des Landkreises Schaumburg innerhalb des Regierungsbezirks Hannover.

Geschichte

Die Geschichte der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Schaumburg-Lippe verbunden. Seit dem 12. Jahrhundert hatte sich ein Grafengeschlecht nach der Burg Schaumburg bei Rinteln benannt, das alsbald ein kleines Herrschaftsgebiet aufbauen konnte. Kirchlich gehörte das Gebiet zum Bistum Minden. Im Zeitalter der Reformation erklärte Graf Otto IV. von Schaumburg am 5. Mai 1559 die Mecklenburgische Kirchenordnung von 1552 in der Grafschaft Schaumburg für allein gültig. So wurde die Grafschaft evangelisch. 1640 wurde die Grafschaft Schaumburg geteilt. Es entstand die zu Hessen (später Kurfürstentum Hessen bzw. preußische Provinz Hessen-Nassau) gehörige (neue) Grafschaft Schaumburg (Sitz Rinteln) und die zum Hause Lippe gehörige Grafschaft Schaumburg-Lippe (Sitz Bückeburg), welche 1807 zum "Fürstentum Schaumburg-Lippe" aufstieg, nachdem Graf Georg-Wilhelm dem Rheinbund beigetreten war. 1815 trat das Fürstentum Schaumburg-Lippe dem Deutschen Bund bei und wurde nach 1871 ein Gliedstaat des Deutschen Reiches.
"Oberhaupt der Kirche" war der jeweilige Regent des Fürstentums Schaumburg-Lippe als "summus episcopus". Geistlicher Leiter war ein Superintendent, später Landessuperintendenten. Einer ihre berühmtesten war Johann Gottfried Herder , der 1771 - 1776 in Bückeburg wirkte.

Nach dem Ersten Weltkrieg wurde Schaumburg-Lippe 1918 Freistaat innerhalb der Weimarer Republik. Die Kirchenleitung wurde von der Synode wahrgenommen. An der Spitze der Landeskirche wurde ein Landesbischof eingesetzt.
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb das Land Schaumburg-Lippe zunächst noch bestehen und wurde 1946 Bestandteil des Landes Niedersachsen. Die Landeskirche blieb jedoch selbständig und trat der "Evangelischen Kirche in Deutschland" EKD sowie der VELKD bei. Der Landessuperintendent trägt seit 1949 den Titel Landesbischof. Die Kirchenverwaltung befand sich von Anfang an in Bückeburg.

Leitung der Landeskirche

An der Spitze der steht der Landesbischof (bis 1949 Landessuperintendent), der von der Landessynode gewählt wird. Er ist zugleich "Oberprediger von Bückeburg". Mit der Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Landesbischof in der Regel in den Ruhestand.

Landessuperintendenten bzw. Landesbischöfe

  • 1908 - 1932 : Heinrich Türnau , Landessuperintendent
  • 1933 - 1966 : Wilhelm Henke , Landessuperintendent, ab 1949 Landesbischof
  • 1966 - 1979 : Johann Gottfried Maltusch , Landesbischof
  • 1979 - 1991 : Dr. Joachim Heubach , Landesbischof
  • 1991 - 2001 : Heinrich Herrmanns , Landesbischof
  • 2001 - heute: Jürgen Johannesdotter , Landesbischof

Landessynode

Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode , deren Mitglieder, die Synodale, auf 6 Jahre gewählt, zum Teil auch berufen werden. Die Aufgabe der Synode ist ähnlich wie die von politischen Parlamenten. Vorsitzender der Synode ist der Präsident der Synode.

Verwaltung der Landeskirche

Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

Der Landesbischof hat seinen Amtssitz in Bückeburg im Landeskirchenamt, dem ein Präsident vorsteht. Dieser bildet zusammen mit dem Landesbischof, einem theologischen Oberkirchenrat sowie - mit beratender Stimme - einem Verwaltungsoberrat das leitende "Kollegium" des Landeskirchenamts. Daneben gibt es den Landeskirchenrat (die "Regierung" der Landeskirche), dem der Landesbischof vorsteht. Zu diesem leitenden Gremium gehören neben dem Landesbischof, dessen theologischer Stellvertreter, der Präsident des Landeskirchenamts, der Präsident der Synode und weitere vier Mitglieder der Landessynode.

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Gemeindekirchenräten, dessen Mitglieder die "Gemeindekirchenratsmitglieder" sind. Die Gemeindekirchenräte wählen aus ihrer Mitte den Kirchenvorstand, der zusammen mit den Pfarrern die Kirchengemeinde verwaltet. Die beiden Kirchengemeinden Bückeburg und Stadthagen werden von einem Oberprediger geleitet, wobei der Oberprediger von Bückeburg der Landesbischof ist. Er hat jedoch keinen Pfarrbezirk.

Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen einen der beiden Kirchenbezirke (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), die von einem Superintendenten beaufsichtigt werden.
Die Kirchenbezirke bilden zusammen die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe nicht.

Kirchenbezirke

Das Gebiet der Landeskirche gliedert sich in die Kirchenbezirke Ost und West mit je einem Superintendenten, dessen Sitze nicht an eine bestimmte, wohl aber an eine Pfarrstelle seines Kirchenbezirks gebunden sind. Ferner gibt es die beiden Kirchengemeinden Bückeburg und Stadthagen, deren Aufsicht im Falle Bückeburgs der Landesbischof, im Falle Stadthagen der Oberprediger ausübt.

Die 22 Kirchengemeinden

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Schaumburg-Lippe singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Christliche Religionsgesänge zur öffentlichen und häuslichen Gottesverehrung für die Evangelisch Lutherischen Gemeinen des Fürstenthums Schaumburg-Lippe, Bückeburg, ab 1805 und ab 1855 mit einem Anhang von 150 Liedern versehen
  • Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Kirche des Fürstenthums Schaumburg-Lippe, Bückeburg, 1875?
  • Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die evangelisch-lutherischen Kirchen Niedersachsens - Schaumburg-Lippe - Hannover/Göttingen, ca. 1950
  • Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Niedersachsen und für die Bremische Evangelische Kirche, Hannover/Göttingen, eingeführt im Advent 1994

Weblinks

Wikipedia

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