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Letzte Änderung für Artikel Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig: 02.01.2006 23:57

Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig

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Karte
Karte der Evangelische-Lutherischen Landeskirche in Braunschweig
Basisdaten
Fläche :  ? km²
Leitender Geistlicher: Landesbischof
Dr. theol. Friedrich Weber
Mitgliedschaft: VELKD , EKD und
Konf.ev.Ki.Nds
Propsteien : 13
Kirchengemeinden : 417
Gemeindeglieder: 427.149 (31. Dezember 2002)
Anteil an der
Gesamtbevölkerung:
ca. 50 %
Anschrift: Dietrich-Bonhoeffer-Str. 1
38300 Wolfenbüttel
Offizielle Website: www.landeskirche-braunschweig.de/
E-Mail-Adresse: info@luth-braunschweig.de

Die Evangelisch-Lutherische "Landeskirche" in Braunschweig (bis 1970 "Braunschweigische evangelisch-lutherische Landeskirche") ist eine von 23 Gliedkirchen ( Landeskirchen ) der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Wie alle Landeskirchen ist sie eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wolfenbüttel.
Die Kirche hat ca. 427.000 Gemeindeglieder (Stand Dez. 2002) in 417 Kirchengemeinden und ist eine der lutherischen Kirchen innerhalb der EKD. Sie ist ferner Mitglied der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) und gehört auch zur Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen .

Hauptkirche der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Braunschweig ist die Marienkirche in Wolfenbüttel. Eine weitere bedeutende Kirche ist der Braunschweiger Dom St. Blasii.

Inhaltsverzeichnis

Gebiet der Landeskirche

Das Gebiet der "Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Braunschweig" umfasst das ehemalige Land Braunschweig, das bis 1945 bestand und dann zum Großteil Bestandteil des Bundeslandes Niedersachsen wurde. Lediglich Teile um Blankenburg im Harz sowie nördlich von Haldensleben wurden seinerzeit dem Land Sachsen-Anhalt und damit später der DDR zugeordnet. Kirchlich blieb das Gebiet jedoch bei Braunschweig, was nach der Wiedervereinigung erneut bestätigt wurde. Durch Bildung der Stadt Salzgitter 1942 (Gebietsaustausch zwischen den Ländern Hannover und Braunschweig) war das Gebiet des Landes Braunschweig bereits geringfügig verändert worden, was sich auch auf die Kirchengrenzen auswirkte.

Auf die heutige Verwaltungsgliederung in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt bezogen, umfasst die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig folgende Gebiete:

Geschichte

Die Geschichte der Landeskirche ist untrennbar mit der Geschichte des Landes Braunschweig verbunden, das im Laufe seiner Geschichte mehrmals in verschiedene Linien aufgeteilt, dann wieder zusammen geführt wurde und dadurch seine Grenzen mehrmals veränderte. Auch seine Bezeichnung wechselte mehrmals zwischen Braunschweig und Wolfenbüttel, wobei sich erst im 19. Jahrhundert die Bezeichnung "Herzogtum Braunschweig" durchsetzte. Nach mehreren Versuchen hatte das Fürstentum Braunschweig 1568 endgültig die Reformation nach lutherischem Vorbild eingeführt und 1569 erhielt das Land eine erste Kirchenordnung. Zuvor gehörte das Gebiet kirchlich meist zu den Bistümern Hildesheim und Halberstadt. Im 16. Jahrhundert wurde das Fürstentum Braunschweig erweitert um Teile des Stifts Hildesheim, sowie um die Fürstentümer Göttingen und Calenberg sowie um die Grafschaft Blankenburg. Nach Aussterben der Wolfenbütteler Linie 1634 kamen die verbleibenden aus 3 getrennten Teilen bestehenden Lande an die Linie Lüneburg-Dannenberg. 1704 wurden auch andere Bekenntnisse, wie die inzwischen bestehende reformierte Gemeinde sowie wieder neu entstandene katholische Gemeinden toleriert. Große Bedeutung für das Land Braunschweig hatte die Landesuniversität in Helmstedt. 1754 wurde die Residenz von Wolfenbüttel nach Braunschweig verlegt. Nach dem Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde das Land nochmals vergrößert, dann kam es 1807 zum Königreich Westfalen bevor es 1813 als eigenständiges Land wieder hergestellt wurde. 1815 trat es dem Deutschen Bund bei und 1871 wurde es ein Gliedstaat des Deutschen Reichs . Oberhaupt der Kirche im Herzogtum Braunschweig war der jeweilige Herzog als "summus episcopus". Die Verwaltung der Kirche oblag dem Konsistorium in Wolfenbüttel. Geistlicher Leiter war ein Superintendent.

Nach dem Ersten Weltkrieg (Wegfall des Landesherrlichen Kirchenregiments) wurde die Braunschweigische Landeskirche selbständig und erhielt am 6. Januar 1922 eine neue Verfassung. Seither steht an der Spitze der Landeskirche nunmehr der Landesbischof. Träger der Kirchengewalt ist der neu eingerichtete Landeskirchentag, der die Kirchenregierung mit dem Landesbischof wählt. Das Konsistorium wurde zum Landeskirchenamt.

Nach dem Zweiten Weltkrieg war die Evangelisch-Lutherische Landeskirche in Braunschweig Gründungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) und der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD). 1971 schloss sie sich der neu gegründeten Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen an.

Präsidenten des Landeskonsistoriums

  • 1885 - 1895 : Carl von Schmidt-Phiseldeck
  • 1896 - 1906 : Gustav Spies
  • 1906 - 1923 : Friedrich Sievers , 1921-1923 zugleich Vorsitzender der vorläufigen Kirchenregierung

Leitender Geistlicher

An der Spitze der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Braunschweig steht der Landesbischof, der von der Landessynode gewählt wird. Nach Vollendung seines 65. Lebensjahres tritt der Bischof in der Regel in den Ruhestand.

Vorsitzender der Kirchenregierung und Landesbischöfe

  • 1921 - 1923 : Friedrich Sievers , Vorsitzender der vorläufigen Kirchenregierung
  • 1923 - 1933 : Alexander Hans Bernewitz
  • 1933 - 1934 : Wilhelm Joachim Ludwig Julius Beye , (wurde abgesetzt)
  • 1934 : Oskar Evers , Bevollmächtigter der DEK
  • 1934 - 1947 : Dr. phil. Helmut Johnsen , zunächst kommissarischer Kirchenführer, dann Landesbischof
  • 1946 - 1965 : D. Friedrich Julius Martin Erdmann , zunächst Landeskirchenpräsident
  • 1965 - 1982 : Dr. theol. Gerhard Johannes Wilhelm Theodor Heintze
  • 1982 - 1994 : Prof. Dr. Gerhard Müller
  • 1994 - 2002 : Dr. h.c. Christian Krause
  • 2002 - heute: Dr. theol. Friedrich Weber

Landessynode

Als "Parlament" hat die Landeskirche eine Landessynode . Deren Mitglieder, die Synodale, werden überwiegend von den Propsteien gewählt, einige auch von der Kirchenregierung berufen. Ihr Vorsitzender ist der "Präsident der Synode", derzeit Gerhard Eckels. Die Synode tagt etwa 2 mal im Jahr. Ihre Aufgaben sind ähnlich wie die von politischen Parlamenten.

Verwaltung der Landeskirche

Landeskirchenamt und Verwaltungshierarchie

Der Landesbischof hat seinen Amtssitz in Wolfenbüttel im Landeskirchenamt, dessen Vorsitzender er ist. Er ist ferner Vorsitzender der Kirchenregierung, dem neben dem Landesbischof, ein nichtordiniertes Mitglied des Landeskirchenamts, das von der Landessynode für die Dauer seiner Zugehörigkeit zum Landeskirchenamt zu wählen ist sowie drei nichtordinierte und zwei ordinierte Synodale, die von der Landessynode gewählt sind, angehören.

Die Kirchenregierung hat u.a. folgende Aufgaben:

  • Oberaufsicht über alle kirchlichen Stellen innerhalb der Landeskirche
  • Verkündigung der Kirchengesetze
  • Erlass von Kirchenverordnungen
  • Mitwirkung bei der Besetzung der Pfarrstellen
  • Berufung und Ernennung der Pfarrer, Pfarrverwalter und Beamten der Landeskirche
  • Erlass von Satzungen

In der Verwaltungshierarchie ist die Landeskirche von unten nach oben wie folgt aufgebaut:
An der Basis stehen die Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit gewählten Kirchenvorständen, den "Kirchenverordneten" und den Pfarrern. Die Kirchenverordnete werden von den Gemeindegliedern gewählt.
Mehrere Kirchengemeinden bilden zusammen eine Propstei (in der allgemeinen Verwaltung einem Landkreis vergleichbar), an dessen Spitze ein Propst steht. Die Propsteien sind ebenfalls Körperschaften des öffentlichen Rechts und haben als Gremium die Propsteisynode mit einem Propsteivorstand. Die Mitglieder der Propsteisynode werden von den jeweiligen Kirchenverordneten der Kirchengemeinden gewählt.
Die 13 Propsteien bilden die Landeskirche (in der allgemeinen Verwaltung dem Bundesland vergleichbar). Eine mittlere Ebene (in der allgemeinen Verwaltung einem Regierungsbezirk vergleichbar) gibt es in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Braunschweig nicht.

Propsteien

Kirchengemeinden

Die 13 Propsteien sind in 417 Kirchengemeinden unterteilt. Diese Zahl war bei Bildung der Kirchengemeinden wohl etwas geringer. Im Laufe der folgenden Jahre hat sich die Zahl jedoch erhöht, indem meist in Städten durch Zuzüge die Kirchengemeinden so groß wurden, dass man sie aufteilte und damit neue Kirchengemeinden entstanden.

Gesangbücher

Die Gemeinden der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche in Braunschweig singen bzw. sangen in den letzten Jahrzeiten vor allem aus folgenden Gesangbüchern:

  • Das singende Zion oder das alte Goslar'sche Gesangbuch in einem Auszuge neu aufgelegt, nebst einigen anderen Gesängen, Goslar, 1853
  • Neues Braunschweigisches Gesangbuch nebst einem kurzen Gebetbuche zum öffentlichen und häuslichen Gottesdienste. Mit Hochfürstlich Braunschw. Lüneburg. gnädigstem Special-Privilegio, Braunschweig, mit Regulativ vom 22. Januar 1780 zu Ostern in der Stadt Braunschweig eingeführt
  • Gesangbuch für die evangelisch-lutherische Kirche des Herzogtums Braunschweig vom Jahre 1902, Wolfenbüttel, ab 1902
  • Evangelisches Kirchengesangbuch - Ausgabe für die evangelisch-lutherischen Kirchen Niedersachsens - Braunschweig - Hannover/Göttingen, mit Rundschreiben vom 10. November 1949 zur Konfirmation 1950 angekündigt
  • Evangelisches Gesangbuch - Ausgabe für die Evangelisch-Lutherischen Kirchen in Niedersachsen und für die Bremische Evangelische Kirche, Hannover/Göttingen, eingeführt im Advent 1994)

Weblinks

Wikipedia

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