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Letzte Änderung für Artikel Chemnitzer Teilung: 27.01.2006 11:33

Chemnitzer Teilung

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Die Chemnitzer Teilung regelte die Erbfolge im Land Thüringen:

Nach dem Tode Friedrich des Strengen, Markgrafen von Meißen und Landgrafen von Thüringen, entschlossen sich die fünf Erben der wettinischen Länder zu einer Landesteilung. Am 13. November 1382 trafen sie sich dazu in Chemnitz (vermutlich im dortigen Benediktinerkloster) und teilten die Länder wie folgt unter sich auf:

1. Teil - Balthasar, Bruder des Verstorbenen, erhielt die Landgrafschaft Thüringen.

2. Teil - Wilhelm I. der Einäugige , Bruder des Verstorbenen, erhielt die Markgrafschaft Meißen.

3. Teil - Friedrich der Streitbare, Wilhelm II. der Reiche und Georg, Söhne des Verstorbenen (alle drei bis 1390 unter Vormundschaft ihrer Mutter Katherina), erhielten das Osterland , Landsberg , Pleißnerland, Vogtland, Orlamünde, Kahla, Jena und Naumburg sowie Coburg.

Nach dem Tod von Wilhelm I. dem Einäugige 1407 ging die Markgrafschaft Meißen in den Besitz seiner Neffen Friedrich den Streitbare und Wilhelm II. den Reiche über.

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