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Letzte Änderung für Artikel Thüringisch-hessischer Erbfolgekrieg: 03.02.2006 22:57

Thüringisch-hessischer Erbfolgekrieg

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Bei dem thüringisch-hessischen Erbfolgekrieg ( 1247 - 1264 ) handelt es sich um eine Auseinandersetzung um die Nachfolge der ausgestorbenen Landgrafen von Thüringen.

Mit dem Tode des kinderlosen Landgrafen Heinrich Raspe aus der Familie der Ludowinger starb 1247 das thüringische Herrschergeschlecht der Ludowinger im Mannesstamm aus. Sein Besitz umfasste nicht nur große Teile Thüringens, sondern auch die über die weibliche Erblinie an die Ludowinger gekommenen hessischen Grafschaften. 1122, vor Erlangung der Landgrafenwürde durch Ludwig I., hatte dieser Hedwig, die Erbtochter des hessischen Grafengeschlechts der Gisonen , geehelicht.

Ansprüche auf das Erbe erhoben sowohl die Wettiner , Herren der Markgrafschaft Meißen, als auch die letzte Überlebende des Geschlechts, Landgräfin Sophie, Tochter Landgraf Ludwigs IV. und Nichte Heinrich Raspes. Ihre Schwester Gertrud war in ein Kloster eingetreten. Sophie hatte Herzog Heinrich II. von Lothringen und Brabant geheiratet und fand in ihm einen gewichtigen Fürsprecher ihrer Forderungen.

Der Krieg zog sich über 17 Jahre hin. Sophie von Brabant gelang es nicht, das Gesamterbe der Ludowinger anzutreten, aber sie konnte ihrem Sohn Heinrich die hessischen Besitzungen sichern, obwohl auch das Erzbistum Mainz darauf Anspruch erhob. So entstand die Landgrafschaft Hessen mit Residenz in Kassel. Die Markgrafen von Meißen erwarben Thüringen und führten fortan auch den Titel eines Landgrafen von Thüringen.

Die Bedeutung des Streites liegt darin, dass der Versuch der Ludowinger, durch die Verbindung von Thüringen und Hessen eine starke Territorialmacht im Zentrum Deutschlands aufzubauen, gescheitert war. Diese Rolle fiel den Wettinern in der Markgrafschaft Meißen zu. Mit dem Erwerb des Kurfürstentums Sachsen 1423 lag der Schwerpunkt ihrer Macht an der Elbe, und Thüringen wurde ein Randgebiet, das, obwohl von wettinischen Fürsten regiert, bis in den Beginn des 20. Jahrhunderts in politischer Bedeutungslosigkeit versank.

Literatur

  • Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Verlag C.H. Beck, 1995, ISBN 3406398588

Wikipedia

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