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Letzte Änderung für Artikel Kurfürstentum Sachsen: 26.01.2006 02:26

Kurfürstentum Sachsen

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König Karl IV vergibt die Goldene Bulle an die Kurfürsten, die Rudolf II von Sachsen in Vertretung seines Vaters Rudolf I. von Sachsen entgegennimmt.
König Karl IV vergibt die Goldene Bulle an die Kurfürsten, die Rudolf II von Sachsen in Vertretung seines Vaters Rudolf I. von Sachsen entgegennimmt.

Das Kurfürstentum Sachsen war ein Territorium des Heiligen Römischen Reiches .

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Das Kernterritorium des Kurfürstentums Sachsen lag an der mittleren Elbe um die Stadt Wittenberg. Hier hatten die Askanier 1180 umfangreichen Besitz erworben, aus dem das Herzogtum Sachsen-Wittenberg hervorgegangen ist. In der Goldenen Bulle erhielten die Askanier als Herzöge von Sachsen-Wittenberg von Kaiser Karl IV. dauerhaft die Kurwürde zugesprochen. Mit dieser Kurwürde war das symbolische Erzamt des Erzmarschalls des Heiligen Römischen Reiches verbunden.

Nach dem Aussterben der Askanier übernahm 1423 der Markgraf Friedrich IV. von Meißen aus dem Hause Wettin deren Besitzungen und wurde damit am 1. August 1425 als Kurfürst von Sachsen in Budapest durch Kaiser Sigismund belehnt. Damit dehnte sich der Begriff Sachsen auf die bereits durch die Wettiner erlangten Gebiete von Meißen, der Lausitz und Thüringen aus.

1439 erwarb Friedrich der Streitbare die Markgrafschaft Meißen und sein Sohn Friedrich der Sanftmütige erhielt 1440 durch einen wettinischen Heimfall Thüringen. Der durch die Altenburger Teilung hervorgerufene Sächsische Bruderkrieg , teilte vorübergehend den Wettinischen Machtbereich. Durch die Altenburger Teilung und den Halleschen Machtspruch wiederum in einen östlichen und westlichen Teil. Der östliche Teil blieb weiterhin Kurfürstentum und wurde 1466 um den Kern des Vogtlandes die Herrschaft Plauen ausgeweitet. Der westliche Teil fiel nach dem Tode Herzog Wilhelm III. von Sachsen 1482 wieder zurück an das Kurfürstentum unter Kurfürst Ernst.

Am 26. August 1485 vereinbarten die Wettiner Kurfürst Ernst von Sachsen und Herzog Albrecht von Sachsen in Leipzig die Teilung ihres Besitzes, die am 11. November vollzogen wurde. Im Ernestinischen Kurfürstentum stiftete Friedrich der Weise die Universität Wittenberg , von der die kirchenpolitische Reformation ausging. Durch die Folge des Schmalkaldischen Krieges gelangte die Albertinische Linie in den Besitz des Kurfürstentums.

Die ernestinische Linie behielt nur die Ämter Weimar, Jena, Saalfeld ]], Weida , Gotha, Eisenach und Coburg und 1554 kamen noch die Ämter Sachsenburg , Altenburg, Herbsleben und Eisenberg hinzu. Das ernestinische Herzogtum teilte sich in der Folge von Erbteilungen wiederum in verschiedene sächsische Linien.

Durch den Anschluss an den Rheinbund 1806 , erreichte Kurfürst Friedrich August III. von Sachsen mit Hilfe Napoleons die Standeserhebung zum König, wodurch das bisherige Kurfürstentum in ein Königreich umgewandelt wurde.

Verwaltung (im Aufbau)

Im 14. Jahrhundert konnten durch den zunehmenden Bargeldbedarf der Kurfürsten, die Stände im Kurfürstentum durch den Erwerb von Rechten ( Stadtrecht , Marktrecht , Gerichtsbarkeit etc.) ihre Position weiter ausbauen. So kam es 1438 auf dem Landtag in Leipzig zum förmlichen Zusammenschluss der Landstände zu einer Körperschaft , in der die Prälaten , Grafen , Ritter und Vertreter der Städte aller den Wettiner unterstehenden Länder das Recht erlangten, sich zu gemeinsamer Beratung zusammenzufinden. Damit wurde die monarchische Gewalt der Kurfürsten durch ein kollektives Mitspracherecht der Stände eingeschränkt, womit sich Kursachsen in zeitlicher Hinsicht mit an die Spitze der Geschichte deutscher Ständevertretungen stellte. In der noch einheitlichen Zentralverwaltung kündigte sich mit 15. Jahrhundert die spätere fachliche Arbeitsteilung an, indem der Kanzler vom bloßen Kanzleileiter zum Träger politischer Verantwortung aufstieg und sich dabei besonderst der Rechtspflege widmete.

Die Landesverwaltung des Kurfürstentums Sachsen wurde von Friedrich des Weisen durch den Erlass der kurfürstliche Hofratsordnung von 1499 geregelt. Die unterste Stufe der Verwaltungsorgane im Kurfürstentum waren die Ämter. Die Ämter bestanden seit dem Mittelalter . Es waren kleinere Bezirke, die auch Vogteien oder Pflegen genannt wurden. Neben den Ämtern gab es geistlichen Besitz und die Gebiete ritterlicher Grundherren. Mitten zwischen diese hinein waren die Ämter des Kurfürsten wie Inseln eingestreut.

Um die Einkünfte zu sichern und straffer zu organisieren, wurden ab 1506 allmählich Amtserbbücher für die einzelnen Ämter angelegt. In ihnen wurden alle landesherrlichen Besitzungen, Rechte und Einkünfte aufgeschrieben und verschafften dem Kurfürsten und deren Räten einen Überblick über die Ämter. Geleitet wurde das Amt ursprünglich von einem dem Ritterstand angehörigen Vogt (Vocatus). Seit dem Ende des 15. Jahrhunderts bürgerte sich der Titel Amtmann (auch Hauptmann) ein. Neben dem Amtmann findet sich seit dem 15. Jahrhundert im einzelnen Amt noch der Schösser , der für die Wirtschafts- und Finanzverwaltung zuständig war. Nötigenfalls vertrat er den Amtmann, ja mitunter war er der Leiter eines Amtes.

Die Vogtei hatte er auf dem Wege einer „freien, reinen Bestallung” erhalten. Eine Amtsentsetzung war jederzeit möglich gewesen. Schon seit dem 14. Jahrhundert war die Übertragung immer häufiger aus finanziellen Gründen erfolgt. Und zwar konnte ein Amt entweder als Pfand für eine größere Geldsumme oder zur Tilgung einer älteren Schuldforderung vergeben werden. Auf diesem Wege kamen schließlich auch Bürgerliche in die Verwaltung eines Amtes. Die Dauer der Vergabe wurde häufig bei der Verpfändung festgesetzt. Bei besonderen Verdiensten konnte ein Amt auch als Eigentum übertragen werden.

Mit den Amtleuten an der Spitze waren die Ämter die ausführenden Organe des Kurfürsten in Sachsen. Sie handelten im Auftrag und an Stelle des Landesherrn. Die Amtleute waren für ihren jeweiligen Bereich Verwaltungs-, Finanz- und Gerichtsbeamte, hatten militärische Funktionen und die Polizeigewalt. Den Amtleuten unterstanden die einzelnen Behörden des Amtes, in den Städten die Bürgermeister, die mitunter den Titel eines Richters trugen, auf den Dörfern die Schulzen . Diese wurden vom Amtmann ernannt bzw. bestätigt und hatten ihrerseits für ihren Bereich die ihnen zukommenden Verwaltungs-, Gerichts- und Polizeiaufgaben wahrzunehmen. Wo Ritter als Grundherren die volle, d. h. auch die hohe Gerichtsbarkeit erworben hatten, traten sie bei ihren Hintersassen an die Stelle des Amtmanns. Ihre Untertanen waren auch dessen finanzieller Zuständigkeit und militärischer Macht entzogen. Und hier vermittelte nicht mehr der Amtmann zwischen dem Grundherrn und der landesherrlichen Zentralbehörde, sondern die Edelleute standen in unmittelbarer Verbindung mit ihr. Man bezeichnete sie als Schriftsassen . Sie erhielten nämlich nötige schriftliche Mitteilungen unmittelbar von der kurfürstlichen Kanzlei. Diejenigen, die die volle Gerichtsbarkeit nicht erlangt hatten, die also im Verwaltungsbereich des Amtmanns verblieben, waren die Amtssassen. Der Schriftverkehr mit ihnen ging von der Zentrale über die Ämter. Schriftsassen konnten nicht nur Adlige, sondern auch Städte sein. Mitunter leisteten Amtleute zugleich bestimmte Dienste etwa als kurfürstliche Räte oder als Gesandte. Dadurch bestand eine enge Verbindung von Zentralverwaltung und Ämterverwaltung, oft nicht nur hinsichtlich der Person, sondern auch der Besoldung .

Um die Lokalbeamten zu überwachen, wurden regelmäßig in bestimmten Zeitabständen schriftliche Rechnungslegungen verlangt. Dafür waren Rechnungskommissionen ernannt, die Rechnung „abzuhören” hatten. Mitglieder der Kontrollkommissionen waren in der Hauptsache die obersten Hofbeamten und landesherrliche Räte. Sie waren somit unmittelbare Vorgesetzte der Amtleute, die auch verpflichtet waren, ihnen alle Mängel und Gebrechen in ihren Amtsbezirken anzuzeigen. Und die Räte hatten dort, wo es bei Differenzen zwischen Untertanen und Ämtern um Herrschaftsrechte wie Gerichtshoheit oder Jagdherrlichkeit ging, die Interessen des Kurfürsten zu vertreten und dessen Rechte zu wahren. Wenn nötig hatten sie den Amtleuten in solchen Streitfällen mit ihrem Rat zur Seite zu stehen.

Weil die Kontrolle des Landes durch die Visitationen der Kontrollkommissionen des gesamten ernestischen Kurfürstentums zu umfangreich wurde, entschloss man sich 1527 das Land in vier Kreise zu teilen. Dabei entstanden der Kurkreis, der meißnerische Kreis , der thüringische Kreis und der fränkische Kreis. Wobei man den meißnerischen Kreis in einen oberen und unteren unterschied sowie den thüringischen Kreis im Bereich der Saale und in den übrig geblieben aufteilte. Nach der Schlacht bei Mühlberg des einst ernestischen Kurfürstentums Sachsen, wurde im Naumburger Vertrag eine Neuaufteilung Sachsens beschlossen. Dabei fand eine Neuaufteilung des gesamten Kurfürstentums in sieben Kreise statt. Weitere folgende Erbteilungen änderten in der Folge die geographische Zuordnung der Ämter und fielen durch fehlende Nachkommenschaft wieder an Kursachsen zurück. Auch neu erworbene Besitzungen wie beispielsweise das Erzstift Magdeburg 1635 , erweiterten die vorhandenen Verwaltungsstrukturen.

Verwaltungsgliederung

Karte der sächsischen Kreise
Karte der sächsischen Kreise
  • Kurkreis
    • Amt Annaburg
    • Amt Belzig
    • Amt Bitterfeld
    • Amt Gräfenhainichen
    • Amt Pretzsch
    • Amt Seyda
    • Amt Schweinitz
    • Amt Wittenberg
    • Amt Schlieben
    • Amt Liebenwerda
  • Erzgebirgischer Kreis
    • Amt Freiberg
    • Amt Grünhain
    • Amt Schwarzenberg
  • Leipziger Kreis
    • Amt Düben
    • Amt Leipzig
  • Meißnische Kreis
    • Amt Torgau
    • Amt Dresden
  • Thüringischer Kreis
    • Amt Langensalza
    • Amt Sangerhausen
  • Vogtländischer Kreis
    • Amt Plauen
  • Neustädter Kreis
    • Amt Arnshaugk .

Siehe auch

Wikipedia

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