Sozialgericht Augsburg
Das Sozialgericht Augsburg ist ein Gericht der bayerischen Sozialgerichtsbarkeit . Es umfaßt derzeit 15 Kammern.
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Gerichtssitz und -bezirk
Das Sozialgericht (SG) hat seinen Sitz in Augsburg. Der Gerichtsbezirk umfaßt den Regierungsbezirk Schwaben mit den Landkreisen Aichach- Friedberg , Augsburg, Dillingen a.d. Donau, Donau-Ries, Günzburg, Lindau , Neu-Ulm, Oberallgäu , Ostallgäu , Unterallgäu und den kreisfreien Städten Augsburg, Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.
Zuständigkeit
Wie alle Sozialgerichte ist das Sozialgericht Augsburg für die erstinstanzlichen Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit in seinem Bezirk zuständig. Eine besondere Zuständigkeit besteht zudem für Verfahren aus dem deutsch-italienischen Sozialversicherungsabkommen, für welches die Landesversicherungsanstalt Schwaben Verbindungsstelle ist. Darüber hinaus ist in Bayern für Angelegenheiten der Knappschaftsversicherung , und Fragen der Zulassung von Ärzten zur vertragsärztlichen Versorgung ausschließlich das Sozialgericht München zuständig.
Gerichtsgebäude
Das SG Augsburg ist im Anwesen Holbeinstraße 12 untergebracht.
Ãœbergeordnete Gerichte
Das dem Sozialgericht Augsburg übergeordnete Gericht ist das Bayerische Landessozialgericht in München. Diesem übergeordnet ist das Bundessozialgericht.
Behördenleitung
An der Spitze des Sozialgerichts Augsburg steht dessen Präsident Erich Karl Dietel .
Weblink
Internetpräsenz des Sozialgerichts Augsburg
Kategorien : Gericht (Deutschland) | Augsburg
Wikipedia
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