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Letzte Änderung für Artikel Homberger Synode: 11.02.2006 20:24

Homberger Synode

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Philipp der Grossmütige
Philipp der Grossmütige

Die Homberger Synode fand 1526 in Homberg/Efze statt. An ihr nahmen Vertreter der Geistlich- und der Weltlichkeit der Landgrafschaft Hessen teil, um die Notwendigkeit der Einführung des protestantischen Glaubens in jenem Territorium zu besprechen. Initiator der Versammlung war der damalige Landgraf Philipp I..

Inhaltsverzeichnis

Anlass

Auf dem Reichstag zu Speyer im Jahr 1526 hob Kaiser Karl V. das Wormser Edikt, das er fünf Jahre zuvor auf dem Reichstag zu Worms erlassen hatte, auf. Es verbot die Verbreitung der Lehren Martin Luthers . Somit gewährleistete er nun den Fürsten die Wahl, welchen Glauben sie in ihrem Fürstentum zum gesetzmäßigen erheben wollen ( cuius regio, eius religio ). Der Landgraf hatte das Recht eigenständig die Religion in seinem Territorium festzulegen, doch er hielt sich an die biblischen Lehren, die besagen, dass wichtige Entscheidungen stets von den „ Aposteln und Ältesten“ diskutiert werden. Somit berief er eine Synode in der Homberger Kirche St. Marien ein, auf der die Führenden der Grafschaft die Möglichkeit einer neuen reformierten Kirchenordnung besprechen sollten. Homberg war zur damaligen Zeit Knotenpunkt vieler Handelswege und bot zahlreiche Übernachtungsmöglichkeiten. Zudem hatten auch schon in den Jahren 1508 , 1509 , 1514 und 1518 Landtage in der prachtvollen Kirche stattgefunden, so dass die Wahl Hombergs als Austragungsort keineswegs zufällig war. Zu den geladenen zählten Prälate , Äbte , Ordens- und Weltgeistliche , die Ritterschaft und die Vertreter der Städte .

Vorbereitungen

Landgraf Philipp plante neben der Reformation auch weitere Neuordnungen. So wollte er die kirchlichen Vermögen neu einrichten und das Pfarr-, Armen- und Schulwesen reformieren. Zur Seite stand ihm bei diesem Unterfangen sein französischer Berater Franz Lambert von Avignon . Dieser teilte mitunter Philipps Ansicht, man müsse auch die Meinung der weltlichen und geistlichen Stände einholen. Am 5. Oktober lud Philipp die geschicktesten Konventspersonen der Klöster ein, um am 20. Oktober an der Synode in der Homberger Kirche St. Marien teilzunehmen. Am Tag darauf folgten Einladungen an die Altaristen ( Kaplan oder Vikar ) und Pfarrer , die durch Bürgermeister , Stadträte und Rentmeister überbracht wurden.

Die Einladung hatte folgenden Wortlaut:

„Liebe Getreuen, wir haben vor, mit allen unseren Untertanen Geistlichen und Weltlichen Standes, in den Christlichen Sachen und Zwyspalten durch Gnade des Allmächtigen zu handeln und uns darzu endlich und einträchtiglich entschlossen; begehren wir darum an Euch ernstlich, ihr wollet das allen Pfarrherren und Altaristen in eurem Ambt ansagen und verkündigen, daß sie auf negsten Samstag nach Galli zu Homberg in Hessen einkommen, geschickt, ob sie wollen Grund und Wissenschaft nach Göttlicher Geschrift anzeigen. Das wollen wir uns also verstehen. Datum Cassel, Samstag nach Francisci anno 26.“

Franz Lambert hatte den Auftrag bekommen Grundsätze für das Homberger Gespräch zu verfassen. Er nannte seine Thesen Paradoxa, was wohl von den Widersprüchen zwischen der alten und der neuen Ordnung herrührt. Am 10. Oktober erhielten die Klöster eine weitere Einladung, dass sie sich schon am 19. Oktober in Homberg einfinden sollten, um zu Lamberts Thesen, die noch nirgends bekannt gemacht worden waren, Stellung zu nehmen. Nach der Synode veröffentlichte er sie in einem Buch mit kurzen Erläuterungen. Es handelte sich um 158 Thesen und 47 Anhänge, die in 23 Gruppen unterteilt wurde. Jede Gruppe trug eine adäquate Überschrift, die den Inhalt zusammenfassen verdeutlichen sollte. Zudem enthielt die in Latein abgefasste Schrift (Lambert war des Deutschen nicht mächtig) eine ausführliche Einleitung und ein kurzes Fazit.

Lamberts Thesen – Themen der Synode

Der folgende Abschnitt beschreibt die wichtigsten Thesen Lamberts. Er soll verdeutlichen, worüber damals entschieden werden sollte. Die 23 Überschriften werden Tituli genannt.

Titulus 1: Alle Missbräuche müssen abgestellt werden, und wodurch
Die Kirche sollte nach Gottes Wort regiert werden, da es nur auf diese Weise mit rechten Dingen zugehen könnte. Die Missbräuche sollten daher abgestellt werden, indem alles nach seinem Wort gerichtet werden sollte.

Titulus 2: Durch wen die Verbesserung der Missbräuche erfolgen muss
Die Bischöfe der Kirchen galten als Diener des Wortes und standen daher in der Pflicht die Regeln so zu ändern, dass sie mit Gottes Wort übereinstimmten. Die Fürsten sollten ihnen dabei helfen und sollten sicherstellen, dass auch weiterhin danach gelebt wurde. Dies sollten sie mit „starker Hand“ tun.

Titulus 3: Wer Richter ist in Glaubensdingen
Die Kirche sollte in Glaubensfragen entscheiden, da sie den direkten Draht zu Gott hatte. Die weltlichen Obrigkeiten sollten darauf achten, dass diese Anleitungen auch befolgt wurden.

Titulus 4: Von der Kirche Gottes und der Synagoge Satans
Der christlichen Gemeinde gehören all die an, die einen Glaube, einen Geist, eine Taufe, einen Gott, einen Mittler (Jesus) und ein Wort (Bibel) haben. Auf wen diese Beschreibung nicht zutrifft, gehört zur Gemeinde des Bösen, die Christus Synagoge des Satans nennt.

Titulus 5: Von den Schlüsseln Christi und seiner Kirche
Die drei Schlüssel Christi sind die Gewalt Christi, mit der er in seine Kirche aufnimmt und aus ihr vertreibt, der Geist Christi, mit dessen Hilfe die Geheimnisse der Schrift Gottes erschlossen werden, und das Evangelium, das der Schlüssel zum Himmelreich sein soll. Diese drei Schlüssel waren von Menschen erdacht und sollten abgeschafft werden.

Titulus 6: Vom wahren Priestertum
Die Hohepriester sollten abgeschafft werden, da Christus das alleinige Haupt der Kirche ist.

Titulus 7: Vom immerwährenden Opferdienst der Kirche Gottes
Der Opferdienst stellt die beständige Kreuzigung und Tötung des alten Menschen, damit er in Christus erneuert wird. Dieser Opferdienst galt als überaus nützlich, da er schon seit Jahrhunderten Ketzer ausrottet.

Titulus 8: Vom Abendmahl und von der Messe
Das Abendmahl, das zuvor als abermalige Opferung Christi galt, was die Reformatoren als ketzerisch und gottlos empfanden, sollte fortan nur noch als Erinnerung an dieses Ereignis abgehalten werden. Zudem sollte die Messe in der Landessprache gehalten werden, damit auch diejenigen, die nicht dem Lateinischen mächtig sind, sie verstehen können.

Titulus 9: Vom falschen und fleischlichen Priestertum
Die Meinung, Priester in Folge von Salbungen als höherstehend anzusehen, galt als überholt.

Titulus 10: Von den Bildwerken und Bildern oder Abgöttern
Sofern Bilder nicht angebetet werden, sind sie erlaubt. Ist dies jedoch der Fall, sollen sie vernichtet werden.

Titulus 11: Von den Dienern der Kirche, ihrer Stellung und den Pflichten der Gläubigen gegen sie
Bischöfe und Diakone sollen sich nur auf ihr geistliches Amt konzentrieren und nicht weltliche Ämter annehmen.

Titulus 12: Von dem gottlosen Zölibat und dem heiligen Ehestand
Das Verbot für Mönche und Nonnen, nicht heiraten zu dürfen, sollte nicht weiter zulässig sein.

Titulus 13: Von dem Fegefeuer

Titulus 14: Von den Zeremonien

Titulus 15: Von den abergläubischen Weihungen des Wassers , Brotes , der Früchte und alldergleichen

Titulus 16: Von der Tempel , Altäre und Menschen Weihungen und Salbungen
Die Weihung von Kirchen wird als unsinnig angesehen und soll die Menschen nur täuschen.

Titulus 17: Von den Begräbnissen
Das Einziehen in das Himmelreich ist nicht abhängig vom Ort des Begräbnisses, sei es nun ein Friedhof oder ein gewöhnliches Feld.

Titulus 18: Von dem Bekenntnis des göttlichen Namens und der Art zu singen

Titulus 19: Von der Taufe
Die Taufe gilt als Zeichen für die Aufnahme in die Gemeinschaft der Christen. Schon kleine Kinder sollen getauft werden, sogar solche mit Behinderungen.

Titulus 20: Von dem wahren und falschen Gottesdienst

Titulus 21: Daß Gott allein durch den einigen Fürsprecher und Mittler Jesus Christus angerufen werde.
Wenn man Hilfe erhalten will, soll man nicht irgendwelche Heilige anbeten, sondern denjenigen, der ihnen ihre Heiligkeit verlieh, also Gott.

Titulus 22: Von dem Glauben , der Gerechtigkeit und deren Früchten und der Freiheit der Gläubigen.
Es soll den Gläubigen freigestellt sein, wie sie sich zu kleiden oder wann sie zu fasten haben, weil sämtliche Einschränkungen eine ungehinderte Auslebung des Glaubens und der Nächstenliebe unmöglich machen.

Titulus 23: Vom Mönchtum
Es gibt keine Sekten , da die Kirche in einem Wort, einem Gott, einem Mittler und einem Wort vereinigt ist.

Diese Thesen hatte Lambert innerhalb von drei Wochen erarbeitet. Aus ihnen spricht keine tiefe Gelehrsamkeit, aber eines wird stark verdeutlicht: die Konfrontation mit den Altgläubigen und die Begründung einer Neuordnung, deren Grundlage die Bibel sein soll. Einer seiner einflussreichsten Helfer beim Erstellen der Paradoxa war Adam Krafft , einer der wichtigsten Berater Philipps.

Verlauf

Stadtkirche St. Marien
Stadtkirche St. Marien

21. Oktober

Die Synode begann am Sonntag , den 21. Oktober in der Homberger Stadtkirche. Neben den Geladenen waren sicherlich auch einige neugierige Homberger Bürger anwesend. Die Eröffnungsrede hielt im Namen des Landgrafen der Kanzler Johann Feige . Er sagte, dass in Fragen der Religion eine Verwirrung entstanden sei, da einige Landeskinder die neue Lehre eingenommen hätten, andere jedoch nicht. Daher habe man es wie in der „Urgemeinde“ zu handhaben und eine Versammlung der Gläubigen einzuberufen, die den rechten Sinn erforschen solle. Die Vertreter der Geistlichkeit und der Stände hätten nun das von Kaiser Karl V. verliehene Recht, das Problem näher zu diskutieren. Als Grundlage diene die Paradoxa von Lambert, zu denen sich jeder äußern dürfe, jedoch stets freundlich und christlich. Zudem hatte der Landgraf allen Anwesenden freies Geleit zugesichert. Die Thesen Lamberts werden zunächst auf Latein von ihm selbst und danach für alle Nichtkundigen der lateinischen Sprache auf Deutsch von Adam Krafft vorgetragen. In der darauf folgenden Aussprache sollten alle Lateinkunden sich an Lambert, alle anderen hingegen an Krafft wenden.

Danach verlas, erläuterte und begründete Lambert aus der Bibel seine Grundsätze zur Reformation, was mehrere Stunden in Anspruch nahm. Am Nachmittag folgte Kraffts Übersetzung des Ganzen. Im Anschluss forderte er zu Gegenmeinungen auf, doch lediglich der Franziskanerguardian aus Marburg, Nikolaus Ferber , meldete sich zu Wort und erbat eine Besprechung mit dem Landgraf für den nächsten Tag. Damit war der erste Tag der Synode beendet.

22. Oktober

Die Synode wurde am Montag , den 22. Oktober um sieben Uhr fortgesetzt, indem Lambert abermals seine 23 Sätze verlas und danach diejenigen, die ihm widersprechen wollten, zur Wortmeldung aufforderte. Erwartungsgemäß erhob sich Nikolaus Ferber, der im Vorfeld schon angekündigt hatte, Lamberts Schriften genügend widerlegen zu können. Anstatt mit Lambert oder Krafft zu diskutieren, erklärte er, es wäre nicht der richtige Ort für Verhandlungen und er würde sich ohnehin nur an den Landgraf wenden. Darauf folgte eine zweistündige Rede des Franziskanerguardians, in der er erklärte, dass zur Einberufung einer Synode und Veranlassung einer Kirchenordnung nur die Kirche, der Papst und die Bischöfe ermächtigt wären. Zudem ermahnte er den Landgraf, da Kaiser, Papst sowie einige Universitäten die lutherische Lehre als ketzerisch verdammt hätten.

Kanzler Feige widersprach dem, indem er auch der weltlichen Obrigkeit das Recht auf die Ausrichtung von Synoden zusprach. Er begründete dies mit Missbräuchen und Abgötterei innerhalb der Kirche und brachte als Beispiele ungeistliche Hoffart , Ehr- und Geldsucht und Verkündigung eines verfälschten und unchristlichen Glaubens. Am Ende seiner Wortmeldung forderte Feige Ferber dazu auf, sich Lamberts Thesen anzuschließen. Dieser jedoch verweigerte und berief sich weiterhin auf Christus und Paulus , laut denen Häretiker und Laien nicht befugt wären solch eine Disputation zu veranstalten. Zudem versuchte er sämtliche Geistliche auf seine Seite zu bringen, indem er Philipp vorwarf Zwietracht zu stiften und geistliche Güter entgegen des Stifterwillens verwenden zu wollen.

Landgraf Philipp ergriff daraufhin das einzige Mal während der gesamten Synode das Wort und wies Ferbers Vorwürfe ruhig und gelassen zurück und ermahnte ihn, in einer Disputation, in der der Glauben die Grundlage wäre, ausschließlich mit der Bibel vereinbare Argumente zu verwenden. Doch auch dadurch fand sich Ferber nicht zu einer Begegnung bereit. Erst als Lambert am Nachmittag triumphierend und höhnisch feststellte, dass keiner, der dem Franziskanerorden angehörte, den Kampf wagte, lockte er Ferber aus der Reserve . Dieser verlas aufgebracht seine 100 Sätze (Assertiones), die jedoch kaum Anklang fanden, da sie den geforderten schlüssigen schriftlichen Beweis nicht erbrachten und zahlreiche Beleidigungen enthielten, die sich gegen Lambert richteten. Am Ende des Tages rief Ferber noch einmal zum Widerstand gegen Lamberts Thesen und gegen ihn selbst auf, woraufhin er um sein Leben fürchtete und das vom Landgraf zugesicherte freie Geleit in Anspruch nahm.

Der letzten Gelegenheit seine Meinung gegen Lamberts Thesen kundzutun, kam niemand nach, sodass der zweite Tag mit einem Dankgebet und einer biblischen Auslegung (Lukas 1, 68) beendet werden konnte.

23. Oktober

Der letzte Tag der Homberger Synode war Dienstag , der 23. Oktober , zu dem es nur sehr unzureichende Aufzeichnungen gibt. Allerdings hat sich an diesem Tag ein weiterer Geistlicher auf eine Disputation mit Lambert eingelassen und zwar der Pfarrer aus Waldau zu Kassel, Magister Johannes Sperber. Jedoch soll Lambert ihn dermaßen überlegen widerlegt haben, dass laut der Quellen jeder Mitleid mit dem Pfarrer hatte. Nach dieser Abfertigung wurden einige der vornehmsten Geistlichen ausgewählt, die den Auftrag bekamen, eine Reformationsordnung für die Landgrafschaft Hessen auszuarbeiten.

Ergebnis

Das Ergebnis der Homberger Synode war im Grunde die Einberufung einer Kommission, die eine Kirchenordnung für die Landgrafschaft Hessen erarbeiten sollte, was auf den ersten Blick als recht mager erscheint. Jedoch zielte Philipp auf weit mehr ab: So wollte er mit der Homberger Synode den Vertretern der Geistlichkeit und der Stände die Notwendigkeit einer Reformation vor Augen führen, was ihm offensichtlich gelungen war, da mit Ausnahme einer Gegenstimme (Ferber) alle Anwesenden dem Einführen einer neuen Ordnung zustimmten. Zudem stellte die Homberger Synode eine der ersten auf reformatorischem Boden überhaupt dar, womit sie auch als Vorbild für nachfolgende galt. Unter Führung Lamberts arbeitete die ausgewählte Kommission die „Reformatio ecclesiarum Hessiae“ innerhalb von zwei Monaten bis Dezember 1526 aus, die mit vollem Wortlaut hieß:

„Reformation der Kirchen Hessens auf dem Grund des Wortes Gottes als der sichersten Richtschnur angeordnet auf der Hochwürdigen durch den Gnädigsten Fürsten der Hessen, Philipp, unter eigener Beteiligung des Durchlauchten Fürsten 1526 zu Homberg abgehaltenen Synode.“

Diese neue Kirchenordnung enthielt 34 Kapitel mit 195 Sätzen. Sie sah die Predigt als Grundlage der Verbreitung des protestantischen Glaubens. An einem bestimmten Sonntag sollte eine Versammlung aller Pfarrer einberufen werden, auf der zu entscheiden hatten, ob sie sich dem reformatorischen Denken anschlössen oder es ablehnten. Wer zustimmte, sollte in ein Verzeichnis eingetragen, wer ablehnte, als Heide bezeichnet werden. Die Gemeinden sollten einen Pfarrer zu ihrem leitenden Führer wählen, den man fortan Bischof nannte. Ihre Aufgabe war auch die Ausübung der Kirchenzucht. Weitere Beschlüsse sollten auf einer jährlichen Synode in Marburg besprochen werden, an der alle Bischöfe mit ausgewählten Sydonalen sowie deren weltliche Herren teilnahmen. Zudem sollten auf jeder dieser Synoden drei Visitatoren gewählt werden, die jede Gemeinde besuchen und die Arbeit des Bischofs prüfen sollten. Weitere Vorschläge waren die Auflösung der Klöster, die Stiftung von Hospitälern , die Eröffnung von allgemeinen Schulen , Universitäten und Stipediatenanstalten.

Kritik

Es gab nicht nur positive Stimmen zur Synode und der Kirchenordnung. So lehnte zum Beispiel Luther die neue Kirchenordnung ab. Er bezeichnete sie als einen „Haufen Gesetze mit so mächtigen Worten, da sie ihm weder an Umfang noch an Radikalität gefiel. Er schrieb dem Landgraf einen Brief, indem er verlauten ließ, dass er die Kirchenordnung in dieser Form nicht akzeptieren würde. Seinen Brief an Philipp schloss er mit folgenden Worten:

„Darum ist mit Furcht und Demut vor Gott zu verfahren und dieses Maß zu halten: kurz und gut, wenig und wohl, nicht zu hastig und stetig fort. Danach, wenn sie einwurzeln, wird des Zutuns mehr folgen als von nöten ist.“

Damit macht er deutlich, dass er eine schrittweise Einführung der Kirchenordnung bevorzugen würde. Philipp folgte Luthers Rat und führte die „Reformatio“ nicht ein, sondern verwirklichte zunächst nur einige ihrer Vorhaben. Dieses Verfahren hatte auch politische Gründe, da er es sich nicht mit seinem engsten Bundesgenossen, dem Kurfürstentum Sachsen, verscherzen wollte, wo Luthers Wort als maßgebend galt.
Zudem wurde ihm vorgeworfen den protestantischen Glauben nur annehmen zu wollen, um sich selbst zu bereichern, da er damit von der Steuerpflicht befreit wäre, die er für den Papst aufzubringen hatte.

Folgende Ereignisse

Landgraf Philip befolgte Luthers Rat und verzichtete auf die Einführung der neuen Ordnung, nicht aber auf die Einführung der Reformation in seinem Territorium. Wie von Luther geraten setzte er nur einige Forderungen durch, wie die Säkularisierung der Klöster. Die Auflösung der Klöster sorgte nicht für allzu großen Unmut, da das Volk größtenteils klosterfeindlich gesinnt war und auch schon viele Mönche und Nonnen die Klöster verlassen hatten. Das gewonnene Geld der Klöster investierte Philipp in die Gründung der Universität Marburg , die die erste reformatorisch inspirierte Universität ihrer Zeit war. Auch damit hatte er Luthers Rat von Anfang Januar 1527 über eine langsame Entwicklung und eine gezielte Bildung das Volk mit den Zielen der Reformation vertraut zu machen, sich zu Herzen genommen und für die nötigen Institutionen gesorgt. Weitere Ziele der 1526 ausgearbeiteten Kirchenordnung wurden in den folgenden Jahren erreicht. So wurde 1531 mit der Kirchendienerordnung das Amt des Superintendenten eingeführt. 1532 folgten die die Gottesdienst-Ordnung und die Hessische Kirchenordnung, die jedoch auch nie eingeführt wurde. Noch zu erwähnen seien die Ziegenhainer Kirchenzuchtordnung und die Kasseler Kirchenordnung von 1539 .

Bedeutung

Gedenktafel an der Homberger Marienkirche
Gedenktafel an der Homberger Marienkirche

Über die Homberger Synode von 1526 und ihre Bedeutung gehen die Meinungen weit auseinander. Der Verfasser der „Paradoxa“, Franz Lambert von Avignon, erschien die Synode als „heilige Synode, ehrwürdig und christlich und wert, allerorten nachgeahmt zu werden.“ Der härteste Gegner vor Ort, Nikolaus Ferber, spricht hingegen von einer „tragedia“ und findet damit im Gegensatz zum Jesuit Schmitt noch wohlwollende Worte, der sie kurz als „Affensynode“ bezeichnet. Dennoch galt die Kirchenordnung, die den Gemeinden die volle Verantwortung über Gottesdienst, Predigt und Lehre übertrug, im feudalistischen Deutschland als besonders modern. Erstmals wurde der Versuch unternommen, ein ganzes Land an einer grundsätzlichen Glaubensentscheidung teilnehmen zu lassen. Dieser demokratische Zug der Synode gewann in ähnlichen Versammlungen späterer Jahre auch über Deutschlands Grenzen hinaus an Bedeutung. Die Homberger Synode genießt in diesem Zusammenhang einen Vorbildstatus. Die Grundzüge der „Reformatio“ kamen später vor allem in streng reformierten Kirchen Frankreichs , der Schweiz , Hollands und Schottlands zu tragen, wodurch die Homberger Synode nicht nur an gesamtdeutscher, sondern auch an europäischer Bedeutung gewann.

Heute

Heute erinnern vor allem zwei Dinge in der Homberger Kirche an das historische Ereignis: zum Einen das prächtige Reformationsfenster im Chor , das die Reformatoren Luther und Zwingli sowie Landgraf Philipp darstellt, zum Anderen eine Gedenktafel, die neben dem um 1374 von Tyle von Frankenberg gestifteten Schmuckportal an der Außenwand der Kirche angebracht ist.

Literatur

  • Bodo Fäcke: Die Homberger Synode von 1526. Die Reformation in Hessen. Homberg/Efze 2001. ISBN 3-9803582-5-9
  • Julius Friedrich: Die Entstehung der Reformation Ecclesarium Hessiae von 1526. Eine kirchenrechtliche Studie. Gießen 1905
  • Rainer Haas: Lamberts „Paradoxa“ und die hessischen Kirchenordnungen. In: Pierre Fraenkel (Hrsg.): Pour retrouver Francois Lambert. Bio-bibliographie et études. Baden-Baden 1987
  • Gerhard Müller: Franz Lambert und die Reformation in Hessen. Marburg 1958
  • Gerhard Müller: Die Synode als Fundament der Evangelischen Kirche in Hessen. In: Jahrbuch der Hessischen Kirchengeschichtlichen Vereinigung 27. 1976. S. 129-146
  • Wilhelm Schmitt: Die Synode zu Homberg und ihre Vorgeschichte. Festschrift zur 400-Jahrfeier der Homberger Synode. Homberg 1926
  • Emil Weber: Die Einführung der Reformation in Hessen (Die Synode von Homberg 1526) und der Franziskaner Nikolaus Herborn. Kassel 1907
  • Fritz Wolff (Hrsg.): Religion und Staat. Die Reformation in der Landgrafschaft Hessen. Fuldatal 1996
  • William J. Wright: The Homberg Synod and Philipp of Hesse’s Plan for a new Church-State Settlement. In: The Sixteenth Century Journal 4. 1973. S. 23-46

Weblinks

Wikipedia

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