Wormser Edikt
Als Wormser Edikt wird die Reichsacht über Martin Luther bezeichnet. Auf dem Reichstag zu Worms im Jahre 1521 wurde Luther letztmalig verhört. Da Luther in zwei Verhandlungen am 17. April und am 18. April jeglichen Widerruf ablehnte, wurde über ihn die Reichsacht verhängt. Zuvor war er durch die päpstliche Bannbulle Decet Romanum Pontificem exkommuniziert worden. Die Bannbulle zog zu der damaligen Zeit immer automatisch die Reichsacht nach sich.
Das Wormser Edikt verbot die Lektüre und die Verbreitung der Schriften Luthers über seine Lehre und ordnete deren Verbrennung an. Luther selbst sollte an das Reichsoberhaupt, den Kaiser ausgeliefert werden und es war verboten ihn zu beherbergen.
Da das Wormser Edikt aber nicht von allen Reichsständen mitgetragen wurde, konnte es nicht im gesamten Reich durchgesetzt werden. Karl V. fehlte die entsprechende Macht und Autorität. Erschwerend kam hinzu dass der Kaiser anschließend fast ein Jahrzehnt nicht mehr im Reich weilte. So wurde das Wormser Edikt unter dem Kurfürst von Sachsen, Friedrich dem Weisen, nicht angewandt.
Siehe auch: Speyerer Protestation
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