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Letzte Änderung für Artikel Radioverbot: 20.02.2006 15:04

Radioverbot

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Das Radioverbot bezeichnet einen in der Geschichte der BRD einmaligen Vorfall von Rechtsbeugung durch den Berliner Innensenat in Zusammenhang mit dem Verbot der Fuckparade.

Die ihm unterstellte Berliner Versammlungsbehörde untersagte im Jahr 2001 den Organisatoren einer Demonstration für den Erhalt des Demonstrationsrechts und der freien Wahl der Mittel zur politschen Meinungskundgabe das Abspielen jedweder Musik .

Die Veranstalter riefen die Teilnehmer der Demonstration daraufhin zum zivilem Ungehorsam und forderten sie zum Mitbringen von tragbaren Radioempfängern auf. Unterstützt wurde diese Aktion durch den öffentlich-rechtlichen Sender Radio Fritz . Diese sendeten live vom Endpunkt der Demonstration an der Berliner Volksbühne .

Die Versammlungsbehörde ordnete daraufhin die strikte Durchsetzung ihrer Auflagen an und ließ den Stellplatz der Demonstration, eine ca. 3.000 qm grosse Kreuzung der Berliner Innenstadt durch die Polizei hermetisch absperren. Jeder, ob Passant oder Demonstrant, wurde von der Polizei einer Leibesvisitation unterzogen. Personen mit mitgeführten Radios, ja selbst Walkmens wurde der Zutritt oder die Überquerung das Platzes untersagt. Es kam zu Beschlagnahmungen solcher Geräte und zu Verhaftungen.

Den Organisatoren wurde von der Polizei zudem untersagt, ihre Reden durch Lautsprecher zu Verstärken. Lediglich die Verwendung von Megaphonen wurde gestattet.

Nach dem Ende der Demonstration kam es erneut zu Übergriff der Polizei auf einige Demonstranten, die sich dem Musikverbot widersetzten. In voller Kampfmontur stürmte eine Sondereinheit ohne Befehl durch den verantwortlichen Offizier der Berliner Polizei den Platz und schlug mit Schlagstöcken auf einige Demonstranten ein. Es kam zu einem Handgemenge. Die schnelle Reaktion des Verantwortlichen Offiziers der Polizei in Zusammenarbeit mit den Ordnern der Organisatoren konnten ein Übergreifen der Gewalt auf die gesamte Demonstration verhindern. Trotzdem wurden diese Bilder von den Medien genutzt, um die gesamte Demonstration zu misskreditieren.

Eine Untersuchung dieses politisch motivierten Angriffs auf das Grundgesetz, bzw. die eine Aufklärung über die Vorfälle hat es bis heute weder im Berliner Senat, noch bei der Berliner Versammlungsbehörde, noch bei der Polizei gegeben. Sowohl der verantwortliche Innensenator Eberhardt Körting , als auch der Leiter der Berliner Versammlungsbehörde Herr Hass sind bis heute im Amt.

Politische Hintergründe

Nachdem unter die Regierung Kohl 1998 mit eine Gesetzesänderung zum Versammlungsrecht im damals SPD -dominierten Bundesrat durchfiel, liess der damalige Innenminister Manfred Kanther ( CDU ) eine Studie beauftragen, inwieweit sich die abgelehnten Gesetzesänderungen durch eine Änderung der Ausführungsbestimmungen für die Versammlungsbehörden dennoch durchsetzen ließen. Er beauftragte damit den Berliner Innensenator Werthebach (CDU) mit seiner Versammlungsbehörde unter der Leitung von Herrn Hass.

Öffentlich erklärtes Ziel war es, das Demonstrationsrecht einzuschränken und somit auch die Anzahl der Demonstrationen zu senken. In mehreren Interviews zu diesem Thema wurde behauptet, dass es in zunehmenden Masse zum Missbrauch des Versammlungsrechts gekommen sei. Es wurde behauptet, dass einige dieser Demonstrationen keine politsche Meinungskundgabe im Sinne des Grundgesetz seien, bzw. daß die verwendeten Ausdrucksmittel nicht zur politschen Willenkundgebung dienten. Als Beispiele wurden dabei vor allem die Loveparade, die Demonstrationen zum 1.Mai in Berlin Kreuzberg, aber auch die rechten Fahnenaufmärsche vor symbolträchtigen Gebäude der Deutschen Geschichte aufgeführt.

Mit solchen Bestimmungen wäre das Versammlungsrecht jedoch praktisch aufgehoben. Jede politisch "unbequeme" Versammlung könnten damit mit Hinweis zum Beispiel auf das Fehlen oder auch auf die "falsche" Wahl der Mittel zur politischen Meinungskundgabe per Verwaltungsakt untersagt werden.

Bereits 1999 kündigte Hass an, dass der Innensenat "...Spassdemonstrationen wie den CSD , die Loveparade, die Fuckparade und ähnliches zukünftig nicht mehr zu genehmigen". Der Innensenator und Hass scheiterten mit diesem Versuch jedoch offenbar am Widerstand auch aus den Reihen der Berliner CDU. Der CSD war offenbar politisch zu brisant und mit der Loveparade wäre eine wichtige Steuereinnahmequelle verloren gegangen. Zudem hatten sich die Berliner CDU mit den Organisatoren der Loveparade (u.a. mit einen eigenen CDU-Soundmobil) gut arrangiert.

In den Wirren des Berliner Bankenskandals im Frühjahr 2001 versuchte der Innensenator erneut seine Ziele durchzusetzen. In zahlreichen Interviews erläuterte er jetzt öffentlich seine Absichten und begründete diese u.a. mit der Finanznot Berlins. Die Loveparade und die Fuckparade wurden gemeinsam verboten. Während das Berliner Landesgericht den Widerspruch der Loveparade ablehnte, differenzierte es im Falle der Fuckparade und hob das Verbot auf.

Im Juni 2001 kam es durch den Bankenskandal zu einen Misstrauensantrag gegen den damaligen Bürgermeister Eberhardt Diepgen (CDU) und damit zu einem plötzlichen Regierungswechsel. Hass handelte jedoch weiter im Sinne seines ehemaligen Chefs und führte das Verbot der Fuckparade in die nächste Instanz. Im Eilverfahren am Oberlandesgericht Berlin wurden jedoch Loveparade und Fuckparade wiederum gemeinsam pauschalisiert und die Entscheidung des Landesgerichts aufgehoben.

Die Loveparade wurde daraufhin mit Hilfe riesiger Senats- Subventionen ohne Einschränkungen als (nun offen) kommerzielle Veranstaltung durchgeführt.

Die Veranstalter der Fuckparade riefen zu einer Demonstration für den Erhalt des Demonstrationsrechts und der freien Wahl der Mittel zur politschen Meinungskundgabe auf (siehe oben!)

Es ist anzunehmen, daß der Amtsnachfolger Innensenator Eberhardt Körting (SPD) nicht über die Hintergründe informiert worden ist. Er hat als damals amtierender Innensenator das Radioverbot politisch zu verantworten.

Wikipedia

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