Urlaub
Urlaub ist die Zeit, die der Arbeitnehmer von seinem Arbeitsplatz mit der Genehmigung des Arbeitgebers fernbleiben kann. Dabei gibt es bezahlten oder unbezahlten Urlaub. Er soll der Erholung dienen.
Das Wort Urlaub kommt vom Altmitteldeutschen Wort für „Erlaubnis“. So fragten im frühen Mittelalter Ritter ihren Lehnsherren um urloup, also „Urlaub“, um in eine Schlacht zu ziehen.
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Recht
Der Mindestanspruch eines Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub ist für Deutschland im Bundesurlaubsgesetz geregelt. Er beträgt 30 Arbeitstage bei einer 7-Tage-Woche, 24 Arbeitstage bei einer 6-Tage-Woche bzw. 20 Werktage bei einer 5-Tage-Woche. Für Jugendliche ist der Mindestanspruch im Jugendarbeitsschutzgesetz festgelegt. Die meisten Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland haben heute aus tarifvertraglicher oder einzelvertraglicher Vereinbarung etwa 30 Tage Urlaub pro Jahr. Schwerbehinderte bekommen fünf Tage zusätzlichen Urlaub. Während des Urlaubs haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung (Urlaubsentgelt). Auf tarif- oder einzelvertraglicher Grundlage zahlen manche Arbeitgeber ein zusätzliches Urlaubsgeld.
Darüber hinaus kann es nach Landesgesetz einen Anspruch auf Bildungsurlaub zur beruflichen Fortbildung geben.
Wird der Erholungsurlaub im Kalenderjahr nicht genommen, verfällt er, sofern er nicht - maximal bis zum 31. März - auf das Folgejahr übertragen wird. Einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung, das heißt eine Zahlung für nicht genommene Urlaubstage, hat der Arbeitnehmer nur, wenn er seinen Urlaub aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen kann.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann es einen Anspruch auf bezahlten oder unbezahlten Sonderurlaub geben.
Internationaler Vergleich
Volkswirtschaft | durchschnittliche tarifliche Urlaubstage 2003 |
---|---|
Schweden | 33 |
Niederlande | 31,5 |
Dänemark | 30 |
Deutschland | 29,1 |
Italien | 28 |
Luxemburg | 28 |
Österreich | 25 |
Finnland | 25 |
Frankreich | 25 |
Griechenland | 23 |
Irland | 20 |
Schweiz | 20 |
Japan | 18 |
USA | 12 |
Spitzenreiter in der nebenstehenden Liste der Frankfurter Rundschau im Urlaub sind die Schweden mit durchschnittlich 33 tariflich bezahlten Urlaubstagen, die Niederländer mit gut 31 Tagen und die Dänen mit 30 Tagen. Deutschland folgt mit rund 29 Tagen. Deutlich schlechter schneiden die Griechen mit 23 Tagen und die irischen Arbeitnehmer mit 20 Tagen ab. Schlusslicht sind Japan mit 18 und die USA mit nur 12 bezahlten Urlaubstagen. Die Zahlen beziehen sich auf 2003, viele Staaten (z.B. Großbritannien ) fehlen allerdings.
Urlaubsgestaltung
Im Urlaub gehen sehr viele Menschen auf Reisen . Eltern legen ihren Urlaub meist auf die Schulferien, um die Freizeit mit den Kindern zu verbringen, bzw. gemeinsam mit ihnen wegfahren zu können, oder auch um eine Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Bei Lehrern und einigen anderen Berufsfeldern liegt der Urlaub generell in den Schulferien. Deshalb ist die Hauptreisezeit auch in der Ferienzeit.
Singles und Paare ohne Kinder im Schulalter nehmen dagegen gerne auch außerhalb der Ferienzeit Urlaub, da die Reisen dann günstiger sind und mehr Ruhe an den Ferienorten herrscht.
Manche Familien machen in ihrem Urlaub auch einen Haustausch mit anderen Familien, um Geld für die Übernachtung am Urlaubsort zu sparen.
Der Aktivurlaub ist eine als besonders empfundene Form von Urlaub, die sich durch vermehrte sportliche Aktivitäten, wie etwa Wandern auszeichnet. Es gibt ihn oftmals als Pauschalurlaub . Reiseveranstalter und Reisebüros haben sich darauf eingestellt, und bieten gesonderte Kataloge dafür an.
Um eine Fremdsprache zu erlernen oder zu verbessern, machen viele im Ausland Sprachurlaub .
Siehe auch:
- Mutterschaftsurlaub
- Erziehungsurlaub
- Ãœbersicht Tourismus
- Reisebüro
- Reiseveranstalter
- Reisewarnung
- Urlaubsschein der Soldaten im Krieg
Weblinks
- Urlaubscheckliste Mit dieser übersichtlichen Urlaubsliste sollte man eigentlich nichts mehr vergessen
Wikiquote: Urlaub – Zitate |
Wiktionary: Urlaub – Wortherkunft, Synonyme und Übersetzungen |
Kategorien : Urlaub und Erholung | Arbeitsrecht | Tourismus
Wikipedia
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