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Letzte Änderung für Artikel Freilandhaltung: 15.02.2006 12:34

Freilandhaltung

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In der Aquaristik bedeutet Freilandhaltung die Haltung von, meist nicht-einheimischen, Fischen im Gartenteich oder Wasserbehältern im Außenbereich.

Henne mit Küken
Henne mit Küken
Haushuhn bei der Nahrungssuche
Haushuhn bei der Nahrungssuche

In der Geflügelhaltung bedeutet Freilandhaltung, dass den Tieren ein Auslauf im Freien zur Verfügung steht. Insbesondere wird dieser Begriff bei der Haltung von Hühnern verwendet.

Legehennen müssen bei der Freilandhaltung neben ihrem Stall einen Mindestfreilauf von 4 m² Freiland pro Huhn haben. Die Vorschriften für den Stall sind dieselben wie bei der Bodenhaltung. Freilandhühner haben neben ihrem Stall mit Sitzstangen, Nestern und Einstreu tagsüber Auslauf im Freien, wo sie ihre natürlichen Verhaltensweisen und ihr Bewegungsbedürfnis ungehindert ausleben können. Der Auslauf muss überwiegend begrünt sein. Bäume, Sträucher oder ein Unterstand sind notwendig, damit die Tiere Schutz vor natürlichen Feinden finden können.

In Deutschland werden etwa zehn Prozent aller Eier in Freilandhaltung produziert. In der Ökologischen Landwirtschaft ist diese Haltungsform am verbreitetsten. Bei den Prozentangaben werden aber nur meldepflichtige Betriebe erfasst, das sind Betriebe mit mehr als 3.000 Tieren. 18,1% des Bestandes werden so nicht erfasst und dieser Teil wird überwiegend in Boden- und Freilandhaltung gehalten. 85% der verkauften Eier in Deutschland sind über den Erzeugercode identifizierbar. Von dieser Menge stammten 2004 24% aus Bodenhaltung, 8% wurden nach den Vorgaben der EG-Öko-Verordnung erzeugt.

Hühner nutzen den Auslauf überwiegend in Stallnähe, sodass dort die Grasnarbe oft stark geschädigt ist und die anfallenden Nährstoffe aus dem Kot nicht mehr gebunden werden können und ins Grundwasser gelangen können. Die Tiere haben bei der Futtersuche Kontakt mit dem Kot und dadurch können Krankheitserreger aus dem Kot auf das Tier übergehen. Seit die Freilandhaltung zugenommen hat, sind so einige Krankheiten wieder aufgetreten, die mit Einführung der Käfighaltung nicht mehr beobachtet wurden.

Den negativen Erscheinungen kann der Landwirt vorbeugen, indem er mehrere Auslaufflächen hat und diese im Wechsel den Tieren zur Verfügung stellt. So kann die Grasnarbe wieder nachwachsen und eine Desinfektion z. B. mit gelöschtem Kalk durchgeführt werden.

Vom 20. Oktober 2005 bis zum 15. Dezember 2005 ist die Freilandhaltung in ganz Deutschland, sowie in Österreich und der Schweiz bis zum verboten worden. Diese Maßnahme sollte das Ausbreiten der Vogelgrippe, die aus dem Osten nach Europa gelangt ist, verhindern. Zum 20. Februar 2006 wurde eine erneute Stallpflicht angekündigt. Bei Nichteinhalten wird eine Strafe von bis zu 25.000 € erhoben.

Siehe auch

Volierenhaltung

Weblinks

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Freilandhaltung aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Freilandhaltung verfügbar.

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