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Letzte Änderung für Artikel Oder-Neiße-Grenze: 15.02.2006 22:20

Oder-Neiße-Grenze

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Deutsches Neiße-Ufer bei Bahren
Deutsches Neiße-Ufer bei Bahren

Die Oder-Neiße-Grenze, zu DDR -Zeiten auch Oder-Neiße-Friedensgrenze genannt, ist die entlang der Flüsse Oder und Neiße verlaufende östliche Grenze Deutschlands zu Polen .

Sie wurde zunächst im Rahmen des Potsdamer Abkommens am 2. August 1945 von den Alliierten bis zum Abschluss einer endgültigen Friedensregelung festgelegt.

Im Görlitzer Vertrag vom 6. Juli 1950 erkannte die 1949 gebildete DDR den neu entstandenen Grenzverlauf an, anders als die im selben Jahr gegründete Bundesrepublik Deutschland , die erst 1970 im Warschauer Vertrag die Oder-Neiße-Linie als faktische unverletzliche Westgrenze Polens anerkannte, mit dem Vorbehalt einer Änderung im Rahmen einer Friedensregelung.

Als nach der Wende insbesondere in Polen die Sorge wuchs, die Bundesrepublik Deutschland könne eine Revision der deutschen Ostgrenzen fordern, verlangten die vier Siegermächte die endgültige Anerkennung der polnischen Westgrenze als Voraussetzung für ihre Zustimmung zur Deutschen Einheit.
Diese Anerkennung wurde im Zwei-plus-vier-Vertrag verankert und im Deutsch-Polnischen Grenzvertrag vom 14. November 1990 in einem völkerrechtlichen Vertrag bekräftigt. Durch diesen, am 16. Januar 1992 in Kraft getretenen, Vertrag gab Deutschland alle Ansprüche auf die Ostgebiete des Deutschen Reiches auf, die östlich dieser Linie lagen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichtlicher Abriss ab 1945

  • Mai/Juni 1945 : Die Sowjetunion unterstellt große Teile der Oder-Neiße-Gebiete ohne Vereinbarung mit den Westalliierten polnischer Zivilverwaltung.
  • 2. August 1945: Die Alliierten beschließen in der Potsdamer Konferenz auf Drängen Stalins , dass die bis dahin deutschen Gebiete östlich von Oder und Lausitzer Neiße bis zu einer friedensvertraglichen Regelung der Grenzen unter polnische Verwaltung kommen sollen. Das nördliche Ostpreußen mit Königsberg kommt laut Konferenzbeschluss zur UdSSR. Die USA erklären, dass sie auf einer Friedenskonferenz die Angliederung dieses Gebiets an die UdSSR befürworten wollen, hinsichtlich der übrigen Oder-Neiße-Gebiete fehlt ein entsprechender Hinweis zugunsten Polens.
  • Herbst 1945: Polen lehnt die Grenzlinie als unzureichend ab und besetzt das westlich der Oder gelegene Stadtzentrum von Stettin . Auch die SBZ lehnt die Grenzlinie ab, aber mit entgegengesetzter Begründung.
  • März/April 1947 : Offizielle Bezeichnung der Oder-Neiße-Grenze als „Friedensgrenze“ durch die Moskauer Außenministerkonferenz.
  • Absetzung des opponierenden Ost-CDU -Vorsitzenden, Jakob Kaiser , durch die SMAD .
  • 11. Januar 1949 : Förmliche Eingliederung der durch die Grenzziehung gewonnenen Gebiete in die polnische Staatsverwaltung. Im offiziellen polnischen Sprachgebrauch heißen sie wiedergewonnene West- und Nordgebiete oder auch kurz neue Westgebiete zur Unterscheidung von den bereits 1919 gewonnenen alten Westgebieten.
  • 18. Oktober 1949: Aufnahme diplomatischer Beziehungen zwischen Polen und der DDR. Präsident Wilhelm Pieck bekundet gegenüber Staatspräsident Bierut die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze.
  • 6. Juni 1950 : Görlitzer Abkommen durch DDR-Ministerpräsident Otto Grotewohl und Polens Ministerpräsident Cyrankiewicz zur Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze in Warschau unterzeichnet. Sie sei „unantastbare Friedens- und Freundschaftsgrenze, die die beiden Völker nicht trennt, sondern einigt“. Sie verläuft „von der Ostsee entlang der Linie ... ÅšwinoujÅ›cie (Swinemünde), ... Oder bis zur ... Lausitzer Neiße ... entlang bis zur tschechoslowakischen Grenze“, womit sie „die Staatsgrenze zwischen Deutschland und Polen bildet.“ Das Stettiner Gebiet wurde nicht erwähnt, ebensowenig die in Potsdam getroffene Feststellung, die Grenzbeschreibung gelte nur bis zur „endgültigen Festlegung der Westgrenze Polens“ in einer kommenden Friedensregelung.
  • 7. Juni 1950: Anerkennung des deutschen Staatsgebietes durch Frankreich „in den Grenzen von 1937“.
  • 8. Juni 1950: Einspruch der USA und Großbritanniens gegen den Görlitzer Vertrag.
  • 9. Juni 1950: Das Regierungsabkommen wird seitens der Bundesrepublik für „null und nichtig“ erklärt. Die Bundesregierung beruft sich auf die im Görlitzer Vertrag fehlende Bedingung, dass die Entscheidung über die gegenwärtig polnisch und sowjetisch verwalteten deutschen Ostgebiete erst in einem späteren Friedensvertrag gefällt werde.
  • Abtretung eines DDR-Gebietsteiles auf der Insel Usedom an Polen.
  • 6. Juli 1950: Förmlicher Abschluss des Görlitzer Vertrages .
  • 5. August 1950: Gewählte Vertreter der Vertriebenen verzichten bei der Proklamation der Charta der deutschen Heimatvertriebenen in Stuttgart feierlich auf jegliche Gewaltanwendung und Vergeltung, nicht aber auf das Recht auf die Heimat .
  • 27. September 1951 : Abkommen über Grenzmarkierung in Frankfurt (Oder).
  • 1963 : Willy Brandt, Regierender Bürgermeister von Berlin, lehnt die Anerkennung der Oder-Neiße-Grenze in einem Grußwort an das Deutschlandtreffen der Schlesier mit den Worten „Verzicht ist Verrat“ schroff ab.
  • 1965 : Ostdenkschrift der Evangelischen Kirchen in Deutschland (EKD). Darin wird erstmals von einer bedeutenden Organisation vorsichtig die Anerkennung der Oder-Neiße-Linie befürwortet. Diese – innerkirchlich höchst umstrittene â€“ Stellungnahme hat erhebliches Gewicht, weil fast 90 Prozent der aus den Oder-Neiße-Gebieten vertriebenen Deutschen evangelisch waren.
  • 1968 : Als erster deutscher Politiker votiert Willy Brandt, Außenminister der Großen Koalition , für eine „Anerkennung beziehungsweise Respektierung der Oder-Neiße-Grenze bis zur friedensvertraglichen Regelung“.
  • 1969 : Willy Brandt erklärt in seiner Regierungserklärung als Bundeskanzler der ersten sozialliberalen Koalition ziemlich eindeutig, dass er die Oder-Neiße-Linie als Grenze anzuerkennen beabsichtigt. Von polnischen Gegenleistungen – etwa der Gewährung von Minderheitenrechten für die damals noch rund 1,2 Millionen Deutschen im polnischen Bereich – ist nicht die Rede.
  • 7. Dezember 1970 : Warschauer Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik Polen. Beide Seiten bekunden, dass die aus den Potsdamer Beschlüssen herrührende bestehende Grenzlinie die „westliche Staatsgrenze der Volksrepublik Polen bildet“. Man habe „gegeneinander keine Gebietsansprüche“ und werde solche „auch in Zukunft nicht erheben“. Ein Rückkehrrecht für die Vertriebenen oder Minderheitenrechte für die in der Heimat verbliebenen Deutschen werden nicht vereinbart und wurden von deutscher Seite auch nicht gefordert.
  • Ende 1971 : Innenpolitische Auseinandersetzungen um die Ostverträge . Die Unionsmehrheit erklärt ihre Bereitschaft zur Stimmenthaltung bei der Abstimmung über die Ostverträge und toleriert damit ihre Annahme durch den Bundestag.
  • 10. Mai 1972 : Der Bundestag bekräftigt die Vorläufigkeit des Vertrages. Er bilde „keine Rechtsgrundlage für die heute bestehenden Grenzen“. Hintergrund ist der Vorbehalt der vier alliierten Siegermächte für Deutschland als Ganzes. Demzufolge ist die nicht voll souveräne Bundesrepublik nicht berechtigt, völkerrechtswirksame Änderungen der Grenzen von 1937 vorzunehmen.
  • 1985 : Ausdehnung der DDR- Hoheitsgewässer in der Stettiner Bucht führt zu Zwistigkeiten mit Polen.
  • 22. Mai 1989 : Vertrag zwischen der DDR und der Volksrepublik Polen über die Abgrenzung der Seegebiete in der Stettiner Bucht.
  • Ende der 1980er Jahre: In den ehemaligen deutschen Ostgebieten leben noch rund 800.000 Deutsche, rund 750.000 von ihnen in Oberschlesien . Ab 1989 starker Rückgang durch Aussiedlung , im Jahre 2005 leben noch ca. 400.000 Deutsche in diesem Gebiet.
  • 27. September 1989: In einer Rede vor der UNO-Vollversammlung versichert Außenminister Genscher dem polnischen Volk, „dass sein Recht, in sicheren Grenzen zu leben, von uns Deutschen weder jetzt noch in Zukunft durch Gebietsansprüche in Frage gestellt wird“,
  • 21. Juni 1990 : Bundeskanzler Helmut Kohl kündigt die völkerrechtliche Anerkennung der Grenze Polens zu Deutschland an, „so wie sie heute verläuft“.
  • 12. September 1990: Bestätigung der bestehenden Grenzen zwischen dem vereinten Deutschland und Polen im Zwei-plus-Vier-Vertrag . Der Vertragstext erhält eine alles in allem siebenfache explizite und implizite Bestätigung der Endgültigkeit der Grenze.
  • 29. September 1990: Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrages zwischen der DDR und der alten Bundesrepublik treten auch die darin vereinbarten Änderungen des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland , neben anderem die Aufhebung des Artikels 23, in Kraft.
  • 14. November 1990: In Warschau unterzeichnen Außenminister Skubiszewski für die Republik Polen und Außenminister Genscher für die Bundesrepublik Deutschland den Deutsch-Polnischen Grenzvertrag zur Bestätigung der zwischen ihnen bestehenden Grenze: „Der Verlauf der Grenze bestimmt sich nach dem Görlitzer Abkommen ... sowie dem Warschauer Vertrag“.
  • 17. Juni 1991 : In Bonn unterzeichnen Bundeskanzler Kohl und Außenminister Genscher für die Bundesrepublik Deutschland und Ministerpräsident Bielecki und Außenminister Skubiszewski für die Republik Polen den Deutsch-Polnischen Nachbarschaftsvertrag, in dem neben anderem festgeschrieben wird, dass die jeweiligen Minderheiten das Recht haben „ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität, frei zum Ausdruck zu bringen“ – was die staatliche Anerkennung der Deutschen Minderheit in Polen bedeutet. Des Weiteren wird die Einrichtung eines Deutsch-Polnischen Jugendwerks vereinbart.
  • 16. Dezember 1991: Der Deutsche Bundestag ratifiziert sowohl Grenz- als auch Nachbarschaftsvertrag.
  • 16. Januar 1992 : Grenz- wie Nachbarschaftsvertrag treten mit dem Austausch der jeweiligen Ratifikationsurkunden in Kraft.

Vorgeschichte

Bild:Karte Polen (1945).png

Zur Zeit der Vertreibung waren die Provinzen Pommern , Schlesien , Ostpreußen , aber auch die seit dem Versailler Vertrag selbständige Freie Stadt Danzig mehrheitlich von Deutschen besiedelt, und in Volksabstimmungen in Masuren und Oberschlesien ergab sich eine mehrheitliche Orientierung zum Deutschen Reich.

Im ersten Jahrtausend wurden Pommern und Schlesien größtenteils von Stämmen besiedelt, die slawischen, germanischen und keltischen Ursprungs waren. Ab dem 10. Jahrhundert gehörten diese Gebiete größteneils zum neu gegründeten polnischen Königreich . Im 12. Jahrhundert begannen vor allem schlesische Herrscher (schlesische Piasten), die zur Adelsfamile der polnischen Piasten gehörten, sich langsam von Polen zu verselbstständigen.

Anfang des 13. Jahrhunderts schlossen sie sich Böhmen an und somit zum alten Heiligen Römischen Reich (später: Deutscher Nation), waren aber überwiegend von Slawen bewohnt und dünn besiedelt. Auf Betreiben der Landesherren wurden ab dem 12. Jahrhundert deutsche Siedler ins Land gerufen. Diese als Deutsche Ostsiedlung bezeichnete Entwicklung dauerte bis Anfang 15. Jahrhundert und veränderte die Bevölkerungsstruktur und die Kultur. Aus der deutsch-slawisch-baltischen Mischung entstanden neue Volksstämme, die Pommern, die Schlesier, die Ostpreußen, mit besonderen Dialekten. Diese Mischung zeigt sich an den Orts- und Personennamen.

Die fürstliche Herrschaft über manche Gebiete wechselte, so gehörten Teile Pommerns nach dem 30jährigen Krieg zu Schweden . Später fiel Pommern durch Erbschaft an Kurbrandenburg, aus dem sich Preußen entwickeln sollte. Schlesien gehörte zur böhmischen Krone und wurde dann Teil der Habsburgermonarchie . Es wurde im 18. Jahrhundert nach den Schlesischen Kriegen preußisch.

Auch an der Reichsgrenze zu Polen änderte sich zwischen dem 13. und dem 19. Jahrhundert so gut wie nichts. Das galt sogar nach den Teilungen Polens , weil die von Preußen annektierten Gebiete außerhalb der Reichsgrenze lagen. Dass diese Tatsache nicht ohne Belang ist, erkennt man daran, dass sich Friedrich III. Kurfürst von Brandenburg 1657 in Königsberg als Friedrich I. zum König in Preußen krönen konnte, weil er in diesem Landesteil nicht der Oberhoheit des Kaisers unterstand, also völlig souverän war.

Schon zwischen 1918 und 1939 erhob Polen Anspruch auf Teile der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie, begründet teils mit der slawischen Bevölkerung, teils mit früheren polnischen Herrschaften.

Zur Vorgeschichte der Gebiete östlich der Oder-Neiße-Linie gehören außerdem die wechselseitige Diskriminierung der jeweils nicht das Staatsvolk bildenden Bevölkerung. Hierzu gehören die Polen unter deutscher Herrschaft bis zum Ende des ersten Weltkriegs als auch die ab 1919 unter polnische Herrschaft geratenen Deutschen im neu gebildeten polnischen Staat, von denen eine große Anzahl ihre Heimat in Richtung des Deutschen Reiches verließen. Im zweiten Weltkrieg wurde mit dem Ziel der vollständigen Germanisierung die polnische Bevölkerung aus den für Deutsche beanspruchten Gebieten vertrieben, die polnische Elite wurde weitgehend ermordet, und weite Teile der polnischen Bevölkerungen wurden durch Zwangsarbeit für das Deutsche Reich versklavt.

Vor der Zeit des Dritten Reiches gehörte das Land östlich dieser Flüsse zu Deutschland. Verhandlungen auf der Jalta-Konferenz kurz vor Ende des Krieges sprachen von einer Westverschiebung Polens. Genaue Angaben blieben offen, aber entsprachen dem Willen Stalins , die Teile östlich der Curzon-Linie (Westteil Weißrusslands und der Ukraine ) für die Sowjetunion zurückzugewinnen, die nach dem ersten Weltkrieg durch Polen erobert wurden. US-Präsident Franklin Delano Roosevelt wollte die Sowjetunion zum Eintritt in den Krieg gegen Japan bewegen.

Schon Monate vor Ende des Zweiten Weltkriegs hatte die Sowjetunion die Kontrolle über den bisherigen östlichen Teil Deutschlands und setzte kommunistische polnische und sowjetische Verwalter ein, die – basierend auf der Erfahrung der Zwangsgermanisierung weiter Teile Polens während des zweiten Weltkrieges – die deutsche Bevölkerung unkontrolliert vertrieben und eigene Landsleute ansiedelten, die zum Teil aus den von der Sowjetunion annektierten Ostgebieten Polens stammten.

Konfrontiert mit vollendeten Tatsachen, akzeptierten auch die beiden westlichen alliierten Siegermächte auf der Potsdamer Konferenz die sowjetische und polnische Verwaltung dieser Gebiete für die Zeit bis zu einer Friedenskonferenz. In einer noch zu findenden Friedensregelung ("peace settlement") sollte dann der endgültige Verlauf der Grenze festgelegt werden. Für das Gebiet um Königsberg (nördliches Ostpreußen) sagten die Westalliierten in Potsdam der Sowjetunion bereits die Unterstützung ihres Annexionswunsches zu. Für Polen fehlt eine solche Zusage hinsichtlich der übrigen Oder-Neiße-Gebiete.

Strittig war zunächst auch noch, ob die Grenzziehung entlang der Lausitzer oder Glatzer Neiße erfolgen sollte. Es wird kolportiert, dass den amerikanischen und englischen Verhandlungsdelegationen die Existenz der Lausitzer Neiße anfangs nicht bewusst gewesen sei. Letztlich einigte man sich auf die Lausitzer Neiße.

Es wurde auch beschlossen, den "Transfer" der in der Tschechoslowakei und Polen lebenden Deutschen "in geordneter und humaner Weise" durchzuführen. Die Potsdamer Konferenz mahnte, die sog. „wilden“ Vertreibungen der Deutschen einzustellen. Dennoch erfolgten in den folgenden Jahren weitere Vertreibungsaktionen durch kommunistische und nationalistische Gruppen, Militär und Paramilitär aus allen ehemaligen Teilen des Deutschen Reiches östlich der Oder-Neiße-Linie und aus dem Sudetenland ( Tschechoslowakei ).

Politik um die Grenze

Die Verträge von 1970 und 1990/91 betreffen nur die Grenzziehung, äußern sich aber nicht zur Vertreibung und Enteignung der rund 14 Millionen Ost- und Sudetendeutschen, denen später weitere 4 Millionen deutsche Aussiedler folgten. Insbesondere die Vertriebenenverbände tun sich auch daher mit einer Akzeptanz des Verlusts ihrer Heimat ihrer Mitglieder oder deren Vorfahren schwer. Auch schürte die zögerliche und ambivalente Politik der meisten deutschen Parteien lange Zeit Hoffnungen des Revisionismus , eine Grenzänderung zu Gunsten Deutschlands sei möglich. An die Stelle einer völkerrechtlichen Anerkennung der polnischen Westgrenze sei mit dem deutsch-polnischen Grenzbestätigungsvertrag ein bloßer Gewaltverzichtsvertrag getreten, wie er mit dem Warschauer Vertrag vom 7. Dezember 1970 ohnehin schon existiert habe.

Die Frage, ob eine Korrektur der Grenzlinie, etwa durch Autonomieregelungen oder eine Europäisierung der Oder-Neiße-Gebiete, die Rechte und Interessen der alten und auch neuen Bewohner dieser Gebiete womöglich besser hätte wahren können, wurde von den verantwortlichen Politikern im Jahre 1990 nicht mehr geprüft, da jegliche Korrekturen neue Ungerechtigkeiten für die nach 1945 dort geborenen Menschen, die hinsichtlich dieser Grenzziehung selbst kein Unrecht begangen haben, mit sich gebracht hätten.

Weblinks

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