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Letzte Änderung für Artikel Jagdgelegenheit: 17.12.2005 18:24

Jagdgelegenheit

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Eine Jagdgelegenheit ist ein Revier , welches einem Jäger die Möglichkeit bietet die Jagd auszuüben. Als Jäger hat man nicht automatisch das Recht überall zu jagen. Es wird ein Jagdgebiet (sogenanntes Revier ) benötigt. Dies sind Grundflächen von bestimmter Mindestgröße (75 ha bei Eigenjagden, 150 ha bei Jagdflächen in Genossenschaftsjagden), auf denen die Jagd ausgeübt werden darf. Diese Reviere sind meist in privatem Besitz. Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich mit den entsprechenden Jagdpächtern in Verbindung zu setzen, um in ihrem Revier jagen zu dürfen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Jäger einen gültigen Jagdschein besitzt, der ihn zur Jagdausübung berechtigt.

In allgemeinen haben Jäger ohne eigenes Revier die Möglichkeit, bei den für ihren Wohnsitz zuständigen Unteren Forstbehörden einen Antrag auf einen befristeten Begehungsschein zu stellen, da die Behörden auf Flächen, die jagdlich von ihnen betreut werden, zur Erfüllung des Abschußplanes Abschüsse gegen Entgelt vergeben. Die Anzahl derartiger Begehungsscheine ist jedoch recht niedrig, da zur Verringerung des Jagddrucks auf das Wild pro Flächeneinheit nur eine bestimmte Anzahl ausgegeben werden dürfen.

Dabei reicht die Spannweite der Jagdarten über Einzelabschüsse, Teilnahmen an Drück-, Gesellschafts- und Treibjagden.

Man braucht einen sogenannten Begehungsschein, der es einem Jäger erlaubt, in einem Gebiet auch ohne Begleitung des Jagdpächters die Jagd durchzuführen. Dabei ist es irrelevant ob die Jagd auf Rotwild , Damwild , Schwarzwild etc. ausgeführt wird.

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Wikipedia

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