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Letzte Änderung für Artikel Staatswappen der DDR: 18.02.2006 19:29

Staatswappen der DDR

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Staatswappen der DDR
Staatswappen der DDR

Das Staatswappen der DDR, eigentlich Emblem , bestand aus einem gelben bzw. goldenen Ă„hrenkranz , in dem sich ein Hammer und ein Zirkel in gelber Farbe befanden. Der Ă„hrenkranz war im unteren Teil mit einem schwarz-rot-goldenen Band umwunden. Der Hammer symbolisierte die Arbeiterklasse , der Ă„hrenkranz die Klasse der Bauern und der Zirkel die soziale Schicht der Intelligenz (Personen mit Berufen in der Volksbildung (Schulen) und in Hochschulen etc.)

Der Vorläufer des Staatswappens bestand nur aus einem Hammer im Ährenkranz, da sich die DDR hauptsächlich als Arbeiter- und Bauernstaat verstand, in dem Arbeiter und Bauern im Bündnis mit der Intelligenz und anderen Schichten regieren sollten. Dieser Entwurf stammte von dem Zeichner Fritz Behrendt .

Durch ein Gesetz vom 26. September 1955 wurde dieses Wappen als Staatswappen der DDR eingeführt – die Flagge blieb aber auch weiterhin Schwarz-Rot-Gold und damit identisch mit der der Bundesrepublik Deutschland . Erst mit dem Änderungsgesetz vom 1. Oktober 1959 wurde das Staatswappen dann integraler Teil der Staatsflagge der DDR .

Das Staatswappen war gleichzeitig Bestandteil des Wappens der NVA und – umgeben von einem 12-zackigen weißen Stern – Wappen der Volkspolizei .

Das Tragen und Vorzeigen dieses Staatswappens galt in der BRD und Westberlin zehn Jahre lang als verfassungsfeindlich und wurde von der Polizei verfolgt und bestraft – erst 1969 änderte die westdeutsche Regierung diese Praxis.

Nach der Wende von 1989 blieb das Staatswappen offiziell Wappen der DDR, wurde jedoch an wichtigen Stellen nicht mehr gezeigt, z.B. in der Volkskammer . Durch die Wiedervereinigung wurde das Wappen obsolet.

Im Jahr 2004 versuchte ein Geschäftsmann aus Karlsruhe, sich dieses Symbol und andere DDR-Symbole (wie das der FDJ und der SED ) markenrechtlich schützen zu lassen. Die Eintragung beim Deutschen Patent- und Markenamt in München musste jedoch aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung wieder gelöscht werden.

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