Deutsches Patent- und Markenamt
Das Deutsche Patent- und Markenamt (Abkürzung; DPMA, gelegentlich fälschlicherweise als Bundespatentamt bezeichnet) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Justiz mit Hauptsitz in München mit Außenstellen in Jena und Berlin.
Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Die Behörde ist u. a. für die Erteilung von Patenten , die Eintragung von Gebrauchsmustern , Marken und Geschmacksmustern sowie die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig.
Geschichte
Das Kaiserliche Patentamt wurde als erste deutschen Patentbehörde mit dem Patentgesetz vom 25. Mai 1877 gegründet. Am 2. Juli 1877 wurde das erste deutsche Patent für ein "Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe" erteilt.
Am 1. November 1998 wurde die Behörde in Deutsches Patent- und Markenamt umbenannt.
Siehe auch: Patentamt , Europäisches Patentamt , Bundespatentgericht, Gebrauchsmuster , Geschmacksmuster , Marke
Weblinks
Kategorien : Behörde (Deutschland) | Behörde (München)
Wikipedia
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Deutsches Patent- und Markenamt aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Deutsches Patent- und Markenamt verfügbar.