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Letzte Änderung für Artikel Deutsches Patent- und Markenamt: 08.01.2006 11:29

Deutsches Patent- und Markenamt

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Das Deutsche Patent- und Markenamt (Abkürzung; DPMA, gelegentlich fälschlicherweise als Bundespatentamt bezeichnet) ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministerium der Justiz mit Hauptsitz in München mit Außenstellen in Jena und Berlin.

Das Patentamt ist die Zentralbehörde auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes in Deutschland. Die Behörde ist u. a. für die Erteilung von Patenten , die Eintragung von Gebrauchsmustern , Marken und Geschmacksmustern sowie die Information der Öffentlichkeit über bestehende gewerbliche Schutzrechte zuständig.

Geschichte

Das Kaiserliche Patentamt wurde als erste deutschen Patentbehörde mit dem Patentgesetz vom 25. Mai 1877 gegründet. Am 2. Juli 1877 wurde das erste deutsche Patent für ein "Verfahren zur Herstellung einer rothen Ultramarinfarbe" erteilt.

Am 1. November 1998 wurde die Behörde in Deutsches Patent- und Markenamt umbenannt.

Siehe auch: Patentamt , Europäisches Patentamt , Bundespatentgericht, Gebrauchsmuster , Geschmacksmuster , Marke

Weblinks

Wikipedia

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