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Letzte Änderung für Artikel Jakob Reumann: 10.10.2005 13:30

Jakob Reumann

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Jakob Reumann (* 31. Dezember 1853 in Wien; † 29. Juli 1925 in Klagenfurt) war ein sozialdemokratischer Politiker.

Der uneheliche Sohn eines Arztes und einer Arbeiterin wurde zunächst Bildhauerlehrling, dann Drechsler in einer Meerschaumpfeifenfabrik und gründete hier die erste Gewerkschaft dieser Sparte. Nach Gründung der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei Österreichs auf dem Hainfelder Parteitag 1888/89 wurde er erster Sekretär der neuen Partei und Redakteur des ab 12. Juli 1889 erscheinenden Parteiorgans, der " Arbeiter-Zeitung ".

Ab 1900 Mitglied des Wiener Gemeinderats, ab 1907 Abgeordneter des österreichischen Reichsrates , ab 1917 Stadtrat von Wien, übernahm er nach Ausrufung der Republik 1918 den Vorsitz im provisorischen Gemeinderat von Wien und wurde zunächst Vizebürgermeister, am 21. Mai 1919 erster sozialdemokratischer Bürgermeister von Wien. Der Provisorischen Nationalversammlung der Republik, der er als ehemaliger Reichsratsabgeordneter automatisch angehörte, gehörte er bis zu deren Auflösung 1919 an. Nach Inkrafttreten des Bundes-Verfassungsgesetzes 1920 wurde er in den Bundesrat entsandt und wurde dessen erster Vorsitzender (bis 1921). Mit Inkrafttreten des Trennungsgesetzes am 1. Januar 1922, durch das Wien ein von Niederösterreich unabhängiges Bundesland wurde, übernahm Bürgermeister Reumann auch die Funktion eines Landeshauptmannes von Wien.

Reumann war als Bürgermeister wesentlich verantwortlich für die sozialreformerische Gemeindepolitik der mit deutlicher absoluter Mehrheit regierenden Wiener Sozialdemokraten. Die Reformen im "Roten Wien" betrafen vor allem den städtischen Wohnbau und den Mieterschutz, das Gesundheits- und Fürsorgesystem sowie das Bildungs- und Freizeitangebot. Unter seiner Amtsführung wurde 1923 das erste große Wohnbauprogramm beschlossen, das den Bau von 25.000 Gemeindewohnungen innerhalb von fünf Jahren vorsah.

Mehrfach geriet der Sozialdemokrat Reumann in Konflikt mit den bürgerlichen Bundesregierungen jener Zeit. So insbesondere bei der Uraufführung des skandalträchtigen " Reigen " von Arthur Schnitzler im Deutschen Volkstheater in Wien am 1. Februar 1921. Der christlichsoziale Innenminister Egon Glanz "ersuchte" Reumann, die bereits erteilte Aufführungsbewilligung nochmals zu überprüfen, und als Reumann an seinem Entschluss festhielt, wurde er von der Bundesregierung beim Verfassungsgerichtshof unter Anklage gestellt, jedoch freigesprochen, weil das "Ersuchen" keine rechtlich verbindliche Weisung dargestellt hatte. Das zweite Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof gegen Reumann fand ein Jahr später statt, als Reumann entgegen einer Weisung des Ministers Richard Schmitz die Errichtung eines Krematoriums in Wien genehmigt hatte (Eröffnung am 16. Dezember 1922). Erneut erfolgte ein Freispruch: Zwar war die an Reumann ergangene Weisung diesmal korrekt gewesen, doch sei der Landeshauptmann einem "entschuldbaren Rechtsirrtum" aufgesessen, da er aufgrund der reichlich komplizierten Rechtslage davon ausgeganen war, dass es sich beim Bestattungswesen um eine autonome Landesangelegenheit handle, in der der Bundesminister keine Weisungen erteilen dürfe.

1923 wurde Reumann Ehrenbürger von Wien. Am 13. November 1923 trat er als Wiener Bürgermeister zurück. Im Bundesrat, dem er seit 1920 angehört hatte, wurde er 1924 erneut Vorsitzender und legte dieses Amt erst bei seinem Ausscheiden aus dem Bundesrat am 29. Juli 1925, also kurz vor seinem Tod, zurück.

Wenige Wochen nach seinem Tod wurde der Bürgerplatz im Wiener Arbeiterbezirk Favoriten - Reumanns Heimatbezirk - in Reumannplatz umbenannt.

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