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Letzte Änderung für Artikel Reichsgericht: 18.02.2006 16:02

Reichsgericht

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Das Reichsgerichtsgebäude in Leipzig
Das Reichsgerichtsgebäude in Leipzig

Das Reichsgericht war das oberste Straf- und Zivilgericht im Deutschen Reich .

Inhaltsverzeichnis

Kaiserzeit

Das Reichsgericht wurde am 1. Oktober 1879 nach der Vorlage des Entwurfs zum Errichtungsgesetzes in Leipzig errichtet. Angesichts der in der damaligen Länderkammer umstrittenen Standortwahl fiel Berlin nur knapp mit 28 Stimmen (Leipzig 30 Stimmen) durch. Der Bau des Reichsgerichtsgebäudes, in dem heute das Bundesverwaltungsgericht seinen Sitz bezogen hat, wurde 1888 vollendet. Leipzig war schon Sitz des Bundesoberhandelsgerichts des Deutschen Bundes , dem späteren Reichsoberhandelsgericht . Es entschied über Streitigkkeiten nach dem Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861.

Nach Verabschiedung der Reichsjustizgesetze war es im Strafrecht für das Rechtsmittel der Revision gegen die Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte zuständig. Lediglich Verfahren wegen sehr leichter Delikte (z.B. Übertretungen , Hausfriedensbruch , Diebstahl und Sachbeschädigung bis zu einem Wert von 25 Mark) waren dem Amtsgericht zugewiesen und konnten somit nur bis zum Oberlandesgericht angefochten werden. Im Zivilrecht war das RG ebenfalls für alle Revisionsverfahren zuständig, die beim Landgericht begonnen wurden. Viele Verfahren, die heute vor die Finanz- , Verwaltungs- oder Sozialgerichte gehören würden, zählten ebenfalls zum Zivilrecht. Somit konnte das Reichsgericht sehr großen Einfluss auf die Rechtsprechung nehmen.

Das Reichsgericht stand anders als gewollt in der Tradition des Preußischen Obertribunals . Die Richterschaft war monarchisch-konservativ geprägt, besonders im Bereich des Strafrechts waren zur Zeit des Kaiserreichs kritische Stimmen am Gericht nicht vorhanden - wie auch sonst kaum in den damaligen staatlichen Institutionen. So wertete das Gericht es im Jahre 1912 beispielsweise als Beleidigung , dass die sozialdemokratische Partei 1907 eine Broschüre herausbrachte, die sich an Beamte richtete und diese zur Wahl der SPD aufforderte - und das zu einem Zeitpunkt, zu dem die SPD bereits die stärkste Fraktion im Reichstag stellte.

Weimarer Republik

In der Weimarer Republik setzte das Gericht besonders im Bereich des Strafrechts seine konservative Linie bis hin zum Reaktionären fort. Während gegen linke Aufständische, wie etwa gegen Teilnehmer der Münchner Räterepublik hart geurteilt wurde, kam es im Zusammenhang mit dem rechtsgerichteten Kapp-Putsch nur zu drei Verfahren und nur einer einzigen Verurteilung - der Innenminister der Putschregierung Traugott von Jagow wurde zur Mindeststrafe von 5 Jahren Festungshaft (die mildeste und ehrenhafteste Form der Freiheitsentziehung bei Vergehen und Verbrechen) verurteilt. Diese Linie setzte das Gericht fort. So wurde beispielsweise Carl von Ossietzky in dem spektakulären Weltbühne-Prozess wegen Spionage zu 18 Monaten Haft verurteilt, weil in seiner Zeitschrift ein Artikel erschienen war, der auf die geheime Aufrüstung der Reichswehr hingewiesen hatte. Da zugleich der Gewalt von Rechts nicht entschieden genug begegnet wurde bzw. diese insbesondere in den sogenannten Fememordverfahren in einigen Urteilen gerechtfertigt wurde, trugen dieser und ähnliche Prozesse zu dem Vorwurf bei, die Justiz sei in der Zeit der Weimarer Republik "auf dem Rechten Auge blind" gewesen.

Jedoch fielen in die gleiche Zeit einige bahnbrechende Entscheidungen im Gebiet des Zivilrechts. So wurden die Kategorien des " Wegfalls der Geschäftsgrundlage " und der " positiven Vertragsverletzung " entwickelt, die dem Bürgerlichen Gesetzbuch bis dato unbekannt waren - beides heute feste Bestandteile der Zivilrechtsordnung. Geradezu revolutionär war die unter dem Eindruck der Weltwirtschaftskrise (siehe auch Deutsche Inflation 1914 bis 1923 ) entwickelte Aufwertungsrechtsprechung, mit der sich das Reichsgericht erstmals die Befugnis zusprach, Gesetze auf ihre Gültigkeit zu überprüfen, was dazu führte, das der bis dahin anerkannte Mark-gleich-Mark-Grundsatz ( Nennwertgrundsatz , Nominalismus ) wegen der galoppierenden Inflation aufgegeben wurde.

Nationalsozialismus

Der Machtergreifung Hitlers und der zahlreichen illegalen Gewaltakte stellte sich das Reichsgericht nicht entgegen. Vielmehr verstrickte es sich tief in das nationalsozialistische Unrechtsregime, etwa als es im Prozess um den Reichstagsbrand den holländischen Kommunisten Marinus van der Lubbe rechtswidrig zum Tode verurteilte.

Auch im Bereich des Zivilrechts war die Verstrickung tief. Beispielhaft sei hier eine Entscheidung aus dem Jahre 1935 herausgegriffen, in der das Reichsgericht urteilte (Fundstelle: RGZ 147, 65, 68):

Beizutreten ist dem Spruchausschuß darin, daß bei der grundlegenden Bedeutung der Rassenfrage im nationalsozialistischen Staat die Heranbildung des jungen Menschen arischer Abstammung zu einem art- und rassebewußten Volksgenossen einen untrennbaren Bestandteil des Erziehungswerkes bildet und daß diese Heranbildung nicht gewährleistet ist, wenn zwar die Pflegemutter, nicht aber der Pflegevater arischer Abstammung ist.

In Form von Rechtsfortbildung erkannte das Reichsgericht 1935 die Tatsache, dass der Ehepartner Jude war, als Eheanfechtungsgrund an, ohne dass die - wenige Monate später als Nürnberger Rassegesetze - erlassene Rechtsgrundlage bestand.

Weitere Einzelheiten in dem Artikel Sondergericht

Abschaffung des Reichsgerichtes durch die Alliierten

Mit dem Untergang des Dritten Reichs wurde 1945 das Reichsgericht durch die Alliierten abgeschafft. 1950 übernahm für die neu gegründete Bundesrepublik Deutschland der Bundesgerichtshof die Aufgaben des Reichsgerichts. In der DDR wurde diese Aufgabe durch das Oberste Gericht wahrgenommen.

Heutige Nutzung der Liegenschaft

Nach der Deutschen Wiedervereinigung wurde das höchste bundesdeutsche ordentliche Gericht, der Bundesgerichtshof, nicht an den ehemaligen Standort des Reichsgerichts verlagert. Ausschlaggebend für diese Entscheidung des Deutschen Bundestages waren politische Standorterwägungen im föderalen Verteilungskampf der Bundesländer. Das vorbildlich restaurierte Gerichtsgebäude des ehemaligen Reichsgerichts in Leipzig wird heute zweckentsprechend vom Bundesverwaltungsgericht genutzt.

Die Entscheidung des Bundestages, das Gebäude nicht für den Bundesgerichtshof zu nutzen, wurde zudem damit begründet, dass das Reichsgericht eng mit dem nationalsozialistischen Unrechtsstaat verstrickt gewesen ist.

Literatur

  • Dieter Kolbe: Reichsgerichtspräsident Dr. Erwin Bumke . Studien zum Niedergang des Reichsgerichts und der deutschen Rechtspflege, 1975. ISBN 3811400266
  • Erich Loest : Reichsgericht . ISBN 3861520036 .
  • Ingo Müller : Kein Grund zur Nostalgie: das Reichsgericht; in: Betrifft Justiz 2001, S. 12 - 18 mwN
  • Gerd Pfeiffer : Reichsgericht und Rechtsprechung, 1979

Entscheidungssammlungen:

  • Entscheidungen des Reichsgerichts in Zivilsachen (RGZ)
  • Entscheidungen des Reichsgerichts in Strafsachen (RGSt)
Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen !

Wikipedia

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