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Letzte Änderung für Artikel Abitur in Niedersachsen: 05.02.2006 23:19

Abitur in Niedersachsen

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Ab dem Schuljahr 2006/07 wird in Niedersachsen eine neugeordnete gymnasiale Oberstufe eingeführt.

Der Unterricht der hier vorgestellten Qualifikationsphase ist weiterhin in einem Kurssystem organisiert, der Schüler wählt jedoch nicht mehr unter Berücksichtung bestimmter Auflagen bestimmte Fächer, sondern entscheidet sich für einen von bis zu fünf Schwerpunkten (Profilen).

Innerhalb eines solchen Schwerpunkts sind die zu belegenden Fächer weitgehend fest vorgeschrieben; diese neuartige Form der Oberstufe wird oft auch als Profiloberstufe bezeichnet. Die Differenzierung in zwei- oder dreistündige Grundkurse und fünfstündige Leistungskurse entfällt; künftig wird der Unterricht in vierstündigen Profilfächern, vierstündigen Kernfächern und zweistündigen Ergänzungsfächern erteilt.

Inhaltsverzeichnis

Fächerkanon und Aufgabenfelder

Die Unterrichtsfächer gliedern sich in drei Aufgabenfelder:

  • sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld: Deutsch, Fremdsprachen, Kunst, Musik, Darstellendes Spiel
  • gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld: Politik-Wirtschaft, Geschichte, Erdkunde; Rechtskunde, Philosophie, Pädagogik, Psychologie, Wirtschaftslehre, Religion, Werte und Normen
  • mathematisch-naturwissenschaftliches Aufgabenfeld: Mathematik, Naturwissenschaften (Physik, Chemie, Biologie), Informatik; Ernährungslehre mit Chemie (nur wenige Schulen)
  • ohne Zuordnung: Sport

Belegverpflichtungen

Jeder Schüler entscheidet sich für einen von fünf Schwerpunkten:

  • sprachlicher Schwerpunkt
  • musisch-künstlerischer Schwerpunkt
  • gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt
  • naturwissenschaftlicher Schwerpunkt
  • sportlicher Schwerpunkt (nur wenige Schulen)

Der sprachliche und der naturwissenschaftliche Schwerpunkt müssen an allen Schulen angeboten werden. Der musisch-künstlerische und der gesellschaftswissenschaftliche Schwerpunkt sollen angeboten werden. So lange nicht mindestens je ein sprachlicher und naturwissenschaftlicher Schwerpunkt eingerichtet werden kann, kann auch keiner der drei anderen Schwerpunkte angeboten werden.

a) Schwerpunktfächer

Mit der Wahl eines Schwerpunktes entscheidet sich der Schüler für zwei Schwerpunktfächer, die vierstündig unterrichtet werden:

  • sprachlicher Schwerpunkt: fortgeführte Fremdsprache, weitere Fremdsprache
  • künstlerisch-musischer Schwerpunkt: Kunst oder Musik, Deutsch
  • gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkt: Geschichte, eines der Fächer Politik-Wirtschaft, Erdkunde, Religion oder Werte und Normen oder Philosophie
  • naturwissenschaftlicher Schwerpunkt: zwei Naturwissenschaften
  • sportlicher Schwerpunkt: Sport, Naturwissenschaft

Im sportlichen Schwerpunkt wird im Fach Sport neben vier Stunden Sportpraxis auch eine Stunde Sporttheorie unterrichtet.

In folgenden Fällen kann ein bestimmtes anderes Fach das zweite Schwerpunktfach als Schwerpunktfach ersetzen; das ersetzte Fach muss jedoch weiterhin belegt und abgerechnet werden:

  • sprachlicher Schwerpunkt: Deutsch (statt weiterer Fremdsprache)
  • naturwissenschaftlicher Schwerpunkt: Mathematik oder Informatik (statt zweiter Naturwissenschaft)

Der Unterricht in den Schwerpunktfächern findet auf einem erhöhten Anforderungsniveau statt. Im dritten Prüfungsfach, das die Schule festlegen kann, findet der Unterricht ebenfalls auf erhöhtem Anforderungsniveau statt.

b) Kernfächer

Folgende Kernfächer sind, falls nicht bereits Schwerpunktfächer, in allen vier Schulhalbjahren vierstündig zu belegen:

  • Deutsch
  • Fremdsprache
  • Mathematik

c) Ergänzungsfächer

Ergänzungsfächer sind vom Schüler verpflichtend zu belegen und in der Regel zweistündig. Die Belegverpflichtung für ein Fach entfällt, wenn das entsprechende Fach bereits Schwerpunktfach ist.

Für vier Halbjahre sind verpflichtend zu belegen:

  • Naturwissenschaft (vierstündig)
  • Religion oder Werte und Normen oder Philosophie
  • Sport
  • Seminarfach

Für zwei Halbjahre sind verpflichtend zu belegen:

  • Musik oder Kunst oder Darstellendes Spiel
  • Geschichte
  • Politik-Wirtschaft
  • weitere Naturwissenschaft oder weitere Fremdsprache (nur im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt, vierstündig)

Abiturprüfung

Die Abiturprüfung ist am Ende der gymnasialen Oberstufe in fünf Fächern abzulegen. Im ersten bis vierten Prüfungsfach findet eine schriftliche, im fünften Prüfungsfach eine mündliche Prüfung statt.

Alle Abiturprüfungsfächer müssen in der Qualifikationsphase durchgehend mit vier Wochenstunden belegt worden sein.

a) Erstes und zweites Prüfungsfach

Die beiden Schwerpunktfächer, sie werden in der Qualifikationsphase mit erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und im Abitur schriftlich geprüft. Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt werden geprüft: Schwerpunktfach Geschichte und eines der Fächer Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Naturwissenschaft.

b) Drittes Prüfungsfach

Ein weiteres Fach wird nach Maßgabe der Schule in der Qualifikationsphase auf erhöhtem Anforderungsniveau unterrichtet und im Abitur schriftlich geprüft. Im gesellschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt wird das zweite Schwerpunktfach geprüft.

c) Viertes und fünftes Prüfungsfach

Das schriftlich geprüfte vierte Prüfungsfach (ersetzbar durch eine Besondere Lernleistung im gleichen Aufgabenfeld wie das vierte Prüfungsfach) und das mündlich geprüfte fünfte Prüfungsfach können vom Schüler frei gewählt werden. Dabei ist zu beachten, dass folgende Auflagen erfüllt sind:

  • Durch die Abiturprüfungsfächer müssen alle drei Aufgabenfelder abgedeckt sein.
  • Unter den Prüfungsfächern müssen zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik sein.

Abrechnung

Die Abrechnung der Leistungen und die Ermittlung der Gesamtqualifikation orientieren sich am bundeseinheitlichen System . Bedingt durch die Besonderheiten der Oberstufenstruktur in Niedersachsen sind dabei folgende Anpassungen zu beachten:

  • Den 22 abzurechnenden Grundkursen entsprechen in Niedersachsen 22 der folgenden Kurse, soweit sie noch nicht doppelt gewichtet abgerechnet wurden:
    • die Kurse des 1. bis 4. Halbjahres im dritten Prüfungsfach
    • die Kurse des 1. bis 3. Halbjahres im vierten und fünften Prüfungsfach; des Weiteren folgende Kurse, sofern sie noch nicht im Grundkurs- oder im Leistungskursblock abgerechnet wurden:
    • vier Kurse in Deutsch
    • vier Kurse in einer Fremdsprache
    • vier Kurse in einer weiteren Fremdsprache (nur im sprachlichen Schwerpunkt) bzw. in einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik (nur im sprachlichen Schwerpunkt)
    • zwei Kurse in Kunst oder Musik oder Darstellendes Spiel
    • zwei Kurse in Politik-Wirtschaft
    • zwei Kurse in Geschichte
    • zwei Kurse in Religion oder Werte und Normen
    • vier Kurse in Mathematik
    • vier Kurse in einer Naturwissenschaft
  • Den beiden abzurechnenden Leistungskursen entsprechen in Niedersachsen das 1. und 2. schriftliche Prüfungsfach.
  • Die Leistungen der Abiturprüfung werden jeweils dreifach abgerechnet; findet in einem Fach eine schriftliche und eine mündliche Prüfung statt, werden die Teilergebnisse im Verhältnis 2:1 gewichtet.

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Abitur in Niedersachsen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Abitur in Niedersachsen verfügbar.

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