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Letzte Änderung für Artikel Abitur in Sachsen: 10.02.2006 21:13

Abitur in Sachsen

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Das Abitur in Sachsen wird üblicherweise mit dem erfolgreichen Abschluss der gymnasialen Oberstufe erworben.

Hinweis: Der Artikel beschäftigt sich derzeit nur mit der Situation am Gymnasium. Er befindet sich außerdem in der Aufbauphase. Daher gibt es noch einige Fehlstellen (etwa Hauptgliederungspunkte mit nur einer Untergliederung), die so schnell wie möglich behoben werden sollen.

Inhaltsverzeichnis

Eintritt in die gymnasiale Oberstufe

Voraussetzungen

Die gymnasiale Oberstufe (auch Sekundarstufe II genannt) umfasst in Sachsen die Jahrgangsstufen 11 und 12. Der Eintritt in diese Stufe ist nur möglich, wenn die Klassenstufe 10 des Gymnasiums erfolgreich abgeschlossen wurde. Schüler mit einem Realschulabschluss, die von einer Mittelschule an das Gymnasium wechseln, müssen die Klassenstufe 10 am Gymnasium zusätzlich absolvieren. Diese Klassenstufe dient als Einführungsphase und hat daher eine Gelenkfunktion. Die künftigen Schüler der Sekundarstufe II sollen somit auf die Veränderungen gegenüber dem bisherigen Unterrichts- und Bewertungssystem vorbereitet werden.

Unterschiede der Ober- zur Unterstufe

Im Vergleich zu den Klassen 5 bis 10 gibt es einige grundlegende Unterschiede:

  • Anstelle von Klassen gibt es nun Kursgruppen (meist kurz als "Kurse" bezeichnet), die von Fach zu Fach unterschiedlich zusammengesetzt sein können.
  • Der Unterricht wird zudem in Leistungs- und Grundkursen erteilt. Hierbei erwerben die Schüler in den Grundkursen grundlegende inhaltliche und methodische Kenntnisse und Fähigkeiten; die Leistungskurse tragen intensiverem Fragen und Verstehen Rechnung.
  • Die Aufgaben des Klassenleiters der Klassenstufen 5 bis 10 übernimmt der Tutor , der meist einer der Leistungskurslehrer ist. Er berät die Schüler in Absprache mit den zuständigen Fachlehrern in allen Angelegenheiten des jeweiligen Schulfaches und bei der Wahl der Abiturprüfung sfächer.
  • Die Jahrgangsstufen 11 und 12 gliedern sich in vier Kurshalbjahre: 11/I, 11/II, 12/I und 12/II. Dies hat vor allem eine besondere Bedeutung bei der Berechnung der Gesamtqualifikation.
  • Der bisher verwandten 6-Noten-Skala werden Punkte zugeordnet. Da hierbei auch die Noten-Tendenzen Berücksichtigung finden, ist eine differenziertere Bewertung möglich.
Note sehr gut gut befriedigend ausreichend mangelhaft ungenügend
Note mit Tendenz 1+ 1 1- 2+ 2 2- 3+ 3 3- 4+ 4 4- 5+ 5 5- 6
Notenpunkte 15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0

Aufgabenfelder und Unterrichtsfächer

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Fächern im Pflichtbereich (Leistungskurse und Grundkurse) und im Wahlbereich (Grundkurse und Arbeitsgemeinschaften ). Das Angebot an Leistungs- und Grundkursen ist so angelegt, dass die Schüler an den verbindlichen Kursen teilnehmen und somit die Voraussetzungen für die Zulassung zur schriftlichen und mündlichen Abiturprüfung erfüllen können.

Pflichtbereich

Die Fächer des Pflichtbereichs sind in drei Aufgabenfelder unterteilt:

  • Sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld
  • Deutsch
  • Fremdsprachen (spätestens ab Klasse 8 als Pflichtfach begonnen)
  • Kunsterziehung
  • Musik
  • Gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld
  • Geschichte
  • Gemeinschaftskunde/Rechtserziehung/Wirtschaft (oftmals kurz als GRW bezeichnet)
  • Geografie
  • Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld
  • Mathematik
  • Biologie
  • Chemie
  • Physik

Die Fächer Sport und Religion bzw. Ethik sind als Pflichtfächer keinem Aufgabenfeld zugeordnet.

Wahlbereich

Im Wahlbereich können die Fächer

  • Astronomie,
  • Informatik,
  • Fremdsprachen, die in der Sekundarstufe I als Arbeitsgemeinschaft geführt wurden sowie

genehmigte fachübergreifende Grundkurse angeboten werden, wenn es die Möglichkeiten der betreffenden Schule zulassen.

Von dem Wahlbereich können in den Kursjahren 11 und 12 insgesamt maximal 5 auf die Wochenstunden angerechnet werden. Hiervon können nur die Grundkurse angerechnet werden, die Arbeitsgemeinschaften bleiben unberücksichtigt.

Es können auch zusätzliche Lernangebote in Form von Arbeitgemeinschaften eingerichtet werden, wie z. B.

  • Chor,
  • Orchester,
  • Darstellendes Spiel,
  • Fremdsprache (in Jahrgangsstufe 11 beginnend),
  • Sport.

Übersicht über die Wochenstundenanzahl

Bitte auch die Hinweise unter der Tabelle beachten!

Bereich Aufgabenfeld Fächer Wochenstunden (Grundkurs) Wochenstunden (Leistungskurs)
Pflicht sprachlich-künstlerisch-literarisch Deutsch 4 5
Sorbisch 4 5
Englisch
Französisch
Latein
Polnisch
Russisch
Spanisch
Tschechisch
Sonstige
4 bzw. 3 5
Musik
Kunsterziehung
2 5
gesellschaftswissenschaftlich Geschichte
Gemeinschaftskunde/Re./Wi.
Geografie
2 5
---
---
mathematisch-
naturwissenschaftlich-technisch
Mathematik 4 5
Biologie
Chemie
Physik
3 5
  Religion bzw. Ethik
Sport
2 5
Wahl Grundkurs Astronomie
Informatik
2 ---
Fachübergreifender Grundkurs 3 oder 2
Fremdsprache (in Sek. I als AG geführt) 3
Arbeitsgemeinschaft Chor
Orchester
Darstellendes Spiel
Sport
2 ---
Fremdsprache
(ab Jahrgangsstufe 11)
3
  • Eine fortgeführte Fremdsprache wird im Grundkurs mit vier, jede weitere mit drei Wochenstunden unterrichtet.
  • An Gymnasien, die sich in kirchlicher Trägerschaft befinden, wird der Grundkurs Religion mit 3 Wochenstunden unterrichtet.
  • Das Abiturzeugnis enthält einen Vermerk darüber, dass das Zeugnis das Latinum bzw. Graecum bzw. Hebraicum einschließt, wenn der Schüler den Unterricht in einem der Fächer im erforderlichen Umfang als 1., 2. oder 3. Fremdsprache erfolgreich besucht hat. Das Latinum, Graecum bzw. Hebraicum kann auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft erworben werden. Die Voraussetzungen dafür sind mindestens drei Jahre Unterrichtszeit mit mindestens drei Wochenstunden sowie das Bestehen einer Ergänzungsprüfung.
  • Ferner enthält das Abiturzeugnis einen Vermerk über die Noten in den abgewählten Pflichtfächern in Klasse 10.
  • Weiterhin kann die Vorbereitung auf den Erwerb international anerkannter Sprachdiplome im Rahmen eines Wahlgrundkurses oder einer Arbeitsgemeinschaft erfolgen.
  • In den Kursjahren 11 und 12 müssen in der Summe (Kursjahr 11 plus Kursjahr 12) 65 Wochenstunden belegt werden
  • auf diese 65 Stunden dürfen maximal 5 Stunden aus den Grundkursen des Wahlbereiches angerechnet werden

Kurswahl

Leistungskurse

Jeder Schüler wählt aus dem Angebot seiner Schule zwei Fächer aus dem Pflichtbereich zu seinen Leistungskursen . Dabei sind die folgenden Kombinationen möglich:

  • Deutsch - Mathematik
  • Deutsch - fortgeführte Fremdsprache
  • Deutsch - Biologie oder Chemie oder Physik
  • Deutsch - Geschichte
  • Mathematik - fortgeführte Fremdsprache
  • Mathematik - Biologie oder Chemie oder Physik
  • Mathematik - Geschichte
  • Fortgeführte Fremdsprache - Geschichte
  • "Fortgeführte Fremdsprache" bedeutet 1., 2. oder 3. (ab Klassenstufe 8) Fremdsprache.
  • Die Einrichtung von Leistungskursen in den Fächern Kunsterziehung und Musik ist nur an Schulen mit musischem Profil möglich, in Musik darüber hinaus an Schulen mit vertiefter musischer Ausbildung (gemäß §4 SOGY).
  • Das Leistungskursfach Sport wird an Schulen mit vertiefter sportlicher Ausbildung (gemäß §4 SOGY) eingerichtet.
  • Das Leistungskursfach Religion wird an Schulen in kirchlicher Trägerschaft eingerichtet.


Bei Gymnasien mit vertiefter Ausbildung gemäß § 4 SOGY wird nach entsprechenden Festlegungen in der Oberstufen- und Abiturprüfungsverordnung (OAVO) verfahren. Besonderheiten gelten darüber hinaus für das Landesgymnasium St. Afra zu Meißen und das Sorbische Gymnasium Bautzen. Des Weiteren gibt es Ausnahmen für die sächsischen Sportgymnasien .

Grundkurse

Die Wahl der Grundkurse ergibt sich von den gewählten Leistungskursen. So sind sieben Fächer obligatorisch als Grundkurse bzw. Leistungskurs zu wählen (von 11/I bis 12/II):

  • Deutsch
  • Mathematik
  • fortgeführte Fremdsprache
  • Biologie, Chemie oder Physik
  • Geschichte
  • Kunsterziehung oder Musik
  • Ethik oder Religion

Des Weiteren müssen folgende Fächer in den angegebenen Kursjahren belegt werden:

  • 11/I und 11/II: Geografie
  • 12/I und 12/II: Gemeinschaftskunde

Der Schüler kann des Weiteren Wahlgrundkurse belegen, die zum Teil fächerübergreifend sein können. Die fächerübergreifenden Grundkurse müssen vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus genehmigt werden. Beispiele für Wahlgrundkurse sind:

  • Informatik
  • Astronomie
  • Psychologie
  • Filmanalyse

Besondere Lernleistung

Im Rahmen der gymnasialen Oberstufe kann in Sachsen eine Besondere Lernleistung (BeLL) erbracht werden. Die Schule hat hierbei Betreuungspflicht gegenüber dem Lehrer.

Die Einbringung dieser in die Gesamtqualifikation erfolgt in vierfacher Wertung. Die Prüfungsergebnisse der Abiturprüfungsfächergehen nur noch in drei- statt in vierfacher Wertung ein. Für Schülerinnen und Schüler, die eine BeLL erbringen, tritt anstatt der 25-Punkte-Regel nur noch die 20-Punkte-Regel in Kraft.

Die BeLL wird von einem Erst- und Zweitkorrektor zur Bewertung herangezogen, wobei der Erstkorrektor der betreuende Lehrer ist. Des Weiteren ist eine mündliche Verteidigung (Kolloquium) dieser Arbeit notwendig.

Bei einer besonderen Lernleistung ohne fachpraktische Komponente errechnet sich die Gesamtpunktzahl in vierfacher Wertung wie folgt:

P\!Z_\mathrm{gesamt, vierfach} = \frac{8}{3} \cdot P\!Z_\mathrm{schriftlich} + \frac{4}{3} \cdot P\!Z_\mathrm{Kolloquium},

d. h. sie setzt sich aus den Einzelbewertungen der schriftlichen Dokumentation und des Kolloquiums im Verhältnis 2:1 zusammen.

Die Schülerin oder der Schüler ist berechtigt, sich zwei Wochenstunden für die Erbringung einer Besonderen Lernleistung anrechnen zu lassen.

Weblinks

Quellen

  • Staatsministerium für Kultus des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Der Weg zum Abitur - Informationen zur Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien. Ausgabe 2003/2004
  • Staatsministerium für Kultus des Freistaates Sachsen (Hrsg.): Der Weg zum Abitur - Informationen zur Oberstufe an allgemein bildenden Gymnasien. Ausgabe 2005/2006

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Abitur in Sachsen aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Abitur in Sachsen verfügbar.

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