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Letzte Änderung für Artikel Abitur in Rheinland-Pfalz: 24.01.2006 11:07

Abitur in Rheinland-Pfalz

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Das rheinland-pfälzische Abitur wird in der Regel durch den erfolgreichen Abschluss der Oberstufe ( Mainzer Studienstufe ) sowie der dezentralen Abitursprüfung erlangt.

Inhaltsverzeichnis

Oberstufe

Durch die Verkürzung der Schuldauer an rheinland-pfälzischen Gymnasien um ein halbes Jahr, wird die Oberstufe nunmehr in zweieinhalb Jahren absolviert.

In Klasse 11 können verschiedene Fächer frei gewählt werden, jedoch müssen Mathematik, Deutsch, mindestens eine Fremdsprache, mindestens eine Naturwissenschaft, Religion bzw. Ethik und Sport immer belegt werden.

Jeder Schüler wählt in Klasse 11 drei Fächer aus dem Angebot der Schule als Leistungskurs (LK), in mindestens 6, höchsten 8 weiteren Fächern wird der Grundkurs besucht. Stundenzahl und Lerninhalte der Leistungskurse sind umfangreicher und anspruchsvoller als in den Grundkursen, außerdem muss verpflichtend eine schriftliche Abiturprüfung abgelegt werden.

Fächerkanon

Es ist zu beachten, dass einige Fächer nur von wenigen Schulen angeboten werden (insbesondere als Leistungskurse). Zudem haben die Schulen die Möglichkeit, sich weitere Fächer durch das Bildungsministerium genehmigen zu lassen.

Grundkurse werden generell dreistündig, Leistungskurse fünfstündig unterrichtet. Davon abweichend wird Gemeinschaftskunde als Grundkurs vierstündig (jeweils zwei Stunden für zwei wechselnde Fächer) bzw. als Leistungskurs sechsstündig (vier Stunden Schwerpunkt, zwei Stunden für die beiden anderen Fächer) unterrichtet. Sport wird als Leistungskurs siebenstündig unterrichtet, wobei nur fünf Stunden auf die Pflichtstundenanzahl angerechnet werden. Die Grundkurse in Sport, Religion und Ethik sind nur zweistündig. Eine neu einsetzende Fremdsprache (nur als Grundkurs möglich, sog. "Nullkurse") wird fünfstündig unterrichtet, wobei nur drei Stunden auf die Pflichtstundenanzahl angerechnet werden.

a) sprachlich-literarisch-künstlerisches Aufgabenfeld

  • Deutsch
  • Fremdsprachen
    • Englisch
    • Französisch
    • Griechisch
    • Italienisch (nur Grundkurs)
    • Japanisch (nur Grundkurs)
    • Latein
    • Russisch
    • Spanisch (nur Grundkurs)
  • Künstlerische Fächer
    • Bildende Kunst
    • Darstellendes Spiel (nur Grundkurs)
    • Musik

b) gesellschaftswissenschaftliches Aufgabenfeld

  • Gemeinschaftskunde
    • als Leistungskurs: Schwerpunkt Erdkunde, Geschichte oder Sozialkunde
    • als Grundkurs: Erdkunde, Geschichte und Sozialkunde

c) mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld

  • Mathematik
  • Naturwissenschaften
    • Biologie
    • Chemie
    • Physik

d) sonstige Fächer

  • Informatik
  • Evangelische bzw. katholische Religionslehre oder Ethik (letzteres nur Grundkurs)
  • Philosophie (nur Grundkurs)
  • Sport

Belegverpflichtungen

Insgesamt sind Fächer mit einer Pflichtstundenanzahl von mindestens 32 Stunden zu belegen. Die Pflichtstundenanzahl entspricht dabei (außer bei Leistungskurs Sport und neu einsetzenden Fremdsprachen) der vorgegebenen Wochenstunden für das jeweilige Fach. Es können nur Fächer als Leistungskurs gewählt werden, die schon vor der Oberstufe besucht worden sind. Daneben sind folgende Regeln zu beachten:

Leistungskurse

Die drei Leistungskurse müssen mindestens zwei Aufgabenfelder umfassen.

Der erste Leistungskurs muss entweder eine Fremdsprache oder Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. Wird eine Naturwissenschaft gewählt, muss man als zweiten Leistungskurs entweder Deutsch oder eine Fremdsprache oder Mathematik wählen. Bei der Wahl eines künstlerischen Faches, Informatik oder Religionslehre als Leistungskurs müssen die weitere Leistungsfächer Deutsch bzw. eine Fremdsprache und Mathematik bzw. eine Naturwissenschaft sein.

Am Beginn der 13. Jahrgangsstufe wird ein Leistungskurs abgestuft. Die beiden verbliebenen Leistungskurse müssen nicht zwingend zwei Aufgabenfelder abdecken, aber sie müssen weiterhin die obige Bedingung zur Wahl des ersten und zweiten Leistungskurses erfüllen.

Grundkurse

Soweit nicht als Leistungskurs gewählt, müssen folgende Fächer belegt werden:

  • Deutsch
  • Mathematik
  • Gemeinschaftskunde
  • Fremdsprache
  • Naturwissenschaft
  • weitere Fremdsprache, Naturwissenschaft oder Informatik
  • Religionslehre bzw. Ethik
  • Sport
  • künstlerisches Fach, zumindest in der 12. Jahrgangsstufe

Darüberhinaus können freiwillig weitere Kurse belegt werden. Jeweils zum Ende eines Halbjahres ist es möglich, freiwillige Kurse abzuwählen oder Pflichtkurse und freiwillige Kurse zu tauschen, wobei dies weiterhin eine gültige Fächerkombination ergeben muss. Nach Beginn der Oberstufe können jedoch keine weitere Fächer dazugewählt werden (Ausnahme: künstlerisches Fach in der 12. Jahrgangsstufe).

Besondere Regelungen für Fremdsprachen

Generell können nur Fremdsprachen als Leistungskurse gewählt werden, die schon in der Sekundarstufe I belegt worden sind. Im Bereich der Grundkurse sind zwei Fälle zu unterscheiden:

a) SchülerInnen, die in den Klassen 7 bis 10 durchgehend eine zweite Pflichtfremdsprache belegt haben

In diesem Fall ist mindestens eine Pflichtfremdsprache weiterzuführen. Darüberhinaus muss, wenn nicht Informatik oder eine zweite Naturwissenschaft gewählt wird, eine weitere Fremdsprache fortgeführt oder eine neu einsetzende Fremdsprache belegt werden.

a) SchülerInnen, die in den Klassen 7 bis 10 keine zweite Pflichtfremdsprache belegt haben

Die Pflichtfremdsprache muss zumindest in der Jahrgangsstufe 11 fortgeführt werden. Zusätzlich muss eine neu einsetzende Fremdsprache gewählt werden.

Abiturprüfung

Zum Abschluss der zweieinhalb Jahre wird die schriftliche Abiturprüfung in allen Leistungskursen, abgelegt. Einer der Leistungskurse muss nach der Jahrgangsstufe 12 (nach Vorgaben des Ministeriums) abgestuft werden. (Die schriftliche Prüfung ist dann erleichtert, indem z.B. weniger oder leichtere Aufgaben gestellt werden.) Im vierten Abiturfach (einem ebenfalls nach Vorgaben wählbaren Grundkurs, der volle zwei Jahre belegt wurde) muss nach der schriftlichen Prüfung (derzeit Mitte/Ende Januar) in den drei Leistungsfächern eine mündliche Prüfung (im März) abgelegt werden; Ende März müssen alle erfolgreichen Abiturienten ihr Zeugnis in Händen halten.

Die Abituraufgaben werden in Rheinland-Pfalz nicht zentral vom Kultusministerium, sondern vom jeweiligen Fachlehrer gestellt, über ein Review-Verfahren wird jedoch die Vergleichbarkeit sichergestellt. Die Arbeit wird vom jeweiligen Lehrer und anschließend von einem Zweitprüfer korrigiert.

Abiturnote

Die Abiturnote setzt sich aus zwei Teilen zusammen, den in den Klassen 11 bis 13 erworbenen Fächernoten sowie der Abiturprüfung. (Hinweis: Ist von Punkten die Rede, so sind MSS-Punkte gemeint)

Leistungsfachqualifikation

Für die Qualifikation im Leistungsfachbereich sind die MSS-Punktzahlen der Zeugnisse der Leistungskurse des 2. Halbjahres der 11.Jahrgangsstufe (im folgenden kurz 11/2), sowie der beiden Halbjahre der 12.Jahrgangsstufe (im folgenden 12/1 bzw. 12/2) relevant. Das 1. Halbjahr der 11.Jahrgangsstufe (11/1) zählt nicht zum Qualifikationsbereich.

Berechnung der Punktzahl der Leistungsfachqualifikation:

Als erstes werden die Noten der nicht-abgestuften Leistungskurse für die Halbjahre 11/2, 12/1 und 12/2 addiert. Dazu kommt ggf. die Note der Facharbeit , die jedoch erst ab einer Mindestpunktzahl von 5 MSS-Punkten eingebracht werden kann. Die Noten des abgestuften Leistungsfaches werden seit der Wiedereinführung der Facharbeit nicht mehr berücksichtigt. Die Summe der MSS-Punkte wird anschließend noch verdoppelt.

  • Es müssen mindestens 70 Punkte erreicht werden.
  • Es dürfen höchstens 4 Kurse mit weniger als 5 Punkten eingebracht werden.
  • Unter den einzubringenden Kursen darf sich kein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs befinden.

Grundfachqualifikation

Für die Qualifikation im Grundfachbereich sind die Punktzahlen der Grundkurse der Halbjahre 11/2, 12/1, 12/2 und 13 von Bedeutung.

Berechnung der Punktzahl der Grundfachqualifikation:

Es müssen exakt 22 Grundkurse eingebracht werden. Folgende Grundkurse müssen verpflichtend eingebracht werden (Wichtig: Gemeinschaftskunde ist immer Prüfungsfach!):

  • die 3 Kurse der Halbjahre 11/2, 12/1 und 12/2 des abgestuften Leistungsfaches
  • die 3 Kurse der Halbjahre 11/2, 12/1 und 12/2 des 4., mündlichen Prüfungsfaches

Ferner müssen folgende Kurse eingebracht werden, sofern sie nicht schon durch die 4 Prüfungsfächer abgedeckt sind:

  • 4 Kurse in Deutsch
  • 4 Kurse in Mathematik
  • 4 Kurse in einer Fremdsprache; dies gilt nicht, wenn bereits eine andere Fremdsprache Prüfungsfach ist
  • 4 Kurse in einer Naturwissenschaft; dies gilt nicht, wenn bereits eine andere Naturwissenschaft Prüfungsfach ist (Achtung: Informatik ist keine Naturwissenschaft!)
  • 2 Kurse des künstlerischen Faches; wurde das künstlerische Fach in der 11.Jahrgangsstufe freiwillig, also außerhalb der Pflichtstundenzahl belegt, so müssen die Kurse der Halbjahre 12/1 und 12/2 eingebracht werden, selbst wenn das künstlerische Fach in 13 beibehalten wurde
  • der Kurs des Halbjahres 13 aus einer weiteren Fremdsprache oder einer weiteren Naturwissenschaft oder Informatik

Die restlichen Kurse, die noch zur Vervollständigung der 22 fehlen, können vom Schüler selbst bestimmt werden. Es gelten die folgenden Bedingungen:

  • Werden ein oder mehrere Kurse aus einem Fach, das nicht Prüfungsfach ist, eingebracht, so muss der Kurs des Halbjahres 13 darunter sein; dies gilt nicht für ein freiwillig belegtes Grundfach.
  • Aus dem Grundfach Sport können höchstens 3 Kurse eingebracht werden.
  • Es dürfen höchstens 6 Kurse mit weniger als 5 Punkten eingebracht werden.
  • Ein mit 0 Punkten abgeschlossener Kurs darf nicht eingebracht werden.
  • Es müssen mindestens 110 Punkte erreicht werden.

Prüfungsqualifikation

Hier sind die erreichten Punktzahlen der Abiturprüfung sowie die Punktzahl des Halbjahres 13 relevant.

Berechnung der Punktzahl der Grundfachqualifikation:

Wird keine Besondere Lernleistung eingebracht, so wird in jedem der 4 Prüfungsfächer die in der Abiturprüfung erreichte Punktzahl vervierfacht, dazu wird die Punktzahl des jeweiligen Kurses des Halbjahres 13 in einfacher Wertung addiert.

Wird eine Besondere Lernleistung eingebracht, so wird die in der Abiturprüfung erreichte Punktzahl verdreifacht, dazu wird die Punktzahl des jeweiligen Kurses des Halbjahres 13 in einfacher Wertung addiert. Die Punktzahl der Besonderen Lernleistung wird in vierfacher Wertung zu den bisherigen Punktzahlen addiert.

  • In mindestens 2 Prüfungsfächern, darunter in mindestens einem beibehaltenen Leistungsfach, müssen wenigstens jeweils 25 Punkte erreicht werden (wird eine Besondere Lernleistung eingebracht, müssen es jeweils mindestens 20 Punkte sein).
  • Kein Kurs der Jahrgangsstufe 13 der 4 Prüfungsfächer darf mit 0 Punkten abgeschlossen werden.
  • Es müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden.

Lässt der Schüler sich in einem schriftlichen Prüfungsfach zusätzlich mündlich prüfen, so werden die Punktzahlen aus schriftlicher und mündlicher Prüfung im Verhältnis 2:1 gewichtet und vervierfacht, wobei Nachkommastellen unberücksichtigt bleiben.

Gesamtqualifikation

Zur Berechnung der Gesamtqualifikation werden die erreichten Gesamtpunktzahlen der 3 Qualifikationsbereiche addiert und in eine Durchschnittsnote umgerechnet.

  • Es müssen mindestens 280 Punkte erreicht werden.

Umrechnung der Gesamtqualifikation in eine Durchschnittsnote:

     Punktzahl	 Durchschnittsnote
           280	           4,0
     281 – 296	           3,9
     297 – 313	           3,8
     314 – 330	           3,7
     331 – 347	           3,6
     348 – 364	           3,5
     365 – 380	           3,4
     381 – 397	           3,3
     398 – 414	           3,2
     415 – 431	           3,1
     432 – 448	           3,0
     449 – 464	           2,9
     465 – 481	           2,8
     482 – 498	           2,7
     499 – 515	           2,6
     516 – 532	           2,5
     533 – 548 	           2,4
     549 – 565	           2,3
     566 – 582	           2,2
     583 – 599	           2,1
     600 – 616	           2,0
     617 – 632	           1,9
     633 – 649	           1,8
     650 – 666	           1,7
     667 – 683	           1,6
     684 – 700	           1,5
     701 – 716	           1,4
     717 – 733	           1,3
     734 – 750	           1,2
     751 – 767	           1,1
     768 – 840	           1,0

Latinum und Graecum

Durch den Besuch des Latein- bzw. Griechischunterrichts kann man das Latinum , das Große Latinum bzw. das Graecum erwerben. Dies wird auf dem Abiturzeugnis vermerkt. Zum Erwerb muss die Note des letzten Halbjahres oder Schuljahres, in der man im jeweiligen Fach Unterricht hatte, bzw. in manchen Fällen die Note in der gesonderten oder in der Abiturprüfung mindestens 4,0 (5 Punkte) betragen. Außerdem muss der Unterricht mindestens eine bestimmte Zeit lang besucht worden sein; dazu gilt folgendes:

Latinum: von Jahrgangsstufe 5 oder 6 bis mindestens 10, von Jahrgangsstufe 7 bis mindestens 11, von Jahrgangsstufe 8 oder 9 bis 13, von Jahrgangsstufe 11 bis 13 mit gesonderter Prüfung oder als Teil der Abiturprüfung

Großes Latinum: von Jahrgangsstufe 5, 6 oder 7 bis 13, von Jahrgangsstufe 9 bis 13 mit gesonderter Prüfung

Graecum: von Jahrgangsstufe 8 oder 9 bis 13, von Jahrgangsstufe 11 bis 13 mit gesonderter Prüfung oder als Teil der Abiturprüfung

Fachhochschulreife

Mit Abschluss der 12. Jahrgangsstufe kann der schulische Teil der Fachhochschulreife erlangt werden.

Insgesamt müssen 15 Kurse aus zwei aufeinanderfolgende Halbjahre der Qualifikationsphase eingebracht werden: die 4 Kurse zweier Leistungsfächer, die erstes und zweites Prüfungsfach in der Abiturprüfung sein könnten, und 11 Grundkurse. Es müssen dabei je 2 Kurse in Deutsch, einer verpflichtend belegten Fremdsprache, Gemeinschaftskunde, Mathematik und einer Naturwissenschaft eingebracht werden. Außerdem müssen in 2 der 4 eingebrachten Leistungskurse und in 7 der 11 eingebrachten Grundkurse mindestens 5 Punkte erreicht worden sein. Kurse mit 0 Punkten dürfen nicht eingebracht werden. Die Summe der erreichten Punkte in den eingebrachten Leistungskursen muss mindestens 20, in den eingebrachten Grundkurse mindestens 55 betragen.

Der berufliche Teil der Fachhochschulreife lässt sich durch ein einjähriges Praktikum, das in einem Bereich abgeleistet werden muss, der dem angestrebten Studium nahe steht, ein Berufsausbildung oder ein freiwilliges soziales bzw. ökologisches Jahr erreichen.

Weblinks

Wikipedia

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