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Letzte Änderung für Artikel Forstreform in Bayern: 30.01.2006 16:48

Forstreform in Bayern

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Die Forstreform in Bayern 2004 geht zurück auf die Regierungserklärung des Bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber am 6. November 2003 nach seinem Wahlsieg in Bayern, in der er für das Jahr 2006 einen ausgeglichenen Haushalt in Bayern ankündigte. Bauernverb Der Wald in Bayern bedeckt rund ein Drittel der Landesfläche und gehört zu einem Drittel (800.000 Hektar) dem Staat. Der Forstetat betrug im Jahr 2003 140 Millionen €, das sind 0,4% des Staatshaushaltes. Die Forstreform soll ca. 500.000 € pro Jahr einsparen.

Inhaltsverzeichnis

Reforminhalt

Die angedachte Privatisierung des bayerischen Staatswaldes wurde nach heftigen Protesten sowohl in der Öffentlichkeit als auch in der CSU-Fraktion des Bayerischen Landtags nicht durchgeführt. Stattdessen wurde im März 2004 ein Konzept zur Forstverwaltungsreform beschlossen, das folgende Maßnahmen vorsieht:

  • In den nächsten Jahren sollen alle 128 bayerischen Forstämter aufgelöst und in die Landwirtschaftsämter eingegliedert werden. Zusammen mit der Auflösung der vier Forstdirektionen und der Verschlankung des Forstministeriums sollen rund 1.000 der derzeit etwa 5.000 Forstbeschäftigten eingespart werden.
  • Die bisherigen hoheitlichen Aufgaben der Forstämter, also der Schutz des Waldes, soll in die Landwirtschaftsämter, die dann Land- und Forstwirtschaftskammer heißen, eingegliedert werden.
  • Die Bewirtschaftung wird Aufgabe einer Anstalt des öffentlichen Rechts , den "Bayerischen Staatsforsten" mit Sitz in Regensburg, die dem Forstministerium unterstellt wird. Für Interessen des Gemeinwohls muss finanziell das Forstministerium aufkommen.
  • Die kostenlose Beratung von Privatwaldbesitzern wird eingestellt.
  • Die kostenlose Bewirtschaftung von Kommunalwald bis 50 Hektar durch Staatsförster wird ebenfalls eingestellt.

Volksbegehren gegen die Reform

Gegen diese Forstreform wandten sich Natur- und Umweltschutzverbände in einem Aktionsbündnis mit dem Volksbegehren "Aus Liebe zum Wald".

Befürworter

Nach Ansicht der Initiatoren sei die Reform ein Versuch, die Privatisierung der Wälder vorzubereiten. Die Anstalt werde nach ausschließlich gewinnorientierten, kommerziellen Gesichtspunkten betrieben. Der Druck, Mischwälder in Fichtenplantagen umzuwandeln und diese mit intensivem Maschineneinsatz zu bewirtschaften, sei groß. Die Betreuung und Beratung von privaten Waldbesitzern und Körperschaften werde weitgehend eingestellt.

Unterstützt wurde das Volksbegehren vom Allgemeinen Deutschen Fahrradclub , der Arbeitsgemeinschaft Bäuerliche Landwirtschaft , Bund für Umwelt und Naturschutz , Deutschen Alpenverein , Attac , zahlreichen weiteren Umwelt- und Naturschutzverbänden sowie prominenten Einzelpersonen.

Gegner

Die Gegner des Begehrens sind als Bündnis "Wir sind der Wald!" an die Öffentlichkeit getreten, insbesondere der Bayerische Waldbesitzerverband , der Deutscher Bauernverband , der Bund der Steuerzahler und die CSU-Landtagsfraktion.

Es handle sich lediglich um eine Verwaltungsreform mit dem Ziel, Bürokratie und überzähliges Personal abzubauen. Das neue, betriebswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen entlaste die Steuerzahler. Der Wald werde jedoch auch künftig nachhaltig und standortgerecht, gemäß der Agenda 21 , bewirtschaftet. Privatisierung, oder Einsparungen am Naturschutz seien nicht geplant. Auch werde es weiterhin Beratung für private Waldbauern geben, allerdings nur noch auf der Ebene der Forstgemeinschaften.

Ergebnis

Vom 16. bis 29. November 2004 konnten die Bürger in Bayern das Volksbegehren mit Unterschrift unterstützen, um in einem Volksentscheid über die Forstreform abzustimmen. Dieses Volksbegehren verfehlte jedoch die vorgeschriebene Marke von einem Zehntel der wahlberechtigten Bürger mit 9,3% ( = 854.000 Unterschriften) knapp.

Mit dem Bayerischen Bauernverband und dem Bayerischen Waldbesitzerverband hat die Bayerische Staatsregierung am 28. September 2004 einen sogenannten Waldpakt unterzeichnet, der eine Aufstockung der Mittel für die Waldbesitzervereinigungen vorsieht. Damit soll die Einstellung der kostenlosen Beratung von Privatwaldbesitzern kompensiert werden. Aus Sicht der Initiatoren des Volksbegehrens konnte mit diesen und anderen Zugeständnissen der Waldbesitzerverband von der Unterstützung des Volksbegehrens abgebracht werden.

Weblinks

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Forstreform in Bayern aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Forstreform in Bayern verfügbar.

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