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Letzte Änderung für Artikel Europäische Patentorganisation: 11.02.2006 22:57

Europäische Patentorganisation

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Die Europäische Patentorganisation (EPO) ist eine durch das Europäische Patentübereinkommen geschaffene zwischenstaatlichen Organisation mit Sitz in München, der mittlerweile 31 Mitgliedstaaten angehören.

Die Europäische Patentorganisation bzw. das Europäische Patentamt wird fälschlicherweise oft für eine Behörde der EU gehalten.

Inhaltsverzeichnis

Europäisches Patentamt

Wichtigstes Organ der EPO ist das Europäische Patentamt (EPA), dessen Aufgabe die Prüfung und Erteilung europäischer Patente ist.

Das EPA hat seinen Sitz ebenfalls in München, Zweigstellen in Den Haag , Berlin und Wien und unterhält ein Büro in Brüssel .

Präsidenten des Europäischen Patentamtes

Das Europäische Patentamt wird von einem Präsidenten geleitet:

  1. Johannes Bob van Benthem ( Niederlande ) 1. November 1977 - 30. April 1985
  2. Paul Brändli ( Schweiz ) 1. Mai 1985 - 31 Dezember 1995
  3. Ingo Kober ( Deutschland ) 1. Januar 1996 - 30. Juni 2004
  4. Alain Pompidou ( Frankreich ) 1. Juli 2004 - 30. Juni 2007
  5. Alison Brimelow ( Großbritannien ) 1. Juli 2007 - 30 Juni 2010

Finanzierung

Das Europäische Patentamt finanziert sich selbst aus den eingenommenen Verfahrensgebühren und aus Jahresgebühren, die von den EPA-Mitgliedstaaten teilweise an das EPA abgeführt wird. Kritiker sehen darin einen Grund zur Bereitschaft, Trivialpatente für mehr Umsatz zu erteilen. 2004 betrug der Haushalt über 1,1 Mrd. Euro.

Personal

Die mehr als 6.000 Bediensteten des Europäischen Patentamtes aus über 30 Ländern sind hauptsächlich Staatsangehörige der EPÜ-Vertragsstaaten. Sie müssen die drei offiziellen Amtssprachen Deutsch , Englisch und Französisch beherrschen; fast zwei Drittel weisen einen Universitätsabschluss auf (z.B. Naturwissenschaftler, Techniker, Juristen). Ende 2005 arbeiteten in München ca. 3.500 Bedienstete, in Den Haag ca. 2.400, in Berlin ca. 300 und in Wien mehr als 100 Bedienstete.

Abteilungen des Europäischen Patentamtes

Das Europäische Patentamt umfasst unter anderem folgende Abteilungen:

  • eine Eingangsstelle für die Eingangs - und Formalprüfung eingereichter Patentanmeldungen
  • Recherchenabteilungen, die die Recherchenberichte zu den Anmeldungen erstellen
  • Prüfungsabteilungen für die Sachprüfung der Anmeldungen und die Entscheidung über Erteilung oder Zurückweisung
  • Einspruchsabteilungen, die Einsprüche gegen erteilte Patente bearbeiten
  • eine Rechtsabteilung
  • technische und juristische Beschwerdekammern, die Beschwerden gegen Entscheidungen des Patentamts bearbeiten
  • eine Große Beschwerdekammer, die über Rechtsfragen entscheidet

Die Beschwerdekammern des Europäischen Patentamts sind Gerichten gleichgestellt und genießen eine gewisse Unabhängigkeit. So sind Mitglieder der Beschwerdekammern z.B. nicht an Weisungen des Präsidenten des Europäischen Patentamts gebunden.

Die große Beschwerdekammer ist keine weitere instanz nach einer Beschwerdekammer, sondern sie ist zuständig für:

  • Entscheidungen über Rechtsfragen, die ihr von den Beschwerdekammern vorgelegt werden, und
  • die Abgabe von Stellungnahmen zu Rechtsfragen, die ihr vom Präsidenten des Europäischen Patentamts vorgelegt werden.

Europäische Patente

Nach einem zentralisierten Verfahren werden europäische Patente mit Wirkung für die benannten Vertrags- und allfälligen Erstreckungsstaaten erteilt. Gegen sie kann innerhalb von neun Monaten nach Veröffentlichung des Hinweises auf die Patenterteilung von jedermann beim Europäischen Patentamt Einspruch erhoben werden, was zur Einschränkung oder zum Widerruf des Patentes führen kann.

Die europäischen Patente entsprechen einem Bündel nationaler Patente und sind solchen gleichgestellt. Die Entscheidung über Verletzungen oder Nichtigkeit europäischer Patente fällt daher unter die nationale Gerichtsbarkeit.

Verwaltungsrat der Europäischen Patentorganisation

Das EPA wird von einem Verwaltungsrat überwacht (Artikel 4(3) EPÜ), der das zweite Organ der EPO darstellt und aus den von den Vertragsstaaten entsandten Vertretern und deren Stellvertretern besteht (Artikel 26(1) EPÜ). Trotzdem sind aus Sicht mancher Kritiker nur ungenügende Möglichkeiten der Überwachung dieser Institution gegeben.

Siehe auch

  • Ãœbereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (mit Vertragsstaaten)
  • Patent
  • Europäisches Patent
  • Software-Patent
  • Europa

Weblinks

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Europäische Patentorganisation aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Europäische Patentorganisation verfügbar.

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