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Letzte Änderung für Artikel Stanser Verkommnis: 29.01.2006 17:55

Stanser Verkommnis

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Das Stanser Verkommnis ist ein Übereinkommen der eidgenössischen Acht Orte .

Im Dezember 1481 versammelten sich in Stans die Abgesandten der Acht Orte des Bundes der Eidgenossen zu einer Tagsatzung . Sie berieten um die Zukunft ihres Staatswesens, dabei waren die Verhandlungen ins Stocken geraten und es bahnte sich eine schwere Krise an.

Nachdem die Eidgenossen 1476 und 1477 die burgundischen Heere drei Mal besiegt hatten - zuletzt bei Nancy , wo Herzog Karl der Kühne sein Leben verlor - wurde mancher Eidgenosse übermütig. Da die Schweizer aussenpolitisch an Ansehen gewannen, kam es zu einigen Sonderbündnissen zwischen einzelnen Mitgliedern des Bundes mit Städten im Elsass und in Süddeutschland - sogenannte Burgrecht . Diese Bündnisse förderten aber die Stabilität im Innern nicht sonderlich. Dazu kamen noch zunehmende Unruhen im Innern, denn übermütige, jugendliche ehemalige Krieger aus den Landorten suchten Städte heim und randalierten - so etwa 1478 im berühmt-berüchtigten « Saubannerzug ». Um sich vor solchen Übergriffen aus der Innerschweiz zu schützen gingen die Stadtorte untereinander Sonderbündnisse ein. Das Gleichgewicht drohte vollends verloren zu gehen, als die Stadtorte zwei mit ihnen verbündete Städte, Freiburg und Solothurn in den Bund der Eidgenossen aufnehmen wollten. Die Landorte sahen darin grosse Nachteile. Die Eidgenossenschaft war in zwei Lager gespalten und drohte zu zerbrechen. Man stand am Vorabend eines Bürgerkrieges mit unabsehbaren Folgen.

Heini (Heimo) Amgrund, ein Bürger von Luzern sah diese Gefahr und begab sich des Nachts zu Bruder Klaus im Ranft (Nikolaus von der Flüe) und legte ihm die Sachlage dar. Am nächsten Mittag, als die Verhandlung platzen wollten, kam Heini Amgrund von Bruder Klaus zurück und versammelte die Abgeordneten um sich und teilte ihnen dessen Ansicht mit.

Bruder Klaus verbot aber, dass jemand ausser den Abgesandten seine Kunde vernehmen durfte. So wurde bis heute nicht bekannt was Bruder Klaus übermitteln liess. Es wurde ein Vertrag beschlossen und die beiden Stände Freiburg und Solothurn wurden in diesem Vertrag aufgenommen. Das Burgrecht wurde abgeschafft. Es wurden neue Urkunden angefertigt, welche man die «Stanser Verträge» oder «Stanser Verkommnis» nennt. Am 22. Dezember 1481 war der Vertrag mit den Siegeln aller Orte versehen und für ewige Zeiten eidlich als Bündnis angenommen.

Die Einigung der Orte im Stanser Verkommnis umfasste das Verbot gewaltsamer Überfälle auf Miteidgenossen oder deren Bundesgenossen; den Schutz eines allfällig überfallenen Ortes durch die andern; die Bestrafung der Übeltäter entweder durch die heimatlichen Gerichte oder durch diejenigen am Tatort; ein Verbot von Gemeindeversammlungen oder Zusammenrottung ohne Erlaubnis der Obrigkeit; ein Verbot, die Untertanen eines andern Ortes aufzuwiegeln; die Verpflichtung der Orte, bei Aufständen von Untertanen anderer Orte zu vermitteln und die Bestätigung des Sempacher- und Pfaffenbriefes . Die Bünde sollten alle 5 Jahre beschworen und dabei die drei Verkommnisse verlesen werden. Schliesslich sollte Kriegsbeute künftig unter die Orte nach Marchzahl verteilt werden.

Der historische Weg, den Heini Amgrund von Stans zu Bruder Klaus in den Ranft ging, wird auch heute noch jährlich von vielen Pilgern unter die Füsse genommen. Der « Stanser Friedensweg » beginnt in Stans oberhalb des Dorfes beim Winkelrieddenkmal und führt die Knirigasse hinauf zum gleichnamigen Weiler Kniri mit der Kapelle «Maria zum Schnee». Nach dem Überschreiten der Stanserhorn-Bahn geht es weiter zum Gotthardli und zum Hubel/Murmatt. Im Wald Rohrnerberg ist ein Rastplatz. Dann führt der Weg wieder hinab zum Weiler Halten und weiter nach Hostet, Rüttimattli zur Grenze zwischen Nid- und Obwalden bei Ifängi. Über Äberen führt der Weg zur Kapelle «Maria im Mei». Dann geht's in Richtung Sand nach links auf einer Naturstrasse am markanten Felsen von Gisigen vorbei zur Kapelle «St. Antoni» und schließlich über Egg nach St. Niklausen. Beim Restaurant Alpenblick wird die Kantonsstrasse nach Melchtal überquert, und es folgt der Abstieg in die Melchaaschlucht, bzw. in den Ranft .

Literatur

  • Andreas Heusler: Schweizerische Verfassungsgeschichte. Basel, 1920
  • Hans Conrad Peyer: Verfassungsgeschichte der alten Schweiz. Zürich, 1978
  • Norbert Domeisen: Schweizer Verfassungsgeschichte, Geschichtsphilosophie und Ideologie. Bern, 1978

Wikipedia

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