Jagdabgabe
Die Jagdabgabe ist in Bayern eine Abgabe die zusammen mit der Gebühr für den Jagdschein erhoben wird, gemäß Art. 26, 27 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG).
Die Abgabe fließt dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu und ist zur Förderung des Jagdwesens zu verwenden.
Kategorien : Jagd | Steuerrecht | Steuern und Abgaben
Wikipedia
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Jagdabgabe aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Jagdabgabe verfügbar.