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Letzte Änderung für Artikel Jagdabgabe: 09.08.2005 22:06

Jagdabgabe

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Die Jagdabgabe ist in Bayern eine Abgabe die zusammen mit der Gebühr für den Jagdschein erhoben wird, gemäß Art. 26, 27 Bayerisches Jagdgesetz (BayJG).

Die Abgabe fließt dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu und ist zur Förderung des Jagdwesens zu verwenden.

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