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Letzte Änderung für Artikel Tierheilpraktiker: 06.02.2006 16:58

Tierheilpraktiker

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Der Tierheilpraktiker ist ein Berufsstand, der ohne tierärztliche Approbation die Heilkunde an Tieren ausübt. Die Ausübung dieses Berufes ist (anders als beim Heilpraktiker ) gesetzlich nicht geregelt und unterliegt daher keinen spezifischen rechtlichen Beschränkungen. Die Berufsbezeichnung "Tierheilprakteriker/in" ist nicht geschützt und kann zur Zeit theoretisch von jeder Person ohne eine entsprechende Ausbildung geführt werden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Die Tierheilkunde ist aus dem Stand der Tierheilkundigen hervorgegangen. Die in jahrhundertelanger Entwicklung überlieferten Verfahren und das meist mündlich überlieferte praktische Wissen haben sowohl der schulmedizinischen Tierheilkunde als auch der Tierheilpraxis als Grundlage und Ausgangspunkt gedient. Erst die Neuzeit brachte die Trennung von Tierheilpraktikern und Tierärzten durch die Entstehung tierärztlicher Ausbildungsstätten. Bereits 1762 entstand die erste Schule in Lyon , gefolgt von einer Schule in Alfort bei Paris 1765. Die ersten deutschen Schulen wurden 1790 in Berlin und München gegründet. Erst seit dem 19. Jahrhundert wurde für ihren Besuch eine höhere Vorbildung verlangt, seit 1830 die Universitätsreife.

Trotz der akademischen Ausbildung von Tierärzten an veterinärmedizinischen Fakultäten hat sich der Beruf des Tierheilkundigen bis auf den heutigen Tag erhalten, und dies aus mehreren Gründen: Zum einen waren die tierärztlichen Lehrinstitute zunächst nur dazu errichtet worden, über die Einführung von Amtstierärzten die damals grassierenden Seuchen zu bekämpfen. Die Tierheilkundigen hatten sich jedoch in ihrer Umgebung als Behandler oft schon durch Generationen hindurch einen festen Platz erobert, den die schulmedizinisch gebildeten Tierärzte ihnen anfangs nur schwer streitig machen konnten. Durch die allmähliche Zunahme der Approbierten konnten diese nicht mehr alle in den Veterinärämtern untergebracht werden. Dadurch entstand der freiberuflich arbeitende Tierarzt , der aufgrund der besseren Behandlungserfolge mit Hilfe der modernen medizinischen Methoden die Tierheilkundigen im Laufe des 20. Jahrhunderts fast völlig verdrängen konnte. Erst in jüngerer Zeit wird das Angebot der Tierheilpraktiker für privat gehaltene Tiere wieder häufiger verlangt, wohingegen die Behandlungsmethoden in der Nutztierhaltung und anderen ökonomisch bestimmten Bereichen keine Rolle spielen.

Die Behandlung mit homöopathischen und pflanzlichen Mitteln, aber auch die Beratung der Tierhalter über Fütterungs- und Haltungsprobleme sind Zentren der beruflichen Tätigkeit. Auch wird von Tierheilpraktikern immer häufiger zusätzlich eine Behandlung durch Akupunktur und Physiotherapie angeboten. Der Tierheilpraktiker verpflichtet sich, bedenkliche Heilmittel in der Praxis nicht anzuwenden, insbesondere nicht bei der Behandlung von Tieren, die der Lebensmittelgewinnung dienen. Des weiteren ist er verpflichtet, die Tierhalter auf die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Wartezeiten hinzuweisen. Tierheilpraktiker sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Er kann eine Behandlung ablehnen, wenn er der Überzeugung ist, dass der betreffende Tierhalter seine Sorgfaltspflicht missachtet, und ein Vertrauensverhältniss zwischen Therapeut und Tierhalter nicht besteht. Die Verpflichtung, in Notfällen zu helfen, bleibt davon unberührt.

Berufsordnung

Die Grundsätze, die die Mitglieder in Ausübung ihres Berufs beachten sollen, sind in der Berufsordnung für Tierheilpraktiker zusammengefasst. Die Berufsordnung gilt als subsidiarische Rechtsnorm. Änderungen und Ergänzungen werden werden mit 2/3 Mehrheit durch die Versammlung der Landesverbandsvorsitzenden beschlossen.

Weblinks

Literatur

  • Sylvia Dauborn: Lehrbuch für Tierheilpraktiker. 2. Aufl. Sonntag, Stuttgart 2004, ISBN 3-8304-9063-1 (dieses Buch ist mit Vorsicht zu genießen, da es inhaltliche Fehler enthält!)
  • Ingo F. Rittmeyer: Heilpraktiker werden, aber wie? Berufliche Chancen, Existenzgründung, Praxisführung, Erfahrungsberichte, Ausbildung, Fachschulen, Ãœberprüfung, Checklisten, Adressen. Mit Tierheilpraktiker werden, aber wie? 3. Aufl. Unikat, Weilrod/Taunus 1998, ISBN 3-930634-18-X
  • Angela von den Driesch, Joris Peters: Geschichte der Tiermedizin. 5000 Jahre Tierheilkunde. 2. Aufl. Schattauer, Stuttgart u.a. 2003, ISBN 3-7945-2169-2
  • Martin Fritz Brumme: Tierheilkunde in Antike und Renaissance. Historiographische Untersuchungen zur Konstituierung und Legitimierung. Habil.-Schr. Berlin, 1997.
  • Manfred Helmut Erben: Die Behandlung von Herzerkrankungen beim Hund mit allopathischen und homöopathischen Arzneimitteln im Vergleich. Diss. München 1993
  • Martin Schilling: Studie zur Anwendung der Compositae in der Roßarznei des 16. bis 18. Jahrhunderts. Diss. München 1995.
  • Birgit Limbach: Die praktische Anwendung von Naturheilverfahren beim Tier. Homöopathie, Phytotherapie, zytoplasmatische Therapie, Akupunktur. Diss. München 1993.

Wikipedia

Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Tierheilpraktiker aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Tierheilpraktiker verfügbar.

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