Gustav Friedrich Held
Gustav Friedrich Held (* 29. Mai 1804 in Meuselwitz, †24. April 1857 in Dresden) war ein sächsischer Jurist und Vorsitzender des sächsischen Gesamtministeriums im Jahre 1849 .
Leben
Held studierte in Leipzig Recht und erreichte dort 1828 die Advokatur. Seit 1832 Assessor des Schöffenstuhls zu Leipzig, wurde er 1835 Appellationsrat in Dresden. Vom 24. Februar bis zum 2. Mai 1849 war er Vorsitzender des Gesamtministeriums und Staatsminister für Justiz. Diese Regierung zerbrach an der Frage der Anerkennung der von der Frankfurter Nationalversammlung ausgearbeiteten Verfassung. Danach wurde er als Geheimrat dem Justizministerium für die Angelegenheiten der Zivilgesetzgebung beigeordnet. Er bereitete 1852 einen „Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuchs für das Königreich Sachsen“ vor, der dem Landtag erst nach seinem Tod vorgelegt werden konnte.
Mit Bernhard von Watzdorf hatte er 1839 die „Jahrbücher für sächsisches Strafrecht“ gegründet, die er ab 1841 mit Gustav Albert Siebdrat und Friedrich von Schwarze unter dem Titel „Neue Jahrbücher für sächsisches Strafrecht“ fortsetzte. Mit Siebdrat zusammen veröffentlichte Held auch das „Kriminalgesetzbuch für das Königreich Sachsen“ nebst Kommentar (Leipz. 1848).
Vorgänger Karl Braun | Vorsitzender des Gesamtministeriums des Königreichs Sachsen 1849 | Nachfolger Ferdinand Zschinsky |
Personendaten | |
---|---|
NAME | Held, Gustav Friedrich |
ALTERNATIVNAMEN | |
KURZBESCHREIBUNG | Jurist; sächsischer Regierungschef (1849) |
GEBURTSDATUM | 29. Mai 1804 |
GEBURTSORT | Meuselwitz |
STERBEDATUM | 24. April 1857 |
STERBEORT | Dresden |
Kategorien : Wikipedia:Meyers | Politiker (Sachsen) | Ministerpräsident (Sachsen) | Mann | Deutscher | Geboren 1804 | Gestorben 1857
Wikipedia
Dieser Artikel basiert auf dem Artikel Gustav Friedrich Held aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der GNU-Lizenz für freie Dokumentation . In der Wikipedia ist eine Liste der Autoren des Artikels Gustav Friedrich Held verfügbar.